Die 1000-Mann-Quote ist die relative Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollzeitarbeiter. Durch Ermittlung der 1000-Mann-Quote lässt sich die Unfallhäufigkeit mit anderen Bereichen vergleichen. Die 1000-Mann-Unfall-Quote wird nur mit den meldepflichtigen Unfällen errechnet.

Die 1000-Mann-Quote errechnet sich wie folgt:

Die 1000-Mann-Quote der gewerblichen Wirtschaft lag 2019 bei 23,5. Je nach Gewerbe sind hier aber erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. Im Bereich der öffentlichen Hand lag die 1000-Mann-Quote im Jahr 2019 bei 9,52.

Als Ergänzung oder alternativ zur 1000-Mann-Quote kann die relative Unfallhäufigkeit pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden errechnet werden. Im Jahr 2019 ereigneten sich in der Bundesrepublik Deutschland 13,53 Arbeitsunfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden (Wirtschaft und öffentlicher Dienst). In der gewerblichen Wirtschaft wurden 15,16 meldepflichtige Unfälle je Mio. Arbeitsstunden verursacht, im öffentlichen Dienst 6,14. Auch hier gab es bei den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen teils erhebliche Unterschiede. Die relative Unfallhäufigkeit wird üblicherweise nur anhand der meldepflichtigen Unfallanzeigen errechnet, im Gegensatz zum LTIF (vgl. Abschn. 3.8), bei dem auch nicht meldepflichtige Unfälle (mit Arbeitsausfall) herangezogen werden. Die relative Unfallhäufigkeit pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden kann daher nur zu einem rein deutschen Vergleich herangezogen werden, da die Einteilung von Arbeitsunfällen in meldepflichtig und nicht meldepflichtig international nicht üblich ist.

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