Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2024, Heft 5, S. 139)

BVerfG-, BFH-, BGH-, OLG- und LG- Entscheidungen VorsRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2024 (Tormöhlen, AO-StB 2024, 15) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Voll...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2024 (Tormöhlen, AO-StB 2024, 15) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Keine Einziehung bei nur versuchter Steuerhinterziehung

Im Falle einer versuchten Steuerhinterziehung (§§ 369 Abs. 2, 370 Abs. 1 und 2 AO, § 23 Abs. 1 StGB) kommt eine Einziehung von Taterträgen bzw. des Wertes von Taterträgen nicht in Betracht. Denn das Abschöpfen der ersparten Steueraufwendungen setzt den Taterfolg, nämlich die zu niedrige oder verspätete Festsetzung (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 AO), voraus. Erst damit realisier...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Zimmervermietung an Prostituierte

Die Vermietung eines Zimmers ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG zwar grds. umsatzsteuerfrei. Etwas anderes gilt bei Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben, insb., wenn nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, Prostitution auszuüben im Vordergrund steht (vgl. bereits BGH v. 29.7.20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Strafverfahrensrecht

1. Vermögensarrest (§ 111e StPO) a) Keine Teilaufhebung wegen möglicher Selbstanzeige Einem u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Verurteilten, gegen welchen das Strafgericht eine noch nicht rechtskräftige Einziehungsentscheidung zugunsten des Geschädigten getroffen hat, die durch einen Vermögenarrest gesichert ist, muss nicht im Wege der teilweisen Freigabe des arrestierten...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung von Ehegatten Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist jeder Ehegatte grds. nur für seine eigenen Einkünfte verantwortlich (zur Problematik des mitwissenden und die Steuererklärung mitunterzeichnenden Ehegatten vgl. ausf. Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Stichw. "Ehegattenverantwortlichkeit" Rz. 5.1 ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Vermögensarrest (§ 111e StPO)

a) Keine Teilaufhebung wegen möglicher Selbstanzeige Einem u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Verurteilten, gegen welchen das Strafgericht eine noch nicht rechtskräftige Einziehungsentscheidung zugunsten des Geschädigten getroffen hat, die durch einen Vermögenarrest gesichert ist, muss nicht im Wege der teilweisen Freigabe des arrestierten Vermögens ermöglicht werden, di...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Zu- und Abflussprinzip

Die USt ist als Betriebsausgabe in den Fällen des § 4 Abs. 3 EStG erst abziehbar, wenn sie geleistet worden ist (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG). Anders als bei der Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG), innerhalb derer sich etwaig nachzuentrichtende USt ohne weiteres aus der Nacherklärung der verschwiegenen Betriebseinnahmen ergeben würde, erfordert das Zu- und Abflus...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Der Führer eines Lkw, der bei drei Fahrten in Tarnladungen in Heizkesseln und Klimageräten versteckte Zigaretten mit weißrussischen Steuermarken unter Umgehung der einfuhrrechtlichen Bestimmungen aus Litauen über die Bundesrepublik Deutschland in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland verbringt, begeht Steuerhinterziehung in der qualifizierten Form des gewer...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 244 Abs. 5 S. 2 i.V.m. S. 1 StPO)

Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn das Tatgericht unter Beachtung der ihm obliegenden Sachaufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGH v. 8.3.1968 – 4 StR 615/67, BGHSt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Umsatzsteuerhinterziehung

a) Keine Scheinrechnung bei Innenumsätzen eines Unternehmers Wenn ein Unternehmer mehrere Einzelfirmen betreibt und Rechnungen mit offenem USt-Ausweis an eine andere Firma seines eigenen Unternehmensverbundes stellt, denen kein realer Geschäftsvorfall zugrunde liegt, entsteht insoweit keine Umsatzsteuerschuld. Denn nach § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteh...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche (§ 243 Abs. 4 StPO)

a) Inhalt der Mitteilung Inhalt und Verlauf von verständigungsbezogenen Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten müssen in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Vorsitzende darf sich nicht darauf beschränken, kundzutun, dass eine Verständigung herbeigeführt worden sei und welche Strafe der Angeklagte im Falle eines Geständnisses zu erwarten habe. Nach dem Sinn und ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

1. Feststellungen zum Verkürzungsumfang notwendig Die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 Alt. 1, § 73c S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO setzt in den Fällen der Steuerhinterziehung voraus, dass der Umfang der Steuerverkürzungen exakt festgestellt wird. Wenn im Urteil weder der Inhalt der ESt-Erklärungen festgestellt noch alle weiteren Parameter, die für die...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Feststellungen zum Verkürzungsumfang notwendig

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 Alt. 1, § 73c S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO setzt in den Fällen der Steuerhinterziehung voraus, dass der Umfang der Steuerverkürzungen exakt festgestellt wird. Wenn im Urteil weder der Inhalt der ESt-Erklärungen festgestellt noch alle weiteren Parameter, die für die zutreffende Festsetzung der ESt relevant sind, k...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Keine Einziehung des Wertes von Taterträgen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer durch unberechtigten Steuerausweis

Wer als faktischer Geschäftsführer einer sog. Servicefirma auftragsgemäß Scheinrechnungen zur Ermöglichung von Schwarzlohnzahlungen durch die jeweiligen Rechnungskäufer erstellt, schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG. Zwar kann in den Fällen der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1, § 78c Abs. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Wenn wegen mehrerer Taten ermittelt wird, bezieht sich die Wirkung der Unterbrechung der Verjährung grds. auf alle verfahrensgegenständlichen Taten. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit der erkennbare Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist. Für die Bestimmung dieses Verfolgungswillens sind sowohl der Wortlaut...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Einbindung in einer Mehrwertsteuerbetrugskette

Ein inländischer Kfz-Händler, der Proforma-Rechnungen über vermeintlich steuerfreie, tatsächlich aber nicht stattgefundene innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen an in Polen oder Tschechien ansässige Abnehmer gestellt und nach den Weisungen seiner Hintermänner lediglich die Kaufverträge unterschrieben, die Kaufpreise weitergeleitet und die Gelangensbestätigung sowie den ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Keine Teilaufhebung wegen möglicher Selbstanzeige

Einem u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Verurteilten, gegen welchen das Strafgericht eine noch nicht rechtskräftige Einziehungsentscheidung zugunsten des Geschädigten getroffen hat, die durch einen Vermögenarrest gesichert ist, muss nicht im Wege der teilweisen Freigabe des arrestierten Vermögens ermöglicht werden, die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Mitteilungspflicht auch nach Aussetzung der Hauptverhandlung

Der Vorsitzende der Strafkammer hat auch dann die Pflicht, den Inhalt eines etwaigen Verständigungsgesprächs mitzuteilen, wenn es nach der Aussetzung der ursprünglichen Hauptverhandlung (§ 228 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO) und deren Neuterminierung zu einer Änderung der Kammerbesetzung gekommen ist und der spätere Vorsitzende nicht an den Erörterungen teilgenommen hatte. Mit der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Doppelbelastung durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung

Zwar darf der Täter durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung nicht doppelt belastet werden (vgl. u.a. BGH v. 5.9.2019 – 1 StR 99/19, wistra 2020, 24; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 73 Rz. 13). Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Tatbeute und zugleich die vom Täter durch nachfolgende Steuerverkürzungen erzielte Ersparnis in Höhe der auf das Erlangte anfallenden Steuern ab...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung von Ehegatten

Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist jeder Ehegatte grds. nur für seine eigenen Einkünfte verantwortlich (zur Problematik des mitwissenden und die Steuererklärung mitunterzeichnenden Ehegatten vgl. ausf. Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Stichw. "Ehegattenverantwortlichkeit" Rz. 5.1 ff. [Januar 2021]. Anders ist es aber, wenn er an der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Wahl der Gewinnermittlungsart

Für Gewinneinkünfte sieht § 4 Abs. 1 S. 1 EStG grds. die Ermittlung des betrieblichen Gewinns auf Grund Bestandsvergleichs vor (vgl. hierzu Korn in Korn, EStG, § 4 Rz. 160 [März 2021]; Bode in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl. 2023, § 4 Rz. 28). Allerdings hat der Steuerpflichtige, der nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig A...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Keine Scheinrechnung bei Innenumsätzen eines Unternehmers

Wenn ein Unternehmer mehrere Einzelfirmen betreibt und Rechnungen mit offenem USt-Ausweis an eine andere Firma seines eigenen Unternehmensverbundes stellt, denen kein realer Geschäftsvorfall zugrunde liegt, entsteht insoweit keine Umsatzsteuerschuld. Denn nach § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die Steuerschuld bei Ausweis von Umsatzsteuer in nicht lei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Verhältnismäßigkeit eines Vermögensarrestes

Das Übermaßverbot als Teilaspekt des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes muss angesichts des möglichen intensiven Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG von Verfassungs wegen bereits bei der Anordnung sowie auch bei der Fortdauer eines Vermögensarrestes besonders beachtet werden. Von einer Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzöger...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Inhalt der Mitteilung

Inhalt und Verlauf von verständigungsbezogenen Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten müssen in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Vorsitzende darf sich nicht darauf beschränken, kundzutun, dass eine Verständigung herbeigeführt worden sei und welche Strafe der Angeklagte im Falle eines Geständnisses zu erwarten habe. Nach dem Sinn und Zweck des § 243 Abs. 4 S...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Verständigung (§ 257c StPO)

Einer staatsanwaltschaftlichen Zusicherung, nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellte Verfahren bzgl. weiterer Steuerstraftaten nicht wieder aufzunehmen, kommt von vornherein nicht die Bindungswirkung einer gerichtlichen Verständigung (§ 257c StPO) zu (vgl. hierzu BGH v. 12.7.2016 – 1 StR 136/16, NStZ 2017, 56; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 257c Rz. 15a;...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Die Nebenbetroffene – eine Verwaltungs-GmbH & Co. KG – adressierte von 2010 bis Juli 2014 in über 1.000 Fällen Rechnungen an eine nicht existente Scheinfirma. Deshalb wurde gegen den Betroffenen – den Geschäftsführer der Komplementärin der Nebenbetroffenen – im Juli 2015 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlassen, mit dem dieser wegen Steuergefährdung zu Geldbußen verurtei...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 3. Hinweise zur Auslegung des Abs. 4 AO n.F.

Wortlaut: Nach dem Wortlaut des § 153 Abs. 4 AO muss der Steuerpflichtige offenlegen, dass sich eine bestimmte Prüfungsfeststellung, welche in formell bestandskräftigen Bescheiden umgesetzt worden ist, auch auf weitere Sachverhalte in anderen – noch nicht steuerlich verjährten – Besteuerungszeiträumen auswirkt. Er muss somit eine Tatsachenmitteilung abgeben und kann hierbei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1.1 Schusswaffen

Rz. 26 Was als Schusswaffe i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 zu gelten hat, wird weder in der AO noch im StGB definiert. Angelehnt an die Begriffsbestimmung im WaffG [1] sind Schusswaffen körperliche Gegenstände, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen (mechanisch wirkende) Geschosse durch einen Lauf getrieben werd[2] Neben den "schar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Hinterziehung

Rz. 10 Allgemein kann die Tathandlung des Hinterziehens beim Tatbestand des § 373 AO sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Rz. 11 Da § 373 AO voraussetzt, dass Schmuggelware aus Nichtgemeinschaftsländern eingeführt wird (s. Rz. 9), hat die Tatbestandsalternative des Unterlassens mittlerweile in der Praxis eine geringe Bedeutung. Schmuggel du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.9 Innere Konkurrenzen

Rz. 68 § 373 Abs. 2 Nr. 1 (Schusswaffen) und Nr. 2 (Waffen etc.) AO schließen sich gegenseitig aus.[1] Im Übrigen besteht zwischen den verschiedenen Begehungsformen, die unterschiedliche Unrechtstypen repräsentieren, nach zutreffender h. M.[2] Idealkonkurrenz (Tateinheit) nach § 52 StGB [3], d. h., dass vorliegend dieselbe tatbestandliche Handlung dasselbe Strafgesetz – hier ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.1 Regelstrafrahmen

Rz. 78 § 373 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AO beinhalten als Regelstrafrahmen einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In Fällen des § 373 Abs. 1 S. 2 AO wird auch der Strafrahmen eines minder schweren Falles geregelt (s. u. Rz. 84f.). Wurde die Tat nur versucht, so besteht die Möglichkeit der Strafmilderung nach § 23 Abs. 2 i. V. m. § 49 StGB. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 373 AO bezieht sich nicht auf die Hinterziehung einer beliebigen Steuer, sondern nur auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (näher Rz. 7f.), die beim Verbringen von Waren und Erzeugnissen über die Grenze entstehen. Rz. 4 Des Weiteren wird § 373 AO als "Schmuggel" bezeichnet, doch entspricht der Anwendungsbereich der Norm nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch, sondern ist wei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.5 Verhältnis zu §§ 267, 271 StGB

Rz. 64 Mit §§ 267, 271 StGB ist Tateinheit möglich.[1] Legt der Täter z. B. im Rahmen des Zollverfahrens ein total gefälschtes sog. Certificate of Origin (Ursprungszeugnis), das ein falsches Ursprungsland ausweist, als öffentliche Urkunde i. S. v. § 271 StGB mit der Zollanmeldung vor, so "gebraucht" er dies i. S. v. § 271 Abs. 2 StGB und verwirklicht gleichzeitig[2] den Grun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Nr. 2 (gewaltsamer Schmuggel)

Rz. 30 Die Bewaffnung ist wie bei Nr. 1 ein tatbezogenes Merkmal, für das § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist[1], und kann grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, dass sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfassten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muss.[2] 3.2.1 Waffen, Werkzeug, Mittel Rz. 31 Als Waffen g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1.3 Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)

Rz. 47 Zur Mittäterschaft sei zunächst auf die Ausführungen zur Täterschaft unter Rz. 42ff. verwiesen. Ergänzend ist auszuführen, dass auch im Rahmen des § 373 AO sukzessive Mittäterschaft in Betracht kommt[1] und Unterstützungshandlungen grundsätzlich auch noch im Stadium zwischen Tatvollendung (s. Rz. 51ff.) und Tatbeendigung (Rz. 55) Beihilfe oder mittäterschaftliches Han...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.6 Verhältnis des § 373 AO zu § 261 StGB

Rz. 65 § 373 AO stellte schon gem. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB a. F. eine Vortat zur Geldwäsche dar, dies gilt nach der neuen – ab 18.3.2021 geltenden – Gesetzesfassung und dem Wegfall des Vortatenkatalogs des § 261 StGB a. F. weiterhin. Gestrichen wurde allerdings, dass in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO die durch die Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1 Nr. 1 (Beisichführen einer Schusswaffe)

Rz. 25 Die Bewaffnung als tatbezogenes Merkmal, für das § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist[1], kann grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, dass sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfassten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muss.[2] 3.1.1 Schusswaffen Rz. 26 Was als Schusswaffe i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 zu g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1.2 Beisichführen

Rz. 27 Erforderlich für § 373 Abs. 2 Nr. 1 AO – aber auch ausreichend – ist das Beisichführen der Schusswaffe durch einen Täter oder einen Teilnehmer und hier ist weder eine Verwendung noch eine bestimmte Gebrauchsabsicht[1] erforderlich. Rz. 28 In zeitlicher Hinsicht reicht es aus, wenn der Täter oder Teilnehmer die Schusswaffe zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbegin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.6 Strafklageverbrauch

Rz. 75 In der Praxis ist beim Schmuggel stets das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs zu prüfen. Der Verbrauch der Strafklage ist dabei die wichtigste Wirkung der materiellen Rechtskraft und bedeutet, dass nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss wegen des Grundsatzes ne bis in idem (= Grundsatz der Einmaligkeit der Strafverfolgung) eine erneute Strafverfolgung dess...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch und Vollendung

Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da § 373 AO ein unselbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 42 Bei der Täterschaft ist zwischen Schmuggel durch aktives Tun und durch Unterlassen zu unterscheiden. (Mit-)Täter bei dem Grunddelikt gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (aktives Tun) und § 372 AO kann auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Stpfl. in Bezug auf die hinterzogenen Steuern ist.[1] Rz. 43 Ist die Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Unt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3 Nr. 3 (bandenmäßiger Schmuggel)

Rz. 36 Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH setzt eine bandenmäßige Begehung von Straftaten den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus[1], die sich für eine künftige Begehung von Straftaten zusammengefunden haben.[2] Bei der seit dem 1.1.2008[3] geltenden Fassung des § 373 AO wird auf das Merkmal des Zusammenwirkens der Bandenmitglieder verzichtet. Rz. 37 Au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Ein- und Ausfuhrabgaben

Rz. 6 Gem. § 3 Abs. 3 AO handelt es sich auch bei den Ein- und Ausfuhrabgaben um Steuern. Der Begriff der Ein- und Ausfuhrabgaben[1] nach nationalem Recht ist allgemein in Art. 5 Nr. 20 (Einfuhrabgaben) und 21 (Ausfuhrabgaben) UZK definiert, wobei Ausfuhrabgaben gegenwärtig für § 373 AO praktisch nicht relevant sind.[2] Rz. 7 Demnach sind Einfuhrabgaben[3]: Zölle und Abgaben mi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.1 Schmuggelprivileg

Rz. 18 Nach § 32 Abs. 1 ZollVG a. F. (gültig bis 15.3.2017) wurden Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeiten, die im grenzüberschreitenden Reiseverkehr begangen werden, nicht verfolgt, wenn sich die Tat auf Waren bezieht, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, und der vollendete oder versuchte verkürzte Einfuhrabgabenbetrag 130 EUR nicht übersteigt u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.2 Subsidiaritätsklausel

Rz. 16 Wegen § 372 Abs. 2 AO (vgl. schon Rz. 2) ist die praktische Bedeutung dieser Vorschrift gering.[1] Dies ergibt sich aus Folgendem: Der Anwendungsbereich der Subsidiaritätsklausel ist weit, denn nach dem Wortlaut der Norm ist § 372 AO nicht nur dann subsidiär, wenn das Verbringungsverbot eigenständig strafbewehrt ist, sondern schon dann, wenn es nach anderen Vorschrifte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.1 Geschütztes Rechtsgut

Rz. 1 § 372 AO ist – wie § 370 AO – eine Blankettnorm. Blankettstrafgesetze sind förmliche Gesetze, die (nur) Art und Maß der Strafe und i. Ü. bestimmen, dass diese Strafe denjenigen trifft, der durch ausfüllende Vorschriften (Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt) festzusetzende Unterlassungs- oder Handlungsverpflichtungen verletzt.[1] Der Zweck des § 372 AO besteht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.1 Verbote nach deutschem Recht

Rz. 10 In der Praxis wichtige – strafbewehrte – Verbringungsverbote sind z. B. § 29 BtMG, § 143 MarkenG und § 52 WaffenG. Eine ausführliche Liste mit den wegen § 372 Abs. 2 AO (Subsidiaritätsklausel – vgl. Rz. 2) in der Praxis für § 372 AO nicht bedeutsamen Verbringungsverboten nach deutschem Recht findet sich z. B. in Ebner, in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch

Rz. 13 Der Versuch des Bannbruchs ist gem. § 372 Abs. 2 i. V. m. § 370 Abs. 2 AO strafbar.[1] Allerdings ist zu beachten, dass dann, wenn das Verbotsgesetz selbst keine Sanktion wegen versuchten Verbotsverstoßes androht, auch eine Strafbarkeit nach § 372 AO nicht in Betracht kommt.[2] Für die Abgrenzung des straflosen Vorbereitungsstadiums vom strafbaren Versuch gelten die a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.1.3 Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten

Rz. 25 Die besonderen Verfahrensvorschriften der §§ 409–412 AO gelten bei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Bannbruchs nicht.[1]mehr