Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1 Verhältnis von § 372 AO zu § 373 AO

Rz. 15 § 372 AO ist der Grundtatbestand zum Qualifikationstatbestand des § 373 AO.[1] D.h., dass in § 373 AO dem Grundtatbestand des § 372 AO weitere Merkmale hinzugefügt werden und dieser als eigenständige Strafnorm mit einer strengeren Strafandrohung versehen ist.[2] § 373 AO enthält deshalb auch keine Subsidiaritätsklausel (vgl. Rz. 2, 16).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 19 Wurde die Tat lediglich versucht (vgl. Rz. 13), so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.2 Verbringungsverbote nach Gemeinschaftsrecht

Rz. 11 Der Anwendungsbereich des § 372 AO ist auch eröffnet, wenn durch europäische Rechtsverordnungen unmittelbar auch im nationalen Recht geltendes Gemeinschaftsrecht geschaffen wird, das noch keine nationale Entsprechung gefunden hat. Aus welchen Gründen dies der Fall ist, ist ohne Bedeutung.[1] Erlässt die EG durch Verordnung, also mit unmittelbarer Wirkung[2], Einfuhr-, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3 Verbot

Rz. 9 Verbringungsverbote i. S. d. § 372 AO müssen durch Gesetz oder Rechtsverordnung oder durch Rechtsakte des Rates oder der Kommission der EG angeordnet sein.[1] 3.3.1 Verbote nach deutschem Recht Rz. 10 In der Praxis wichtige – strafbewehrte – Verbringungsverbote sind z. B. § 29 BtMG, § 143 MarkenG und § 52 WaffenG. Eine ausführliche Liste mit den wegen § 372 Abs. 2 AO (Su...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.1 Einfuhr

Rz. 6 Der Begriff der Einfuhr umfasst das Verbringen eines Gegenstands aus einem fremden Gebiet in das durch § 372 AO bzw. durch andere Normen geschützte Gebiet (sog. Banngebiet).[1] Da es sich bei § 372 AO um eine Blankettvorschrift (vgl. Rz. 1) handelt, ist im Übrigen durch Auslegung des ausfüllenden Gesetzes zu ermitteln, ob eine Einfuhr vorliegt bzw. ein Verbringen als E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.2 Vollendung und Beendigung

Rz. 14 Vollendet ist die Tat mit Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale. Beendet ist die Tat, wenn etwaige Wirkungen der Tat erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten; der Zeitpunkt der Beendigung ist insbesondere relevant für den Beginn der Verfolgungsverjährung.[1] Ausführlich zu Voll- und Beendigungszeitpunkten bei Einfuhrdelikten: Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2 Ausfuhr

Rz. 7 Der Begriff der Ausfuhr umfasst das Verbringen eines Gegenstands aus einem durch § 372 AO oder andere Normen geschützten Gebiet in ein fremdes Gebiet.[1] Da es sich bei § 372 AO um eine Blankettvorschrift (vgl. Rz. 1) handelt, ist im Übrigen durch Auslegung des ausfüllenden Gesetzes auch hier zu ermitteln, ob eine Ausfuhr vorliegt bzw. ein Verbringen als Ausfuhr gilt.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.3 Durchfuhr

Rz. 8 Der Begriff der Durchfuhr bezieht sich auf das Verbringen eines beweglichen Gegenstands durch geschütztes Gebiet (sog. Banngebiet) in ein fremdes Gebiet, ohne dass der Gegenstand in den freien Verkehr des geschützten Gebietes gelangt[1], für die Definition im Einzelfall ist auch hier das blankettausfüllende Gesetz (vgl. Rz. 1). entscheidend.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4 Subjektiver Tatbestand – § 372 Abs. 1 AO

Rz. 12 § 372 AO setzt ein vorsätzliches Handeln voraus, wobei Handeln mit Eventualvorsatz genügt. Eventualvorsatz (auch als bedingter Vorsatz bzw. dolus eventualis bezeichnet) kommt in Betracht, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung weder anstrebt, noch für sicher, sondern nur für möglich hält. Der Täter muss dabei mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Steuerliche Verwendungsbefugnis strafprozessualer Erkenntnisse (§ 393 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Friedenhagen, Verwertung von Erkenntnissen aus Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, AO-StB 2013, 289; Geuenich, Gleichlauf von strafrechtlicher und steuerlicher Datenverwendung, BB 2013, 3048; Heerspink, Auf ein Neues: Steuer-CD, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gründe für die Regelung

1. Konfliktlage Rz. 15 [Autor/Stand] Besteuerungsverfahren und Strafverfahren haben i.d.R. ein und denselben Sachverhalt zum Gegenstand, werden meist gleichzeitig durchgeführt, häufig von der gleichen Behörde (§ 386 Abs. 1, 2 AO) und u.U. sogar vom selben Beamten (vgl. § 208 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO)[2]. Beide Verfahren werden jedoch von verschiedenen Prinzipien beherrscht, die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Anwendungsbereich

1. Anhängiges Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung Rz. 22 [Autor/Stand] Die Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO setzt ein anhängiges Strafverfahren voraus. Sie kommt grds. in jedem Verfahrensstadium in Betracht und ist daher sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Zwischen- oder Hauptverfahren möglich[2]. Voraussetzung ist insoweit le...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der RAO 1919 hatten die Strafgerichte in Steuer- und Zollstrafsachen, in denen die Strafbarkeit einer Handlung von der Entscheidung einer dem Steuerrecht angehörigen Vorfrage abhing, auch über diese gemäß den für das Verfahren und den Beweis in Strafsachen allgemein geltenden Vorschriften zu entscheiden. Bei u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Aussetzung des Strafverfahrens (§ 396 Abs. 1 AO)

I. Begriff Rz. 36 [Autor/Stand] Die Aussetzung des Verfahrens bedeutet, dieses einstweilen ruhen zu lassen. Schon rein begrifflich setzt dies voraus, dass das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt und beendet wird. Im Ermittlungsverfahren bedeutet dies die einstweilige Einstellung weiterer staatsanwaltlicher Ermittlungshandlungen, nach erhobener Anklage ein Hinaus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Umfang und Grenzen des Verwendungsverbots (§ 393 Abs. 2 Satz 1 AO)

1. Geschützte Informationen a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Entscheidung über die Aussetzung (§ 396 Abs. 2 AO)

I. Zuständigkeit Rz. 69 [Autor/Stand] Nach § 396 Abs. 2 AO obliegt die Entscheidung im Ermittlungsverfahren der StA; führt die FinB das Ermittlungsverfahren selbständig durch (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO), so kann sie diese Entscheidung treffen. Dem FA bzw. der BuStra als Hilfsorgan der StA (§ 402 Abs. 1 AO) steht zu keiner Zeit das Recht zu, über eine Aussetzung zu entsche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsbehelfe

1. Gegen Entscheidungen der Ermittlungsbehörden Rz. 76 [Autor/Stand] Die Entscheidung der Ermittlungsbehörden, welche die Aussetzung betreffen, sind grds. nicht gerichtlich anfechtbar, gleichgültig ob die Aussetzung angeordnet oder die beantragte Aussetzung abgelehnt worden ist[2]. Hier kommt allenfalls die Dienstaufsichtsbeschwerde (§ 147 GVG, § 3 FVG) sowie für den Fall, da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 393 AO ist § 428 RAO 1967 [2]. § 393 Abs. 2 AO deckt sich weitgehend mit § 428 Abs. 2 RAO, während § 393 Abs. 1 AO gegenüber § 428 Abs. 1 RAO a.F. einige wesentliche Neuerungen aufweist. Bis zum Inkrafttreten des § 428 Abs. 1 RAO war das Verhältnis zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren nur bruchstückhaft ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Grenzfälle unzulässigen Zwangs

aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel" Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsitu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und praktische Relevanz

1. Vorfragenkompetenz des Strafgerichts Rz. 10 [Autor/Stand] Aus der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut des § 396 Abs. 1 AO ("kann") folgt unzweifelhaft, dass das Strafgericht heute zwar ermächtigt, aber nicht mehr verpflichtet ist, das Strafverfahren bis zur Klärung steuerrechtlicher Vorfragen auszusetzen. Nach dem Fortfall jeglicher Bindung an Entscheidungen des oberste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Aussetzungsgrund

a) Entscheidungserheblichkeit einer steuerlichen Vorfrage Rz. 42 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Beurteilung der Tat muss davon abhängen, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind (Aussetzungsgrund). Aus dem Grundgedanken der Vorschrift folgt, dass es sich hierbei um eine rein steuerrechtliche Vorfrage handeln ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhältnis zu anderen Aussetzungsvorschriften

1. Aussetzung des Besteuerungsverfahrens (§ 363 AO, § 74 FGO) Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 363 Abs. 1 AO kann die FinB die Entscheidung über einen Einspruch aussetzen, wenn ein vorgreifliches Rechtsverhältnis besteht, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Eine entsprechende Aussetzungsbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Voraussetzungen der Aussetzung

1. Eröffnung des Anwendungsbereichs Rz. 37 [Autor/Stand] Zunächst verlangt die Aussetzung des Verfahrens, dass überhaupt der Anwendungsbereich des § 396 AO eröffnet ist. Dazu muss ein anhängiges Strafverfahren vorliegen, bei dem die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung infrage steht.Darüber hinaus erfordert § 396 AO keine Personenidentität, wohingegen Sachverhaltsident...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Reichweite der Verwendungsbefugnis

1. Erkenntnisse aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen (§ 393 Abs. 3 Satz 1 AO) Rz. 265 [Autor/Stand] Die Erkenntnisse i.S.d. § 393 Abs. 3 Satz 1 AO müssen aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen der FinB/StA resultieren. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass Erkenntnisse aus unrechtmäßigen Ermittlungen – neben einem strafprozessualen Beweisverwertungsverbot (s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Fehlen eines Aussetzungsgrundes

aa) Freispruch oder Verurteilung aus anderen Gründen Rz. 44 [Autor/Stand] An einer entscheidungserheblichen Vorfrage fehlt es hingegen, wenn der Angeklagte unabhängig von der Beantwortung der steuerrechtlichen Vorfragen aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen ohnehin freizusprechen oder zu verurteilen wäre[2]. Rz. 45 [Autor/Stand] Nicht vorfragenrelevant sind dah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermessensentscheidung

1. Gegenstand der Ermessensentscheidung Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 396 Abs. 1 AO "kann" nach Klageerhebung das Gericht, im Ermittlungsverfahren die Ermittlungsbehörde, das Strafverfahren aussetzen, muss dies aber nicht tun. Die Entscheidung darüber ist in sein (ihr) pflichtgemäßes Ermessen gestellt[2]. Damit hat der Angeklagte (Beschuldigte) keinen Anspruch auf Aussetzung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Entscheidung über die Aussetzung

1. Form der Entscheidung Rz. 71 [Autor/Stand] Die Ermittlungsbehörde entscheidet durch Verfügung (§§ 167, 171 StPO), das Gericht durch Beschluss, der entweder in der mündlichen Verhandlung verkündet wird oder schriftlich mitzuteilen ist (§ 35 StPO). Der Beschluss ist der FinB und dem Angeklagten förmlich zuzustellen. Während für die Entscheidung im Ermittlungsverfahren eine Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Ruhen der Verjährung (§ 396 Abs. 3 AO)

I. Zweck der Regelung Rz. 85 [Autor/Stand] Darin, dass die Verjährung ruht, solange das Verfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist, unterscheidet sich die Vorschrift von anderen Aussetzungsregelungen (s. Rz. 32 ff.). Zweckmäßig ist diese Ausnahmeregelung deshalb, weil Taten nach § 370 AO häufig erst später (z.B. anlässlich der Jahre nach dem Tatgeschehen stattfindenden Betriebspr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Heilungsmöglichkeiten

Rz. 181 [Autor/Stand] Ermittlungsergebnisse bleiben nach überwiegender Ansicht auch verwertbar, die ex post mithilfe einer rechtmäßigen Maßnahme bestätigt wurden[2]. Rz. 182 [Autor/Stand] Zudem sind Erkenntnisse, die bei einer hypothetischen Wiederholung der Ermittlungsmaßnahme rechtmäßig erlangt hätten werden könnten, einer Verwertung zugänglich (so nunmehr gesetzlich verank...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum: 1. Monographien: Hellmann, Das Neben-Strafverfahrensrecht der Abgabenordnung, 1995, S. 56 ff., 123 ff.; Joergensen, Die Aussetzung des Strafverfahrens zur Klärung außerstrafrechtlicher Rechtsverhältnisse, 1991; Negele, § 396 AO und das Problem der Entscheidungskompetenz der Strafgerichte im Bereich steuerrechtlich noch nicht entschiedener ressortfremder Vorfragen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Zwangsmittelverbot und die Belehrungspflichten

Schrifttum: Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111; Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 687; Dierlamm, Betriebsprüfung/Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Schrifttum: Berg, Neukonzeptionierung der Widerspruchslösung, StraFo 2018, 327; Kranz, Der Rechtsschutz an der Schnittstelle von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, Diss. 2015; Ranft, Das strafrechtliche Verwertungsverbot des § 428 Abs. 2 AO, DStR 1969, 364; Rogall, Das Verwendungsverbot des § 393 II AO, in FS Kohlmann, 2003, 465. I. Rechtsweg Rz. 289 [Autor/Stand] Bei § 39...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zwangsmittel

a) Zwangsmittel gem. § 328 AO Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Grundsatz der Unabhängigkeit (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO)

1. Parallelität Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erkenntnisse aus Telekommunikationsüberwachungen (§ 393 Abs. 3 Satz 2 AO)

a) Gesetzesalternativen Rz. 267 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 Satz 2 AO betrifft Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) unterliegen. Die Regelung enthält speziell eine steuerliche Verwendungsbefugnis bei Telekommunikationsüberwachungen. Zulässig ist danach die Verwertung eigener Erkenntnisse der FinB aus einer TKÜ im (Steuer-)Strafverfahren gem. §§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Das Verhältnis von Besteuerungs- und Strafverfahren (§ 393 Abs. 1 AO)

I. Grundsatz der Unabhängigkeit (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO) 1. Parallelität Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmittelverbot gem. § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO

1. Zeitlicher Geltungsbereich Rz. 55 [Autor/Stand] Die Anwendung von Zwangsmitteln (§ 328 AO) gegen den Stpfl. ist bereits vor Einleitung eines Strafverfahrens unzulässig, wenn er bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten (§ 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Rz. 56 [Autor/Stand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Belehrungspflicht (§ 393 Abs. 1 Satz 4 AO)

1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkenntnisse aus TKÜ (Alt. 1)

aa) TKÜ wegen schwerer Steuerdelikte Rz. 270 [Autor/Stand] Eine TKÜ im Fall einer Steuerhinterziehung aufgrund eigener Ermittlungen der FinB war bislang gem. § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO a.F. nur zulässig, wenn die Steuerhinterziehung "unter den in § 370 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen" begangen wurde (also bei bandenmäßiger Hinterzieh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Handhabe in der Praxis

Rz. 17 [Autor/Stand] In der Praxis findet § 396 AO bislang kaum Anwendung, was sich auch darin widerspiegelt, dass kaum gerichtliche Entscheidungen zu § 396 AO zu finden sind[2]. § 396 AO führt derzeit ein Schattendasein, dessen Existenzberechtigung vereinzelt mitunter gänzlich infrage gestellt wird[3]. Rz. 18 [Autor/Stand] Der Grund für den geringen Gebrauch des § 396 AO in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhängigkeit eines Besteuerungsverfahrens

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Aussetzung besteht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Besteuerungsverfahrens. Das Besteuerungsverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen mit der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids oder der Einspruchsentscheidung (§§ 366, 367 AO) bzw. mit der Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils. Voraussetzung für die Anwendung des § 396 AO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Normadressat

Rz. 59 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2, 3 AO richtet sich an die FinB i.S.d. § 6 AO als Verwaltungsbehörde im Besteuerungsverfahren[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel"

Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsituationen können im Wege einer verfassungsk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Betretungs- und Besichtigungsrechte

Rz. 66 [Autor/Stand] Fraglich ist, wie es um die Erzwingung von Duldungspflichten steht. Zu denken ist hier an das Betreten von Grundstücken und Räumen (§§ 99, 200 Abs. 3 AO), die Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO) und die Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG). Das Zwangsmittelverbot findet zutreffender Ansicht nach auch bei diesen Maßnahmen Anwendung, denn bereits die Erzwingung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Normadressaten

Rz. 210 [Autor/Stand] Das Verwendungsverbot richtet sich dem Wortlaut nach nur an die StA und das (Straf-)Gericht. Nach Sinn und Zweck des § 393 Abs. 2 AO gilt es jedoch auch für die (Kriminal-)Polizei[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ausnahmen vom Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 Satz 2 AO)

Schrifttum: Buse, Steuergeheimnis; Mitteilung zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, AO-StB 2010, 140; Buse, Steuergeheimnis bei dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, AO-StB 2011, 241; Hardtke, Gilt das Steuergeheimnis nach einer Selbstanzeige auch für Beamte?, AO-StB 2003, 98; Lindwurm, Das Steuergeheimnis nach der mündlichen Verhandlung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsschutz im Steuerstrafverfahren

Rz. 295 [Autor/Stand] Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO (s. Rz. 185 ff.) ist von den Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren und später vom Strafgericht von Amts wegen zu beachten (s. Rz. 226 m.w.N.). Allerdings bedarf es insoweit in der Revision einer Rüge[2] (s. Rz. 227). Rz. 296 [Autor/Stand] Wurde gegen die Belehrungspflicht über das Zwangsmittelve...mehr