Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Polizeiliche Befugnisse

Rz. 682 [Autor/Stand] Aufgrund des § 399 Abs. 2 Satz 1 AO haben die Finanzbehörden, die aufgrund einer Zuständigkeitskonzentration nach § 387 Abs. 2 AO die Rechts- und Pflichtenstellung als Staatsanwalt im Steuerstrafverfahren verlieren, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Finanzbehörde i.S.d. § 399 Abs. 1 AO

Rz. 10 [Autor/Stand] Finanzbehörden i.S.d. § 399 AO sind nach der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse (s. § 386 Rz. 31 ff.), soweit sie die jeweils sachlich (§ 387 AO) und örtlich (§ 388 AO) zuständige Finanzbehörde sind. Organisatorisch sind bei den Finanzämtern und Hauptzollämter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisverwertungsverbote

Rz. 1064 [Autor/Stand] Siehe Rz. 1250 ff. Die erfolgreiche Anfechtung der Beweiserhebung im Vollstreckungsstaat bewirkt nicht automatisch die Unverwertbarkeit des Beweismittels im Anordnungsstaat.[2] Es gelten insofern die allgemeinen Grundsätze, d.h. die Beweisverwertung richtet sich nach dem Recht, wo das Strafverfahren geführt wird. Fehler bei der Wahl der Rechtsgrundlage...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verhaltenshinweise bei Durchsuchungen

Rz. 273 Keine Panik, Ruhe bewahren, ggf. steuerstrafrechtlich versierten Berater hinzuziehen. Bitten, das Erscheinen des Beraters abzuwarten. Zu den Tatvorwürfen schweigen. Eine "konstruktive" Durchsuchungsatmosphäre schaffen. Keine freiwillige Herausgabe, wenngleich Hilfe beim Heraussuchen unschädlich ist. Die Durchsuchung aktiv begleiten und schauen, ob die sichergestellten zus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Arrestanspruch

Rz. 544 [Autor/Stand] Der zu sichernde Anspruch muss gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO auf eine sich aus den Steuergesetzen ergebende Geldforderung gerichtet sein. Dabei handelt es sich vor allem um Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i.S.d. § 37 AO, also um Steuern (§ 3 Abs. 1 AO), steuerliche Nebenleistungen, Haftungsansprüche, Ansprüche auf Rückgewähr unberechtigt erfüllte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu den Voraussetzungen der Verfahrenseinleitung und der Pflicht der Finanzbehörde zur Einleitung s. § 397 Rz. 4 ff. Zur Bedeutung der Verfahrenseinleitung und der damit verbundenen grundlegenden Veränderung der Rechtsstellung des Betroffenen s. § 393 Rz. 45 ff. sowie § 397 Rz. 1, 49 ff. Zur Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens und deren S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zweckmäßigkeitsüberlegungen

Rz. 271 Rechtsbehelfe haben grds. keine aufschiebende Wirkung. Eine andauernde Durchsuchung/Beschlagnahme kann nicht gestoppt werden. Bis es zu einer Entscheidung kommt, ist die Maßnahme oft erledigt. Eine förmliche Beschwerde wird ohne vorherige Akteneinsicht, die in diesem Stadium regelmäßig nicht gewährt werden wird, kaum Erfolg haben.[1] Mitunter kann es ratsam sein, eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anordnung

Rz. 541 [Autor/Stand] Die Anordnung des dinglichen Arrests ist als Teil des Steuerfestsetzungsverfahrens[2] ein selbständiger Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO, der die Feststellung enthält, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Geldanspruch besteht, für den ein Sicherungsbedürfnis gegeben ist.[3] Örtlich und sachlich zuständig ist gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO die Finanz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Arrestanordnung

Rz. 550 [Autor/Stand] Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 2 AO ist die Arrestanordnung schriftlich zu erlassen und zu begründen.[2] Sie muss nach § 119 Abs. 3 AO die anordnende Behörde erkennen lassen und erfordert die eigenhändige Unterschrift des anordnenden Amtsträgers.[3] Die Arrestanordnung muss im Sinne eines vollstreckbaren Titels, gleich einer vollstreckbaren Ausfertigung im Ziv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablehnungsmöglichkeiten des Vollstreckungsstaates

Rz. 1172 [Autor/Stand] Immer wieder kommt es zum Erlass von Europäischen Haftbefehlen auch wegen Nichtigkeiten oder bei völlig unverhältnismäßigen Sachverhaltskonstellationen, insb. bei Bagatellen. Der RbEuHB enthält eine Vielzahl von Ablehnungsmöglichkeiten (Art. 3 Nr. 1, 3 RbEuHB).[2] Die Justizbehörde des Vollstreckungsstaats lehnt die Vollstreckung des Europäischen Haftb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1095 [Autor/Stand] Die Überwachung der Telekommunikation[2] kommt gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, b StPO nur in den Fällen von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO bzw. bei gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel in Betracht. Hauptanwendungsbereiche in der Praxis sind die organisierte, bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung und Zigarettenschmuggel. Rz. 1096 [A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Rechtsschutz gegen die Arrestanordnung

Rz. 554 [Autor/Stand] Die Anordnung des dinglichen Arrestes ist gem. § 347 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Einspruch anfechtbar. Zudem kann nach § 45 Abs. 4 FGO unmittelbar und ohne Zustimmung der Finanzbehörde Anfechtungsklage zum FG erhoben werden (§ 385 Rz. 480). Rechtsmittel entfalten keine hemmende oder aufschiebende Wirkung nach § 361 Abs. 1 AO oder § 69 Abs. 1 FGO zu. Ebenso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis von steuerlichen und strafrechtlichen Sicherungsmaßnahmen

Rz. 454 [Autor/Stand] Auch nach der Reform ist das Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest von grundlegender Bedeutung. Die Finanzverwaltung kann im Gegensatz zu privaten Verletzten, die oft auf langwierige Zivilprozesse zur Geltendmachung ihres Schadens angewiesen sind, auch schon im Laufe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Steuerfestsetzungen in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 990 [Autor/Stand] Die Übermittlung personenbezogener[2] Daten bei eingehenden Ersuchen ist nur zulässig, wenn das Ersuchen mindestens die inhaltsgleich in § 92 IRG (strafrechtlicher Bereich) und § 117a Abs. 2 AO (präventiver Bereich) aufgeführten Pflichtangaben enthält: die Bezeichnung und die Anschrift der ersuchenden Behörde, die Bezeichnung der Straftat, zu deren Verhüt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Überleitung in das Vollstreckungsverfahren

Rz. 558 [Autor/Stand] Wird der durch den Arrest gesicherte Anspruch nach Vollziehung des Arrestes vollstreckbar, bleibt die im Arrestverfahren erlangte Sicherheit bestehen. Das Arrestverfahren wird nach Vollstreckbarkeit des Anspruchs in das Vollstreckungsverfahren übergeleitet und das Sicherungspfandrecht wandelt sich in ein Vollstreckungspfandrecht um. Die Arrestanordnung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 590 [Autor/Stand] Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 StPO gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Es gelten insoweit die allgem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Akteneinsicht

Rz. 573 [Autor/Stand] Der Anspruch auf Akteneinsicht kann wegen der möglichen gravierenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen auch unter Berufung auf § 147 Abs. 2 StPO nicht verweigert werden[2]. Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme Betroffene noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs Gelegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 736 [Autor/Stand] Sowohl nach dem EUAHiG als auch nach DBA-Normen werden grundsätzlich drei Arten des Auskunftsaustausches zum Zwecke der Durchführung von Besteuerungsverfahren unterschieden: Auskunftsaustausch aufgrund eines entsprechenden Ersuchens im Einzelfall, ersuchensunabhängige Spontanauskünfte sowie automatische Auskünfte für bestimmte Fallgruppen Rz. 737 [Autor/Sta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Spontanauskünfte

Rz. 1001 [Autor/Stand] Sowohl zum Zweck der Strafverfolgung (§§ 92c, 61a Abs. 2–4 IRG) als auch zur Verhütung von Straftaten (§ 117a Abs. 3 AO) kann die Steufa Informationen und Erkenntnisse auch ohne Ersuchen an die ausländische Strafverfolgungsbehörde übermitteln.[2] Nach dem sog. Inlandsstandard ist Voraussetzung in beiden Fällen, dass eine entsprechende Mitteilung im Rah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Rechtsschutz

Rz. 1012 [Autor/Stand] Eine Unterrichtungspflicht des Betroffenen im Vorhinein[2] oder Nachhinein ist nicht vorgesehen.[3] Ein einstweiliger Rechtsschutz ist davon abhängig, dass der Stpfl. von dem Auskunftsvorhaben Kenntnis hat oder von dem Eingang eines entsprechenden Ersuchens erfährt. Im präventiven Verfahren ist der Finanzrechtsweg zu beschreiten (§ 33 FGO). Im repressi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Ermittlungsanordnung

Schrifttum: Ahlbrecht, Die Europäische Ermittlungsanordnung – oder: EU-Durchsuchung leicht gemacht, StV 2013, 114; Ambos/Rackow/Schork, Die Europäische Ermittlungsanordnung aus Verteidigersicht, StV 2021, 126; Böse, Der Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen in der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Europäischen Union, 2007; Die Europäische Ermittlungsanordnung – Bewe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Schutz des Beratungsverhältnisses

Rz. 91 [Autor/Stand] Weiterhin umstritten ist die Beschlagnahmefähigkeit von Buchführungsunterlagen, soweit sie sich beim (steuerlichen) Berater befinden (§ 97 Abs. 2 Satz 1 StPO). Eine Belehrung über eine womögliche Beschlagnahmefreiheit ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Rechte werden als bekannt vorausgesetzt. Gegenstände die ein Berufsgeheimnisträger von Dritten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Begrifflichkeiten

Rz. 904 [Autor/Stand] Die internationale Rechtshilfe findet stets im Dreiklang von betroffenem Bürger, betroffenen Staaten und den betroffenen übernationalen Institutionen statt. Horizontale Rechtshilfe findet zwischen gleichrangigen Staaten statt. Vertikale Rechtshilfe ist solche, die zwischen einer inter- oder supranationalen Einrichtung und einem Staat erfolgt. Voraussetz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zweckmäßigkeitsüberlegungen

Rz. 912 [Autor/Stand] Zunächst ist stets zu prüfen ob für die angedacht Rechtshilfemaßnahme überhaupt ein Bedürfnis besteht.[2] Nicht selten kommt es vor, dass – z.B. mangels inländischen Steueranspruchs – überhaupt keine Strafgewalt besteht. Auch transnationale Strafklageverbräuche kommen mitunter vor sowie eine angezeigte Verfahrensweise nach § 153c StPO. Im Übrigen gilt d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchungszweck

Rz. 158 [Autor/Stand] Der Zweck einer Durchsuchung ist das Auffinden von Beweismitteln (Ermittlungsdurchsuchung) oder die Ergreifung des Beschuldigten (Ergreifungsdurchsuchung). In letzterem Fall ist ein Haftbefehl nicht erforderlich, wenn der Beschuldigte etwa nur angehört oder etwa eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden soll (Blutprobe, DNA Probe). Die Ermittlung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XII. Einziehung nach AO

Rz. 579 [Autor/Stand] Ist eine Steuerhinterziehung, ein Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 AO oder eine Steuerhehlerei begangen worden, können auf Antrag (zu den inhaltlichen Anforderungen an den Antrag vgl. § 401 Rz. 29) der Finanzbehörde (§ 401 AO) die Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich die Hinterziehung von Verbrauchsteuer oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Art. 26 OECD-MA

Rz. 769 [Autor/Stand] Der Auskunftsaustausch mit Drittstaaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, erfolgt durchweg auf Grundlage des Art. 26 OECD-MA [2] (s. Rz. 732). Im Vordergrund stehen hierbei Auskünfte auf Ersuchen. Mit der Verpflichtung zur Auskunftserteilung des ersuchten Staates korrespondiert auf Abkommensebene der Auskunftsanspru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Aufhebung der Beschlagnahme

Rz. 102 [Autor/Stand] Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn der Grund entfallen ist, sie unzulässig war oder der Gegenstand zu Beweiszwecken nicht mehr erforderlich ist.[2] Die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung führt nur bei schwerwiegenden Mängeln zur Aufhebung der Beschlagnahme.[3] Die Gegenstände sind an den Empfangsberechtigten herauszugeben. Im Falle der freiwilligen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Übermittlung der Beweismittel

Rz. 1045 [Autor/Stand] Die Vollstreckungsbehörde übermittelt gem. Art. 13 RL EEA dem Anordnungsstaat unverzüglich und unmittelbar die Beweismittel, die aufgrund der Vollstreckung der EEA erlangt wurden oder sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden. Ähnlich den Regelungen zum Europäischen Haftbefehl, findet ein System der Übergabe stat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschluss

Rz. 671 [Autor/Stand] Der Anordnungsbeschluss bedarf der Schriftform und hat in der Entscheidungsformel die in § 100e Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–5 StPO aufgezählten Inhalte anzugeben. Mündliche Anordnungen können nicht rechtswirksam erfolgen. Die schlichte Angabe des anlassgebenden Steuerdelikts genügt den Anforderungen inhaltlich nicht. Erforderlich ist hier die Angabe des konkret...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 399 AO entspricht dem seinerzeitigen § 433 RAO. Die Vorschrift des § 433 RAO war im Zuge der Reform des Steuerstrafverfahrensrechts erlassen worden, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1967[2] über die Verfassungswidrigkeit der Strafgewalt der Finanzämter notwendig geworden war. Durch sie wurde das Verhältnis zwischen dem Finanzamt als...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 150 [Autor/Stand] Nicht nur begrifflich, sondern auch gedanklich sind die Herausgabe und Beschlagnahme von Beweismitteln strikt vom eher tatsächlich geprägten Zwangsmittel der Durchsuchung abzugrenzen. Hinter den Vorschriften zur Durchsuchung steht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.[2] Art. 13 Abs. 1 und 2 GG lauten: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Beraterfehler

Rz. 613 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit der Frage nach der Auslieferung kommt es immer wieder zu nachteiligen Beraterempfehlungen. Aus der jüngeren Vergangenheit sind Fälle bekannt, in denen dem Beschuldigten die Existenz eines gegen ihn gerichteten Haftbefehls in Deutschland bekannt war und ihm anwaltlich geraten wurde, sich dem Verfahren in Deutschland nicht zu stellen. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Praktische Hinweise

Rz. 674 [Autor/Stand] In der Praxis ist vermehrt eine Neigung dahin gehend zu erkennen, im Anschluss an eine durchgeführte Durchsuchung in gewisser Weise künstlich Kommunikation der Beteiligten erzeugen zu wollen. Beschlagnahmt werden dann nicht sämtliche Endgeräte, vielmehr sollen diese dem Betroffenen zur weiteren, sodann überwachten Kommunikation verbleiben. Man wird hier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) FATCA

Rz. 817 [Autor/Stand] In Art. 2 und 4 Abs. 1 FATCA-Abkommen [2] ist ein weitreichender automatischer Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA verankert. Hiernach sind die Vertragsparteien zur regelmäßigen gegenseitigen Information über jeweils im anderen Staat ansässige Kapitalanleger sowie über deren Konten, Erträge und Erlöse verpflichtet. Die M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht

Rz. 272 [Autor/Stand] Die zumindest teilweise Akteneinsicht kann nicht unter Hinweis auf § 147 StPO (Gefährdung des Untersuchungszwecks) versagt werden, wenn bei dem Beschuldigten durchsucht wurde.[2] Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme Betroffene noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs Gel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 270 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 372. Gegen die richterliche Beschlagnahmeanordnung, die richterliche Bestätigung nach § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO, die Ablehnung des Antrags nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO und gegen die Durchsuchungsanordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde (§ 304 StPO) gegeben.[2] Beschwerdeberechtigt sind insb. der Beschuldigte, der letzte Gewahrsamsinha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einzelauskunftsersuchen

Rz. 738 [Autor/Stand] Sowohl das EUAHiG als auch Auskunftsklauseln nach den DBA erlauben Auskünfte auf Ersuchen in einem konkreten Einzelfall. Der ersuchte Staat ist in den Fällen zur Auskunft verpflichtet, in denen der ersuchende Staat einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat. Rz. 739 [Autor/Stand] Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EUAHiG [3] erstellen die inländischen FinB auf ein Ers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Ausgehende Ersuchen (§ 91j IRG)

Rz. 1046 [Autor/Stand] Für ausgehende Ersuchen gelten sämtliche Erfordernisse wie für eingehende Ersuchen. Die Inanspruchnahme der sonstigen Rechtshilfe ist ausgeschlossen, sofern die Möglichkeit einer EEA besteht. Die in der RL EEA enthaltenen Fristen wären sonst entbehrlich. Nur sofern eine entsprechende EEA zurückgewiesen würde oder die Voraussetzungen im ersuchten Staat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Einziehung bei Tabaksteuerhinterziehung

Rz. 366 [Autor/Stand] Mitunter kommt es vor, dass unversteuerte Tabakwaren etwa bei einem Aufgriff an der Grenze sichergestellt werden, dennoch gegen den Einführer und ggf. gegen die Hinterleute und/oder Hersteller (jeweils) in voller Höhe ein strafprozessualer Arrest beantragt und erlassen wird. Rz. 367 [Autor/Stand] Die Einziehung von Wertersatz und dementsprechend ein stra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundzüge der Einziehung

Rz. 305 [Autor/Stand] Die Einziehung des unmittelbar durch die Tat Erlangten bei dem Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat erfolgt im Urteil nach § 73 StGB (z.B. Stehlgut). Die endgültige Wertersatzeinziehungsanordnung wird im Urteil ausgesprochen. Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine selbstän...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht ungeachtet aktueller Reformbemühungen (vgl. den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vom 11.9.2024) aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbare...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248; Peters/Bode, Verteidigungsmöglichkeiten gegen grenzüberschreitende Vermögensabschöpfungsmaßnahmen (im Steuerstrafverfahren), ZWH 2020, 233, 285. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Arrestgrund

Rz. 547 [Autor/Stand] Der steuerliche Arrest kann gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass die Beitreibung der Steuerschuld ansonsten vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Umstände in ihrer Gesamtheit geeignet sind, bei der Finanzbehörde bei ruhiger und vernünftiger Abwägung die Besorg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geltung allgemeiner Verfahrensprinzipien

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Erläuterungen zum Legalitäts- und Opportunitätsprinzip und ihren Ausnahmen (s. § 397 Rz. 4; § 385 Rz. 62 ff., 559 ff.) haben aufgrund der generellen Verweisungsvorschrift des § 399 Abs. 1 AO auch für die Finanzbehörde Gültigkeit[2]. Die Finanzbehörde ist bei einem Anfangsverdacht[3], d.h. bei Vorliegen zureichender und tatsächlicher Anhaltspunkte für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Arrestvollziehung

Rz. 555 [Autor/Stand] Die tatsächliche Arrestvollziehung erfolgt durch die Vollstreckungsstelle.[2] Voraussetzung ist eine rechtswirksame und vollziehbare Arrestanordnung. Die Vollziehung der Arrestanordnung ist unzulässig, wenn seit dem Tag, an dem die Anordnung unterzeichnet worden ist, ein Monat verstrichen ist. Hierdurch soll das Erfordernis der Eilbedürftigkeit gewahrt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Problemfelder

Rz. 1007 [Autor/Stand] Anfragen auf Grundlage der Schwedischen Initiative sorgen für nicht unerhebliche Probleme – vornehmlich im strafprozessualen Bereich. In der Praxis ist mitunter fraglich, wie die Validität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen beurteilt werden kann. So reicht allein die nicht näher untermauerte Behauptung einer ausländischen Behörde nicht...mehr