Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.3.3 Nicht tatbestandlich erfasste Anzeigepflichten

Rz. 93 In § 138a Abs. 5 S. 1 und 2 AO finden sich weitere Anzeigepflichten bzgl. der Stellung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte innerhalb eines Konzerns. Danach hat jedes inländische Unternehmen in seiner Steuererklärung anzugeben, ob es eine inländische Konzernobergesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 1 AO, eine beauftragte Gesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 3 AO oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.3 Tathandlungen

Rz. 36 Die Aufzeichnungs- oder Buchführungspflicht ist durch Unterlassen in Form des Nichtbuchens verletzt, wenn die vorgeschriebene Erfassung vom Pflichtigen nicht spätestens zu dem Zeitpunkt vorgenommen wird, zu dem die spezialgesetzlich geregelte bzw. auf den GoB beruhende Buchungspflicht hätte beachtet werden müssen. Ein unrichtiges Verbuchen liegt hingegen vor, wenn der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1.2 Elektronische Aufzeichnungssysteme

Rz. 43 Der Begriff der elektronischen Aufzeichnungssysteme ergibt sich aus § 146a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO i. V .m. § 1 S. 1 KassenSichV. Danach handelt es sich um elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Nach dem insoweit zutreffenden AEAO [1] muss diese zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software zur Dokumentation von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.4 Taterfolg

Rz. 37 Durch die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit muss der Täter eine Steuerverkürzung etc. "ermöglichen", sodass eine abstrakte Gefährdung des Steueranspruchs vorliegen muss (vgl. Rz. 6 und 14). Fehlt diese Eignung, ist § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO nicht anwendbar. Dies ist z. B. der Fall, wenn Bareinnahmen zwar vollständig, aber nicht unter dem jeweiligen Datum verbuc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute erfolgen, die die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 19 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländi...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Oftmals stellt sich im Zuge der steuerlichen Beratung die Frage, über welche konkreten Informationen die Finanzverwaltung verfügt, die sie ihrem Handeln zugrunde legt. Letztlich ist dies ein Problem der "Waffengleichheit" zwischen Steuerbürger und Fiskus. Ein zentraler Punkt innerhalb dieser Thematik ist die Frage, ggf. steuerliche Verwertungsverbote aufz...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / c) Gegenstand der Akteneinsicht/Eruierung von Verwertungsverboten

Erfasst werden von § 78 FGO auch die dem Gericht vorgelegen Verwaltungsakten (BFH v. 14.7.2022 – IV B 66/21, BFH/NV 2022, 1074; Weber, NWB 2025, 832, 839 = AO-StB 2022, 278 [Gehm]). FG-Verfahren: Im finanzgerichtlichen Verfahren bezieht sich das Akteneinsichtsrecht nach § 78 FGO folglich grundsätzlich auch auf das Fallheft von Betriebsprüfung bzw. Steuerfahndung, dieses ist s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rechtsfolgen beim Missbrauch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 150 Das Vorhandensein einer (gültigen) USt-IdNr. stellt eine unerlässliche Voraussetzung zur Teilhabe an grenzüberschreitenden Umsätzen im Europäischen Binnenmarkt dar. Aus diesem Grund haben Unternehmer beim Vorliegen der im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Nummer (Rz. 48). Allenfalls bei der Erteilung eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist, Abs. 1

Rz. 2 Die Festsetzungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden oder nach § 50 Abs. 3 AO unbedingt geworden ist. Maßgebend ist, wann der Steueranspruch nach § 38 AO nach den Einzelsteuergesetzen entstanden ist, die Fälligkeit ist unbeachtlich. Der Beginn der Festsetzungsfrist am Ende des Kalenderjahrs gilt für alle Steuern, unabhängi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.1 Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung

Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfall keineswegs eine individuelle Beratung dur...mehr

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Meldepflichten und automatisierte Meldungen im Steuerstrafrecht: Fluch oder Segen? (Teil 2) (AO-StB 2025, Heft 4, S. 121)

Automatisierung der Steuerveranlagung RAin Dr. Anja Stürzl, LL. M. / RAin Laura Fussek[*] In Anknüpfung an den ersten Teil setzt sich der hiesige zweite Teil des Beitrages mit der Automatisierung der Steuerveranlagung und Klärung der Frage, was es mit sog. automatisierten Meldungen auf sich hat, inwiefern sich solche Meldungen von den klassischen Meldepflichten unterscheiden ...mehr

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Meldepflichten und automati... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Anja Stürzl, LL. M. / RAin Laura Fussek[*] In Anknüpfung an den ersten Teil setzt sich der hiesige zweite Teil des Beitrages mit der Automatisierung der Steuerveranlagung und Klärung der Frage, was es mit sog. automatisierten Meldungen auf sich hat, inwiefern sich solche Meldungen von den klassischen Meldepflichten unterscheiden und welche komplexen rechtliche und pr...mehr

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Meldepflichten und automati... / II. Fallkonstellationen

Im Ausgangspunkt ist für die Frage nach steuerstrafrechtlichen Konsequenzen bei Fehlern bei der Übermittlung von eDaten zunächst maßgeblich, ob der Steuerpflichtige seiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung dem Grunde nach nachkommt oder ob eine solche gänzlich unterbleibt. Gibt der Steuerpflichtige eine Steuererklärung ab, werden ihm die eDaten meldepflichtiger Stellen...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 1 Offenbarungspflichten im Besteuerungsverfahren

Nach einer Ansicht besteht bei den Offenbarungspflichten die Pflicht zur Orientierung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den Richtlinien der Finanzverwaltung, welche den typisierten Empfängerhorizont der Finanzbehörde darstellen sollen.[1] Bei dieser Auffassung schließt sich die Frage an, ob Steuerpflichtige zusätzlich (in Erläuterungen, Anlagen) etwas offenbaren m...mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / 2 Fallkonstellationen

Praxis-Beispiel Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung aufgrund falscher Annahme Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für X für das Jahr 2017 auf der Basis der vorliegenden Einkommensteuererklärung 2015, in der ein Gewinn von 125.000 EUR ausgewiesen war, auf 11.000 EUR vierteljährlich fest. Anfang 2017 gab X anlässlich eines Termins bei seinem Steuerbera...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 2 Die Rechtsprechung des BGH in Strafsachen

Der BGH hat entschieden, dass zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sachverhaltselemente besteht, deren rechtliche Relevanz objektiv zweifelhaft sei. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die von dem Steuerpflichtigen vertretene Auffassung über die Auslegung von Rechtsbegriffen oder die Subsumtion bestimmter Tatsachen von der Rechtsprechung, den Richtlinien d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gem § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugsfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Die Täterschaft bei § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 85 Gem. § 14 OWiG ist Täter einer Ordnungswidrigkeit jeder, der durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wird. Anders als im Strafrecht gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht ein einheitlicher Täterbegriff [1]; wer an einer nicht von ihm selbst begangenen Tat vorsätzlich mitwirkt, handelt ebenfalls als Beteiligter der Ordnungswidrigkeit.[2] In e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung

Rz. 30 Der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 26a Abs. 1 UStG war ursprünglich bis zum 30.6.2021 (Rz. 16) mit abweichendem Wortlaut in § 26b UStG a. F. zu finden. Diese Regelung wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorzuheben ist dazu, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der subjektive Tatbestand

Rz. 80 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26a Abs. 1 UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26a Abs. 1 UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 90 Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (Rz. 16)[1] wurde zugleich die wichtige Bezugnahme in § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) auf die §§ 26a, 26c UStG an den Wegfall des § 26b UStG angepasst. In der Vorschrift des § 25f UStG ist geregelt, dass Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen zu versagen sind,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Zuständigkeit

Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 FVG von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

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Meldepflichten und automatisierte Meldungen im Steuerstrafrecht: Fluch oder Segen? (Teil 1) (AO-StB 2025, Heft 3, S. 90)

Systematische Begriffsbestimmung von Melde-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten Steuerpflichtiger, Dritter sowie mitteilungspflichtiger Stellen i.S.v. § 93c AO RAin Dr. Anja Stürzl, LL. M. / RAin Laura Fussek[*] Das zunehmend digitalisierte Besteuerungsverfahren statuiert immer mehr und weitreichendere Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. In die Mitwirkungspflicht werd...mehr

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Meldepflichten und automati... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Anja Stürzl, LL. M. / RAin Laura Fussek[*] Das zunehmend digitalisierte Besteuerungsverfahren statuiert immer mehr und weitreichendere Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. In die Mitwirkungspflicht werden vermehrt auch Dritte, insb. sog. meldepflichtige Stellen einbezogen. Schon kleine Verstöße gegen Mitwirkungs- und Prüfpflichten können die von Ermittlungsbeh...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / 5. Resümee

Zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht besteht eine Allianz, die bisweilen in eine Art "Überholmanöver"[16] mündet, wenn die Strafjustiz wie etwa bei den sog. Cum/Ex-Fällen vorprescht.[17] Entscheidend ist auf Seiten des Entscheidungsgremiums jeweils dessen Überzeugung. Hier würden wir uns in Fällen fehlender Eilbedürftigkeit auf Seiten der Strafgerichte bisweilen ein grö...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / 2. Die Beschränkung der Entscheidungsbasis auf präsente Beweismittel

Feststellungslast im AdV-Verfahren: Auch im Verfahren der Vollziehungsaussetzung[1] gelten die Regeln über die objektive Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass der Antragsteller die aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen hat (BFH v. 4.6.1996 – VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895). Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.4.2.1 Beachtung der sachlichen Zuständigkeit

Rz. 24 Da die Fachaufsicht bei der Amtsleitung des unterstützten FA verbleibt (vgl. Rz. 14, 34, 36b), kann sich zunächst die Frage nach der Bedeutung übereinstimmender sachlicher Zuständigkeit zwischen unterstütztem und unterstützendem FA stellen. Zunächst einmal ist auch für die Frage der ermessensgerechten Unterstützungszuweisung maßgebend, dass § 29a AO keine Sonderregelu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2 Gewerbsmäßigkeit

Rz. 13 Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Begehung eines Steuerdelikts eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von gewisser zeitlicher Dauer und von einigem Gewicht verschaffen will.[1] Notwendig ist mithin der Wille des Täters, mehrere Taten zu begehen, doch kann die Gewerbsmäßigkeit bereits mit der ersten Tat vorliegen, denn die Gewerbsmäßigkeit wird durc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.2 Aktives Tun

Rz. 53 Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch die Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen – weil unvollständigen – Zollanmeldung.[1] Regelmäßig tritt der Taterfolg dabei mit Ablauf der Frist zur Gestellung ein.[2] Für die sog. "Freihaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.1 Waffen, Werkzeug, Mittel

Rz. 31 Als Waffen gem. Abs. 2 Nr. 2 kommen sowohl solche im technischen Sinn in Betracht, die nicht bereits unter Nr. 1 fallen, als auch sonstige Werkzeuge oder Mittel, mit denen ggf. der Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt verhindert oder überwunden werden soll und die objektiv geeignet sind, bei ihrem geplanten Einsatz wenigstens eine Leibesgefah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3 § 373 Abs. 2 AO

Rz. 23 Soweit § 373 AO Qualifikationstatbestand (s. Rz. 2, 16) zu § 372 AO ist und sich auf einen Bannbruch bezieht, bei dem gegen Monopolgesetze verstoßen wird, läuft er insoweit leer.[1] Rz. 24 Anders als in Abs. 1, der nur den Bannbruch unter Strafe stellt, der gegen ein Monopolgesetz verstößt, erfasst Abs. 2 aber weitergehend jeden Bannbruch, soweit die Zuwiderhandlung ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1.1 Schusswaffen

Rz. 26 Was als Schusswaffe i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 zu gelten hat, wird weder in der AO noch im StGB definiert. Angelehnt an die Begriffsbestimmung im WaffG [1] sind Schusswaffen körperliche Gegenstände, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen (mechanisch wirkende) Geschosse durch einen Lauf getrieben werd[2] Neben den "schar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.1 Schmuggelprivileg

Rz. 18 Nach § 32 Abs. 1 ZollVG a. F. (gültig bis 15.3.2017) wurden Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeiten, die im grenzüberschreitenden Reiseverkehr begangen werden, nicht verfolgt, wenn sich die Tat auf Waren bezieht, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, und der vollendete oder versuchte verkürzte Einfuhrabgabenbetrag 130 EUR nicht übersteigt u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Hinterziehung

Rz. 10 Allgemein kann die Tathandlung des Hinterziehens beim Tatbestand des § 373 AO sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Rz. 11 Da § 373 AO voraussetzt, dass Schmuggelware aus Nichtgemeinschaftsländern eingeführt wird (s. Rz. 9), hat die Tatbestandsalternative des Unterlassens mittlerweile in der Praxis eine geringe Bedeutung. Schmuggel du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.9 Innere Konkurrenzen

Rz. 68 § 373 Abs. 2 Nr. 1 (Schusswaffen) und Nr. 2 (Waffen etc.) AO schließen sich gegenseitig aus.[1] Im Übrigen besteht zwischen den verschiedenen Begehungsformen, die unterschiedliche Unrechtstypen repräsentieren, nach zutreffender h. M.[2] Idealkonkurrenz (Tateinheit) nach § 52 StGB [3], d. h., dass vorliegend dieselbe tatbestandliche Handlung dasselbe Strafgesetz – hier ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.1 Geschütztes Rechtsgut

Rz. 1 § 372 AO ist – wie § 370 AO – eine Blankettnorm. Blankettstrafgesetze sind förmliche Gesetze, die (nur) Art und Maß der Strafe und i. Ü. bestimmen, dass diese Strafe denjenigen trifft, der durch ausfüllende Vorschriften (Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt) festzusetzende Unterlassungs- oder Handlungsverpflichtungen verletzt.[1] Der Zweck des § 372 AO besteht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.1 Verbote nach deutschem Recht

Rz. 10 In der Praxis wichtige – strafbewehrte – Verbringungsverbote sind z. B. § 29 BtMG, § 143 MarkenG und § 52 WaffenG. Eine ausführliche Liste mit den wegen § 372 Abs. 2 AO (Subsidiaritätsklausel – vgl. Rz. 2) in der Praxis für § 372 AO nicht bedeutsamen Verbringungsverboten nach deutschem Recht findet sich z. B. in Ebner, in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch

Rz. 13 Der Versuch des Bannbruchs ist gem. § 372 Abs. 2 i. V. m. § 370 Abs. 2 AO strafbar.[1] Allerdings ist zu beachten, dass dann, wenn das Verbotsgesetz selbst keine Sanktion wegen versuchten Verbotsverstoßes androht, auch eine Strafbarkeit nach § 372 AO nicht in Betracht kommt.[2] Für die Abgrenzung des straflosen Vorbereitungsstadiums vom strafbaren Versuch gelten die a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.2 Subsidiaritätsklausel

Rz. 16 Wegen § 372 Abs. 2 AO (vgl. schon Rz. 2) ist die praktische Bedeutung dieser Vorschrift gering.[1] Dies ergibt sich aus Folgendem: Der Anwendungsbereich der Subsidiaritätsklausel ist weit, denn nach dem Wortlaut der Norm ist § 372 AO nicht nur dann subsidiär, wenn das Verbringungsverbot eigenständig strafbewehrt ist, sondern schon dann, wenn es nach anderen Vorschrifte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.1 Regelstrafrahmen

Rz. 78 § 373 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AO beinhalten als Regelstrafrahmen einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In Fällen des § 373 Abs. 1 S. 2 AO wird auch der Strafrahmen eines minder schweren Falles geregelt (s. u. Rz. 84f.). Wurde die Tat nur versucht, so besteht die Möglichkeit der Strafmilderung nach § 23 Abs. 2 i. V. m. § 49 StGB. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 373 AO bezieht sich nicht auf die Hinterziehung einer beliebigen Steuer, sondern nur auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (näher Rz. 7f.), die beim Verbringen von Waren und Erzeugnissen über die Grenze entstehen. Rz. 4 Des Weiteren wird § 373 AO als "Schmuggel" bezeichnet, doch entspricht der Anwendungsbereich der Norm nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch, sondern ist wei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2 Ausfuhr

Rz. 7 Der Begriff der Ausfuhr umfasst das Verbringen eines Gegenstands aus einem durch § 372 AO oder andere Normen geschützten Gebiet in ein fremdes Gebiet.[1] Da es sich bei § 372 AO um eine Blankettvorschrift (vgl. Rz. 1) handelt, ist im Übrigen durch Auslegung des ausfüllenden Gesetzes auch hier zu ermitteln, ob eine Ausfuhr vorliegt bzw. ein Verbringen als Ausfuhr gilt.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.2 Verbringungsverbote nach Gemeinschaftsrecht

Rz. 11 Der Anwendungsbereich des § 372 AO ist auch eröffnet, wenn durch europäische Rechtsverordnungen unmittelbar auch im nationalen Recht geltendes Gemeinschaftsrecht geschaffen wird, das noch keine nationale Entsprechung gefunden hat. Aus welchen Gründen dies der Fall ist, ist ohne Bedeutung.[1] Erlässt die EG durch Verordnung, also mit unmittelbarer Wirkung[2], Einfuhr-, ...mehr