Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Teammitglieder

a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahlen geht. Niemand ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Alleinverteidigung (§ 392 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO)

a) Selbständiges Ermittlungsverfahren der FinB Rz. 66 [Autor/Stand] Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe können gem. § 392 Abs. 1 Satz 1 AO ohne Genehmigung oder Zulassung durch FinB, StA oder Gericht allein auftreten, soweit die FinB das Strafverfahren selbständig (§ 386 Abs. 2, § 406 AO) durchführt. Rz. 67 [Autor/Stand] Die Befugnis zur Alleinverteidigung durch Berufs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35. Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Selbstvertretung des Beschuldigten

Rz. 131 [Autor/Stand] Abgesehen von Fällen notwendiger Verteidigung (Rz. 31 ff.) kann sich der Beschuldigte gegen den steuerstraf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf, der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, bzw. gegen den Anklagevorwurf oder im Rechtsmittelverfahren selbst vertreten, nicht aber "verteidigen". Als Beschuldigtem/Angeklagtem stehen ihm die meist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einsichtsrecht der Verteidigung

Rz. 392 [Autor/Stand] Die auf § 147 StPO basierende Akteneinsicht ist die wohl wichtigste Erkenntnisquelle der Verteidigung; Dritte – z.B. das Veranlagungsfinanzamt[2] – können aus anderem Rechtsgrund (insbesondere §§ 406e, 474 ff. StPO) ebenfalls Einsichtsbefugnisse haben, insoweit ist der Beschuldigte aber anzuhören.[3] Zum Zwecke der Förderung der elektronischen Akte hat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren

Rz. 436 [Autor/Stand] Über die Einsicht in die Steuerstrafakte – ggf. inklusive der Steuerakte – während des selbständig von der FinB geführten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens entscheidet auf Antrag die BuStra (vgl. Nr. 35 Abs. 10 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35) (nicht die Steufa) bzw. die StA, im Übrigen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Zu den wesentlichen Garantien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, dass der Beschuldigte sich gem. § 137 StPO , der nach § 385 Abs. 1 AO selbstverständlich auch für das Steuerstrafverfahren gilt, "in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen kann". Dieser Anspruch hat expressis verbis seinen Niederschlag in Art. 6 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erstelle eine eigene Gegenposition

Rz. 551 [Autor/Stand] Auf den Sachverhalt kommt es an, an ihm orientiert sich das Recht. Rz. 552 [Autor/Stand] Es wäre daher ein Fehler, unkritisch den von der Steufa ermittelten Sachverhalt zu übernehmen. Dieser enthält bereits – für den Mandanten negative – Bewertungen. Diese Bewertung fällt auch nicht bewusst mit negativer Tendenz aus, die Bewertungen sind häufig fehlendem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (§ 12 Abs. 5 SchwarzArbG)

Rz. 21.1 [Autor/Stand] In dem Zusammenhang erwähnenswert ist eine gesetzliche Neuerung. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren sind durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019[2] u.a. auch die Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) erweitert worden (s. § 370 Rz. 1293; zu den sonstigen Verfahrens...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 186 [Autor/Stand] Die §§ 138a und 138b StPO enthalten fünf Ausschließungstatbestände, deren Aufzählung abschließend ist und die mit dem Grundgesetz vereinbar sind.[2] Ein gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers aus anderen Gründen ist nicht zulässig;[3] nach zutreffender Ansicht[4] auch nicht auf der Basis sitzungspolizeilicher Maßnahmen – §§ 177, 178 GVG richten sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Honorar

Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch schnell auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Wahlverteidigung

a) Recht auf freie Verteidigerwahl Rz. 16 [Autor/Stand] Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist der des Wahlverteidigers; nur ausnahmsweise ist ein sog. Pflichtverteidiger zu bestellen (dazu Rz. 31 ff.). Aufgrund des in einem Strafverfahren erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger geht die StPO grds. vom Vorrang der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Vollmacht

Rz. 656 [Autor/Stand] Die üblichen Formular-Vollmachten genügen oft nicht. Der Strafverteidiger hat eine Strafprozessvollmacht.[2] Der steuerliche Berater hat eine Steuervollmacht.[3] Der Steuerstrafverteidiger braucht – inhaltlich – beide Vollmachten, denn er ist mit zwei Verfahren konfrontiert. Dies gilt auch bei einem präventiven Mandat, denn der Abgabe der Selbstanzeige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ausschließungsverfahren

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Entscheidung über den Ausschluss nach den §§ 138a und 138c Abs. 1 Satz 2 StPO trifft das OLG (zur Sonderzuständigkeit des BGH s. § 138c Abs. 1 Satz 2, 3 StPO). Rz. 217 [Autor/Stand] Im vorbereitenden Verfahren wird das Ausschlussverfahren durch den Antrag der StA bei dem OLG in Gang gesetzt (§ 138c Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 StPO). Das Recht, den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Implikationen

Rz. 701 [Autor/Stand] Die steuerlichen Implikationen der Vergütung sind zu beachten. Insoweit ist zwischen den Kosten für das steuerliche Verfahren und jenen für das strafrechtliche Verfahren zu unterscheiden. Rz. 702 [Autor/Stand] Soweit Kosten im steuerlichen Verfahren anfallen, sind sie nach den allgemeinen Grundsätzen steuerlich mehr oder minder berücksichtigungsfähig. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz)

Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sind. Zentral ist dabei die verfassungsgeri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zeugenstellung des steuerlichen Beraters

Rz. 246 [Autor/Stand] Vor Inkrafttreten der §§ 138a ff. StPO konnte der Verteidiger laut der vom BVerfG[2] für rechtswidrig erachteten Rspr. auch ausgeschlossen werden, wenn er im Strafverfahren als Zeuge gehört werden sollte. Heute sind die Ausschließungsgründe in den §§ 138a ff. StPO abschließend geregelt. Der Gesetzgeber hat den Fall der Zeugenstellung des Verteidigers in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insbesondere Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren se...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Divergenzen bei prozessualen Anträgen

Rz. 111 [Autor/Stand] Ein aufgrund der regelmäßig erfolgenden Abstimmung von Verfahrensschritten mit dem Mandanten eher theoretischer Fall ist, dass sich Prozesshandlungen oder prozessualen Erklärungen von "geborenem" Verteidiger und Steuerberater etc. widersprechen. Rz. 112 Beispiel Die BuStra hat gegen A wegen Steuerhinterziehung ermittelt und legt, da sie "genügend Anlass ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Alleinverteidigung mit richterlicher Genehmigung (§ 392 Abs. 2 AO i.V.m. § 138 Abs. 2 StPO)

Rz. 81 [Autor/Stand] Über die gem. § 392 Abs. 1 AO bezeichnete Verteidigungsbefugnis hinaus können die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (s. Rz. 61) beim Übergang der Strafverfolgungskompetenz auf die StA sowie im gerichtlichen Verfahren mit Genehmigung des Gerichts nach § 392 Abs. 2 AO i.V.m. § 138 Abs. 2 StPO – und zwar verfahrensmäßig unbeschränkt – gewählt werden, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zeitpunkt der Akteneinsicht

Rz. 396 [Autor/Stand] Entgegen der teilweise zu beobachtenden Praxis hat der Verteidiger gesetzessystematisch grundsätzlich ein umfassendes und sofortiges Akteneinsichtsrecht, das nur ausnahmsweise – im Falle der Gefährdung des Ermittlungszwecks (s. Rz. 426 ff.) – und zeitlich begrenzt – bis zur Beendigung der Gefährdung – beschränkt werden darf (vgl. § 147 Abs. 1, Abs. 2 Sa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Recht auf eigene Ermittlungen/Interne Ermittlungen/Beweisanträge

Rz. 491 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 163a Abs. 2 StPO das Recht, Beweiserhebungen durch die Ermittlungsbehörde zu beantragen (näher § 385 Rz. 725 ff.). Diese ist allerdings nur dann zur Erhebung der beantragten Beweise verpflichtet, wenn sie für das Verfahren "von Bedeutung" sind, wobei die Entscheidung hierüber jedoch allein bei der Ermittlungsbehörde liegt (s. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Beschränkung oder Versagung

Rz. 426 [Autor/Stand] Das Regel-Ausnahme-Verhältnis des Akteneinsichtsrechts (s. Rz. 396 ff.) wird häufig verkannt. Der Verteidiger hat einen sofortigen und umfassenden Einsichtsanspruch, der nur bis zum Abschlussvermerk im Ermittlungsverfahren (§ 169a StPO) und nur "soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann"(§ 147 Abs. 2 StPO) begrenzt werden darf. Eine darüber hina...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Kooperation vor Konfrontation

Rz. 536 [Autor/Stand]"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates".[2] Aber: Der Kampf muss nicht immer mit dem Schwert geführt werden. Rz. 537 [Autor/Stand] Anders als das Auftreten im Rahmen einer Durchsuchung glauben machen will, sind sich die staatlichen Ermittler der Fundiertheit des Vorwurfs oft alles andere a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Äußerungsrecht in der Hauptverhandlung (§ 407 Abs. 1 Satz 4 AO)

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 4 AO erhält der Vertreter der FinB (s. Rz. 6) in der Hauptverhandlung (Entsprechendes gilt in einem Termin vor dem beauftragten oder ersuchten Richter nach §§ 223 ff. StPO) auf Verlangen, d.h. auf Antrag, wenn gewünscht auch mehrmals, das Wort. Damit sind die prozessualen Befugnisse der FinB auf ein bloßes Anhörungsrecht zurückgest...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Informationsfreiheitsgesetze

Rz. 481 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist eine Informationsgewinnung via Informationsfreiheit in Erwägung zu ziehen. Im Bund und den Ländern bestehen (im Detail voneinander abweichende) Informationsfreiheitsgesetze.[2] Zum Anspruch auf Informationen sehen diese Folgendes vor: Rz. 482 [Autor/Stand] § 1 IFG (Bund) Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsschutz bei Verstößen

Rz. 22 [Autor/Stand] Die FinB kann gegen eine Verletzung des Rechts auf Anhörung oder des Rechts, Fragen zu stellen (§ 407 Abs. 1 AO), nur den formlosen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung (s. § 385 Rz. 863) erheben. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die richterliche Entscheidung ist dagegen wegen der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig (vgl. § 26 DRiG, s. auch § 385 Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beschränkung der Verteidigerwahl auf drei Verteidiger (§ 137 Abs. 1 Satz 2 StPO)

Rz. 161 [Autor/Stand] § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO beschränkt die Zahl der vom Beschuldigten wählbaren (!) Verteidiger auf drei.[2] Auch der nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassene Verteidiger (s. Rz. 126) zählt mit.[3] Die Norm soll verhindern, dass das Verfahren durch die Mitwirkung einer Vielzahl von Verteidigern verschleppt oder vereitelt wird;[4] sollte diese Überlegung tatsächl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Honorierung durch Dritte

Rz. 691 [Autor/Stand] Es wird immer wieder vorkommen, dass entweder der Mandant nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung der Verteidigung verfügt oder sich der Berater – z.B. vor dem Hintergrund denkbarer Geldwäsche – nicht von seinem Mandanten bezahlen lassen möchte. In diesen Fällen kommt der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (sei es in gesetzlicher oder darübe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unterlagen des ersten Zugriffs

Rz. 581 [Autor/Stand] Ob eine zeitnahe Nacherklärung möglich und erforderlich ist, wird sich nur dann sachgerecht prüfen lassen, wenn dem Verteidiger einige Informationen/Unterlagen vorliegen. Der Mandant sollte daher gebeten werden, zur Besprechung (soweit möglich) die folgenden Unterlagen mitzubringen (oder zeitnah nachzuliefern): Rz. 582 [Autor/Stand] Steuererklärungen des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Mandatsvereinbarung und Haftung

Rz. 666 [Autor/Stand] Eine zivilrechtliche Haftung eines Strafverteidigers ist möglich,[2] wenngleich es sich dabei nach wie vor um wenige Fälle handeln dürfte. Selbst wenn der Verteidigungsauftrag schlecht erfüllt wurde, wird es häufig – aber nicht immer – Schwierigkeiten bereiten, eine Kausalität zu begründen. Auch sind die Folgen, die aus schlechter Verteidigung resultier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Folgen der Ausschließung

Rz. 226 [Autor/Stand] Gemäß § 146a Abs. 2 StPO sind Verteidigerhandlungen, die vor der förmlichen Zurückweisung erfolgten, unabhängig vom materiellen Verstoß gegen §§ 137, 146 StPO weiterhin gültig, so dass der Zurückweisungsbeschluss ausschließlich ex nunc wirkt. Er erfasst gem. § 138a Abs. 4 StPO auch weitere Verfahren, so dass der ausgeschlossene Verteidiger den Beschuldi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verteidigung mehrerer Beschuldigter/Sockelverteidigung

Rz. 781 [Autor/Stand] Neben dem internen Team für einen Mandanten kann es auch notwendig sein, ein externes Team zu bilden. So, wenn mehrere Personen beschuldigt werden. Rz. 782 [Autor/Stand] Sind mehrere Personen beschuldigt, stellt sich die Frage, wie deren Verteidigung sichergestellt werden kann. Für den Verteidiger besteht das Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Wahrheitspflicht

Rz. 286 [Autor/Stand] Aus dem anwaltlichen Standesrecht ist insbesondere die Wahrheitspflicht relevant. Anders als sein Mandant darf der Verteidiger nicht lügen (vgl. § 43a BRAO), Beweismittel trüben, Sachverhalte verdunkeln[2] oder die Wahrheitserforschung erschwerende Handlungen verüben.[3] Er macht sich ansonsten der Strafvereitelung (§ 258 StGB) schuldig[4] (s. dazu auch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Staatsanwaltschaftliches/gerichtliches Steuerstrafverfahren

Rz. 91 [Autor/Stand]"Im Übrigen" lässt das Gesetz in § 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO die Führung der Verteidigung durch einen Steuerberater etc. nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt oder Rechtslehrer zu[2] (s. Rz. 251). Einer Genehmigung der Mitverteidigung durch das Gericht bedarf es hier nicht. Eine gemeinsame Verteidigung ist im Übrigen generell im Steuerstrafverfahren – a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, systematischer Zusammenhang und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorbild und Vorläufer des § 407 AO ist § 441 RAO a.F. § 441 RAO war durch das 1. AOStrafÄndG v. 10.8.1967 in die RAO eingefügt worden. Durch die Regelung waren die früheren Vorschriften der AO (§§ 467, 472 RAO 1931) abgelöst worden, durch die dem FA kraft Gesetzes, d.h. ohne das Erfordernis einer Anschlusserklärung und ohne gerichtliche Zulassung (§ 396 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO sowie Art. 6 EMRK [2] ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[3] Auf Einsicht in – aus Sicht der Verteidigung relevante – Akten, die bislang noch nicht verfahrensgegenständlich waren, be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vermeide das Strafmandat

Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschiedenartigkeit von Reaktionswe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO)

Schrifttum: Beulke, Verbot der gemeinschaftlichen Verteidigung nur bei konkreter Interessenkollision?, NStZ 1986, 198; Krekeler, Das Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO und seine extensive Auslegung durch die Rechtsprechung, AnwBl. 1981, 5; E. Müller, Das Verbot der Mehrfachverteidigung und die Selbstanzeige gem. § 371 AO, in FS Kühne, 2013, S. 437; Rebmann, Das ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Akteneinsicht im Steuerverfahren

Rz. 471 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger wird sich meist auch mit einem steuerlichen Verfahren konfrontiert sehen. Im Steuerverfahren hat man nach bisher h.M. keinen Akteneinsichtsanspruch.[2] Anders als § 29 VwVfG sieht § 91 AO ein solches Recht nicht vor, es soll aber bei Beraterwechsel[3] gewährt werden. Im Übrigen darf das FA nach pflichtgemäßem Ermessen kostenfr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beistands- und Beratungspflicht

a) Regelfall und Bestimmung der Verteidigungsziele Rz. 266 [Autor/Stand] Der Verteidiger muss im Rahmen des übernommenen Mandatsumfangs dem Mandanten in jeder Lage des Verfahrens beistehen und ihn umfassend beraten. Er hat den Beschuldigten über die – soweit bekannte – Sachlage, die materielle Rechtslage und die prozessualen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Dabei darf er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwesenheits- und Erklärungsrechte

Rz. 371 [Autor/Stand] Nachfolgende Darstellung bezieht sich auf die Rechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren (zu dem Verfahren als solchen vgl. § 385 Rz. 41 ff.). Die Anwesenheits- und Erklärungsrechte im Hauptverfahren erklären sich durch die dortige prozessuale Rolle des Verteidigers (vgl. zum Hauptverfahren § 385 Rz. 647 ff.) und bedürfen hier keiner Darstellung. R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 49). Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Anfechtbarkeit der Ablehnung

Rz. 446 [Autor/Stand] Die Versagung der Akteneinsicht erfordert einen Bescheid mit kurzer Begründung,[2] von der nur abgesehen werden kann, wenn durch Offenlegung der Gründe der Untersuchungszweck gefährdet wäre (vgl. § 147 Abs. 5 Satz 4 StPO); die Begründung ist allerdings aktenkundig zu machen. Rz. 447 [Autor/Stand] Verweigert die FinB/StA die Akteneinsicht, steht dem Verte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die wichtigsten Ausschließungsgründe

a) Beteiligung an der Tat (§ 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO) Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO ist der Verteidiger auszuschließen, wenn ein – primär[2] – dringender oder ein die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigender (= hinreichender) Verdacht einer vorwerfbaren [3] Tatbeteiligung i.S.d. §§ 25–27 StGB besteht (s. dazu grundlegend § 370 Rz. 80 ff.). Voraussetz...mehr