Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Verhältnismäßigkeit eines Vermögensarrestes

Das Übermaßverbot als Teilaspekt des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes muss angesichts des möglichen intensiven Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG von Verfassungs wegen bereits bei der Anordnung sowie auch bei der Fortdauer eines Vermögensarrestes besonders beachtet werden. Von einer Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzöger...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Inhalt der Mitteilung

Inhalt und Verlauf von verständigungsbezogenen Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten müssen in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Vorsitzende darf sich nicht darauf beschränken, kundzutun, dass eine Verständigung herbeigeführt worden sei und welche Strafe der Angeklagte im Falle eines Geständnisses zu erwarten habe. Nach dem Sinn und Zweck des § 243 Abs. 4 S...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Die Nebenbetroffene – eine Verwaltungs-GmbH & Co. KG – adressierte von 2010 bis Juli 2014 in über 1.000 Fällen Rechnungen an eine nicht existente Scheinfirma. Deshalb wurde gegen den Betroffenen – den Geschäftsführer der Komplementärin der Nebenbetroffenen – im Juli 2015 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlassen, mit dem dieser wegen Steuergefährdung zu Geldbußen verurtei...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 3. Hinweise zur Auslegung des Abs. 4 AO n.F.

Wortlaut: Nach dem Wortlaut des § 153 Abs. 4 AO muss der Steuerpflichtige offenlegen, dass sich eine bestimmte Prüfungsfeststellung, welche in formell bestandskräftigen Bescheiden umgesetzt worden ist, auch auf weitere Sachverhalte in anderen – noch nicht steuerlich verjährten – Besteuerungszeiträumen auswirkt. Er muss somit eine Tatsachenmitteilung abgeben und kann hierbei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 384a Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679

A. Allgemeines I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 384 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Brenner, Strafverfolgungsverjährung und ihre Unterbrechung bei Steuerdelikten, BB 1985, 2041; von Briel, Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung bei Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, SAM 2006, 115; Eich, Strafverfolgungsverjährung der Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung, KöSDI 2001, 13036; Herdemerten, Ist § 419 Abs. 2 a.F. und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Schrifttum: Baum, Verfahrensrechtsänderungen zum Jahresende 2001, NWB Nr. 6 Fach 2, 7839; Baumann, Vorschlag für einen neuen Zollkodex der Gemeinschaften, ZfZ 1991, 215; P. Bender, Die Nichtgestellung im Zollgutversand durch den Warenempfänger als Zollstraftat/-bußtat, ZfZ 1988, 169; P. Bender, Schmuggelprivileg und Zuschlag 97, ZfZ 1997, 110; P. Bender, Neuigkeiten im Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Schrifttum: Bergmann, Die Behandlung von Erstattungsansprüchen im Steuerrecht, BB 1992, 893; Best/Ende, Fallstrick: § 46 Abs. 4 AO – Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater, DStR 2007, 595; Dietz, Wirksamkeit und Zulässigkeit der Vorfinanzierung von Lohnsteuer- und Einkommensteuererstattungsansprüchen durch Bankinstitute unter Vermittlung von Lohnsteuerhilf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinn des § 386 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Hardtke/Westphal, Die Bedeutung der strafrechtlichen Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

Schrifttum: v. Briel, Steuergeheimnis und Akteneinsicht im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO, wistra 2002, 213; Brodersen, Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, NJW 2000, 2536; Burhoff, Besonderheiten des Rechts auf Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 46; Burhoff, Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren, PStR 2001, 8; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] In § 402 AO wird die Rechts- und Pflichtenstellung der FinB i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO in den Strafverfahren festgelegt, in denen abweichend von § 386 Abs. 1 und 2 AO i.V.m. § 399 AO nicht die FinB als "Steuerstaatsanwaltschaft", sondern die ("normale") StA das Ermittlungsverfahren führt (vgl. § 386 Abs. 3 und 4 AO). Die FinB rückt also in die Stellung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Schrifttum zur Einziehung s. Schrifttumsnachweise bei § 375; zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung seit dem 1.7.2017 s. vor § 370 Rz. 1130.2 ff.; vor § 399 Rz. 301 ff.; zur Unternehmensgeldbuße s. vor Rz. 45, 104. Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 90 und 87 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 70, 90, 87). A. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 394 Übergang des Eigentums

Schrifttum: Vgl. zunächst die Schrifttumshinweise zu vor § 375 Rz. 1 sowie vor § 401 Rz. 1. Vgl. ferner Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Achenbach, Polizeiliche Inverwahrnahme und strafprozessuale Veräußerungsverbote, NJW 1982, 2809; Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnhilfe, NStZ 2001, 401; Bittmann, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Dritteinziehung (§ 375 Abs. 2 Satz 2 AO i.V.m. § 74a StGB)

Rz. 68 [Autor/Stand] Die strafähnliche Dritteinziehung[2] gegenüber dem am Steuervergehen unbeteiligten Eigentümer einer Sache ermöglicht die Rahmenvorschrift des § 74a StGB, sofern eine spezielle Ermächtigungsnorm auf sie Bezug nimmt. Das ist für das Steuerstrafrecht in § 375 Abs. 2 Satz 2 AO geschehen. Auf diese Weise ist die Einziehungsbefugnis bei Delikten erweitert word...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Als Vorläufer des heutigen § 383 AO war § 409a RAO erst mit Wirkung zum 1.7.1975[2] als neuer Tatbestand in die RAO eingefügt worden.[3] Die Bußgeldvorschrift ergänzte die umfassende Neuregelung der seit 1964 erlaubten Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine.[4] Gleichzeitig wurde die Übertragung von Steuererstattungsansprüchen nach §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Objektiver Tatbestand

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] Merkmale des objektiven Tatbestands des § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO sind: Erstattungsansprüche oder Vergütungsansprüche, die unzulässig gewerbsmäßig erworben werden. 2. Erstattungsansprüche Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuerverg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Einziehung

I. Sachliche Voraussetzungen Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Einziehung (§ 375 Abs. 2 AO)

I. Anzuwendende Vorschriften Rz. 32 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 AO enthält im Gegensatz zum früheren Recht nur noch eine Sonderregelung über die sachlichen Voraussetzungen für die Einziehung von bestimmten Gegenständen, d.h. von Schmuggelware und Beförderungsmitteln.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Gemäß § 369 Abs. 2 AO sind ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Strafrechts über d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Behördenprivileg (§ 384a Abs. 4 AO)

1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zulässigkeit

1. § 30 Abs. 4 OWiG Rz. 58 [Autor/Stand] Die gesetzliche Zulässigkeit der Festsetzung einer Verbandsgeldbuße bestimmt sich nach § 30 OWiG (s. dazu eingehend die Ausführungen zu § 377 Rz. 109 ff.) Die isolierte Verbandsgeldbuße ist nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 OWiG zulässig. Rz. 59 [Autor/Stand] Einstweilen frei. 2. Anknüpfungstat einer Leitungsperson Rz. 60 [Aut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Voraussetzungen der Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit

I. Ausnahmecharakter der Vorschrift Rz. 19 [Autor/Stand] Um sicherzustellen, dass der Ausnahmecharakter des § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO gewahrt bleibt und von der Einstellungsmöglichkeit kein allzu exzessiver Gebrauch gemacht wird, hat der Gesetzgeber die Anwendbarkeit dieser Vorschriften an das Vorhandensein von drei Voraussetzungen geknüpft: die eingetretene Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtswirkungen der Verfahrenseinstellung

I. Rechtskraft Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Eins...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 402 AO 1977 war § 437 RAO i.d.F. des AOStrafÄndG 1967,[2] der sachlich und seinem Wortlaut nach weitgehend mit § 402 AO 1977 identisch war. Die AO 1977 hat lediglich den Begriff "Finanzamt" in "Finanzbehörde" geändert sowie die Verweisungen angepasst. Die Vorschrift war die Folge der Entscheidung des BVerfG,[3] das d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

1. Allgemeines Rz. 16 [Autor/Stand] Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 382 Abs. 1 AO kann an sich nur sein, wer zu den in der Norm aufgezählten "Pflichtigen" oder denjenigen, die "bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen" handeln, gehört. Die Norm enthält jedoch nur der Form nach einen Sondertatbestand. Der Kreis der möglichen Täter ist – insbesondere durc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Voraussetzungen im Einzelnen

I. Betreffen eines unbekannten Täters auf frischer Tat Rz. 15 [Autor/Stand] Jemand muss bei einer Steuerstraftat auf frischer Tat betroffen sein. Der Täter ist unbekannt geblieben, weil er sich durch Flucht der Identifizierung entzogen hat. Rz. 16 [Autor/Stand] Das Erfordernis des Betreffens auf frischer Tat ist auch in § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO zu finden. Ob aber angesichts de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem § 394 AO vergleichbare Vorschrift enthielt bereits § 399 RAO 1919, die nur leicht verändert in § 434 RAO 1931 überging. Diese Vorschrift wurde im Rahmen des 1. AOStrafAndG vom 10.8.1967[2] durch § 430 RAO ersetzt, der § 394 AO weitgehend entspricht.[3] Bei der Überführung sind nur leichte redaktionelle Änderungen vorge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Deliktsnatur Rz. 4 [Autor/Stand] Entsprechend den Gefährdungstatbeständen der §§ 379–381 AO stellt § 382 AO eine gegenüber den Verletzungstatbeständen der §§ 370 und 378 AO subsidiär geltende Bußgeldnorm dar, die bestimmte Vorbereitungs- und Gefährdungshandlungen erfasst, die noch nicht zu einer (versuchten) Verkürzung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben geführt haben. Wie bere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Konkurrenzen

I. Verhältnis zu § 381 AO Rz. 51 [Autor/Stand] § 382 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass die Gefährdung von Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben anzusehen sind (Einfuhrtatbestände der Verbrauchsteuergesetze; s. § 381 Rz. 11), nach § 382 AO zu ahnden ist. Insoweit ist die Gefährdung von Ein- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 1 AO Spezialvorschrift gegenüber der Gefäh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsbehelfe des Eigentümers

I. Vor Ablauf der Jahresfrist Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zollzuschlag: Sonderregelung zum Verfahrenshindernis (§ 32 ZollVG)

1. Gesetzesfassungen Rz. 59 [Autor/Stand] § 32 ZollVG [2] Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Erhebung eines Zuschlags (1) Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 369, 377 der Abgabenordnung) sollen als solche nicht verfolgt werden, wenn durch die Tat selbst oder die Vortat Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern von insge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Der Tatbestand im Einzelnen

I. Täterkreis Rz. 9 [Autor/Stand] Da nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen unzulässig ist, erfasst § 383 AO nur den geschäftsmäßig handelnden Täter.[2] Wegen des besonderen persönlichen Merkmals der Geschäftsmäßigkeit (s. dazu Rz. 25) ist die Norm ein Sonderdelikt. Bei Handlungen von vertretungsberechtigten Organen, Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einziehbare Gegenstände

1. Erzeugnisse, Waren und andere Sachen (§ 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) Rz. 42 [Autor/Stand] Für die in der Vorschrift bezeichneten Steuerstraftaten bestimmt § 375 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO den Kreis der Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Rz. 43 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und anderen Sachen, auf die sich die genan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit (§ 375 Abs. 1 AO)

I. Allgemeines und Anwendungsbereich Rz. 10 [Autor/Stand] § 375 Abs. 1 AO betrifft die Statusfolgen des § 45 Abs. 2 StGB (Amtsunfähigkeit und Verlust der passiven Wahlfähigkeit), nicht aber die Aberkennung des aktiven Wahlrechts gem. § 45 Abs. 5 StGB. Die Dauer, den Beginn und die Wirkung des Verlustes der Fähigkeiten und der damit verbundenen Rechtsstellungen sowie die Mögli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Selbständiges Verfahren

1. Objektives Verfahren Rz. 25 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Nebenfolgen der Einziehung kann in unterschiedlichen Verfahren getroffen werden. Vom subjektiven Verfahren spricht man, wenn die Einziehung in einem gegen einen bestimmten Tatbeteiligten gerichteten Verfahren erfolgen soll, das mit einem Urteil oder Strafbefehl endet. Die FinB kann insoweit den Antrag auf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (§ 384a Abs. 1 AO) Rz. 12 [Autor/Stand] § 384a Abs. 1 AO regelt das Rangverhältnis der nationalen Steuergesetze zur DSGVO und hat wegen des bereits beschriebenen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 4) lediglich eine klarstellende Funktion: Art. 83 DSGVO geht den Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vor, wenn eine rechtswid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Die allgemeinen Verjährungsvorschriften im Überblick

I. Allgemeines Rz. 7 [Autor/Stand] Abgesehen von der in § 384 AO geregelten Frage der Verjährungsfrist gelten für Steuerordnungswidrigkeiten (also auch für die §§ 378–380 AO) die allgemeinen Verjährungsregeln nach den §§ 31–33 OWiG (§ 377 Abs. 2 AO). Diese entsprechen weitgehend den Vorschriften über die Verjährung der Strafverfolgung (§§ 78 ff. StGB). Hinsichtlich der nähere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des jetzigen § 382 AO war § 408 RAO 1968 i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG,[2] der den Straftatbestand des § 413 Abs. 1 Nr. 1c, aa und bb RAO 1956 ersetzte. Bei gleichem Sanktionsrahmen und erweitertem Täterkreis wurde die vorherige Strafvorschrift in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt (s. Vor §§ 377–384 Rz. 3, 10 ff.; § 380 Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tathandlungen

1. Überblick Rz. 24 [Autor/Stand] Anders als bei § 381 AO, bei dem die in Betracht kommenden Pflichtverletzungen in verschiedene Arten aufgeteilt und so näher bestimmt werden, wird das bei § 382 AO mit Bußgeld bedrohte Verhalten in Abs. 1 Nr. 1–3 in der Weise näher umschrieben, dass die Bußgeldvorschrift den Zweck angibt, dem die Gebote und Verbote dienen sollen. Im Einzelnen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Der Einziehung unterliegende Gegenstände

1. Überblick Rz. 24 [Autor/Stand] Während zu den der Einziehung unterliegenden Gegenständen i.S.d. § 74 StGB auch Rechte gehören, spricht § 394 AO ausschließlich von Sachen, weil nur diese vom Täter zurückgelassen werden können. Diese Sachen müssen eingezogen werden können. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Einziehung müssen vorliegen. Wegen der näheren Einzelheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Anhänge

I. Verweisungen auf § 382 AO Rz. 58 [Autor/Stand] § 31 ZollVG [2] Steuerordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 382 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

I. Täterkreis 1. Allgemeines Rz. 16 [Autor/Stand] Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 382 Abs. 1 AO kann an sich nur sein, wer zu den in der Norm aufgezählten "Pflichtigen" oder denjenigen, die "bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen" handeln, gehört. Die Norm enthält jedoch nur der Form nach einen Sondertatbestand. Der Kreis der möglichen Täter ist – insb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Nach Ablauf der Jahresfrist

1. Nachverfahren Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsverhältnisse an den Einziehungsgegenständen

1. Eigentum des Täters oder Teilnehmers Rz. 61 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Sachen im Zeitpunkt der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer des Steuervergehens gehören oder zustehen (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, s. Rz. 34).[2] Auch aus der Verweisung des § 375 Abs. 2 Satz 2 AO auf § 74a StGB, der in Ausnahmefällen eine Dritteinziehung gesta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechte und Pflichten nach der StPO

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. 1. Sonst zuständige Finanzbehörde Rz. 4 [Autor/Stand] Als "sonst zuständige Finanzbehörde" i.S.d. § 402 Abs. 1 AO ist die BuStra zu verstehen, die regelmäßig als selbständige Ermittlungsbehörde anstelle der StA Steuerstraftaten ermittelt (s. § 386 Rz. 38; zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vgl. §§ 387 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] Merkmale des objektiven Tatbestands des § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO sind: Erstattungsansprüche oder Vergütungsansprüche, die unzulässig gewerbsmäßig erworben werden.mehr