Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Subjektiver Tatbestand

Tz. 14 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auf subjektiver Ebene muss der Täter leichtfertig handeln. Die Leichtfertigkeit stellt gegenüber der (einfachen) Fahrlässigkeit einen gesteigerten Grad der Schuld dar. Leichtfertig handelt hiernach, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpfli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 50 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Während die Verfolgungsverjährung die Verfolgung einer Steuerhinterziehung ausschließt, liegt im Fall der Vollstreckungsverjährung bereits eine rechtskräftige Verurteilung vor. Aufgrund des Eintritts der Vollstreckungsverjährung kann aus diesem Urteil aber nicht mehr vollstreckt werden, d. h. die im Urteil angeordnete Strafe entfaltet keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Folgen einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Steuerhinterziehung drohende Strafmaß beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R. vor, wenn ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Horizontale Pflichtendelegation

Tz. 32 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Geschäftsleitung obliegt in kleineren Vereinen meist einzelnen Personen. Je größer der Verein ist, desto vielfältiger und komplexer werden die Führungsaufgaben und damit auch die Koordinationsprobleme. Insbesondere wegen der mit der Größe der Einheit steigenden Komplexität gibt es im Hinblick auf mehrköpfig besetzte Führungsgremien daher...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4.1 Verfolgungsverjährung

Tz. 62 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verjährung wird hinsichtlich einer Straftat z. B. durch die erste Vernehmung des Beschuldigten oder die Bekanntgabe, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist oder durch die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe unterbrochen, s. § 78c Nr. 1 StGB. Gleiches gilt für einen Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl ode...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Taggenaue Berechnung

Tz. 60 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verjährung wird taggenau berechnet, d. h. die Frist läuft fünf Jahre nach Beginn der Verjährungsfrist am Ende des vor dem Tag des Beginns des Jahres liegenden Tages nach Ablauf der Verjährungsfrist ab. Beispiel: Beendigung der Steuerhinterziehung mit Ergehen der Steuerbescheide auf der Grundlage einer fehlerhaften Steuererklärung am 12.02...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Mögliche Fallgruppen strafbaren Verhaltens

Tz. 87 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Denkbare Fallgruppen eines steuerstrafrechtlich relevanten Verhaltens gemeinnütziger Körperschaften bzw. der für diese verantwortlich und zurechenbar Handelnden sind sehr vielfältig. Nachfolgend sollen daher – die Liste wird künftig stetig ergänzt – die aus der Praxis bekannten (häufigsten) Fälle genannt werden. Praxishinweis: Es kann davon au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 In der Beratungspraxis ist erkennbar, dass sich das Klima in Betriebsprüfungen zunehmend verschärft. Keineswegs selten kommt es im Rahmen der Betriebsprüfung auch zur Einbeziehung der Straf- und Bußgeldstellen (BuStra) des Finanzamtes, weil der Betriebsprüfer der Ansicht ist, es lägen Anhaltspunkte für die Verwirklichung einer Steuerordnungsw...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verfolgungsverjährung

Tz. 47 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 78 Abs. 3 sowie Abs. 6 StGB richtet sich die Verjährungsfrist bei Straftaten nach dem Strafmaß, das für die jeweilige Straftat gesetzlich vorgesehen ist. Die Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 370 Abs. 1 AO). Die Verjährungsfrist beträgt bei Taten, die im Höchstmaß mit Freih...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Täterunabhängige Ahndung (§ 30 OWiG)

Tz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Anders als die vorgenannten Vorschriften ermöglicht § 30 OWiG die Verhängung von Sanktionen gegen einen Verband (juristische Person, nicht rechtsfähiger Verein, rechtsfähige Personengesellschaft), wenn eine Leitungsperson als Organ eine Pflicht des Verbandes verletzt oder in der Absicht gehandelt hat, diesen zu bereichern. Zwischen der Vorsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikale Pflichtendelegation

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Geschäftsführer oder der Vereinsvorstandsvorsitzende muss die in sein Ressort fallenden Aufgaben nicht in eigener Person erledigen, sondern darf sie kraft seiner internen Organisationsgewalt auf andere Personen delegieren. Dies gilt auch für die Aufgabenübertragung auf Mitarbeiter nachgeordneter Hierarchieebenen. Tz. 35 Stand: EL 140 – ET...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mögliche Täter einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit

Tz. 27 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Strafrecht, dessen Sanktionen einen Verein (in seiner Eigenschaft als juristische Person) als solchen treffen, existiert in Deutschland nicht. So kann dieser oder eine andere rechtliche Einheit nicht wegen einer Steuerhinterziehung belangt und bestraft werden. Strafrechtliche Sanktionen richten sich nach dem deutschen Rechtsverständnis i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG)

Tz. 17 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig. Das gilt aber nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rücktritt vom Versuch

Tz. 72 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Bestrafung für den Versuch einer Straftat kommt nicht in Betracht, wenn der Täter vom Versuch zurücktritt. Hierzu ist ein freiwilliges Aufgeben der Tatausführung oder die Verhinderung ihrer Vollendung erforderlich. Wird die Tat hingegen ohne das Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, ist er trotzdem straflos, wenn er sich freiwillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Selbstanzeige bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

Tz. 79 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 371 Abs. 1 AO wird wegen Steuerstraftaten nicht bestraft, wer (i) gegenüber der Finanzbehörde (ii) zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart (iii) in vollem Umfang (iv) die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Hierbei müssen die Angaben zu allen unverjährten Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Objektiver Tatbestand

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. In beiden Fällen müssen hierdurch Steuern verkürzt werden oder für den Täter ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 111 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2015 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2020 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2017 bis 2...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.4 Steuerrechtliche Sanktionen

Rz. 301 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die steuerrechtlichen Sanktionen der Verletzung von Rechnungslegungspflichten sind von besonderer Bedeutung, denn in vielen Fällen stellen sie die einzigen Vorschriften da, die eine Beachtung der Pflichten effektiv gewährleisten. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 158 AO, wonach der aufgestellte Jahresabschluss die Vermutung der sachlichen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen und Finanzierung, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Fachgebiet für Wirtschafts- und Steuerrecht, Universität Ulm Daria Babicheva, WP, StB, ehemals BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Philipp Bachmann, WP, StB, ehe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Schrifttum: Bilsdorfer, § 411 AO – eine "Muss"-, eine "Soll"- oder eine "Kann"-Vorschrift?, DStR 1983, 26; Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB 1993, Fach 13, 829, NWB 2004, Fach 13, 1055; Bock, Die Reform des Steuerstrafrechts, DB 1968, 911; Carl/Klos, Neue Zuständigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zur V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

Schrifttum zu Absatz 1: Henneberg, Können Strafbefehle und Bußgeldbescheide in Steuersachen durch Niederlegung bei der Post rechtswirksam zugestellt werden?, INF 1969, 129; Pfaff, Das Zustellungsverfahren im Steuerstraf- und Bußgeldrecht (Ersatzzustellung), DStZ/A 1970, 377; Seitmann, Zustellung durch die privatisierte Post, AnwBl. 1996, 403; zu Absatz 2: Dörn, Anordnung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Tathandlung

aa) Allgemeines Rz. 247 [Autor/Stand] Tathandlungen im Sinne der Norm sind die gewerbsmäßige Bewerbung oder das gewerbsmäßige Inverkehrbringen nicht gesetzeskonformer elektronischer Aufzeichnungssysteme, Software hierfür oder zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtungen. bb) Bewerbung Rz. 248 [Autor/Stand] Bewerben ist eine schriftliche oder mündliche Äußerung, die dazu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Tathandlung

aa) Intermediäre Rz. 478 [Autor/Stand] Der Intermediär handelt tatbestandlich, wenn er seiner Pflicht zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem BZSt nicht nachkommt ("... entgegen § 138d Abs. 1 ..."). Der Intermediär handelt zudem tatbestandlich, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht fristgemäß (s. Rz. 474) oder nicht vollständig (s. Rz. 475) erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 379 Abs. 2 AO

1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO) a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Tathandlungen

aa) Konto errichten, Buchungen vornehmen lassen usw. Rz. 579 [Autor/Stand] Unter Konto ist nicht notwendig ein Bankkonto zu verstehen. Ein Konto wird errichtet, wenn jemand zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person in eine laufende Geschäftsverbindung tritt, die von dieser Person buch- und rechnungsmäßig in ihrem jeweiligen Stand festgehalten wird, indem Zu- und A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zustellung

I. Sonderregelung des § 412 Abs. 1 AO Rz. 2 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Zustellung im finanzbehördlichen Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 412 Abs. 1 AO. Abweichend von § 410 Abs. 1 AO i.V.m. § 51 Abs. 1 OWiG gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) auch dann, wenn eine Landes-FinB den Bescheid erlassen hat. Allerdings...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit (§ 379 Abs. 2 Nr. 2 AO)

a) Allgemeines Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. § 379 Abs. 1 AO

1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeit und Verfahren nach dem OWiG

1. Vollstreckungsbehörde Rz. 9 [Autor/Stand] Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 89–104 OWiG über die Voraussetzungen, Zuständigkeit und das Verfahren bei der Vollstreckung (§ 412 Abs. 2 Satz 2 AO). Vollstreckungsbehörde im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist danach die FinB, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (§ 92 OWiG). Das ist grds. die Stra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Tathandlungen

aa) Begriff der "Geschäftsvorfälle und Betriebsvorgänge" Rz. 144.1 [Autor/Stand] Die Sammelbegriffe "Geschäftsvorfälle" und "Betriebsvorgänge" bezeichnen bestimmte Vorgänge in einem wirtschaftlichen Unternehmen, die für die Steuererhebung von Bedeutung sind. Die Begriffe sind nicht völlig gleichbedeutend, eine Abgrenzung jedoch praktisch ohne Relevanz[2]. Obwohl eine klare Tr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Tathandlungen

aa) Allgemeines Rz. 406 [Autor/Stand] Das Gesetz erfasst zwei Tathandlungskomplexe, und zwar neben der unzureichenden Übermittlung des länderbezogenen Berichts nach § 138a Abs. 1, 3 und 4 AO (primäre Berichtspflicht) die unzureichende Mitteilung nach § 138a Abs. 4 Satz 3 AO über die eine inländische Konzerngesellschaft treffende sekundäre Berichtspflicht. bb) Unzureichende Übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Vollstreckung

I. Allgemeines Rz. 6 [Autor/Stand] Das Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der in den Bußgeldentscheidungen angeordneten Rechtsfolgen, d.h. der Geldbußen, evtl. Nebenfolgen und Kosten des Verfahrens (vgl. §§ 89, 90 Abs. 1, § 108 Abs. 2 OWiG). Vollstreckbar sind alle Bußgeldentscheidungen, also nicht nur die Bußgeldbescheide der FinB, sondern auch die Urteile oder B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Konkurrenzen

I. Wiederholte Gefährdungshandlungen nach § 379 AO Rz. 700 [Autor/Stand] Die Zusammenfassung wiederholter vorsätzlicher Verstöße gegen § 379 AO zu einer fortgesetzten, einheitlichen Tat ist nach Aufgabe dieser Rechtsfigur[2] (s. § 370 Rz. 874 ff. m.w.N.) auch für die der Steuerhinterziehung vorgelagerten Steuergefährdungshandlungen nicht mehr möglich. Aufgrund der gewandelten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Tatbestände im Einzelnen

I. Allgemeines Rz. 50 [Autor/Stand] Die in § 379 AO bezeichneten Zuwiderhandlungen lassen sich systematisch dahin gehend unterscheiden, dass in Abs. 1 Steuergefährdungen durch falsche Belege, falsche Buchungen, Verstöße gegen die den Belegen und Buchungen zugrunde liegenden Aufzeichnungssysteme und Verstöße gegen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten, in den Abs. 2 und 3 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Kosten

I. Allgemeines Rz. 17 [Autor/Stand] Im finanzbehördlichen Bußgeldverfahren finden gem. § 410 Abs. 1 AO die Kostenvorschriften der §§ 105–109a OWiG sinngemäß Anwendung. § 105 Abs. 1 OWiG wiederum erklärt die Kostenvorschriften der StPO und des JGG im Bußgeldverfahren für anwendbar. Daneben ist § 408 AO über die Kosten im Steuerstrafverfahren entsprechend heranzuziehen (§ 410 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verfahren und Rechtsschutz

I. Anhörung durch die Finanzbehörde Rz. 7 [Autor/Stand] Die FinB informiert die jeweils "zuständige Berufskammer". Hierzu zählen die regionale Rechtsanwaltskammer (§ 60 BRAO), die regionale Steuerberaterkammer (§ 73 StBerG) und die Wirtschaftsprüferkammer (§ 57 WPO). Nach dem Wortlaut des § 411 AO beschränkt sich die Anhörung der Berufskammer darauf, dass dieser "Gelegenheit" ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bewerbung

Rz. 248 [Autor/Stand] Bewerben ist eine schriftliche oder mündliche Äußerung, die dazu dient, jemanden zum Kauf der beschriebenen elektronischen Aufzeichnungssysteme oder Software zu bewegen.[2] Dabei kann die zertifizierte Sicherheitseinrichtung an sich unabhängig von den elektronischen Aufzeichnungssystemen beworben werden.[3]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Täterkreis

aa) Intermediäre Rz. 464 [Autor/Stand] § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO ist ein Sonderdelikt. Anzeigepflichtig sind danach die sog. Intermediäre (s. Rz. 465 ff.) sowie die sog. Nutzer (s. Rz. 471 ff.). Rz. 465 [Autor/Stand] Nach der Legaldefinition des § 138d Abs. 1 AO handelt es sich bei Intermediären um Personen, die eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarkten, für Dritte ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bewerbung/Inverkehrbringen von gesetzeswidrigen elektronischen Aufzeichnungssystemen (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AO)

a) Allgemeines Rz. 240 [Autor/Stand] Nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO ist es verboten, innerhalb des Geltungsbereichs der AO solche elektronischen Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 1 Abs. 2 KassenSichV, Software für diese elektronischen Aufzeichnungssysteme und zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen, die den in den in § 146a Abs. 1 Satz 1–3 AO beschriebenen Anforderungen...mehr