Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sei aktiv

Rz. 561 [Autor/Stand] Nicht stets, aber doch oft, ist die Verteidigung im Kernstrafrecht reaktiver Natur. Die Ermittlungsergebnisse der Behörden werden abgewartet und darauf reagiert; in Form von Einlassungen, Anträgen etc. Dies muss im Kernstrafrecht nicht zwingend falsch sein, denn wir begegnen auf jeder Ebene des Verfahrens immer wieder kompetenten Ansprechpartnern der gl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Eigene Rechte des steuerlichen Beraters

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Berufsangehörigen haben auch bei gemeinschaftlicher Verteidigung gem. § 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO dem Grunde nach dieselben Rechte wie die gemeinschaftlichen Verteidiger i.S.d. § 138 Abs. 2 StPO [2] (s. dazu Rz. 126 ff.). Umstritten ist jedoch, wie weit die Autonomie des steuerlichen Mitverteidigers reicht. Rz. 102 [Autor/Stand] Unzweifelhaft stehen dem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Schrifttum Siehe zunächst das allgemeine Schrifttumsverzeichnis in Bd. I sowie das Schrifttum vor § 385 Rz. 1; ferner Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Harms, Die Stellung des Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren, in GS Schlüchter, 2002, S. 451; Hütwohl, Die selbstständige Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Gemeinschaftliche Verteidigung (§ 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO)

a) Staatsanwaltschaftliches/gerichtliches Steuerstrafverfahren Rz. 91 [Autor/Stand]"Im Übrigen" lässt das Gesetz in § 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO die Führung der Verteidigung durch einen Steuerberater etc. nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt oder Rechtslehrer zu[2] (s. Rz. 251). Einer Genehmigung der Mitverteidigung durch das Gericht bedarf es hier nicht. Eine gemeinsame Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Beteiligungsrechte der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren

I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO) Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verteidigung im Steuerstrafverfahren

I. Überblick Rz. 511 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger ist mit der Besonderheit konfrontiert, für den Mandanten zwei Verfahren – ein steuerliches, ein strafrechtliches – abwickeln zu müssen, deren Grundvoraussetzungen verschiedener kaum sein könnten: Steuerlich besteht eine (nicht erzwingbare) Pflicht zur Auskunft, strafrechtlich das Recht zu schweigen. Verweigerte Mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Mandatsbeginn

1. Schnelle Terminvereinbarung Rz. 576 [Autor/Stand] Bereits im Rahmen des ersten steuerstrafrechtlichen Grundsatzes "Vermeide das Strafmandat" (Rz. 516 ff.) wurde darauf hingewiesen, dass in der Übernahmesituation rasche und verfahrenswegweisende Prüfungen erforderlich sind: Besteht die Möglichkeit des Exits durch Nacherklärung? Für eine solche Prüfung sind Unterlagen erford...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Honorar und Geldwäsche

a) Honorar Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Steuerliche Berater als Verteidiger (§ 392 Abs. 1 AO)

1. Überblick Rz. 61 [Autor/Stand] Abweichend von § 138 Abs. 1 StPO können im Steuerstrafverfahren nach § 392 Abs. 1 AO auch Angehörige steuerberatender Berufe, also Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (hier: Steuerberater etc. genannt) zu Verteidigern gewählt werden, soweit die FinB das Verfahren nach § 386 Abs. 2 AO selbständig f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verteidigung im Team

1. Teammitglieder a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzliche Ausschlussgründe

1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der Verteidiger (§ 137 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmaßnahmen gegen den Verteidiger

1. Allgemeines Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 995 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 273...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einzelne Rechte des Verteidigers

1. Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten Rz. 356 [Autor/Stand] Der uneingeschränkte Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen jeder Strafverteidigung in einem Rechtsstaat[2] und ist in § 148 StPO ausdrücklich festgeschrieben. Eine "konkrete und wirkliche" Verteidigung, insbesondere eine hinreichende Beratung, ist nur gewährleiste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Akteneinsicht im Strafverfahren

aa) Einsichtsrecht der Verteidigung Rz. 392 [Autor/Stand] Die auf § 147 StPO basierende Akteneinsicht ist die wohl wichtigste Erkenntnisquelle der Verteidigung; Dritte – z.B. das Veranlagungsfinanzamt[2] – können aus anderem Rechtsgrund (insbesondere §§ 406e, 474 ff. StPO) ebenfalls Einsichtsbefugnisse haben, insoweit ist der Beschuldigte aber anzuhören.[3] Zum Zwecke der För...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Orientierungspunkte der Steuerstrafverteidigung

1. Vermeide das Strafmandat Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschied...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Geldwäsche durch Honorarannahme

aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz) Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. "Geborene" Verteidiger (§ 138 Abs. 1 StPO)

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] (So genannte geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten).[2] Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Konfliktsituationen

aa) Ausgangsituation Rz. 106 [Autor/Stand] Das Recht des Steuerberaters etc. zur Verteidigung ist – wie dargelegt – gesetzlich begrenzt, es ist teilweise davon abhängig, dass ergänzend ein Rechtsanwalt als geborener Verteidiger mit uneingeschränkten Rechten bestellt wird. Dabei kann es zu Konfliktsituationen zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater kommen, z.B. in Fällen, in d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Ausschließung des Verteidigers

I. Gesetzliche Ausschlussgründe 1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Stellung und Pflichten des Strafverteidigers

I. Rechtsstellung des Strafverteidigers Schrifttum: Augstein, Der Anwalt: Organ der Rechtspflege, NStZ 1981, 52; Bernsmann, Zur Stellung des Strafverteidigers im deutschen Strafverfahren, StraFo 1999, 226; Breidling, Feinbild Strafverteidiger – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?, StraFo 2010, 398, zugleich Replik auf Gatzweiler, Feindbild Strafverteidiger! – Wer s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechte des Verteidigers

I. Allgemeines Rz. 351 [Autor/Stand] Die Aufgaben und Rechte des Verteidigers ergeben sich zunächst allgemein aus der Rechtsstellung des Verteidigers im Strafverfahren und den damit verbundenen Pflichten (s. Rz. 251) sowie dem übernommenen Mandatsumfang (vgl. Rz. 666 ff.). Rz. 352 [Autor/Stand] Bei der Wahrnehmung und inhaltlichen Ausgestaltung der Verteidigung ist der Verteid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundsätze

Rz. 391 [Autor/Stand] Eine sachgerechte Verteidigung kann nur auf der Basis einer guten Informationslage und damit regelmäßig nur auf Basis der Akte erfolgen. Zum einen bildet Letztere den relevanten Sachverhalt ab. Es ist für die Verteidigung erforderlich, Kenntnis darüber zu erlangen, von welchem Sachverhalt die Ermittlungsbehörden ausgehen und was sie insoweit wissen/bele...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Zeugnisverweigerungsrecht

Rz. 506 [Autor/Stand] Aufgrund seiner Rechtsstellung als Beistand des Beschuldigten ist der Verteidiger unter der Strafdrohung des § 203 StGB zur Verschwiegenheit über alle ihm in dieser Eigenschaft bekannt gewordenen und vom Beschuldigten mitgeteilten Informationen verpflichtet. Gleiches gilt für den bereits im Besteuerungsverfahren als steuerlicher Berater tätig gewordenen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gerichtliche Mitteilungspflichten (§ 407 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 15 [Autor/Stand] Damit die FinB ihre Rechte aus § 407 AO wahrnehmen kann, sind ihr nach Abs. 1 Satz 3 die Termine zur Hauptverhandlung und zur Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 223, 233 StPO) mitzuteilen. Die Benachrichtigungspflicht gilt – im Gegensatz zu § 403 Abs. 1 AO – ausnahmslos. Wenn auch die förmliche Zustellung der Ladung unter Einha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 511 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger ist mit der Besonderheit konfrontiert, für den Mandanten zwei Verfahren – ein steuerliches, ein strafrechtliches – abwickeln zu müssen, deren Grundvoraussetzungen verschiedener kaum sein könnten: Steuerlich besteht eine (nicht erzwingbare) Pflicht zur Auskunft, strafrechtlich das Recht zu schweigen. Verweigerte Mitwirkung führ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fragerecht (§ 407 Abs. 1 Satz 5 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] In Satz 5 des § 407 Abs. 1 AO wird dem Vertreter der FinB ausdrücklich ein eigenständiges Fragerecht eingeräumt. Dieses Fragerecht besteht auch bei der Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter, da es sich dabei um vorweggenommene Teile der Hauptverhandlung handelt[2]. Nicht zur Sache gehörige oder ungeeignete Fragen kann der Vorsitzende zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bedenke den worst-case

Rz. 571 [Autor/Stand] Den worst-case zu bedenken, bedeutet zunächst eine Überprüfung der Bewertung der Steufa. Trifft deren rechtliche Beurteilung anhand des von der Steufa zugrunde gelegten Sachverhalts zu? Dies ist oft, aber längst nicht immer der Fall. Wer darstellen kann, dass der seitens der Steufa angenommene Sachverhalt keinen Straftatbestand erfüllt, z.B. weil die Fa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der Verteidiger (§ 137 Abs. 1 Satz 2 St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Schnelle Terminvereinbarung

Rz. 576 [Autor/Stand] Bereits im Rahmen des ersten steuerstrafrechtlichen Grundsatzes "Vermeide das Strafmandat" (Rz. 516 ff.) wurde darauf hingewiesen, dass in der Übernahmesituation rasche und verfahrenswegweisende Prüfungen erforderlich sind: Besteht die Möglichkeit des Exits durch Nacherklärung? Für eine solche Prüfung sind Unterlagen erforderlich. Daneben sind weitere P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Aufhebung der Ausschließung

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Ausschließung ist aufzuheben, sobald ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, jedoch nicht allein deshalb, weil der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt worden ist (§ 138a Abs. 3 Nr. 1 StPO), wenn der Verteidiger in einem wegen des Sachverhalts, der zur Ausschließung geführt hat, eröffneten Hauptverfahren freigesprochen oder wenn in einem Urteil des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtsstellung des Strafverteidigers

Schrifttum: Augstein, Der Anwalt: Organ der Rechtspflege, NStZ 1981, 52; Bernsmann, Zur Stellung des Strafverteidigers im deutschen Strafverfahren, StraFo 1999, 226; Breidling, Feinbild Strafverteidiger – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?, StraFo 2010, 398, zugleich Replik auf Gatzweiler, Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Team und Schweigepflichten

Rz. 791 [Autor/Stand] Da sowohl in den Teamgesprächen wie auch im Falle einer Sockelverteidigung vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, ist es erforderlich, dass sich der Anwalt insoweit von seinem Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lässt; dies entweder gesondert oder – soweit schon absehbar – im Rahmen der Mandatsvereinbarung (s. Rz. 666 ff.). Er ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sonstige Pflichten

Rz. 296 [Autor/Stand] Darüber hinaus unterliegt der Anwalt gem. § 43a BRAO, der Steuerberater gem. § 57 StBG, der Verschwiegenheitspflicht, dem Sachlichkeitsgebot, dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit ihm anvertrauten Vermögen. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten ist auch strafrechtlich nach §§ 203, 185 ff., §§ 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 995 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 273 ff. (mit Hand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ausgangsituation

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Recht des Steuerberaters etc. zur Verteidigung ist – wie dargelegt – gesetzlich begrenzt, es ist teilweise davon abhängig, dass ergänzend ein Rechtsanwalt als geborener Verteidiger mit uneingeschränkten Rechten bestellt wird. Dabei kann es zu Konfliktsituationen zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater kommen, z.B. in Fällen, in denen der andere Vert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anhörung bei Einstellung des Verfahrens (§ 407 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 2 AO ist das Gericht verpflichtet, der FinB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn es eine Einstellung des Verfahrens erwägt. Unter diese Vorschrift fallen alle Fälle der Einstellung bzw. Zustimmung zur Einstellung durch das Gericht: § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO : Einstellung wegen Geringfügigkeit durch die StA mit Zustimmung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Andere Personen i.S.d. § 138 Abs. 2 StPO, § 392 Abs. 2 AO

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 392 Abs. 2 AO bleibt die allgemeine Vorschrift des § 138 Abs. 2 StPO unberührt. Entsprechend können neben Rechtsanwälten etc. (§ 138 Abs. 1 StPO) und Steuerberatern etc. insbesondere im Ermittlungsverfahren (§ 392 Abs. 1 StPO) andere Personen als Verteidiger tätig werden. Jedoch setzt dies die Genehmigung des Gerichts voraus (§ 138 Abs. 2 StPO). ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zugelassene Verteidiger

Schrifttum: Albrecht, Ausgleichs- und Rügemöglichkeiten bei belehrungsfehlerbedingtem Unterlassen einer günstigen Beschuldigteneinlassung, ZStW 2019, 97; Kramer, Der Syndikusanwalt im Strafverfahren, AnwBl. 2001, 140; Mann, Die Reichweite der gerichtlichen Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im deutschen Prozessrecht, DStR-Beih. 2017, 65; Schnarr, Der bevollmächtigte Pflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Informationsrecht bei abschließenden Entscheidungen (§ 407 Abs. 2 AO)

Rz. 21 [Autor/Stand] Der FinB sind nach § 407 Abs. 2 AO das Urteil und andere das Verfahren abschließende Entscheidungen mitzuteilen. Die FinB ist über den Ausgang des Verfahrens also stets zu unterrichten. Dies geschieht regelmäßig durch Übersendung einer Abschrift oder Ausfertigung des Urteils oder des Einstellungsbeschlusses (vgl. Nr. 6 Abs. 7 MiStra). Dabei ist es gleich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers

Ergänzender Hinweis: Nr. 36 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 36. Schrifttum: Böhm, Verteidigerfremdes Verhalten – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371; Dahs (jun.), Ausschließung und Überwachung des Strafverteidigers, NJW 1975, 1385; Dencker, Die Ausschließung des Pflichtverteidigers, NJW 1979, 2176; Dünnebier, Ausschließung von Verteidigern ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] (So genannte geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten).[2] Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozietät des Anwa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 61 [Autor/Stand] Abweichend von § 138 Abs. 1 StPO können im Steuerstrafverfahren nach § 392 Abs. 1 AO auch Angehörige steuerberatender Berufe, also Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (hier: Steuerberater etc. genannt) zu Verteidigern gewählt werden, soweit die FinB das Verfahren nach § 386 Abs. 2 AO selbständig führt (= Ermi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsbehelfe

Rz. 241 [Autor/Stand] Der Beschluss des OLG, der die Ausschließung des Verteidigers ablehnt, ist unanfechtbar (§ 138d Abs. 6 Satz 2 StPO). Gegen den Beschluss, der den Verteidiger von der Verteidigung ausschließt, kann dieser binnen einer Woche sofortige Beschwerde einlegen, über die der BGH entscheidet (§ 138d Abs. 6 Satz 1 StPO, § 135 Abs. 2 GVG). Der Beschluss des Ruhens ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vortat

Rz. 711 [Autor/Stand] § 261 StGB kommt zur Anwendung, wenn eine rechtswidrige Vortat im Raum steht; diese bedarf keiner besonderen Qualifikation, der frühere Vortatenkatalog wurde zugunsten eines All-crime-Ansatzes abgeschafft. Neben sämtlichen Verbrechen werden seither auch sämtliche Vergehen (Taten mit Mindeststrafen unter einem Jahr, § 12 StGB) erfasst. Rz. 712 [Autor/Stan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Tätige Reue und Bruch des Anwaltsgeheimnisses

Rz. 731 [Autor/Stand] § 261 Abs. 8 StGB sieht einen neben § 46b StGB anwendbaren und über diesen hinausgehenden Strafaufhebungsgrund für den Fall der sog. "tätigen Reue" vor. Dem Geldwäscher wird ein Ausweg aus seiner strafbaren Tat geboten, weil er neben der Selbstbezichtigung auch zur Sicherstellung der inkriminierten Gegenstände und damit regelmäßig auch zur Aufklärung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Beteiligungsrechte der Familienkasse

Rz. 21.3 [Autor/Stand] Aus § 410 Abs. 1 Nr. 11 AO i.V.m. § 407 AO ergeben sich für die Familienkasse stärkere Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte als im allgemeinen Verfahrensrecht[2]. Abweichend von § 76 Abs. 2 OWiG ist z.B. das Gericht nicht befugt, die Familienkasse von einer Hauptverhandlung oder einem Vernehmungstermin auszunehmen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 351 [Autor/Stand] Die Aufgaben und Rechte des Verteidigers ergeben sich zunächst allgemein aus der Rechtsstellung des Verteidigers im Strafverfahren und den damit verbundenen Pflichten (s. Rz. 251) sowie dem übernommenen Mandatsumfang (vgl. Rz. 666 ff.). Rz. 352 [Autor/Stand] Bei der Wahrnehmung und inhaltlichen Ausgestaltung der Verteidigung ist der Verteidiger als unabh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausscheiden oder Fehlen eines Verteidigers

Rz. 107 [Autor/Stand] Im Laufe des Verfahrens kann ein Verteidiger auf vielfältige Weise, sei es durch Mandatsniederlegung, durch Zurückweisung oder durch Ausschluss, ausscheiden (Rz. 191 ff.). Bei gemeinschaftlicher Verteidigung von Rechtsanwalt und Steuerberater etc. wirft das besondere Probleme auf. Rz. 108 [Autor/Stand] Scheidet der Steuerberater etc. aus, ergibt sich kei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Untersuchungshaft

Rz. 341 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Anordnung einer Untersuchungshaft wegen dringendem Tatverdacht und vorliegender Haftgründe nach § 112 Abs. 2 und 3, § 112a StPO stehen dem Verteidiger keine besonderen "Verteidigerprivilegien" zu, so dass insoweit auf die allgemeinen Erläuterungen bei § 385 Rz. 497 ff.; § 399 Rz. 590 ff. verwiesen werden kann. Rz. 342– 350 [Autor/Stand] ...mehr