Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Rechtsmittel

a) Einführung Rz. 648 [Autor/Stand] Vgl. auch § 385 Rz. 519 ff. Der Haftbefehl ist zwingend aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es vor Erhebung der öffentlichen Klage beantragt (§ 120 Abs. 3 StPO). Gleichzeitig mit dem Antrag kann die Staatsanwaltschaft die Freilassung des Beschuldigten anordnen. Da der Haftbefehl oftmals auf Anregung der Steuerfahndung/StraBu erfolgt, ka...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

Rz. 84 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 336. Der Beschlagnahme unterliegen in Anknüpfung an die Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 52 StPO ff. nicht: schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO das Zeugnis verweigern dürfen; Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO Genannten über d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wohnsitz im Ausland

Rz. 609 [Autor/Stand] Allein der Umstand, dass jemand, ob Deutscher oder Ausländer, einen weiteren oder seinen ausschließlichen Wohnsitz im Ausland hat, begründet für sich genommen ohne weitere Anhaltspunkte, die die Annahme einer reellen Fluchtgefahr rechtfertigen, (noch) nicht die Anordnung der Untersuchungshaft.[2] Dies gilt insbesondere für EU-Ausländer, da andernfalls e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Ausgehende Ersuchen im Übrigen

Rz. 1104 [Autor/Stand] Auch sonstige ausgehende Ersuchen um Überwachung der Telekommunikation sind zunächst an die gleichen Voraussetzungen geknüpft wie eine Überwachung im Inland. Ein Rechtshilfeersuchen mit dem Ziel der Durchführung einer Telefonüberwachung im Ausland darf nur dann gestellt werden, wenn der Verdacht einer Katalogtat i.S.d. § 100a StPO gegeben ist. Für die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Bestätigung der Beschlagnahme

Rz. 103 [Autor/Stand] Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll gem. § 98 Abs. 2 StPO binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 17. Vernehmung mittels Videokonferenz

Rz. 1238 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird zukünftig die Vernehmung mittels Videokonferenz erlangen.[2] Über § 247a StPO i.V.m. Art. 10 EU-RhÜbK 2000 ist eine solche Vernehmung mittels Videokonferenz möglich. Die Notwendigkeit kann etwa dann bestehen, wenn es um die Vernehmung einer Vielzahl von Personen, etwa zur Frage des gewöhn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Beschränkungen/Verwendungsumfang

Rz. 788 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 857. Nach der Neufassung der EUAHiRL unterliegt auch die automatische Auskunftserteilung Beschränkungen gem. Art. 19 EUAHiRL, wenngleich zu beachten ist, dass Inhalt und Reichweite des automatischen Austauschs in diesen Fällen vorab feststehen und sich inhaltlich an der Richtlinie orientieren. Es besteht indes keine Verpflichtung zur Ausku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Polizeiliche Befugnisse

Rz. 682 [Autor/Stand] Aufgrund des § 399 Abs. 2 Satz 1 AO haben die Finanzbehörden, die aufgrund einer Zuständigkeitskonzentration nach § 387 Abs. 2 AO die Rechts- und Pflichtenstellung als Staatsanwalt im Steuerstrafverfahren verlieren, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsstellung der Finanzbehörde als selbständige Ermittlungsbehörde

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Finanzbehörde ist nicht originär zuständig, sondern hat lediglich eine von der Staatsanwaltschaft abgeleitete Zuständigkeit inne und nimmt deren Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren an deren Stelle wahr[2] (s. auch § 386 Rz. 23 f.). Nichtsdestotrotz übt die Finanzbehörde die ihr durch § 399 Abs. 1 AO eingeräumten Befugnisse in eigener Verantw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Liechtenstein

Rz. 822 [Autor/Stand] Nach Liechtenstein sind auch Ersuchensauskünfte zulässig über Handlungen, die nach den Rechtsvorschriften von Liechtenstein als Steuerbetrug oder als ein ähnliches Delikt zu qualifizieren sind (Art. 10 ZBstA). Hieraus ergibt sich nur eine begrenzte Reichweite, weil Steuerbetrug nach Maßgabe von Art. 21 Abs. 2, Art. 146 lie. StRG eine Steuerhinterziehung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Grenzüberschreitende Kontenabfragen/Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte

Rz. 1091 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Einholung von Informationen bei Banken kann zum einen auf dem klassischen Rechtshilfeweg erfolgen. Nach Art. 26 Abs. 1 RL EEA kann nunmehr auch eine EEA erlassen werden, um festzustellen, ob eine natürliche oder juristische Person, gegen die das betreffende Strafverfahren geführt wird, Bankkonten bei einer im Hoheitsgebiet des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert.[2] Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 826 [Autor/Stand] Bei Gruppenanfragen (§ 404 Rz. 470 ff.) bezieht sich die begehrte Auskunft auf eine Vielzahl von Stpfl., deren Identität im Zeitpunkt der Anfrage noch unbekannt ist, die jedoch durch ein identisches Verhaltensmuster aufgefallen sind. Die Identifizierung soll im ersuchten Staat erfolgen, und zwar anhand des im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalts...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zuständigkeit und Form

Rz. 975 [Autor/Stand] Nach dem EuRHÜbK 1978 sind Ersuchen grundsätzlich von Justizbehörden zu stellen. In der deutschen Erklärung zu Art. 24 EuRHÜbK 1978 sind dabei die Staatsanwaltschaften als Justizbehörden aufgeführt.[2] Die FinB und die nachgeordneten Straf- und Bußgeldsachenstellen sind nur im Rahmen von Nr. 127 RiVASt zuständig. Hält die FinB die Stellung eines Rechtsh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Überwachungsanordnung

Rz. 1173 [Autor/Stand] Als Alternative zur Untersuchungshaft enthält der Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung[2] Regelungen, wonach ein Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über die Überwachungsmaßnahme anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Überwachungsmaßnahme überwacht und die betroffene Person bei Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 990 [Autor/Stand] Die Übermittlung personenbezogener[2] Daten bei eingehenden Ersuchen ist nur zulässig, wenn das Ersuchen mindestens die inhaltsgleich in § 92 IRG (strafrechtlicher Bereich) und § 117a Abs. 2 AO (präventiver Bereich) aufgeführten Pflichtangaben enthält: die Bezeichnung und die Anschrift der ersuchenden Behörde, die Bezeichnung der Straftat, zu deren Verhüt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren der zwischenstaatlichen Amtshilfe

a) Zuständigkeiten Rz. 865 [Autor/Stand] Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gem. Art. 32 Abs. 1 GG eine Angelegenheit des Bundes. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der zwischenstaatlichen Amtshilfe mit den ausländischen Behörden hat das BMF gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn übertragen.[2] Dieses tritt gegenüber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Inhaltliche Anforderungen an den Haftbefehl

Rz. 597 [Autor/Stand] Der Haftbefehl ist gem. § 114 StPO zu begründen. Die Begründungspflicht dient dabei nicht nur der Selbstkontrolle des Gerichts und der Ermöglichung der Prüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft durch das Beschwerdegericht, sondern vor allem auch der verlässlichen Unterrichtung des Beschuldigten.[2] Die Pflicht gilt insbesondere für den Begriff d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zurückhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Rz. 995 [Autor/Stand] Die zuständige inländische Strafverfolgungsbehörde darf die Zurverfügungstellung von Informationen oder Erkenntnissen gem. § 117a Abs. 5 AO nur verweigern, wenn konkrete Gründe für die Annahme bestehen, dass die Zurverfügungstellung der Informationen oder Erkenntnisse wesentliche nationale Sicherheitsinteressen des ersuchten Mitgliedstaats beeinträchtige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Länderspezifische Besonderheiten

Rz. 1003 [Autor/Stand] Der RbDatA 2006/960 JI gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[2] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands i.S.d. Abkommens zwischen der EU, der EG und der Schweiz über die Assoziierung bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verhältnismäßigkeit

Rz. 619 [Autor/Stand] Nach § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO darf die Untersuchungshaft nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht.[2] Das BVerfG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass "der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Spontanauskünfte

Rz. 748 [Autor/Stand] Spontanauskünfte ergehen ohne ein vorhergehendes einzelfallbezogenes Ersuchen. Sie werden auf eigene Initiative der Behörden des Auskunft erteilenden Staates übermittelt, weil damit die Erwartung verbunden wird, dass diese Information in einem anderen Staat für ein Besteuerungsverfahren von Bedeutung sein kann, vor allem weil eine fehlerhafte Steuerfest...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Informationsaustauschabkommen (TIEA)

Rz. 746 [Autor/Stand] Die zwischen Deutschland und anderen Staaten und Gebieten abgeschlossenen Informationsaustauschabkommen (TIEA)[2] sind auf einen effektiven Informationsaustausch gerichtet.[3] Hierbei geht es vornehmlich darum, sog. Steueroasen-Staaten zu einem weitgehenden Informationsaustausch zu verpflichten. Die abgeschlossenen Informationsaustauschabkommen[4] beste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 765 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 700 ff. [2] Im Wege der zunehmenden Globalisierung können Stpfl. leichter Anlagen über Finanzinstitute außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats tätigen, halten und verwalten. Auf diese Weise wurden und werden seit Jahren hohe Geldbeträge im Ausland angelegt und bleiben unversteuert, soweit die Stpfl. den steuerlichen Pflichten in ihrem Staat ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten

Rz. 644 [Autor/Stand] Wird bei Steuerordnungswidrigkeiten, etwa bei leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO oder bei einer Steuergefährdung (§ 379 AO), eine Geldbuße verhängt, kommt im Falle der Nichtzahlung die Anordnung der Erzwingungshaft in Betracht.[2] Gemäß § 96 Abs. 1 OWiG kann nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 OWiG bestimmten Frist das Gericht auf Antrag der Volls...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Allgemeine Begründungsanforderungen

Rz. 81 [Autor/Stand] Die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen ist keine bloße Formsache[2]. Gleichwohl genügen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in der Praxis teils nicht den höchstrichterlichen Begründungsanforderungen: In der Durchsuchungsanordnung darf der Tatvorwurf nicht nur formelhaft anhand des maßgeblichen Gesetzestextes, sondern ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1013 [Autor/Stand] Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (im Folgenden "EEA") besteht erstmals ein einheitliches Instrument im Bereich der Beweisrechtshilfe.[2] Die Idee einer vereinfachten und praxisgerechten Rechtshilfe in Beweissachen unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geht bereits auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15./16.10....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Beschlagnahme beim Verteidiger

Rz. 94 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO i.V.m. § 53 Nr. 2 StPO sind schriftliche Mitteilungen zwischen Verteidiger und Beschuldigten (Verteidigerpost; solche Mitteilungen sind ausnahmsweise auch beim Mandanten selbst beschlagnahmefrei[2]), Aufzeichnungen über anvertraute oder bekannt gewordene Mitteilungen und Umstände oder andere Gegenstände, die dem Zeugnisverw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Anordnungsvoraussetzungen

a) Einführung Rz. 663 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist in gesetzlich bestimmten Konstellationen sog. Anlasstat für Telekommunikationsüberwachung nach § 100a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO. Der Gesetzgeber beschränkt die Möglichkeit der TKÜ de lege lata auf die Regelbeispiele der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß unter zusätzlicher Voraussetzung bandenmäßiger ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses

Rz. 179 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss ist innerhalb eines halben Jahres zu vollstrecken. Es handelt sich dabei um keine Verwirkungsfrist[2], sondern lediglich um einen Zeitpunkt, ab dem eine neuerliche richterliche Überprüfung der Verdachtslage zu veranlassen ist. Nach Ablauf der sechs Monate ist von einer veränderten Sachlage und damit einer überholten Durchsuchu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Rz. 811 [Autor/Stand] Die §§ 138d–138k AO sehen nunmehr eine Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen ab dem 1.7.2020 vor und betreffen Gestaltungen, deren erster Schritt nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde, so dass bereits in diesen Fällen bis zum 31.8.2020 eine entsprechende Meldung zu erstatten ist.[2] Die auf Grundlage von Art. 115 AEUV ergangene Änd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) FKAustG

Rz. 793 [Autor/Stand] Zu den strafrechtlichen Konsequenzen § 379 Rz. 371 ff. Bereits am 20.7.2013 billigten die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 den OECD-Vorschlag zu einem globalen Modell für den automatischen Austausch im multilateralen Rahmen. Am 6.9.2013 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G20 diese Botschaft. Daraus resultierte der am 15.7.20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung beim Unverdächtigen (§ 103 StPO)

Rz. 153 [Autor/Stand] Bei anderen Personen als dem Beschuldigten, also unverdächtigen Dritten und/oder Zeugen, sind Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verdunkelungsgefahr

Rz. 614 [Autor/Stand] Die Annahme dieses Haftgrundes setzt ein Verhalten des Beschuldigten voraus, das den dringenden Verdacht begründet, durch bestimmte Handlungen werde auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (z.B. Bedrohung von Zeugen).[2] Da die bloße Gefahr ausreicht, ist eine prognostische Ent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Selbständiges Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerstraftat

Rz. 12 [Autor/Stand] Die in § 399 Abs. 1 AO enthaltene Regelung gilt nur für das Ermittlungsverfahren (zur allgemeinen Bedeutung des Ermittlungsverfahrens s. § 385 Rz. 61 ff.). Lediglich in diesem Verfahrensabschnitt nimmt die Finanzbehörde in den Fällen des § 386 Abs. 2 AO originär die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahr. Den Beginn des Ermittlungsverfahrens mar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zustellungen

Rz. 1075 [Autor/Stand] Die Zustellung von Schriftstücken im Ausland kann durch unmittelbare Übersendung, mittels förmlichen Rechtshilfeersuchens oder durch konsularische Zustellung bewirkt werden. Die unmittelbare Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein ist innerhalb der EU und der Schengen-Assoziierungsstaaten die Regel (§ 77 Abs. 1, § 37 Abs. 1 StPO, § 183 Abs. 1 Satz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Arrestgrund

Rz. 547 [Autor/Stand] Der steuerliche Arrest kann gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass die Beitreibung der Steuerschuld ansonsten vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Umstände in ihrer Gesamtheit geeignet sind, bei der Finanzbehörde bei ruhiger und vernünftiger Abwägung die Besorg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geltung allgemeiner Verfahrensprinzipien

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Erläuterungen zum Legalitäts- und Opportunitätsprinzip und ihren Ausnahmen (s. § 397 Rz. 4; § 385 Rz. 62 ff., 559 ff.) haben aufgrund der generellen Verweisungsvorschrift des § 399 Abs. 1 AO auch für die Finanzbehörde Gültigkeit[2]. Die Finanzbehörde ist bei einem Anfangsverdacht[3], d.h. bei Vorliegen zureichender und tatsächlicher Anhaltspunkte für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Arrestvollziehung

Rz. 555 [Autor/Stand] Die tatsächliche Arrestvollziehung erfolgt durch die Vollstreckungsstelle.[2] Voraussetzung ist eine rechtswirksame und vollziehbare Arrestanordnung. Die Vollziehung der Arrestanordnung ist unzulässig, wenn seit dem Tag, an dem die Anordnung unterzeichnet worden ist, ein Monat verstrichen ist. Hierdurch soll das Erfordernis der Eilbedürftigkeit gewahrt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Arrest und Insolvenz

Rz. 574 [Autor/Stand] Geraten der Beschuldigte oder das Unternehmen, gegen das sich der Arrest richtet, in die Insolvenz, tritt der Fiskus in Konkurrenz zu den übrigen Gläubigern. Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Problemfelder

Rz. 1007 [Autor/Stand] Anfragen auf Grundlage der Schwedischen Initiative sorgen für nicht unerhebliche Probleme – vornehmlich im strafprozessualen Bereich. In der Praxis ist mitunter fraglich, wie die Validität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen beurteilt werden kann. So reicht allein die nicht näher untermauerte Behauptung einer ausländischen Behörde nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1160 [Autor/Stand] Bei dem Europäischen Haftbefehl auf Grundlage des RbEuHB[2] handelt es sich nicht um einen Haftbefehl eigener Art sondern um ein Fahndungsinstrument, d.h. eine justizielle Entscheidung, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 16. Beweisanträge auf Vernehmung im Ausland befindlicher Zeugen

Rz. 1230 [Autor/Stand] In Fällen des Internationalen Steuerstrafrechts sind zunehmend Beweisanträge auf Ladung und/oder Vernehmung eines im Ausland befindlichen Zeugen Gegenstand der Hauptverhandlung.[2] Was entsprechende Beweisanträge betrifft, gelten die allgemeinen Anforderungen (vgl. zum Ganzen § 385 Rz. 674 ff.; § 392 Rz. 491 ff.). Beispiel Für die Frage, welchem der bei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vollstreckung des Haftbefehls

a) Einführung Rz. 622 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO) bzw. unmittelbar durch die Ermittlungsbeamten vollstreckt. Er erlaubt die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten zum Zwecke der Ergreifung; nicht aber die Durchsuchung der Wohnung von Dritten.[2] Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sicherstellung, Beschlagnahme

Schrifttum: Bär, Polizeilicher Zugriff auf kriminelle Mailboxen, CR 1995, 489; Braun, Die Durchsicht elektronischer Speichermedien: Zugriff auf Speichermedien andernorts zulässig, PStR 2012, 856; Burhoff, Begründung: Anordnung einer Durchsuchung nach § 103 StPO, PStR 2000, 224; Burhoff, Durchsicht von Papieren, PStR 2003, 268; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlage...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Voraussetzungen der Zulässigkeit

Rz. 1018 [Autor/Stand] Eine EEA ist gem. Art. 1 RL EEA eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde[2] eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer, auch vorläufiger (Art. 32 RL EEA) Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat") zur Erlangung von Beweisen erlassen oder validiert wird...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Entbindung von der Schweigepflicht

Rz. 96 [Autor/Stand] Die oben genannten Beschränkungen entfallen bei einer wirksamen Entbindung von der Schweigepflicht. Die Entbindungserklärung führt dazu, dass vormals beschlagnahmefreie Gegenstände beschlagnahmefähig werden, also auch die Regelung des § 95 StPO gilt, mithin der Zeuge zur Herausgabe verpflichtet ist. Rz. 97 [Autor/Stand] Eine Entbindung kann grundsätzlich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr