Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechte und Pflichten der Finanzbehörden bei Zuständigkeitskonzentration nach § 387 Abs. 2 AO (§ 399 Abs. 2 AO)

I. Gegenstand und Zweck der Regelung Rz. 680 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann die Zuständigkeit in Steuerstrafverfahren durch Rechtsverordnung für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Gemeinsame Strafsachenstelle oder ein Strafsachenfinanzamt übertragen werden (s. § 387 Rz. 34 ff.). Die Konzentration der Zuständigkeit hat zur Konsequenz, dass die Gemeinsame Str...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Checkliste Durchsuchungsbeschluss

Rz. 177 Verdächtiger/Beschuldigter/Zeuge Straftat Steueranspruch Steuerschuldner Tatzeitraum Inhalt des Tatvorwurfs (Täterschaft/Teilnahme) Verjährung Verdachtsgründe Zweck, Ziel, Ausmaß der Durchsuchung Beweismittel Datum/Unterschrift/Siegelmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Zufallsfunde

Rz. 186 [Autor/Stand] Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, sog. Zufallsfunde, können diese einstweilen in Beschlag genommen werden. In der Regel werden diese sodann der zuständigen Ermittlungsbehörde übergeben. Die sog. gezielte Suche na...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen,[2] insb. keine hoheitlichen Akte ohne die Zustimmung des and...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 450 [Autor/Stand] Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass bereits vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Vermögensgegenstände beiseite geschafft werden, sieht die StPO – wie auch die AO in §§ 324 ff. AO – bereits im Ermittlungsverfahren einstweilige Maßnahmen zur Sicherstellung von Vermögenswerten vor. In der Praxis ist auch vom "Haftbefehl fürs Geld" die Rede. Angesichts ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Besondere Rechtsgrundlagen

Rz. 915 [Autor/Stand] Im Steuerstrafrecht sind folgende Rechtsquellen und Erläuterungen von besonderer Bedeutung[2]: Europäisches Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk1957) vom 13.12.1957 mit dem am 6.6.1991 in Kraft getretenen Zusatzprotokoll,[3] Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbK 1978) mit den Zusatzprotokollen vom 17.3.1978 und vom 8.11.20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Straferwartung

Rz. 612 [Autor/Stand] Der BGH hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zur Frage der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung geäußert und die Anforderungen an eine bewährungsfähige Strafe bei der Hinterziehung hoher Summen erheblich verschärft.[2] Dies ist nicht ohne Auswirkungen auf die Anordnung der Untersuchungshaft geblieben. Allein eine erhebliche Straferwart...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Inhaltsverzeichnis Schrifttum: Siehe zunächst die Schrifttumshinweise im Schrifttumsverzeichnis Bd. I und zu §§ 385, 386, 393 und 397 jeweils vor Rz. 1 und vor den einzelnen Schwerpunkten. Berchner, Die Neufassung der AStBV (St) aufgrund des neuen Selbstanzeigenrechts, NZWiSt 2012, 171; Bilsdorfer, Zur Beantragung eines Strafbefehls durch Beamte der Finanzverwaltung oder der Zo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist.[3] Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ersuchen um Vernehmung von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen

Ergänzender Hinweis: Vgl. auch Nr. 77, 117 RiVASt. Rz. 1078 [Autor/Stand] Der persönliche Eindruck von einem Zeugen ist i.d.R. durch nichts zu ersetzen.[2] In einem Ersuchen um Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen bzw. Sachverständigen ist gem. Nr. 117 RiVASt anzugeben, ob die Vernehmung durch ein Gericht, durch eine Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde erfolgen sol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung Vermögen unklarer Herkunft bei Dritten

Rz. 390 [Autor/Stand] Auch bei Dritten kann neben dem Erlangten und dem Wertersatz auch Vermögen unklarer Herkunft unter gewissen Voraussetzungen eingezogen werden. Beispiel Der an der bandenmäßigen Hinterziehung von Verbrauchsteuern beteiligte X überträgt sämtiche Vermögenswerte (Haus, Auto) auf seine Freundin. Diese behauptet im Rahmen der Durchsuchung, dass auch das aufgef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwesenheit deutscher Beamter im Ausland

Rz. 1087 [Autor/Stand] Deutsche Ermittlungsbeamte (Steufa, Staatsanwälte) und Richter dürfen im Ausland[2] keine Amtshandlungen vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Amtshandlungen im Ausland mit Genehmigung des jeweiligen ausländischen Staates anwesend sein. Die Teilnahme einer deutschen Richterin oder Beamtin oder eines deutschen Richters oder Beamten an Amtsha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft bei Katalogtaten

Rz. 387 [Autor/Stand] Aus rechtswidrigen Taten herrührende Gegenstände werden zukünftig namentlich in Verfahren wegen des Verdachts aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus erfolgen. Aufgeführt sind insb. folgende Straftaten unter den weiter normierten Voraussetzungen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung krimineller Verein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erörterung des Verfahrensstands

Rz. 47 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren besteht für die Staatsanwaltschaft/BuStra die in ihrem Ermessen [2] stehende Möglichkeit nach § 160b StPO mit den Verfahrensbeteiligten den Verfahrensstand zu erörtern.[3] Der wesentliche Inhalt ist aktenkundig zu machen. Die Zielsetzung der Norm ist es, dass die Gesprächsmöglichkeiten zwischen BuStra/Staatsanwaltschaft und Verfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / l) Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes

Rz. 379 [Autor/Stand] In den Fällen des § 73b StGB, auch i.V.m. § 73c StGB, ist die Einziehung indes ausgeschlossen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist, es sei denn, dem Betroffenen waren die Umstände, welche die Anordnung der Einziehung gegen den Täter oder Teilnehmer ansonsten zugelassen hätten, zum Zei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Ablehnungsgründe

Rz. 1042 [Autor/Stand] Die Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung sind in Art. 11 RL EEA (vgl. § 91i Abs. 1 IRG) normiert und gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erheblich erweitert worden. Die Anerkennung oder Vollstreckung einer EEA im Vollstreckungsstaat kann versagt werden, wenn nach dem Recht des Vollstreckungsstaats Immunitäten oder Vorrechte b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung als Strafe

Rz. 330 [Autor/Stand] Inwiefern nun strafrechtlich bereits abgeschlossene Steuerstrafverfahren im Hinblick auf einzuziehende Vermögenswerte neu überprüft werden, bleibt abzuwarten. Anlass für eine solche Prüfung könnten insb. steuerliche Selbstanzeigen sein, die über den strafrechtlich relevanten Zeitraum, wie häufig, hinausgingen. Auch bei erstinstanzlichen Urteilen, die na...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundsätze der erweiterten Einziehung

Rz. 383 [Autor/Stand] Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht gem. § 76a Abs. 1 StGB die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vorliegen. Ein aus einer rechtswidrigen Tat – die nicht die dem Beschuldigten angelastete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 603 [Autor/Stand] Flucht und Fluchtgefahr ist im Steuerstrafrecht der wohl am häufigsten anzutreffende Haftgrund. Ein Sich-Entziehen ist anzunehmen, wenn der Beschuldigte konkret ein Verhalten zeigt, das den Erfolg hat, dass der Fortgang des Strafverfahrens dauernd oder wenigstens vorübergehend durch Aufhebung der Bereitschaft des Beschuldigten verhindert wird, für Ladun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1150 [Autor/Stand] Auslieferungen im Steuerstrafrecht sind mittlerweile genauso üblich wie in anderen Bereichen des Strafrechts. Auch in Bezug auf Drittländer, wie die Schweiz, hat sich in der Praxis gezeigt, dass – sofern die dortigen Voraussetzungen für eine Auslieferung ebenso erfüllt sind (z.B. Steuerbetrug oder schwere persönliche Bereicherung) – eine Festnahme (z.B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Vertreterfälle

Rz. 345 [Autor/Stand] Die Neuregelung wird der Praxis zu Friktionen führen. Im Fall der praxisrelevanten Fälle des Zigarettenschmuggels kann die Einziehung in voller Höhe und gegenüber jedem an der Tat Beteiligten angeordnet werden. Beispiel A ist Teil einer Bande, die Verbrauchsteuern hinterzieht. In großem Maße vermittelt er in seinem Bekanntenkreis den Verkauf geschmuggelt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Mehrere Tatbeteiligte/Abtrennung von Verfahrensbeteiligten

Rz. 347 [Autor/Stand] Im Falle der Verurteilung mehrerer Angeklagter ging der BGH davon aus, dass wenn mehrere Täter gemeinschaftlich etwas erlangt haben, diese im Wege einer gesamtschuldnerischen Haftung in Anspruch genommen werden und dies in der Verfallsanordnung nach altem Recht auch ausdrücklich so auszusprechen war.[2] Andernfalls musste gegen jeden Beteiligten in der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einziehung bei Unternehmen

Rz. 353 [Autor/Stand] Handelt der Täter als Organ, Vertreter oder Beauftragter (§ 14 StGB) eines Unternehmens mit dem Ziel, dass infolge der Tat bei dem Unternehmen eine Vermögensmehrung eintritt, ist das Unternehmen nach der Rspr. des BGH im Erfolgsfall Drittbegünstigter i.S.d. § 73 Abs. 3 StGB a.F.[2] In Fällen der genannten Art war das Unternehmen ggf. gem. § 442 Abs. 2, ...mehr

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 680 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann die Zuständigkeit in Steuerstrafverfahren durch Rechtsverordnung für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Gemeinsame Strafsachenstelle oder ein Strafsachenfinanzamt übertragen werden (s. § 387 Rz. 34 ff.). Die Konzentration der Zuständigkeit hat zur Konsequenz, dass die Gemeinsame Strafsachenstelle die sich aus § 399 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Beschuldigte (zum Begriff s. § 397 Rz. 8) hat – ungeachtet seines bestehenden Schweigerechts – der Ladung der Finanzbehörde (StraBu), im Gegensatz zu einer Ladung durch die Steuerfahndung, Folge zu leisten (§ 163a Abs. 3 Satz 1 StPO). Der Verteidiger des Beschuldigten hat bei Vernehmungen durch die StraBu ein Anwesenheitsrecht (§ 163a Abs. 3 Satz 2 i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Aufhebung der Arrestanordnung

Rz. 552 [Autor/Stand] Die Arrestanordnung kann wie ein normaler Verwaltungsakt gem. § 129 AO berichtigt werden. Stets, d.h. ständig ist zu prüfen, ob die Anordnung noch in selber Höhe aufrechtzuerhalten ist oder ob nicht ggf. eine Reduzierung in Betracht kommt. Der Arrestschuldner hat insofern einen Rechtsanspruch, dessen Verletzung ggf. zu Amtshaftungsansprüchen führen kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gruppenanfragen als Tatentdeckung i.S.v. § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 832 [Autor/Stand] Die bloße Stellung eines Auskunftsersuchens an ausländische Behörden, auch im Rahmen sog. Gruppenanfragen, führt nicht bereits dazu, dass die Tat als entdeckt gilt.[2] Auch sonstige Auskunftsersuchen etwa über die sog. große Auskunftsklauseln nach Art. 26 Abs. 1 OECD-MA führen nicht zu einer Tatentdeckung. Eine objektive Tatentdeckung ist erst dann gege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 60 [Autor/Stand] Die Finanzbehörde kann Zeugen oder Sachverständige vorladen (§ 161a StPO). Diese sind verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten, zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 Satz 1 StPO). Im Fall ihres Ausbleibens kann die Finanzbehörde Beugemaßnahmen nach §§ 51, 70, 77 StPO verhängen (§ 161a Abs. 2 Satz 1 StPO). Keine Pflicht z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Überwachung des Fernmeldeverkehrs mittels EEA

Rz. 1099 [Autor/Stand] Vertragliche Regelungen zur grenzüberschreitenden Überwachung des Telefonverkehrs sind selten.[2] Die Zulässigkeitsvoraussetzungen ergeben sich innerhalb der EU aus dem EU-RhÜbK 2000[3] bzw. nunmehr aus Art. 30 RL EEA. Rz. 1100 [Autor/Stand] Die EEA hat gem. Art. 30 Abs. 1 RL EEA folgende Angaben zu enthalten: Angaben, die zum Zwecke der Identifizierung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten mittels EEA

Rz. 1103 [Autor/Stand] Zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung insgesamt s. Rz. 1113. Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und bislang eher die Ausnahme. Auch die EEA trifft hierzu keine explizite Aussage. Was den grenzüberschreitenden Arres...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Fristen

Rz. 993 [Autor/Stand] Der Rahmenbeschluss sieht für die Erledigung des Ersuchens unterschiedlich lange Fristen vor, je nach Dringlichkeit.[2] Die Frist beträgt: acht Stunden: bei dringenden Ersuchen, bei Katalogstraftaten, wenn die Information unmittelbar verfügbar ist; eine Woche: bei nicht dringenden Ersuchen, bei Katalogstraftaten, wenn die Information unmittelbar verfügbar ist; z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Ausgehende Ersuchen

Rz. 1002 [Autor/Stand] Die Steufa kann zur Erforschung der in ihre Zuständigkeit fallenden Straftaten sämtliche Behörden gem. § 385 Abs. 1 AO, § 163 Abs. 1 Satz 2 StPO um Auskunft ersuchen. Über den RbDatA gilt dies nunmehr auch für ausländische Behörden der EU. Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen gilt für ausgehende Ersuchen das zu eingehenden Ersuchen Ausgeführte. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Verwendung der Daten

Rz. 999 [Autor/Stand] Daten, die nach dem RbDatA an die mit der Steufa betrauten ausländischen Dienststellen der FinB übermittelt worden sind, dürfen gem. § 117b AO nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet werden. Für einen anderen Zweck oder als Beweismittel in ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 885 [Autor/Stand] Die Ermittlungsbefugnisse der FinB sind auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt (sog. Territorialitätsprinzip)[2]. Ermittlungen im Ausland sind deutschen Behörden untersagt. Insoweit sind sie auf die Gewährung von Amts- und Rechtshilfe ausländischer Steuer- und Strafverfolgungsbehörden angewiesen, um auf für inländische Ermittlungsverfahren relevante I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Beschlagnahme beim steuerlichen Berater

Rz. 92 [Autor/Stand] Von praktisch hoher Relevanz ist die Frage, ob und inwieweit Schriftstücke (Buchhaltung, Geschäftskorrespondenz, Bilanzen etc.) des Beschuldigten oder Dritten, etwa wenn dieser die Gesellschaft des Beschuldigten leitet, beschlagnahmefähig sind, wenn sich die Unterlagen beim Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer befinden. Eine enge Auffassung, vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einführung

Rz. 602 [Autor/Stand] Ein Haftgrund besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen: festgestellt wird, dass der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält, bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Antrag und Anordnung

Rz. 670 [Autor/Stand] Telekommunikationsmaßnahmen erfolgen auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Anordnung durch das Gericht (§ 100e Abs. 1 Satz 1 StPO). Führt die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig, ist die StraBu antragsberechtigt (§ 386 AO). Bei Gefahr in Verzug besteht Anordnungsbefugnis der Staatsanwaltschaft (bzw. StraBu; § 100e Abs. 1 Satz 2 StPO). Hinsichtl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Zuständigkeit

Rz. 159 [Autor/Stand] Durchsuchungen dürfen gem. § 105 StPO nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) angeordnet werden.[2] Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIII. Vermögensbeschlagnahme gem. § 290 StPO

Rz. 581 [Autor/Stand] Als Zwangsmittel zur Gestellung eines abwesenden Beschuldigten, gegen den die öffentliche Klage bereits erhoben ist, kann, wenn Verdachtsgründe vorliegen, die den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen würden, sein Vermögen durch Gerichtsbeschluss mit Beschlag belegt werden[2]. Der dahinterstehende Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Gestellung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Verhältnismäßigkeit

Rz. 178 [Autor/Stand] Die Anordnung der Durchsuchung muss verhältnismäßig sein, d.h. es dürfen keine gleich geeigneten, genauso effektiven, aber weniger einschneidenden Maßnahmen in Betracht kommen (Vernehmung von Zeugen, Einholung behördlicher Auskünfte). Besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit stellt zudem eine Durchsuchung nach § 103 StPO bei einer nicht verdäc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Zinsrichtlinie

Rz. 770 [Autor/Stand] Auskunftsersuchen wegen Zinseinkünften aus breit gefächerten Kapitalanlagen sind wenig effizient. Daher enthält die Zinsrichtlinie die Rechtsgrundlage für einen automatischen grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch,[2] der auf die Eindämmung der Steuerhinterziehung privater Zinserträge abzielt. Die Verpflichtung zur automatischen Auskunftserteilung erg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsbehelf

Rz. 673 [Autor/Stand] Der Betroffene einer TKÜ-Maßnahme ist nach § 101 Abs. 4 Nr. 3 StPO hierüber zu informieren (s. § 385 Rz. 448.1). Die Beteiligten der überwachten Telekommunikation können nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO auch nach Beendigung der Maßnahme bis zu zwei Wochen nach ihrer Benachrichtigung die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ih...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Durchsicht von Papieren (§ 110 StPO)

Rz. 185 [Autor/Stand] Die der Sicherstellung vorgelagerte Durchsicht der Papiere und EDV-Daten ist das Mittel, die beweiserheblichen Gegenstände und Daten inhaltlich darauf zu prüfen, ob die richterliche Beschlagnahme zu beantragen oder eine Rückgabe zu erfolgen hat.[2] Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht grundsätzlich nur der Staatsanwaltsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 399 Abs. 1 AO ergänzt die Kompetenzzuweisungsnorm des § 386 AO und weist der Finanzbehörde in Form einer Generalklausel die Rechte und Pflichten zu, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen. Sie betrifft allein solche Ermittlungsverfahren, welche die Finanzbehörde anstelle der Staatsanwaltschaft gem. § 386 Abs. 2 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 816 [Autor/Stand] Für Zwecke der Umsatzsteuer ist der automatische Auskunftsverkehr auf der Grundlage der Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung von besonderer Bedeutung. Es geht dabei um die systematische Übermittlung von steuerlich relevanten Daten auf elektronischem Wege, die insb. für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei innergemeinschaftlichen Umsätzen nützl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung beim Verdächtigen (§ 102 StPO)

Rz. 152 [Autor/Stand] Bei demjenigen, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur ...mehr