Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.1 Einfuhr

Rz. 6 Der Begriff der Einfuhr umfasst das Verbringen eines Gegenstands aus einem fremden Gebiet in das durch § 372 AO bzw. durch andere Normen geschützte Gebiet (sog. Banngebiet).[1] Da es sich bei § 372 AO um eine Blankettvorschrift (vgl. Rz. 1) handelt, ist im Übrigen durch Auslegung des ausfüllenden Gesetzes zu ermitteln, ob eine Einfuhr vorliegt bzw. ein Verbringen als E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.3 Durchfuhr

Rz. 8 Der Begriff der Durchfuhr bezieht sich auf das Verbringen eines beweglichen Gegenstands durch geschütztes Gebiet (sog. Banngebiet) in ein fremdes Gebiet, ohne dass der Gegenstand in den freien Verkehr des geschützten Gebietes gelangt[1], für die Definition im Einzelfall ist auch hier das blankettausfüllende Gesetz (vgl. Rz. 1). entscheidend.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Nr. 2 (gewaltsamer Schmuggel)

Rz. 30 Die Bewaffnung ist wie bei Nr. 1 ein tatbezogenes Merkmal, für das § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist[1], und kann grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, dass sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfassten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muss.[2] 3.2.1 Waffen, Werkzeug, Mittel Rz. 31 Als Waffen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.6 Verhältnis des § 373 AO zu § 261 StGB

Rz. 65 § 373 AO stellte schon gem. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB a. F. eine Vortat zur Geldwäsche dar, dies gilt nach der neuen – ab 18.3.2021 geltenden – Gesetzesfassung und dem Wegfall des Vortatenkatalogs des § 261 StGB a. F. weiterhin. Gestrichen wurde allerdings, dass in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO die durch die Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1 Nr. 1 (Beisichführen einer Schusswaffe)

Rz. 25 Die Bewaffnung als tatbezogenes Merkmal, für das § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist[1], kann grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, dass sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfassten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muss.[2] 3.1.1 Schusswaffen Rz. 26 Was als Schusswaffe i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 zu g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1.2 Beisichführen

Rz. 27 Erforderlich für § 373 Abs. 2 Nr. 1 AO – aber auch ausreichend – ist das Beisichführen der Schusswaffe durch einen Täter oder einen Teilnehmer und hier ist weder eine Verwendung noch eine bestimmte Gebrauchsabsicht[1] erforderlich. Rz. 28 In zeitlicher Hinsicht reicht es aus, wenn der Täter oder Teilnehmer die Schusswaffe zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbegin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 19 Wurde die Tat lediglich versucht (vgl. Rz. 13), so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.6 Strafklageverbrauch

Rz. 75 In der Praxis ist beim Schmuggel stets das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs zu prüfen. Der Verbrauch der Strafklage ist dabei die wichtigste Wirkung der materiellen Rechtskraft und bedeutet, dass nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss wegen des Grundsatzes ne bis in idem (= Grundsatz der Einmaligkeit der Strafverfolgung) eine erneute Strafverfolgung dess...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch und Vollendung

Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da § 373 AO ein unselbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 373 AO bezieht sich nicht auf die Hinterziehung einer beliebigen Steuer, sondern nur auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (näher Rz. 7f.), die beim Verbringen von Waren und Erzeugnissen über die Grenze entstehen. Rz. 4 Des Weiteren wird § 373 AO als "Schmuggel" bezeichnet, doch entspricht der Anwendungsbereich der Norm nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch, sondern ist wei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2 Ausfuhr

Rz. 7 Der Begriff der Ausfuhr umfasst das Verbringen eines Gegenstands aus einem durch § 372 AO oder andere Normen geschützten Gebiet in ein fremdes Gebiet.[1] Da es sich bei § 372 AO um eine Blankettvorschrift (vgl. Rz. 1) handelt, ist im Übrigen durch Auslegung des ausfüllenden Gesetzes auch hier zu ermitteln, ob eine Ausfuhr vorliegt bzw. ein Verbringen als Ausfuhr gilt.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.2 Verbringungsverbote nach Gemeinschaftsrecht

Rz. 11 Der Anwendungsbereich des § 372 AO ist auch eröffnet, wenn durch europäische Rechtsverordnungen unmittelbar auch im nationalen Recht geltendes Gemeinschaftsrecht geschaffen wird, das noch keine nationale Entsprechung gefunden hat. Aus welchen Gründen dies der Fall ist, ist ohne Bedeutung.[1] Erlässt die EG durch Verordnung, also mit unmittelbarer Wirkung[2], Einfuhr-, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.5 Verhältnis zu §§ 267, 271 StGB

Rz. 64 Mit §§ 267, 271 StGB ist Tateinheit möglich.[1] Legt der Täter z. B. im Rahmen des Zollverfahrens ein total gefälschtes sog. Certificate of Origin (Ursprungszeugnis), das ein falsches Ursprungsland ausweist, als öffentliche Urkunde i. S. v. § 271 StGB mit der Zollanmeldung vor, so "gebraucht" er dies i. S. v. § 271 Abs. 2 StGB und verwirklicht gleichzeitig[2] den Grun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4 Subjektiver Tatbestand – § 372 Abs. 1 AO

Rz. 12 § 372 AO setzt ein vorsätzliches Handeln voraus, wobei Handeln mit Eventualvorsatz genügt. Eventualvorsatz (auch als bedingter Vorsatz bzw. dolus eventualis bezeichnet) kommt in Betracht, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung weder anstrebt, noch für sicher, sondern nur für möglich hält. Der Täter muss dabei mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 42 Bei der Täterschaft ist zwischen Schmuggel durch aktives Tun und durch Unterlassen zu unterscheiden. (Mit-)Täter bei dem Grunddelikt gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (aktives Tun) und § 372 AO kann auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Stpfl. in Bezug auf die hinterzogenen Steuern ist.[1] Rz. 43 Ist die Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Unt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Ein- und Ausfuhrabgaben

Rz. 6 Gem. § 3 Abs. 3 AO handelt es sich auch bei den Ein- und Ausfuhrabgaben um Steuern. Der Begriff der Ein- und Ausfuhrabgaben[1] nach nationalem Recht ist allgemein in Art. 5 Nr. 20 (Einfuhrabgaben) und 21 (Ausfuhrabgaben) UZK definiert, wobei Ausfuhrabgaben gegenwärtig für § 373 AO praktisch nicht relevant sind.[2] Rz. 7 Demnach sind Einfuhrabgaben[3]: Zölle und Abgaben mi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3 Nr. 3 (bandenmäßiger Schmuggel)

Rz. 36 Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH setzt eine bandenmäßige Begehung von Straftaten den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus[1], die sich für eine künftige Begehung von Straftaten zusammengefunden haben.[2] Bei der seit dem 1.1.2008[3] geltenden Fassung des § 373 AO wird auf das Merkmal des Zusammenwirkens der Bandenmitglieder verzichtet. Rz. 37 Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2025, Heft 1, S. 14)

BVerfG-, BGH- und LG- Entscheidungen VorsRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2024 (Tormöhlen, AO-StB 2024, 139) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2024 (Tormöhlen, AO-StB 2024, 139) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfah...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Ob bei Beihilfe Tateinheit oder -mehrheit anzunehmen ist, hängt von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten ab. Tatmehrheit nach § 53 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Gehilfe durch seine Hilfeleistungen je eine andere Haupttat unterstützt, also den Haupttaten jeweils eigenständige Beihilfehandlungen eindeutig zuzuordnen sind. Nur dan...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Einziehung des Wertersatzes ersparter Steuerbeträge bei einem Dritten

Wenn der Täter einer Steuerhinterziehung Teilbeträge der ersparten USt an einen unverdächtigen Dritten weitergereicht hat, dann können diese Teilbeträge bei dem Dritten, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, nicht eingezogen werden. Denn ersparte Aufwendungen unterliegen zwar grds. der Einziehung (vgl. Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 73 Rz. 19; Heger in Lackner/Kühl/Heger, S...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO)

Die Verwertung einer dienstlichen Erklärung des Sitzungsstaatsanwalts über die früheren Angaben eines Zeugen, der sich in der Hauptverhandlung nunmehr auf § 55 StPO beruft, ist im Hinblick auf § 261 StPO unzulässig. Denn die dienstliche Erklärung eines Staatsanwalts stellt kein zulässiges Beweismittel dar. Für den Schuld- und Strafausspruch gilt vielmehr der sog. Strengbewei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Einziehung in den Fällen des Kompensationsverbots

Bei der Berechnung des Umfangs verkürzter ESt und GewSt sind gezahlte Schwarzlöhne als Betriebsausgaben (bereits) auf der Ebene des Schuldspruchs abzuziehen. Dem steht das Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 S. 3 AO nicht entgegen, denn es liegen keine "anderen Gründe" i.S.d. § 370 Abs. 4 S. 3 AO angesichts des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den Schwarzeinnahmen u...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

1. Einziehung in den Fällen des Kompensationsverbots Bei der Berechnung des Umfangs verkürzter ESt und GewSt sind gezahlte Schwarzlöhne als Betriebsausgaben (bereits) auf der Ebene des Schuldspruchs abzuziehen. Dem steht das Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 S. 3 AO nicht entgegen, denn es liegen keine "anderen Gründe" i.S.d. § 370 Abs. 4 S. 3 AO angesichts des wirtschaft...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Strafverfahrensrecht

1. Besorgnis der Befangenheit (§ 24 StPO) Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters gem. § 24 Abs. 2 StPO ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Verfügungsberechtigung nach § 35 AO § 35 AO setzt voraus, dass ein anderer als der gesetzliche Vertreter nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel verfügt, die einem anderen zuzurechnen sind, auch darüber tatsächlich und rechtlich verfügen kann und als ein solcher Berechtigter nach außen auftritt. Keine Voraussetzung ist ein Auftreten ger...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Einziehung bei verfahrensfremder Tat

Die Anwendung des § 73a Abs. 1 StGB setzt voraus, dass die Herkunft der Einziehungsgegenstände aus rechtswidrigen Taten feststeht, aber eine sichere Zuordnung zu konkreten oder zumindest konkretisierbaren einzelnen Taten nach Ausschöpfung aller Beweismittel ausgeschlossen ist. Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen oder des Wertes von Taterträgen scheidet daher aus, wenn...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verfügungsberechtigung nach § 35 AO

§ 35 AO setzt voraus, dass ein anderer als der gesetzliche Vertreter nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel verfügt, die einem anderen zuzurechnen sind, auch darüber tatsächlich und rechtlich verfügen kann und als ein solcher Berechtigter nach außen auftritt. Keine Voraussetzung ist ein Auftreten gerade gegenüber den FinBeh. Wenn ein sog...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung (§ 103 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Ein Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der Steuerhehlerei berechtigt den Zollfahndungsdienst bei der Durchsuchung des Reihenhauses, welches der Beschuldigte mit seiner Familie bewohnt, auch das unabgeschlossene Dachgeschosszimmer des erwachsenen Sohnes zu durchsuchen, wenn dieses keine separate Einheit, etwa i.S. einer Einliegerwohnung, bildet...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Fristsetzung für Beweisanträge (§ 244 Abs. 6 S. 3 StPO)

Wenn die von Amts wegen vorgesehene Beweisaufnahme abgeschlossen ist, kann der Vorsitzende in der Hauptverhandlung eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen setzen (§ 244 Abs. 6 S. 3 StPO). Diese sitzungsleitende Anordnung des Vorsitzenden (§ 238 Abs. 1 StPO) bedarf keiner Begründung. Eine Begründungspflicht folgt zum einen nicht aus § 34 StPO, da die Anordnung nicht mit ei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Keine Aufrechterhaltung einer Einziehungsentscheidung nach Erledigung durch Rechtskraft

Wenn das Tatgericht eine nachträgliche Gesamtstrafe nach § 55 StGB gebildet hat, dann sind zwar Nebenstrafen und -folgen sowie Maßnahmen grds. aufrechtzuerhalten, wobei das Tatgericht an die Rechtskraft der ursprünglichen Entscheidung gebunden ist (arg. § 55 Abs. 2 StGB; vgl. hierzu Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 55 Rz. 29). Dies gilt jedoch nicht, wenn sich die Maßnahme e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften

Das große Ausmaß der Steuerverkürzung i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO bestimmt sich bei einem GmbH-Geschäftsführer, der gleichzeitig Kommanditist der GmbH & Co. KG ist – anders als etwa bei einer Publikums-KG – nach der Höhe seiner ESt-Verkürzungen. Denn bei einer Publikums-KG sind die Vertreter der Komplementär-GmbH, welche die Feststellungserklärungen abgeben, nicht pers...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Besorgnis der Befangenheit (§ 24 StPO)

Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters gem. § 24 Abs. 2 StPO ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Maßgebend sind dabe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 S. 1 AO) und gewerbsmäßige Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 2 AO)

Nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld u.a., wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Unionszollgebiet nicht erfüllt ist. Der Verstoß gegen die Gestellungspflicht lässt die Zollschuld entstehen (BFH v. 27.10.2022 – VII R 1/20, BFH/NV 2023, 156 = ZfZ 2023,...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Mitteilung von verständigungsbezogenen Gesprächen in der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 StPO)

Beschränkt sich der Vorsitzende darauf, kundzutun, dass eine Verständigung herbeigeführt worden sei und welche Strafe der Angeklagte im Falle eines Geständnisses zu erwarten habe, ist dies im Hinblick auf § 243 Abs. 4 StPO unzureichend. Nach dem Sinn und Zweck des § 243 Abs. 4 StPO obliegt es dem Vorsitzenden, dem Angeklagten und der Allgemeinheit darüber hinaus mitzuteilen,...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Geständnis bei Verständigung (257c StPO)

Im Rahmen einer Verständigung in der Hauptverhandlung nach § 257c StPO ist es unzureichend, eine Verurteilung lediglich auf ein formales Geständnis zu stützen, wenn der Angeklagte, nachdem sein Verteidiger eine aus wenigen Sätzen bestehende Erklärung verlesen hat, mit welcher die angeklagten 26 Taten geständig eingeräumt werden und wenn der Angeklagte daraufhin nur zu Protok...mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Umsatzsteuerbetrügereien sind eine Erscheinungsform der Wirtschaftskriminalität, die immer wieder Rechtsfragen aufwerfen und nicht nur den für Steuerstrafrecht zuständigen 1. Senat des BGH, sondern auch den für die Umsatzsteuer zuständigen 5. Senat des BFH und die Instanzgerichte sowie – last not least – die Fachliteratur beschä...mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / I. Einleitung

Die Umsatzsteuer ist seit jeher eine missbrauchsanfällige Steuer. Umsatzsteuerbetrügereien sind somit eine Erscheinungsform der Wirtschaftskriminalität, die immer wieder Rechtsfragen aufwerfen und nicht nur den für Steuerstrafrecht zuständigen 1. Senat des BGH, sondern auch den für die Umsatzsteuer zuständigen 5. Senat des BFH und die Instanzgerichte sowie – last not least –...mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / 4. Kompensationsverbot

Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 S. 3 AO) besagt, dass der Täter einer Steuerhinterziehung gegenüber dem Vorwurf der Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile nicht einzuwenden vermag, die Steuer sei aus bisher nicht geltend gemachten Gründen zu ermäßigen oder der Steuervorteil sei aus bisher nicht geltend gemachten Gründen zu beanspruche...mehr

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Berichtigung nach § 153 AO ... / X. Fazit

Die Berichtigung einer abgegebenen Erklärung nach § 153 AO ist ein adäquates Mittel, um versehentlich gemachte fehlerhafte Angaben bei der Abgabe der Erklärung zu korrigieren. Mit der entsprechenden Berichtigung dokumentiert der Steuerpflichtige regelmäßig, dass kein bewusster oder leichtfertiger Verstoß gegen die Steuererklärungspflichten vorliegt. Damit wird gleichzeitig a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Abschöpfung von Vermögen im Steuerstrafrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 71, 72 AStBV (St) 2022 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: Zum Ganzen ausf.: Krumm in Tipke/Kruse, § 375 AO (165. Lieferung 04.2021); im Übrigen: Alvermann/Talaska, Die Zuordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung, wistra 2008, 239; Bach, Verhältnis von strafprozessualem dinglichem Arrest und steuerlichem dinglichem Arrest im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einziehung

a) Grundzüge der Einziehung Rz. 305 [Autor/Stand] Die Einziehung des unmittelbar durch die Tat Erlangten bei dem Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat erfolgt im Urteil nach § 73 StGB (z.B. Stehlgut). Die endgültige Wertersatzeinziehungsanordnung wird im Urteil ausgesprochen. Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeitliche Anwendbarkeit

aa) Einführung Rz. 316 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung findet auch auf vor dem 1.7.2017 begangene Taten Anwendung (§ 316h EGStGB). § 2 Abs. 5 StGB gilt nicht. Wird über die Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages wegen einer Tat, die vor dem 1.7.2017 begangen worden ist, nach diesem Zeitpunkt entschieden, sind abwei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Einzelprobleme

aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / m) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft (§ 76a StGB)

aa) Grundsätze der erweiterten Einziehung Rz. 383 [Autor/Stand] Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht gem. § 76a Abs. 1 StGB die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vorliegen. Ein aus einer rechtswidrigen Tat – di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Einziehung des Tatertrages/Wertersatzes (§ 73 Abs. 1, § 73c StGB)

aa) Einführung Rz. 336 [Autor/Stand] Die Vermögensabschöpfung ist darauf gerichtet, dem Täter, Teilnehmer oder Drittbegünstigten die Tatbeute oder den Tatbeitrag zu entziehen. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist das tatsächlich Erlangte abzuschöpfen, etwa das erlangte Stehlgut. Ist der ursprüngliche Tatbeitrag nicht oder nicht mit seinem ursprünglichen Wert vorhanden oder kann der ursp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / p) Praktische Überlegungen

Rz. 395 [Autor/Stand] In steuerstrafrechtlicher Hinsicht wird zukünftig die Norm des § 160b StPO von Relevanz sein. Die Staatsanwaltschaft kann danach den Stand des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten erörtern, soweit dies geeignet erscheint, das Verfahren zu fördern. Im Zuge der Gesetzesreform sollte eine dahin gehende Regelung aufgenommen werden, dass derartige Gesprä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 592 [Autor/Stand] Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, der sich von dem sog. hinreichenden Tatverdacht oder dem Anfangsverdacht erheblich unterscheidet.[2] Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte eine Straftat tatsächlich begangen hat.[3] Rz. 593 [Autor/St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Ersuchen um Durchsuchung/Beschlagnahme/Herausgabe

Rz. 1090 [Autor/Stand] Ausgehende Ersuchen um Durchsuchung und Beschlagnahme[2] stehen wegen der besonderen Eingriffsintensität i.d.R. unter dem Vorbehalt der beiderseitigen Strafbarkeit.[3] Einem Rechtshilfeersuchen in die Schweiz wegen bloßer Steuerhinterziehung würde nicht entsprochen. Ausgehende Ersuchen um Durchsuchung, Beschlagnahme und Herausgabe müssen nach Nr. 114 R...mehr