Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1 Tatbestände des Steuerstrafrechts

[1]Für Familienkassen hat vor allem der Straftatbestand des § 370 AO (Steuerhinterziehung) Bedeutung, der als lex specialis § 263 StGB (Betrug) vorgeht. [2]Zu beachten sind insbesondere § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen) und § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Pflichtwidriges Unterlassen einer Mitteilung über steuerlich erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Forvis Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 9 Strafzumessung

(1) 1Gem. § 369 Abs. 2 AO gelten für Steuerstraftaten grundsätzlich die allgemeinen Gesetze über das (materielle) Strafrecht. 2Danach sind insbesondere auch die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB (§§ 1 bis 79b StGB) anzuwenden, die u.a. die Rechtsfolgen der Tat beschreiben. 3Hauptzweck der Strafe ist es, der Begehung von (Steuer-) Straftaten entgegenzuwirken und die...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1.2 Täterschaft und Teilnahme

1Sind an der Tat mehrere Personen beteiligt, ist für jede Person zu prüfen, welche Rolle sie bei der Tat eingenommen hat. 2Eine Täterschaft liegt nur vor, wenn die Person auf die Tatausführung direkt Einfluss nehmen kann (Tatherrschaft) und die Tat als eigene will (Täterwille). S 2.1.2.1 Täterschaft (1) 1Für eine Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB müssen die beteiligten Pers...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1.2.1 Täterschaft

(1) 1Für eine Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB müssen die beteiligten Personen einen gemeinsamen Tatplan verfolgen, zu dessen Gelingen jeder einen Teil beitragen muss (gemeinsame Tatausführung). 2Zudem muss jeder Mittäter einen direkten Einfluss auf die Tatausführung nehmen wollen (Tatherrschaftswillen). Praxis-Beispiel Beispiel Der Stiefvater eines Kindes mit Behinderung ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1.2.2 Teilnahme

(1) 1Eine Teilnahme kann durch Beihilfe oder Anstiftung erfolgen. 2Voraussetzung ist, dass ein oder mehrere Täter eine Tat (Haupttat) vollendet oder versucht haben. 3Der Teilnehmer muss vorsätzlich hinsichtlich des Taterfolgs der Haupttat und seinem eigenen Teilnahmebeitrag handeln (doppelter Vorsatz). (2) 1Wegen Beihilfe wird nach § 27 Abs. 1 StGB bestraft, wer vorsätzlich e...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1.1 Steuerhinterziehung und Begünstigung

(1) Bei dem Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich um ein Erfolgsdelikt, das voraussetzt, dass der Täter im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch nicht gerechtfertigte Steuervorteile (Kindergeld als Steuervergütung) erlangt. (2) [1]Bei dem Tatbestand...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.2 Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten

(1) 1Für das Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gelten grundsätzlich die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 35 ff. OWiG). 2Diese allgemeinen Verfahrensvorschriften treten jedoch zurück, soweit die AO etwas anderes bestimmt (vgl. §§ 409 bis 412 AO). 3Besonders bedeutsam ist der Katalog der entsprechend anzuwendenden Vorschriften des...mehr

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Aspekte der Ehegattenveranl... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das Hessische FG hat in einem AdV-Verfahren dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenveranlagung gem. §§ 26, 26b EStG bei im Ausland geschlossenen Ehen in Betracht kommt. Im konkreten Fall ging es um eine von rumänischen Staatsbürgern in Rumänien nach dem traditionellen Roma-Ritus geschlossene Ehe (Hess. FG v. 31.10.2024 – 8 V 101...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2025, Heft 9, S. 292)

BVerfG-, BFH-, BGH- und OLG-Entscheidungen VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 14) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Be...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse (§ 161 StPO i.V.m. § 399 Abs. 1 AO)

Die innerdeutsche Ermächtigungsgrundlage für Ersuchen um Übermittlung der Daten aus anderen Strafverfahren ist die Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO. Danach ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden und Gerichten Auskunft und damit auch die Übermittlung von gegenständlichen und elektronischen Beweisen und Daten aus anderen Strafverfahren zu verlange...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 14) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Darstellung der Hinterziehung in den Urteilsgründen

a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die steuerlich erheblichen Tatsachen festgestellt sein. Dazu gehören insb. diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (vgl. BGH v. 17.10.2024 – 1 StR 170/24, wistra 2025, 29; Rolletschke in Rolletschke/Kemper/Roth, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 262 ff. [Dezember 2022]; Tormöhlen in...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Prozessuale Tat (§ 264 Abs. 1 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn Gegenstand der Anklage die Abgabe unvollständiger USt-Jahreserklärungen für die VZ 2013 bis 2015 sowie die Abgabe unvollständiger USt-Voranmeldungen für die Monate Januar 2016 bis Juli 2018 einer bestimmten GmbH ist und wenn dann das Unterlassen der Abgabe der USt-Jahreserklärungen 2013 bis 2016 und das versuchte Unterlassen solcher Steuererklärungen für die Jahre 2017 ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Konkurrenzen bei Steuerhinterziehung

Wenn ein Steuerpflichtiger sowohl in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (§ 181 Abs. 2 Nr. 1 AO) als auch in einer denselben VZ betreffenden ESt-Erklärung (§ 25 Abs. 1 EStG, § 56 EStDV) unrichtige Angaben macht, welche dieselben Besteuerungsgrundlagen betreffen, liegen eigenständige Taten im materiellen und im prozessualen Sinn vor. Dies gilt trotz...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Exkurs: Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren bei im Raume stehender Steuerhinterziehung

Ein Steuerpflichtiger hat im finanzgerichtlichen Verfahren grds. keinen Anspruch auf Herstellung einer Daten-CD bestehend aus der Betriebsprüfungsakte sowie den von ihm im Rahmen einer Außenprüfung selbst eingereichten Buchführungs-Unterlagen, wenn er keine tragfähigen Alternativen hierzu vorträgt. Hiermit ist insb. gemeint, dass er darlegen müsste, warum eine Akteneinsichts...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Steuerhinterziehung durch Unterlassen a) Der Angekl. war als Tankwagenfahrer in dem Betrieb des früheren Mitangekl. beschäftigt. Als das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten war, fasste dessen Inhaber den Entschluss, seine angestellten Kraftfahrer anzuweisen, den Diesellieferungen verdeckt Heizöl beizumischen. Die Kunden sollten so veranlasst werden, für ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung durch Unterlassen

a) Der Angekl. war als Tankwagenfahrer in dem Betrieb des früheren Mitangekl. beschäftigt. Als das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten war, fasste dessen Inhaber den Entschluss, seine angestellten Kraftfahrer anzuweisen, den Diesellieferungen verdeckt Heizöl beizumischen. Die Kunden sollten so veranlasst werden, für die gesamte bezogene Menge den höheren P...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. Aussetzung des Steuerstrafverfahrens (§ 396 AO)

Der Vorwurf der Anklageschrift lautet auf Steuerhinterziehung in zwölf Fällen, davon in einem Fall auf versuchte Steuerhinterziehung. Der Angekl. habe in den Jahren 2003 bis 2015 dem FA Kapitaleinkünfte nicht angegeben, welche er bei einer Bank in Luxemburg und auf den Bahamas aus zahlreichen Vermögensanlagen erzielt habe. Das Vermögen belaufe sich auf 26 bis 60 Mio. $. Der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Strafverfahrensrecht

1. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse (§ 161 StPO i.V.m. § 399 Abs. 1 AO) Die innerdeutsche Ermächtigungsgrundlage für Ersuchen um Übermittlung der Daten aus anderen Strafverfahren ist die Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO. Danach ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden und Gerichten Auskunft und damit auch die Übermittlung von gegenständlichen und e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 203 ff. StPO)

a) Eröffnung bei hinreichendem Tatverdacht Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird beschlossen, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff des hinreichenden Tatverdachts eröffnet einen Beurteilungsspielraum, wobei ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt wird als b...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Verständigung (§ 257c StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

a) Verständigungsgegenstand Gegenstand einer Verständigung nach § 257c Abs. 2 S. 1 StPO dürfen nur solche Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Beteiligten. Ein Verzicht auf die Herausgabe sichergestellten Bargeldes u...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Der CEO einer GmbH tätigte für diese gemeinsam mit dem Geschäftsführer für den Eigenhandelsbereich, dem Leiter und einem weiteren Angestellten der Handelsabteilung u.a. mit verschiedenen Kreditinstituten jeweils unter Einschaltung ausländischer Depotbanken Aktien- und Optionsgeschäfte rund um den Dividendenstichtag. Die GmbH ließ sich vom FA auf Grund unrichtiger Steuerbesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Eröffnung bei hinreichendem Tatverdacht

Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird beschlossen, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff des hinreichenden Tatverdachts eröffnet einen Beurteilungsspielraum, wobei ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt wird als beim dringenden Tatverdacht (vgl. etwa § 11...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Verständigungsgegenstand

Gegenstand einer Verständigung nach § 257c Abs. 2 S. 1 StPO dürfen nur solche Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Beteiligten. Ein Verzicht auf die Herausgabe sichergestellten Bargeldes und weiterer Gegenstände kan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Fehlende Eröffnungsentscheidung

Wenn das AG – Schöffengericht – eine Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren insoweit eröffnet und diesem Verfahren später eine andere Anklage hinzuverbunden hat, ohne einen Eröffnungsbeschluss in Bezug auf das hinzuverbundene Verfahren zu treffen und die Eröffnungsentscheidung auch nicht nach einer Übernahme durch das LG – Große Strafkammer – nachgeho...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Belehrungspflicht

Der Vorsitzende einer Strafkammer verstößt gegen die Belehrungspflicht aus § 257c Abs. 5 StPO, wenn er den Angekl. erst nach dem Zustandekommen der Verständigung (§ 257c Abs. 3 S. 4 StPO) über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung unterrichtet. Vielmehr muss dies bereits mit der Bekanntgabe des gerichtlichen Verständigungsvorschlags u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und seines Verteidigers (§ 329 StPO)

Es verstößt gegen das Recht des Angekl. auf ein faires Verfahren, wenn das Berufungsgericht beim Ausbleiben des Angekl. und seines Wahlverteidigers im Hauptverhandlungstermin keinen Pflichtverteidiger bestellt und den Angekl. auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, obwohl in erster Instanz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Mitteilungspflicht über verständigungsbezogene Gespräche (§ 243 Abs. 4 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Der BGH hat bei der folgenden Fallgestaltung eine Pflicht zur – genaueren – Mitteilung über Inhalt und Verlauf eines Rechtsgesprächs mit der Strafkammer angenommen: Am ersten Verhandlungstag gab der Vorsitzende bekannt, dass einer der Verteidiger ein Rechtsgespräch angeregt habe; dieses hat während der Unterbrechung der Hauptverhandlung auch stattgefunden. Im Hauptverhandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / 1. Ermittlungsverfahren vor der BuStra, Steufa und den Zollfahndungsdienststellen

In ausschließlichen Steuerstrafverfahren nach § 386 Abs. 2 AO vor der FinBeh. bzw. der Steuer- oder Zollfahndungsdienststelle kann der StB als alleiniger Verteidiger auftreten, denn nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 StBerG gehört zum Berufsbild des StB auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und steuerlichen Bußgeldsachen (vgl. Randt in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / a) Grundsätze

Sobald und soweit die FinBeh. das Steuerstrafverfahren nicht oder nicht mehr selbständig führt, also im Falle des Strafbefehlsantrags der FinBeh., der Abgabe an die oder der Übernahme durch die StA nach § 386 Abs. 4 AO, in den Fällen des Erlasses eines Haftbefehls- oder Unterbringungsbefehls oder wenn die FinBeh. keinen Strafbefehl beantragen will und die Sache der StA zweck...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / c) Sonderfall: § 392 Abs. 2 AO i.V.m. § 138 Abs. 2 StPO

Auch wenn die Voraussetzungen des § 392 S. 2 AO nicht gegeben sind – weil kein Steuerstrafverfahren vorliegt –, kann das Gericht (nicht der Vorsitzende allein; vgl. Schmitt in Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl. 2025, § 138 Rz. 16) es genehmigen, dass z.B. ein StB als Verteidiger tätig wird. Beispiel: In einem Steuerstrafverfahren werden Steuerstraftatbestände oder entsprechende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerb verschwiegenen Vermögens ("Schwarzgeld")

Rz. 6 Besondere steuerliche Risiken birgt der Erwerb verschwiegenen Vermögens, dessen Existenz der Finanzbehörden nicht bekannt ist. Soweit der Erblasser bislang die Abgabe von Steuererklärungen unterlassen hatte, geht diese Verpflichtung[1] auf den Erben über. Daneben – unabhängig von der Berichtigungspflicht einer vom Erwerber selbst abgegebenen Steuererklärung oder Anzeig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für Vereine und andere Körperschaften bestehen insbesondere folgende praxisrelevante steuerrechtliche Anzeigepflichten: Eine faktische (nicht formalrechtliche) Anzeigeverpflichtung ergibt sich bei Gründung des Vereins/der Körperschaft aus § 60a AO (Anhang 1b): Die formellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung (wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erfindertätigkeit (estb 202... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat mit Beschluss v. 8.10.2024 (BFH v. 8.10.2024 – VIII B 73/23, BFH/NV 2024, 1411 = EStB 2025, 15 [Günther]) entschieden, dass eine einkommensteuerbare Erfindertätigkeit vorliegen kann, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Patenterteilungsverfahren die technische Verwertungsreife der Erfindung fördert. In diesem Zusammenhang geht es auch u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverweigerungsrecht... / II. Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrechte von Beteiligten

Kein originäres Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrecht des Beteiligten im Besteuerungsverfahren: Beteiligte haben selbst grundsätzlich kein originäres Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrecht im Besteuerungsverfahren (vgl. auch AEAO zu § 101 Nr. 1). Besonderheiten bei (drohendem) Steuerstrafverfahren: Läuft der Beteiligte Gefahr, dass dieser sich bei ordnungsgemäßer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Boecker/Zwirner, Das APAReG wurde verabschiedet, DStR 2016, 90; Leitner/Rosenau (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2022; Böttger, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl. 2023; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner/Vodermeier, Publizitätspflicht für Unternehmen – Aktuelle Statistiken zu Offenlegung, Ordnungsgeld und Bußgeld, BC 2018, 436; Leitner/Rosenau (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2022; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zitiert: KK OWiG); Leitner/Rosenau (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2022; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Park (Hrsg.), Kapitalmarktstrafrecht, 5. Aufl. 2019; Graf/Jäger/Wittig (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Konkurrenzen

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Varianten des Grundtatbestands (unbefugtes Offenbaren bzw. Verwerten) sind eigenständige und voneinander unabhängige Delikte. Diese können zueinander in Tateinheit (§ 52 StGB) aber auch in Tatmehrheit (§ 53 StGB) stehen. Wenn das Geheimnis mehrfach gegenüber verschiedenen Empfängern und mit zeitlicher Zäsur offenbart bzw. verwertet wird, stellt die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verwerten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 55 [Autor/Zitation] Unter einer Verwertung ist die über die bloße Kenntnis hinausgehende wirtschaftliche Nutzung des Geheimnisses zum Zwecke der Gewinnerzielung in eigener Sache oder für einen Dritten zu verstehen (Klinger in MünchKomm. HGB5, § 333 Rz. 30; Olbermann in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht3, § 333 HGB Rz. 17). Entscheidend ist dabei die wir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Leitner/Rosenau (Hrsg.), Nomoskommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2022 (zitiert: "NK-WSS").mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Leitner/Rosenau (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2022.mehr