Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.

Vorbemerkung

Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: FG Münster, Urteil v. 24.2.2023, 4 K 1274/19 F

Verfahren beim BFH: I R 21/23

Einspruch

Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Bescheid über gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG für … vom ……

Verluste einer britischen General Partnership
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Die Steuerpflichtigen A und B, beide in Deutschland wohnhaft, gründeten am xx.xx.xxxx eine Partnerschaft in Form einer General Partnership, die AB GP. Diese hat ihren Sitz in X, Großbritannien. Auch der Ort der Geschäftsleitung befindet sich in X, da dort ein Büro unterhalten wird, in dem A als Geschäftsführer alle wesentlichen Entscheidungen trifft.

Gesellschaftszweck der AB GP ist der Handel mit Gold und Finanzderivaten. Sie ermittelt den Gewinn für ihre gewerbliche Tätigkeit durch Einnahmen-Überschussrechnung. Im Streitfall erzielte die AB GP insb. aus dem Ankauf von Gold einen Verlust in Höhe von -xxxxx EUR, der entsprechend den Beteiligungsverhältnissen in Höhe von -xxxx EUR dem A und in Höhe von -xxxx EUR der B zuzuweisen sind.

Die Feststellung eines nur verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG kommt hingegen nicht in Betracht, da keiner der beiden Gesellschafter vergleichbar einem Kommanditisten nur eingeschränkt haftet.

Dazu kann entgegen der Auffassung des Finanzamts auch nicht auf § 15a Abs. 5 Nr. 3 EStG zurückgegriffen werden, wonach eine Vergleichbarkeit der Haftung mit der eines Kommanditisten daraus resultieren könnte, dass eine Inanspruchnahme der Gesellschafter für Schulden im Zusammenhang mit dem Betrieb nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich wäre.

Zwar hat die AB GP mit Banken Optionsverträge geschlossen, die vorsehen, dass die Banken verpflichtet sind, auf Verlangen der AB GP eine bestimmte Menge an Gold zu einem vordefinierten Ausübungszeitpunkt zu einem festgelegten Kaufpreis zu erwerben. Diese Optionsvereinbarungen führen jedoch nicht dazu, dass die Inanspruchnahme der Gesellschafter für etwaige Fehlbeträge der Gesellschafter unwahrscheinlich wird. Es handelt sich vielmehr lediglich um übliche Absicherungsgeschäfte im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Eine der Kommanditistenhaftung vergleichbare Haftungsbeschränkung kann nur in eng begrenzten Fällen zu bejahen sein, um den Anwendungsbereich der Regelung nicht konturenlos auszuweiten.

Vgl. FG Münster, Urteil v. 24.2.2023, 4 K 1274/19 F.

Ich beantrage deshalb, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.

Beim BFH ist wegen dieser Rechtsfrage ein Verfahren unter dem Aktenzeichen I R 21/23 anhängig.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich zudem, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.

Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge