Die Überwachung oder besser das kontinuierliche Monitoring der Anlage gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betreibers. Es gilt, neben dem regelmäßigen Auslesen der Ertragsdaten, die Netzeinspeisung, den Eigenverbrauch und gegebenenfalls die Aktivitäten des Stromspeichers zu erfassen. Auch die Angabe der CO2- und Stromkosteneinsparung durch den Anlagenbetrieb wird zum Monitoring gezählt.

Bei kleinen Anlagen unter 5 kWp kann die Anlagenüberwachung manuell durchgeführt werden. Es reicht aus, den Stromzähler regelmäßig abzulesen und den Wechselrichter auf Fehlermeldungen zu überprüfen. Empfohlen wird die wöchentliche Ablesung des Zählerstands, bei kleinen Anlagen kann auch eine monatliche Erfassung ausreichend sein. Ertragsausfälle, die bei derart kleinen Anlagen anfallen, sind überschaubar und rechtfertigen nicht die Investition eines elektronischen Monitorings.

Folgende Werte sollten dabei abgelesen werden:

  • Gesamtproduktion: abgelesener Solarertrag am Ertragszähler;
  • Einspeisung in das öffentliche Stromnetz: abgelesene Strommenge am Einspeisezähler;
  • Eigenverbrauch: abgelesener Solarertrag am Ertragszähler ./. eingespeiste Strommenge am Einspeisezähler;
  • Haushaltsstromverbrauch: abgelesener Strombezug aus dem Netz (Strombezugszähler) + Eigenverbrauch.
 
Hinweis

Vergleich der abgelesenen Werte mit den Ertragsprognosen

Solange keine eigenen historischen Ertragsdaten vorliegen, können die abgelesenen Werte mit den Ertragsprognosen verglichen werden, die vom Lieferanten der Anlage für den Kauf zusammengestellt wurden. Weicht die erzeugte Strommenge der Anlage erheblich von den zu erwartenden Werten ab, ist eine Störung oder ein Defekt wahrscheinlich. Nach dem ersten Betriebsjahr können dann die aktuellen Ertragswerte mit den Ertragswerten des Vorjahreszeitraums verglichen werden. Am besten eignet sich dafür ein Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel.

Prüfung des Wechselrichters

Daneben sollte der Wechselrichter regelmäßig auf Fehlermeldungen überprüft werden. Der Code der Fehlermeldung ist in aller Regel im Handbuch des Wechselrichterherstellers hinterlegt und gibt Hinweise auf die Art der Störung. Unter Angabe des Störungscodes kann dann ein Fachbetrieb oder der Wartungsbetrieb herangezogen werden.

Bei Anlagen über 5 kWp sollte die Datenüberwachung automatisch über einen sogenannten Datenlogger erfolgen. Dabei handelt es sich um eine prozessorgesteuerte Speichereinheit, die Daten in einem regelmäßigen Rhythmus aufnimmt und auf einem Speicher ablegt. Datenlogger sind für etwa 300 bis 1.000 EUR erhältlich.

Der Datenlogger ist bei modernen Wechselrichtern meist im Gerät integriert. Teilweise bieten Wechselrichterhersteller noch externe Geräte als Ergänzung zum Wechselrichter an. Auch der Kauf eines vom Wechselrichterhersteller unabhängigen Datenloggers ist theoretisch möglich, lohnt sich aber eher bei großen Freiflächenanlagen. Am Markt werden von den Wechselrichterherstellern verschiedene Monitoring-Systeme angeboten.

 
Praxis-Tipp

Web-Tipp: Datenlogger

Wer verschiedene am Markt angebotene Datenlogger vergleichen möchte, kann diese im Internet in einer interaktiven Gesamtübersicht nach Preisen und Funktionen filtern. Der PV-Datenlogger-Vergleich wird ständig erweitert und aktualisiert.

https://www.solytic.com/de/comparisons/pv-datenlogger-vergleich/

Auch über den Stromspeicher kann ein Anlagen-Monitoring durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wird von zahlreichen Speicherherstellern angeboten. Die Speicher verfügen über einen integrierten Wechselrichter mit Datenlogger und machen einen zusätzlichen Wechselrichter bei Neuanlagen überflüssig. Der Stromspeicher sammelt aktuelle Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsdaten, die über ein Portal des Herstellers zur Verfügung gestellt werden.

Brandschutz

Eine PV-Anlage birgt im Vergleich mit anderen technischen Anlagen kein höheres Brandrisiko. Gleichwohl müssen im Brandfall auch bei einer PV-Anlage die Schäden an Menschen und Technik so gering wie möglich gehalten werden. Erforderlich für Eigenheime sind nach VDE-AR-N 4100 ein Überspannungsschutz und ein Potenzialausgleich an der Unterkonstruktion. Bei einem Brandfall im Haus sollte die PV-Anlage durch einen Feuerwehrschutzschalter spannungsfrei geschaltet werden können. Im Fall eines Brandes kann so der Stromfluss von der Anlage hin zum Wechselrichter in nur wenigen Sekunden vollständig gekappt werden und von den Modulen kommt keine Spannung ins Hausnetz.

Wichtig für den Brandschutz sind auch die einzuhaltenden Mindestabstände zum Nachbargebäude. Im Normalfall liegen diese zwischen 0,5 m und 1,25 m, je nach Bundesland und Bauverordnung. In der Regel gilt jedoch: Bestehen die Außenseiten und die Unterkonstruktion der Anlage aus nicht brennbaren Materialien, reicht ein Abstand von 0,5 Metern zum Nachbargebäude.

Bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern dürfen Brandwände oder Gebäudetrennwände nicht von brennbaren Bauteilen überbaut werden:

  • Bei dachparallel installierten PV-Modulen wird ein Abstand von 0,50 m zwischen Modul und Brandwand empfohl...

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