Rn. 33

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Alleinvertriebsrecht

Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91).

Ausgleichsbetrag

Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den Wegfall des Brennrechts und als Anreiz, freiwillig aus dem Monopol auszuscheiden, gewährt wird (FG Münster vom 14.03.2023, 2 K 842/20 E, BB 2023, 1262).

Beratervertrag

Eine vergleichsweise gezahlte Abfindung an einen RA für die Beendigung eines Beratervertrags ist auch bei einer erheblichen Größenordnung grds keine Entschädigung (BFH vom 10.07.2012, VIII R 48/09, BStBl II 2013, 155; FG Nds vom 12.02.2009, 14 K 622/04, EFG 2 010 421, s dazu Pfützenreuter, EFG 2010, 423). Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn das Beratungsmandat arbeitnehmerähnlich ausgestaltet ist (BFH vom 10.07.2012, VIII R 48/09, BStBl II 2013, 155).

Bergbau

Schieflagenentschädigungen sind keine Entschädigungen. Sie werden nicht für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet (BFH vom 06.08.1998, IV R 91/96, BFH/NV 1999, 40).

Betriebsverlegung

Entschädigung dann, wenn längerfristige Produktionsausfälle, wesentliche Produktionseinschränkungen oder ein standortbedingter Wegfall wichtiger Geschäftsbeziehungen ausgeglichen werden soll (BFH vom 28.09.1987, VIII R 159/83, BFH/NV 1988, 227).

Bezirksprovision

Eine Entschädigung für den Verlust der Rechte aus § 87 Abs 2 HGB (Bezirksprovision/Kundenschutz) fällt unter § 24 Nr 1 Buchst a EStG (BFH vom 19.07.1966, I 235/63, BStBl III 1966, 624).

Buy-Out-Vergütung

Bei Änderung einer vertraglichen Vergütung eines Drehbuchautors, dass diese nicht mehr von der Zahl der ausgestrahlten Sendungen abhängt, sondern nur noch einmalig für das abgelieferte Drehbuch gezahlt wird, handelt es sich nicht um eine Ersatzleistung, sondern um ein Leistungsentgelt (BFH vom 01.07.2004, IV R 23/02, BStBl II 2004, 876).

Corona-Hilfe

Finanzhilfen zum Ausgleich der mit der Corona-Pandemie verbunden Belastungen stellen nach der zutreffenden Auffassung der Finanzverwaltung keine Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG dar, weil sie als staatliche Zuschüsse nach den Förderprogrammen fixe BA und keine Einnahmeausfälle ausgleichen sollen (s zB FinMin SchlH vom 18.10.2021, VI 304-S 2143–065; kritisch Dellner, NWB 2021, 3372; offengelassen FG Münster vom 26.04.2023, 13 K 425/22 E).

Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Präsidenten einer Berufskammer gehört zu den laufenden Einkünften (BFH vom 26.02.1988, III R 241/84, BStBl II 1988, 615).

Ehrenamtlicher Richter

Die Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 18 JVEG ist als Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG einzuordnen, demgegenüber ist die Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 16 JVEG nicht steuerbar (BFH vom 31.01.2017, IX R 10/16, BFH/NV 2017, 680).

Einkommensergänzung für Notare

Die von der Landesnotarkasse an ihre Mitglieder nach § 113 Abs 3 BNotO geleisteten Ergänzungszahlungen ist keine Entschädigung, sondern dient der Einkommensaufstockung (FG D'dorf vom 03.04.2014, 6 K 1479/09, EFG 2015, 31).

Einkommensteuererstattung

Wird in einer Entschädigungsvereinbarung der Nettoverdienstausfall eines Gewerbetreibenden nebst darauf entfallender ESt als Versicherungsleistung zugesagt, stellt auch die Erstattung der ESt eine Entschädigung dar (FG BdW vom 20.11.2017, 10 K 3494/15, EFG 2018 mit Anmerkung Wagner).

Entgangener Gewinn

Eine Schadensersatzleistung für den entgangenen Gewinn eines Gewerbetreibenden (§ 252 BGB) stellt selbst dann keine Entschädigung dar, wenn sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (BFH vom 10.09.1998, IV R 19/96, BFH/NV 1999, 308).

Erstattungszins

Erstattungszinsen nach § 233a AO erfüllen den Tatbestand von § 24 Nr 1 Buchst a EStG nicht, weil sie unabhängig davon anfallen, ob dem StPfl Einnahmen entgangen sind oder entgehen (FG Mchn vom 04.05.2021, 2 K 1666/20).

Förderung

Verzichtet der Betreiber einer Altenpflegeanlage im Vergleichswege zur Beilegung eines jahrelangen Rechtsstreits auf eine staatliche Förderung und erhält er dafür vom Landkreis eine Entschädigung, liegt keine Erfüllung, sondern eine Ersatzleistung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG vor (BFH vom 25.05.2015, VIII R 2/13, BStBl II 2015, 1015).

Handelsvertreter

In einer Einmalzahlung als Gegenleistung für die Senkung von Provisionssätzen kann neben der Abschlagszahlung auf den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB eine Entschädigung liegen (BFH vom 27.10.2015, X R 12/13, BFH/NV 2016, 898).

Hochspannungsleitung

Eine Zahlung für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist keine Entschädigung, sondern Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung (BFH vom 19.04.1994, IX R 19/90, BStBl II 1994, 640). Bei zeitlich unbeschränkter Gestattung der Überspannung liegt aber ein nicht steuerbarer Ausgleich für die Wertminderung des Grundstücks vor (BFH vom 02.07.2018, IX R 31/16, B...

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