Schlagwörter
Abgeltungsteuer, Wandelschuldverschreibung, Veräußerung, Wandlung, Anschaffungskosten, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage (Thema)
Der Kläger erwarb zwei gegenläufige Wandelschuldverschreibungen, wovon er eine mit Verlust an eine von ihm beherrschte GmbH veräußert und die andere in XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen gewandelt hat, die er erst nach Ablauf eines Jahres veräußerte. Unterliegt bei dieser Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer, und ist die XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang? Ist die Gesamtgestaltung missbräuchlich im Sinne von § 42 Abs. 2 AO, da sie nur unter Einbeziehung des angestrebten Steuervorteils wirtschaftlich sinnvoll ist?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger und Behörde
Normenkette
EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b, § 20 Abs. 4a S. 3; AO § 42 Abs. 2
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 29.09.2020; Aktenzeichen 5 K 2870/19) |
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