Zur Krankenhausbehandlung gehört auch das Entlassmanagement, um die erforderlichen Leistungen z. B. der Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu organisieren. Ziel ist die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten und die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten und stationären Versorgungsbereich zu verbessern. Die Krankenhäuser haben die Aufgabe in einem Entlassplan die medizinisch unmittelbar erforderlichen Leistungen festzulegen. Sie erhalten die Möglichkeit

  • Arzneimittel der jeweils kleinsten Packung und
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege oder der Heilmittelversorgung für eine Dauer bis zu 7 Tagen zu verordnen sowie
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für eine Dauer bis zu 7 Tagen auszustellen.

Aufgabe der Krankenkasse ist es, gemeinsam mit dem Krankenhaus bereits rechtzeitig vor der Entlassung die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche Versorgung zu organisieren, eventuell die Leistungserbringer zu kontaktieren.[1]

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