Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Organe der Genossenschaft / 1.8.2.2 Vertretung der Genossenschaft durch den Vorstand

Thomas Schlüter, Mirjam Luserke
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 495

Die eG wird grundsätzlich nur durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten (§ 25 Abs. 1 Satz 1 GenG, Gesamtvertretung). Die Satzung kann aber von der Vertretung der eG durch alle Vorstandsmitglieder abweichen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 GenG). Die Satzung kann auch bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Genossenschaft befugt sind (§ 25 Abs. 2 Satz 1 GenG). Die Regelung zur Passivvertretung[1] gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 GenG gilt in diesen Fällen sinngemäß (§ 25 Abs. 2 Satz 2 GenG).

 

Rz. 496

Die Mustersatzung (§ 22 Abs. 2 MS) sieht alternativ vor, dass die eG vertreten wird durch

  • jedes Vorstandsmitglied allein (Einzelvertretung),
  • ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied (modifizierte Gesamtvertretung)[2] oder
  • ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen (unechte Gesamtvertretung)[3].
 

Rz. 496a

Jede eG muss unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheiden, welche Regelung sie für ihre Satzung wählt. Die Regel ist die Vertretung der eG durch zwei Personen ("Vier-Augen-Prinzip").

 

Rz. 496b

Das Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB gilt uneingeschränkt auch für Vorstandsmitglieder einer eG.[4] Nach dieser Vorschrift kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen (Selbstkontrahieren, Alt. 1) oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen (Mehrfachvertretung, Alt. 2), es sei denn, dass dem Vertreter das Rechtsgeschäft gestattet ist oder es ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Ein Vorstandsmitglied darf somit grundsätzlich nicht als Vertreter der eG und im eigenen Namen oder als Vertreter einer Tochtergesellschaft der eG einen Vertrag abschließen. Die Notwend...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.585
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.307
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    905
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    878
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    842
  • Jubiläumszuwendung
    815
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    784
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    764
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    753
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    730
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    728
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    707
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    699
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    675
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    664
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    661
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    656
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    648
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    645
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    641
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Künstliche Intelligenz in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die Grundlagen und aktuellen Trends von KI ein und geht auf die speziellen Anforderungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft ein, wie z. B. die Effizienzsteigerung und Kostenreduktion, Qualitätsverbesserung und Prozessoptimierung.


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren