Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / § 73c EStDV Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes

Die Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 des Gesetzes fließen dem Gläubiger zumehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 36 EStG Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1) Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. (2) Auf die Einkommensteuer werden angerechnet: die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37); [1] die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbares Verzichte... / 1 Problematik

Weil sich die wirtschaftlichen/finanziellen Rahmenbedingungen und/oder tatsächlichen Gegebenheiten sehr schnell ändern, ist ein Unternehmer gelegentlich nicht mehr in der Lage bzw. gewillt, lang laufende Verträge bzw. seine Verpflichtungen daraus ordnungsgemäß zu erfüllen. Sind vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten (gegen Entschädigungszahlungen) bereits vertraglich eingeräumt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbares Verzichte... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bereits 2005 hat der BFH viel beachtet entschieden, dass die Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrags gegen "Schadensersatz" eine sonstige Leistung sein kann.[1] Im Streitfall hatte eine Anwaltssozietät mit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis einen Beratungsvertrag für die Dauer von mehr als 5 Jahren geschlossen und ein jährliches Pauschalhonorar von 250.0...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.2 Nachträgliche Aufwendungen

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen stellt sich die Frage, wie mit Aufwendungen zu verfahren ist, die noch nach einer Veräußerung anfallen. In der Praxis ist insbesondere folgende Fallsituation anzutreffen: Die GmbH-Anteile werden veräußert, jedoch reicht der erzielte Veräußerungserlös nicht aus, um das Refinanzierungsdarlehen (vollständig) abzulösen; für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Abstandnahme vom Steuerabzug für Dauerüberzahler (Abs. 5)

Rz. 92 § 44a Abs. 5 EStG sieht für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die Abstandnahme vom Steuerabzug als Sonderregelung für die Fälle vor, in denen die Kapitalerträge beim Gläubiger Betriebseinnahmen sind, wegen der besonderen Art der Geschäfte die insgesamt einbehaltene KapESt aber auf Dauer die bei der Veranlagung für i...mehr

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Integration von Nachhaltigk... / 2.2 Nachhaltigkeit: Chance oder Risikoreduzierung?

Es bleibt die Frage zu klären, warum Unternehmen die Beiordnung der ökologischen und sozialen Ziele zu den finanziellen Zielen vornehmen sollten. Wenn man diese Frage nicht mit unternehmerischem Altruismus, sondern mit betriebswirtschaftlichen Argumenten beantworten möchte, so bieten sich zwei Erklärungsansätze an: Weil das Verfolgen von Nachhaltigkeit dem Unternehmen Chancen...mehr

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rn 41 Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter auch die Vorgaben des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes beachten. Rn 42 Hierzu gehören die gesetzlichen Kündigungsverbote bzw. Zustimmungsvorbehalte nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPflegeZG gegenüber werdenden Müttern sowie Mitarbeitern in Elternzeit oder Pflegezeit / Familienpflegezeit ebenso wi...mehr

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zfs 08/2021, Prüfung des Le... / 2 Aus den Gründen:

… II 1. Zutreffend hat das BG allerdings entschieden, dass die Beklagte den Rechtsschutz nicht nach Ziffer 23.1.1 ARB verweigern kann. Es hat festgestellt, dass die Rechtsverteidigung des Versicherten in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Demnach kann offenbleiben, ob sich die Beklagte nicht rechtzeitig auf den Einwand fehlender Erfol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines/Normzweck

Rn 1 Die Normierung des § 56b ist eine Konsequenz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des "Konzerninsolvenzrechts" und soll zur Lösung eines auch danach fortbestehenden Kernproblems beitragen. Rn 2 Dieses wird allgemein darin gesehen, dass das Insolvenzrecht nach der InsO wie auch nach vielen ausländischen Insolvenzgesetzen und insbesondere nach der EUInsV...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Rn 38 Im Anwendungsbereich des KSchG (§§ 1, 23 KSchG) können Arbeitsverhältnisse somit auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur bei Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung rechtswirksam beendet werden.[79] Rn 39 Typischerweise geht es dabei um betriebsbedingte Kündigungen. Ein Grund zur Kündigung liegt nicht bereits in einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder der (d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.3.2. Betriebsbegriff

Rn 35 Ein Unterfall der Verkennung des auswahlrelevanten Personenkreises ist die Verkennung des für die Sozialauswahl relevanten Betriebsbegriffs (§ 23 KSchG).[74] Die Sozialauswahl ist nur grob fehlerhaft, wenn im Interessenausgleich der Betriebsbegriff selbst grob verkannt worden ist, seine Fehlerhaftigkeit also "ins Auge springt".[75] Sprechen dagegen gut nachvollziehbare...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Freistellung bei fehlender Freistellungsvereinbarung

Rn 60 Falls eine Freistellungsbefugnis vertraglich nicht bzw. nicht rechtswirksam festgelegt worden ist, ist eine Suspendierung der Arbeitspflicht nur bei Vorliegen eines den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers überwiegenden schutzwürdigen Interesses des Arbeitgebers (Insolvenzverwalters) an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers möglich.[138] Im Rahmen der Insolvenz ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Normzweck

Rn 6 Die Einfügung von § 217 Abs. 2 beruht auf der Erkenntnis, dass die Regelung von § 254 Abs. 2 Satz 1, wonach es ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass durch einen Insolvenzplan die Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen gestaltet werden, die diesen aus Drittsicherheiten zustehen, gerade bei Sanierungen in Konzernkonstellationen Probleme bereitet. Häufig sind in dies...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Deliktsgläubiger

Rn 38 Bei der Insolvenz einer natürlichen Person stellt sich die Frage, ob für Gläubiger, deren Ansprüche gem. § 302 von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, eine eigene Gruppe zu bilden ist. Das wird von der ganz h.M. jedenfalls dann als möglich angesehen, wenn den privilegierten Gläubigern andere Rechte als den übrigen Gläubigern zugewiesen werden sollen.[50] Einer Gr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.7 Berufsausbildungsverhältnisse

Rn 19 Auf Berufsausbildungsverhältnisse ist § 113 Satz 1 nicht unmittelbar anwendbar. Denn Berufsausbildungsverhältnisse können nach der Probezeit (§ 20 BBiG) nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Ein derartiger gesetzlicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung wird von § 113 an sich nicht erfasst. Sowe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1.1. Unterschiede zu § 1 Abs. 3 KSchG

Rn 24 Dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat eröffnet § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 weitergehende Möglichkeiten bei der Sozialauswahl als dies nach § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG außerhalb der Insolvenz der Fall ist. Die wesentlichen Unterschiede sind, dass zum einen mit dem Interessenausgleich auch angestrebt werden kann, eine ausgewogene Personalstruktur nicht nur zu erhalten, so...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rn 1 Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 bestehen Dienstverhältnisse des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt den Bestand und den Inhalt der mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnisse unberührt.[1] Eine einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen kann somit – von dem Sonderfall d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.3.5.2. Steigerung der Leistungsfähigkeit

Rn 40 Da § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 eine Ausnahme von der Sozialauswahl auch zum Zwecke der erstmaligen Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur gestattet, sind auch aktive Eingriffe in die bestehenden Betriebsstrukturen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Betriebs erlaubt.[84] Abgewichen werden darf sogar von dem Grundsatz, dass die Sozialauswahl betriebs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.8 Arbeitnehmerüberlassung

Rn 20 Angesichts des Umstands, dass es für die Anwendbarkeit von § 113 auf die Art der geschuldeten Tätigkeit nicht ankommt, kann das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers – wie sich mittelbar auch aus § 11 Abs. 4 AÜG ergibt – mit den Privilegierungen des § 113 gekündigt werden, wenn über das Vermögen des Verleihers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da im Rahmen der...mehr

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AGS 08/2021, Kroiß, Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis

Herausgegeben von Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 2. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 616 S., 68,00 EUR Im Januar 2020 wurden die ersten Infektionen mit COVID-19 in Deutschland bestätigt und seitdem hält das Virus die Gesellschaft auf Trab. Die Pandemie hat das Wirtschaftsleben auch nach über einem Jahr weiterhin im Griff und beeinflusst maßgeblich unser Alltagsleben. So war es absehbar, d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Außerordentliche Kündigungen

Rn 24 Außerordentlich fristlose Kündigungen unterfallen demgegenüber nicht den Vorgaben des § 113. Gleichwohl bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist dabei auch durch den Insolvenzverwalter zu beachten. Dies gilt selbst dann, wenn der Arb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 4 § 113 gilt seit dem 01.10.1996 für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht förmlich beendeten und alle neu eröffneten Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren (Art. 6 ArbRBeschFG).[13] Rn 5 Wie sich dem Wortlaut ("Insolvenzverwalter") sowie der systematischen Stellung der Vorschrift im zweiten Abschnitt des dritten Teils der InsO entnehmen lässt, ist § 113 erst ab dem Zeitpunkt der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Mögliche Gründe

Rn 32 Gründe für unterschiedliche Interessenlagen können sich beispielsweise aus Folgendem ergeben:[38] Die Interessen einzelner am Schuldner beteiligter Personen können sehr ausgeprägt sein, z.B. weil der Gesellschaftsvertrag ihnen im Falle einer Liquidation ohne Insolvenzverfahren einen vorrangigen Anspruch auf den Liquidationserlös einräumt. Die Geschäftspartner (insbesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Verwalterbestellung im Gläubigerinteresse (Abs. 1 Satz 1)

Rn 12 Dafür sind zunächst die Gründe für und wider die Bestellung eines Gruppenverwalters "im Interesse der Gläubiger" gegenüber zu stellen und gegeneinander abzuwägen. Häufig, aber nicht immer werden die Vorteile einer einheitlichen Bestellung (Synergieeffekte, Effizienzsteigerung etc.) die Nachteile aus den entstehenden Interessenkollisionen letztlich überwiegen. Namentlic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.5 Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)

Rn 40 Der PSV hat zum Ziel, den wirtschaftlichen Ausfall der betrieblichen Pensionsansprüche der Beschäftigten eines insolventen Unternehmens aufzufangen. Der Sicherungsverein tritt an die Stelle des insolventen Arbeitgebers, der seine Versorgungszusagen nicht einhalten kann. Organisatorisch handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,[52] dessen gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. LSt-Einbehalt bei Abschlagszahlungen (§ 39b Abs 5 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zahlt ein ArbG seinem ArbN für den üblichen Lohnzahlungszeitraum den Lohn nur in ungefährer Höhe aus (Abschlagszahlung) und nimmt er die genaue Lohnabrechnung für einen längeren Zeitraum vor, müsste er grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung die LSt einbehalten (s § 38 Rn 93 (Mues)). § 39b Abs 5 EStG sieht nun bei laufendem ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2. Interessenausgleich mit Namensliste

Rn 13 Vor Zugang der Kündigung muss ein Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen sein.[31] Rn 14 Der Interessenausgleich muss wirksam sein,[32] also wegen § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG insbesondere die Schriftform nach §§ 125, 126 BGB erfüllen,[33] und zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat abgeschlossen sein. Möglicher Verhandlungspartner f...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Unentgeltliche Anteilsübertragung i.R.d. Restrukturierung einer GmbH in der Krise

In einem Fall des FG Sachsen ging es um den Restrukturierungsbeitrag eines GmbH-Gesellschafters zur Vermeidung einer Insolvenz und zur Sanierung der GmbH. Dieser Beitrag war Bedingung der kreditgebenden Bank für einen Teilerlass der Kreditschulden in Form einer unentgeltlichen Übertragung eines Anteils der GmbH-Beteiligung an eine GmbH-Mitgesellschafterin. Dies führt nach Au...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 11 Ein weiterer Insolvenzgrund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, die den Schuldner (nicht den Gläubiger) zu einem Insolvenzantrag berechtigt, nicht jedoch verpflichtet. Dadurch soll bereits im Vorfeld einer akuten Krise die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Um weitere Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu setzen, ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Rz. 91 Gem. § 5a Abs. 4 GmbHG müssen die Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO) unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen; die Einberufungspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach § 49 Abs. 3 GmbHG soll nicht eingreifen.[291] Ggf. müssen die Geschäftsführer die Versammlung schon weit vor einer drohend...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit

Rz. 10 Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 Abs. 2 S. 1 InsO gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, 10 % oder mehr seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu tilgen.[1...mehr

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§ 48 Vereine / 4. Insolvenz

Rz. 35 Der Vorstand ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, unverzüglich den Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 Abs. 2 BGB). Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wenn nicht durch Satzungsbestimmung das Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein geregelt wird (§ 42 Abs. 1 BGB).mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 14. Prozessuale Fragen, Insolvenz

Rz. 64 Ansprüche aus Handelsverträgen gehören innerhalb der Landgerichte nach Maßgabe der §§ 93 ff. GVG vor die Kammern für Handelssachen. Die Arbeitsgerichte sind nach Auffassung der Literatur gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG für Firmenvertreter i.S.d. § 92a HGB zuständig, die während der letzten Monate ihrer Tätigkeit durchschnittlich eine Vergütung von nicht mehr als 1.000 EUR...mehr

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§ 16 Franchiserecht / i) Insolvenz

Rz. 56 Auch Franchise-Verträge können naturgemäß von der Insolvenz betroffen sein. Sind das Vermögen des Franchisegebers oder des Franchisenehmers von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedroht, sind die möglichen Auswirkungen auf den Fortbestand des Franchise-Vertrages im Auge zu behalten.[134]mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / B. Beratung von Gläubigern im Vorfeld der Insolvenz

I. Lieferant 1. Typischer Sachverhalt Rz. 49 Mandant M ist Geschäftsführer des Lieferantenbetriebes, der die Firma A-GmbH seit Jahren mit Ersatzteilen beliefert. Da die Lieferungen seit Monaten zunächst schleppend und nunmehr gar nicht bezahlt werden, möchte M wissen, welche Möglichkeiten er hat, um nicht länger durch den Geschäftsführer der A-GmbH vertröstet zu werden. Gerich...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Bis 2020 geltendes Recht

Rz. 113 Bis zum Coronoa-Krisenrecht (vgl. Rdn 114) musste jeder Geschäftsführer (einschl. des faktischen[386] und einschl. von Liquidatoren[387]) bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (s.u.) ohne schuldhaftes Zögern spätestens binnen drei Wochen[388] Insolvenzantrag stellen[389] (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO a.F.). Die Antragspflicht regelt seit dem MoMiG (vgl. Rdn 3) nicht me...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 7. Änderungen, Insolvenz

Rz. 68 Gem. § 13e Abs. 3 HGB haben der bzw. die ständigen Vertreter der Zweigniederlassung alle Änderungen der Vertretungsberechtigten oder deren Vertretungsbefugnis zum Handelsregister anzumelden. Gem. § 13e Abs. 4 HGB unterliegen sie auch der Anmeldepflicht für die Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Gesellschaftsvermögen.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Checkliste: Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Rz. 12 Die nachfolgende Checkliste bietet eine Hilfestellung für die ex ante Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Zahlungsunfähigkeitsprüfung erfolgt stets stichtagsbezogen.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / bb) Ab 2021: Modifizierung der Insolvenzgründe und Insolvenzantragspflicht

Rz. 115 Mit Wirkung ab 2021 hat das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)[405] erneute Änderungen gebracht. Die gesetzliche Höchstfrist für die Antragstellung (vgl. Rdn 113) beträgt gem. § 15 Abs. 1 S. 2 InsO n.F. nur noch bei Zahlungsunfähigkeit drei Wochen, demgegenüber bei Überschuldung sechs Wochen. Das soll den erfolgreichen Abschlus...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Anfechtungsklage

Rz. 186 Muster 21.32: Anfechtungsklage Muster 21.32: Anfechtungsklage Klage der Rechtsanwältin _____ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A-GmbH, _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen G-GmbH, _____, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Meyer – Beklagte – wegen Insolvenzanfechtung vorläufiger Streitwert: 8.500 EUR Im Termin zur mündlichen Ve...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / Literaturtipps

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