Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Antenne im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Der Medienversorgung mittels Gemeinschaftsantenne, Parabolantenne und Kabelfernsehen kommt angesichts der Vielfalt alternativer Medienangebote eine immer geringere Bedeutung zu. Das im Zuge des Inkrafttretens des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 geänderte WEG sieht im Übrigen zwar einen Anspruch der Wohnungseigentümer auf Gestattung besti...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kaltwasseruhren (WEG) / 4 Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf verbrauchsabhängige Abrechnung?

Ob einzelne Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf den Einbau von Wasseruhren und damit verbunden auf eine verbrauchsabhängige Verteilung der Kaltwasserkosten haben können, wird in einigen Fällen zu bejahen, in anderen zu verneinen sein. Hinweis Außergewöhnliche Umstände Ist jedenfalls durch Vereinbarung oder Beschluss ein Verteilungsschlüssel geregelt, k...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musizieren im Wohnungseigentum / 2.1 Generelle Beschränkbarkeit

Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln. Als ordnungsmäßige Gebrauchsregelung nach § 19 Abs. 1 WEG ist auch das Musizieren innerhalb der eigenen 4 Wände beschlussweise z. B. durch eine Hausordnung beschränkbar. Es ist jedoch nicht möglich, das Musizieren generell zu untersagen. Möglich ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / 1 Die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers

1.1 Grundsatz Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Kosten seiner Erhaltung und sonstigen Verwaltung anteilig zu tragen. Der Umfang der Kostenbeteiligung richtet sich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinba...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trinkwasserverordnung / 7 Wohnungseigentums- und mietrechtliche Besonderheiten

7.1 Handlungspflichten der Wohnungseigentümer Die Hausinstallation zählt gemäß den §§ 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 WEG zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die Erfüllung des Pflichtenkatalogs der Trinkwasserverordnung fällt damit in den Verantwortungsbereich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei den Wohnungseigentümern verbleibt die Beschlussfassung über notwendige Maßnahmen zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Duldungspflichten des Wohnu... / Zusammenfassung

Begriff Jeder Wohnungseigentümer hat unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 WEG das Betreten und Einwirkungen auf sein Sondereigentum zu dulden. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG regelt insoweit die Pflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG regelt die Pflichten gegenüber den anderen Wohnungseigentümern. § 14 Abs. 3 WEG regelt einen Ausgleich...mehr

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Nichtöffentlichkeit

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich.[1] Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat zur Folge, dass nur berechtigte Personen an der Versammlung teilnehmen dürfen. Nach dem Gesetz zählen hierzu in erster Linie die Wohnungseigentümer, denn für sie ist die Versammlung als Forum der Entscheidungsfindung gemäß §§ 24, 25 WEG vorgesehen. Ferner ist tei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Antenne im Wohnungseigentum / 5 Mögliche Bedingungen der Eigentümergemeinschaft für die Genehmigung

In Anlehnung an die Rechtsprechung[1] kann die Gemeinschaft folgende Bedingungen stellen: Die Parabolantenne ist an einem von der Gemeinschaft zu bestimmenden Ort, welcher für den Empfang der Satellitenprogramme tauglich ist, anzubringen. Der betreffende Eigentümer hat die Installation in baurechtlich zulässiger Weise von einem Fachmann ausführen zu lassen. Der betreffende Eige...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musizieren im Wohnungseigentum / 2.2 Maßstab des Einzelfalls

Bei der Festlegung von Ruhezeiten bzw. Zeiten eines Musizierverbots sind weiter die konkreten Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls – sprich der Eigenheiten der Wohnanlage – zu berücksichtigen. So dürfte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein größeres Maß an Rücksichtnahme von den musizierenden Bewohnern erwartet wird, sollte es sich um eine Seniorenwohnanlage han...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Antenne im Wohnungseigentum / 4 Einschränkungen oder generelles Verbot der Antenneninstallation mittels Vereinbarung oder Beschluss

Vereinbarung grundsätzlich zulässig Eine Vereinbarung, gerichtet auf ein Verbot von Parabolantennen, ist grundsätzlich zulässig. Sie ist im Streitfall aber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB inhaltlich zu überprüfen.[1] Sie kann unwirksam sein, wenn für ein Festhalten, insbesondere an einem generellen Verbot, ein berechtigtes Interesse fehlt. Achtung Rec...mehr

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Duldungspflichten des Wohnu... / 1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. In erster Linie erfasst ist insoweit die Pflicht, Erhaltungs- und andere Baumaßnahmen zu dulden, die durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. In die Duldungspflicht sind aber auch alle Einwirkungen mit einbezogen, die einer Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anschaffungen der Gemeinschaft

Begriff Zum Gemeinschaftsvermögen zählen auch die Anschaffungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wie Waschmaschinen, Trockengeräte, Schneeräumgeräte, Rasenmäher, sonstige Gartengeräte, Besen, Bohrmaschinen, Sägen, Putzgeräte, Geräte für einen Kinderspielplatz etc. Im Zuge ihrer Rechtsfähigkeit kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch Immobilieneigentümerin s...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Duldungspflichten des Wohnu... / 3 Ausgleichsanspruch

Hat der Wohnungseigentümer eine Einwirkung zu dulden, die über das zumutbare Maß hinausgeht, kann er nach § 14 Abs. 3 WEG einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen. Insoweit reicht nicht jede Einwirkung aus, sondern nur eine solche, die über das zumutbare Maß im Sinne einer Sonderopfergrenze hinausgeht. Ein Aufopferungsanspruch besteht insoweit nicht nur gegenüber der G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Glasschaden (WEG)

Zusammenfassung Die Scheiben der Außenfenster gehören, wie diese selbst, zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Ungeachtet dieser sachenrechtlichen Zuordnung kann durch eine Vereinbarung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung bestimmt sein, dass "die Behebung" von Glasschäden gleich welcher Art "Sache des Wohnungseigentümers" ist. Insoweit hat der jeweilige Wohnungseigent...mehr

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Haustür (WEG)

Begriff Die Haustür ist dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen.[1] Zu beachten ist , dass ein Beschluss über das nächtliche Verschließen der Hauseingangstür den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen kann. Da Haustürschließanlagen existieren, die ein Verschließen des Hauseingangs zulassen und dennoch ein Öffnen durch flüchtende Bewohner ohne Schlüssel ermöglich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausmeisterservice (WEG)

Begriff Statt eines festangestellten Hausmeisters kann sich die Wohnungseigentümergemeinschaft auch der Dienste eines so genannten Hausmeisterservice bedienen. Dabei handelt es sich um ein selbstständiges Unternehmen, welches letztlich alle Aufgaben, die auch ein Hausmeister auszuführen hätte, übernimmt. Im Unterschied zum Hausmeister gelten insoweit keine arbeitsrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Duldungspflichten des Wohnu... / 2 Andere Einwirkungen

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 und Abs. 2 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer weiter verpflichtet, andere Einwirkungen auf sein Sondereigentum zu dulden. Hierbei kann es sich um ein erforderliches Aufbrechen oder Zerstören von Bereichen des Sondereigentums handeln, das im Rahmen der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen handelt oder auch zur Feststellung etwaigen Erhaltungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

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Hausmeister (WEG)

Begriff Dienstleistungskräfte wie Hausmeister sind – sofern nicht selbstständige Fachunternehmen – angestellte Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft. Zweckmäßigerweise sollte ein schriftlicher Anstellungsvertrag mit Leistungskatalog geschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Frankfurt a. M., Urteil v. 17.5.2018, 2-13 S 26/17: Alternativangebote für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufwendungsersatzanspruch d... / 1 Handeln im Interesse der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Vertretungsmacht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen hat er aber nur aufgrund entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer. Im Übrigen aber ist seine Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht besch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fahrradkeller (WEG)

Begriff Der Fahrradkeller steht oft dann im Mittelpunkt des wohnungseigentumsrechtlichen Interesses, wenn seine Nutzung geändert werden soll. Hierzu gibt es diverse Entscheidungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Itzehoe, Urteil v. 28.5.2014, 11 S 58/13: Nichtig ist ein Beschluss insbesondere dann, wenn er infolge inhaltlicher Unbestimmtheit keine durchführbare R...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Reklame- und Werbeeinrichtungen

Zusammenfassung Soll die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenwand einer Wohnungseigentumsanlage insbesondere von Teileigentümern für Werbemaßnahmen genutzt werden können, so ist bereits eine Regelung über Reklame- bzw. Werbeeinrichtungen in der Gemeinschaftsordnung ratsam. Für Schaukästen sollten bei Geschäften Sondernutzungsrechte begründet werden. Enthält die Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Enthaltung bei Abstimmung in der Eigentümerversammlung

Zusammenfassung Es steht jedem Stimmberechtigten in der Eigentümerversammlung frei, sich bei einer Abstimmung der Stimme zu enthalten. Für das Beschlussergebnis ist ausschließlich maßgeblich, ob die Anzahl der Ja-Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen übersteigt .[1] Bei der Auszählung der Stimmen bleiben die Enthaltungen also unberücksichtigt. Sie werden nicht mitgezählt. Bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkon / 2 Erhaltung und Kostenverteilung

Auferlegung der Kostentragungspflicht per Vereinbarung Grundsätzlich können sowohl die Pflicht zur Erhaltung des Balkons als auch die entsprechende Kostentragungspflicht per Vereinbarung dem jeweiligen Wohnungseigentümer auferlegt werden, dessen Wohnung über einen Balkon verfügt. Er ist dann auch zur Erhaltung der im Gemeinschaftseigentum stehenden konstruktiven Bestandteile ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rampe / 1.2 Gestattungsmaßnahme

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient. Das Vorliegen einer Behinderung ist dabei nicht Anspruchsvoraussetzung. Dies ist insbesondere von Bedeutung für Wohnungseigentümer, die die Gestattung einer Rampe nicht wegen einer Behinderung begehren, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rohrleitungen / Zusammenfassung

Begriff Rohrleitungen durchziehen die gesamte Wohnanlage – egal, ob es sich um Heizungs-, Wasser- oder Gasrohre zur Versorgung des Gemeinschaftseigentums sowie der einzelnen Sondereigentumseinheiten handelt. Insbesondere im Hinblick auf etwa erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu klären, welche Rohrbereiche im Gemeinschaftseigentum und welche im Sondereigentum der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informationspflichten des V... / 4 Auskunftspflicht

Für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 wurde angenommen, Auskunftsansprüche stünden nur den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu und seien im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung zu erfüllen. Lediglich dann, wenn die Wohnungseigentümer von diesem Recht keinen Gebrauch machten, wurde dem einzelnen Wohnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 2 Problem: Ordnungsmäßige Verwaltung

Im Übrigen sind bezüglich der langfristigen Darlehensaufnahme stets die Maßgaben des konkreten Einzelfalls entscheidend.[1] Zusätzliche finanzielle Belastung für die Wohnungseigentümer Eine Darlehensaufnahme ist jedenfalls mit zusätzlicher finanzieller Belastung der Wohnungseigentümer verbunden. Und ggf. lässt sich eine solche für einzelne Wohnungseigentümer vermeiden, da sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fußboden (WEG) / 2 Austausch des Bodenbelags

Aus der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Fußbodenbelags sowie des Estrichs beantworten sich auch die Fragen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Veränderungen dieser Bodenbereiche. Der Wohnungseigentümer ist auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer berechtigt, den in den Bereichen des Sondereigentums verlegten bzw. vorhandenen Bodenbelag auszutauschen, da der Fuß...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rohrleitungen / 3.2.1 Rohrverstopfung

Notfall Eine Rohrverstopfung – in aller Regel sind hiervon die Abwasserleitungen betroffen – stellt stets einen Notfall dar. Unerheblich von der konkreten Eigentumszuordnung des betroffenen Rohres bzw. Rohrteils ist jeder Wohnungseigentümer nach der Bestimmung des § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Der Wohnungseigentümer darf also erforde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rampe / 3 Versicherungsschutz

Durch eine neue Rampe kann auch der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden.[1] Diese Gefahr sollte durch eine entsprechende Negativbescheinigung des Versicherers ausgeräumt werden. Praxis-Beispiel Musterbeschluss Rampe Vornahmemaßnahme Die Wohnungseigentümer beschließen die Errichtung einer Rampe im Bereich des Zugangs der Wohnanlage, und zwar konkret ____ (Standort bezeichn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informationspflichten des V... / 6 Gerichtliche Verfahren

Seit Inkrafttreten des WEMoG ist der Verwalter ausdrücklich nur nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG verpflichtet, den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Beschlussklage bekannt zu machen. Die Bekanntmachungspflicht ist in erster Linie Voraussetzung dafür, dass ein Wohnungseigentümer sich als Nebenintervenient an dem Rechtsstreit des anderen Wohnungseigentümers beteiligen kann. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / 3.1 Zivilrechtliche Haftung

Eine zivilrechtliche Haftung des Verwalters kommt allenfalls in Betracht, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist und der Verwalter hierfür aufgrund eines schuldhaft begangenen Fehlers verantwortlich ist. Der Verwalter ist verpflichtet, Mängel festzustellen, bei festgestellten Mängeln die Wohnungseigentümer zu unterrichten und die Entscheidung der Wohnungseigentümer über da...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Benutzung von Gebäuden darf nur insoweit erfolgen, dass eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit sowie Leib und Gesundheit der Bewohner weitestgehend ausgeschlossen ist. Dies ergibt sich aus den brandschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnungen. Behördliche Sicherheitsbestimmungen können und dürfen von der Eigentümergemeinschaft nicht au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder / 2 Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Rauchwarnmelder sind kein wesentlicher Gebäudebestandteil. Damit zählen sie weder zum Gemeinschaftseigentum noch zum Sondereigentum. Hinweis BGH-Sicht Der BGH[1] hatte insoweit klargestellt, dass Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, nicht im Sondereigentum stehen. Offengelassen hat der BGH die Frage, ob die Rauchmelder ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Oft stehen Eigentumswohnungen über einen längeren Zeitraum leer, sei es, dass der Bauträger sie nicht fertiggestellt hat, sei es, dass er sie trotz Bezugsfertigkeit noch nicht verkaufen konnte oder sei es, dass der Eigentümer für die Wohnung keine Mieter findet. In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein solcher Leerstan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / Zusammenfassung

Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rohrleitungen / 2.3 Erhaltung oder Ersetzung von Rohren ausschließlich im Bereich einer Sondereigentumseinheit oder mehrerer Sondereigentumseinheiten

Werden Erhaltungsmaßnahmen an den ausschließlich im Sondereigentum stehenden Rohrleitungen erforderlich, so kann die Gemeinschaft hierüber nicht wirksam beschließen. Denn die Erhaltung des Sondereigentums ist Sache des jeweiligen Wohnungs- bzw. Teileigentümers.[1] Ein entsprechender Beschluss wäre in Überschreitung der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig.[2] Ac...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundbucheinsicht (WEG) / 1 Wer darf Einsicht nehmen?

Ein berechtigtes Interesse an einer Einsichtnahme in das Grundbuch hat jeder Wohnungseigentümer. Regelmäßig aber sind Wohnungseigentümer nur zur Einsicht in das Bestandsverzeichnis und Abteilung I der Wohnungsgrundbücher anderer Mitglieder der Gemeinschaft berechtigt, nicht aber zur Kenntnisnahme der Belastungen in Abteilung II und III.[1] Der Verwalter hat ebenfalls ein ber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundbucheinsicht (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Das Grundbuch kann schlicht als eine amtliche Aufzeichnung der Grundstücke eines bestimmten räumlichen Bezirks und der an diesen Grundstücken bestehenden Rechtsverhältnisse bezeichnet werden. Was nun die Grundbucheinsicht selbst anbelangt, so ist in der Grundbuchordnung bestimmt, dass grundsätzlich jeder das Grundbuch einsehen kann, der ein berechtigtes Interesse dar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufwendungsersatzanspruch d... / 2 Eigenmächtiges Handeln

Eine unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag des Verwalters liegt vor, wenn der von ihm abgeschlossene Vertrag zur Durchführung etwa einer Erhaltungs-, also Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer nicht entspricht. In diesem Fall kann der Verwalter nur einen Verwendungsersatz verlangen. Der Verwalter h...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkon / 3 Anbau von Balkonen

In vielen Wohnanlagen entscheiden sich die Wohnungseigentümer für den nachträglichen Anbau von Balkonen an den Wohnungen der Obergeschosse. Grundsätzlich handelt es sich insoweit um eine Maßnahme der baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG. Seit Inkrafttreten des WEMoG differenziert das WEG nicht mehr nach baulichen Veränderungen und Modernisierungen, vielmehr stellen säm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fußboden (WEG) / Zusammenfassung

Die Probleme beim Fußboden drehen sich größtenteils um die eigentumsrechtliche Zuordnung und erhöhten Trittschall im Zuge des Austauschs des Fußbodenbelags durch andere Materialien. Die häufigsten Fallen Eigentumszuordnung beachten Der Bodenbelag selbst steht im Sondereigentum eines jeden Wohnungseigentümers. Estrich sowie Trittschalldämmung sowie Bodenplatte und Unterbodenkon...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informationspflichten des V... / Zusammenfassung

Begriff Der Verwalter fungiert als Organ und nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten, hat Beschlüsse durchzuführen und eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Ne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / 3.2 Inanspruchnahme als Störer nach dem Verwaltungsrecht

Die öffentlich-rechtlichen Pflichten der Wohnungseigentümer bezüglich des Zustands des Gemeinschaftseigentums sind gemeinschaftsbezogene Pflichten, die nach § 9a Abs. 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wahrzunehmen hat. Der Verwalter fungiert im Rahmen seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach § 9b Abs. 1 WEG als ihr Ausführungsorgan. Er kann also als Zustandss...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / Zusammenfassung

Begriff Als weitere Finanzierungsform neben der Erhebung einer Sonderumlage oder eines Zugriffs auf die Erhaltungsrücklage kann auch eine Darlehensaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH[1] hat insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rampe / 1.1 Vornahmemaßnahme

Zunächst können die Wohnungseigentümer die Errichtung einer Rampe als gemeinschaftliche Vornahmemaßnahme nach § 20 Abs. 1 WEG beschließen. Wie bei Erhaltungsmaßnahmen und überhaupt allen Verwaltungsmaßnahmen reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Ob sich einzelne Wohnungseigentümer wegen der Änderung des optischen Gesamteindrucks des Eingangsbereichs gestört fühlen, ist un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einzugsermächtigung (WEG) / 2 Nichtteilnahme

Für den Fall der Nichtteilnahme einzelner Wohnungseigentümer trotz bestehender Verpflichtung aufgrund entsprechender Bestimmung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder einer späteren Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder auch entsprechender Beschlussfassung gemäß § 28 Abs. 3 WEG, verleiht die Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trinkwasserverordnung / 7.2 Handlungspflichten des Verwalters

Ebenso wie die Wohnungseigentümer wird auch der Verwalter durch die Trinkwasserverordnung in die Pflicht genommen. Die Sorge um den hygienisch einwandfreien Zustand des Trinkwassers in der Hausinstallation entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung gehört zu den Aufgaben der technischen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die dem Verwalter obliegen. Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einzugsermächtigung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist seitens der Rechtsprechung bereits seit längerer Zeit anerkannt. Gesetzlich legitimiert § 28 Abs. 3 WEG diese Verpflichtung, da den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt ist, über die Art und Weise von Hausgeldzahlungen zu beschließen. Gemäß § 16 Abs. 2...mehr