Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber schuf mit der Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern keine bundesweite Regelung. Er überließ es den einzelnen Bundesländern, in welchem Umfang eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern gesetzlich normiert werden sollte. Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestan...mehr

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Informationspflichten des V... / 2 Benachrichtigungspflicht

Hinweis Anfrage nicht erforderlich Der Verwalter hat die Wohnungseigentümergemeinschaft über wichtige Belange auch ohne Anfrage zu benachrichtigen. Beabsichtigt die Gemeinde etwa, ein Nachbarhaus zu sprengen und unterrichtet hiervon in Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwalter, so hat er hiervon die Wohnungseigentümer ebenso zu benachrichtigen wie etwa ü...mehr

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Einzugsermächtigung (WEG) / 3 Kündigung

Der Verwalter kann im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dann eine Lastschriftabrede mit einem Wohnungseigentümer kündigen, wenn dieser etwa an seiner verfehlten Ansicht festhält, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der Wohnungseigentümergemeinschaft aufrechnen zu können, und daraus weitere Konflikte drohen.[1] Dies gilt auch, wenn eine Ver...mehr

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Darlehensaufnahme in der WEG / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

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Darlehensaufnahme in der WEG / 1 Grundsätze

Beschlusskompetenz Zunächst einmal kommt den Wohnungseigentümern die Kompetenz zur Beschlussfassung über eine Kreditaufnahme zu, da es sich um eine Maßnahme der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 19 WEG handelt.[1] Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung eingehalten? Bei der Frage, ob eine Kreditaufnahme den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, sind stets...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 2.1 Welche Aufgaben fallen konkret in den Aufgabenbereich des Verwalters?

Der Verwalter hat die Ausführung und Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Insoweit hat er insbesondere nachfolgende Pflichten zu erfüllen: Mitwirkung an der Erstellung einer Hausordnung in einer der ersten Versammlungen. Äußerst umstritten ist insoweit, ob der Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zur Aufstellung einer Hausordnung ermächtigt werden kann. So wird beispielswei...mehr

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Digitales Fernsehen per DVB... / 3 Vorhandene Gemeinschaftsparabolantenne

Im Hinblick darauf, dass auch der Satellitenempfang nur noch digital möglich ist, dürfte es angesichts der Programmvielfalt der über Satellit ausgestrahlten Programme wohl näher liegen, auf DVB-T zu verzichten. Angesichts der größeren Medienvielfalt und identischer technischer Anforderungen dürfte ein Beschluss, wonach statt digitalen Satellitenempfangs ein solcher über DVB-...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 3.2 Gemeinschaft gegen Vermieter

Die Gemeinschaft kann auch nach § 1004 Abs. 1 BGB unmittelbar gegen den vermietenden Eigentümer vorgehen, sofern dessen Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Der Wohnungseigentümer ist selbst Störer, ohne dass sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt. Dies liegt vielmehr in der Natur der Sache. Die Gemeinschaft kann also gegen den Vermieter Unterlassungsansprüche im Fal...mehr

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Rauchwarnmelder / 3 Betretungsrechte für die Gemeinschaft

Betretung des Sondereigentums Da die Rauchmelder nur über das jeweilige Sondereigentum erreicht werden können, sind grundsätzlich 2 Konstellationen denkbar, die bei einer erforderlichen Wartung angetroffen werden können: Der Wohnungseigentümer selbst bewohnt die Wohnung oder aber der Wohnungseigentümer hat sein Sondereigentum vermietet, sodass der Alleinbesitz bei den Mietern...mehr

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Rohrleitungen / 2.2 Erhaltung oder Ersetzung von Rohren sowohl im Gemeinschaftseigentum als auch in den jeweiligen Sondereigentumseinheiten

Selbstverständlich können auch Erhaltungsmaßnahmen am gesamten Rohrleitungssystem der Wohnanlage erforderlich werden, also auch an Leitungen, die ggf. dem Sondereigentum zuzuordnen sind. Was Beschlussfassung und Kostenverteilung im Hinblick auf die – auch durch Sondereigentumseinheiten führenden – Hauptversorgungsleitungen angeht, gilt das unter 2.1 Aufgeführte entsprechend. ...mehr

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Brandschutz (WEG) / 2.1 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. Im Übrigen sind sämtliche Nachrüstpflichten zwischenzeitlich ausgelaufen. Vereinzelt kann es Fälle geben, in denen die Verpflichtun...mehr

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Brandschutz (WEG) / 4 Kostenverteilung

Die Kosten für die Erhaltung des Brandschutzes der gemeinschaftlichen Einrichtungen und der damit notwendigerweise verbundenen Maßnahmen in den Sondereigentumseinheiten sind demnach auch dann nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verteilen, wenn die Gemeinschaftsordnung daneben gesonderte Schlüssel für die Kost...mehr

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Rohrleitungen / 2.1 Erhaltung oder Ersetzung von Rohren im Bereich des Gemeinschaftseigentums

Bei Erhaltungsmaßnahmen, die nur die Hauptleitungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums – auch wenn diese durch einzelne Sondereigentumseinheiten führen – betreffen, ist die Situation recht einfach. Wird hier Erhaltungsbedarf seitens der Verwaltung erkannt, sollten zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die erforderlichen Maßnahmen in der Eigentümerversammlung bereits ...mehr

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Einzugsermächtigung (WEG) / 1.1 Mehrheitsbeschluss

Selbstverständlich bestehen keine Bedenken gegen eine Einführung des Lastschriftverfahrens per Vereinbarung der Wohnungseigentümer. Der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt in diesem Bereich aber auch gemäß § 28 Abs. 3 WEG die Kompetenz zur entsprechenden mehrheitlichen Beschlussfassung zu. Denn es entspricht durchaus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und auch dem I...mehr

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Informationspflichten des V... / 3 Wie muss der Verwalter informieren?

Ohne besondere Regelung bleibt es grundsätzlich dem Verwalter überlassen, wie er die einzelnen Wohnungseigentümer informiert. Dies kann durch den Einwurf von Rundschreiben geschehen oder etwa durch Mitteilung in einer Wohnungseigentümerversammlung. Hierbei hat der Verwalter jedoch darauf zu achten, dass die nicht anwesenden Wohnungseigentümer gesondert informiert werden. Es ...mehr

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Aufwendungsersatzanspruch d... / Zusammenfassung

Begriff Aus der Pflicht des Verwalters, die für die ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere aber entsprechende Maßnahmen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG zu treffen, kann sich im absoluten Ausnahmefall auch einmal die Notwendigkeit ergeben, bestimmte Maßn...mehr

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Brandschutz (WEG) / 1.3 Organisation und Aufgabenerledigung durch den Verwalter

Der WEG-Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Dies umfasst auch, die für eine ordnungsgemäße Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, des geme...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (WEG) / 1 Wer ist verantwortlich?

Für die ordnungsgemäße Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG verantwortlich. Praxis-Beispiel Undichtigkeiten in Fassade, Dach, Fundament Die Wohnungseigentümer haben hier die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen zu beschließen, die dann seitens der Ge...mehr

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Informationspflichten des V... / 1 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht

Eine dieser Informationspflichten regelt § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG, wonach der Verwalter zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans für jedes Kalenderjahr verpflichtet ist. Daneben hat er nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG die Jahresabrechnung und nach § 28 Abs. 4 WEG den Vermögensbericht für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen. Die Einzelwirtschaftspläne und Jahreseinzelabrechnunge...mehr

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Balkon / Zusammenfassung

Begriff Bei Balkonen entstehen häufig Rechtsunsicherheiten hinsichtlich seiner Eigentumszuordnung. Soweit auch die konstruktiven Elemente des Balkons unumstritten dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, können die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch diesbezüglich den jeweiligen Balkoneigentümern durch einfachen Mehrheitsbeschluss auferlegt werden. Gesetze, Vorschriften un...mehr

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Informationspflichten des V... / 5 Einsichtsrecht

Der Anspruch auf Auskunftserteilung korrespondiert mit dem Recht der Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme. Seit Inkrafttreten des WEMoG ist der Anspruch auf Unterlageneinsicht ausdrücklich in § 18 Abs. 4 WEG geregelt. Die Wohnungseigentümer haben nach entsprechender Terminvereinbarung (zu den üblichen Bürozeiten) ein Recht auf Einsichtnahme in die die Gemeinschaft betreffend...mehr

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Kaltwasseruhren (WEG) / 2 Beschluss oder Vereinbarung?

Soweit also überwiegend keine Pflicht dazu besteht, die so genannten "Bestandsimmobilien" nachträglich mit Wasserzählern auszustatten, kann es im Interesse der Eigentümergemeinschaft sein, die Wohnanlage entsprechend nachzurüsten. Werden nämlich die Kaltwasserkosten verbrauchsunabhängig nach der Größe des jeweiligen Sondereigentums oder aber nach den Miteigentumsanteilen umg...mehr

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Dauerwohnrecht / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer...mehr

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Leer stehende Eigentumswohnung / 2.1 Der Kostenverteilungsschlüssel gemäß Vereinbarung

In zahlreichen Gemeinschaftsordnungen sind vom Gesetz abweichende Kostenverteilungsschlüssel vereinbart. Diese Vereinbarungen sind gegenüber der gesetzlichen Regelung vorrangig. Wiederum aber können die Wohnungseigentümer auch eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung über die Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abändern. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um...mehr

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Hausordnung: Aufgaben des V... / 1 Grundsätze

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Nach § 9a Abs. 2 WEG übt sie die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung besteht demnach gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigent...mehr

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Balkon / 1 Eigentumszuordnung

Zunächst mutet es befremdlich an, den Balkon als zum Gemeinschaftseigentum gehörend zu qualifizieren, ist er doch ausschließlich über die entsprechende Wohnung zu erreichen. Trotz dieses Umstands kann der Balkon insgesamt auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer zum Sondereigentum erklärt werden.[1] Auch das am 1.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodern...mehr

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Rohrleitungen / 3.2.2 Feuchtigkeitsschäden

Insbesondere durch schadhafte Wasser- und Abwasserleitungen kann es zu Feuchtigkeitsschäden sowohl im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums wie auch in einzelnen Sondereigentumseinheiten kommen. Treten jedenfalls Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Gemeinschaftseigentums auf und ist die Schadensursache ebenfalls im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums zu lokalisieren...mehr

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Leer stehende Eigentumswohnung / 1.1 Grundsatz

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Kosten seiner Erhaltung und sonstigen Verwaltung anteilig zu tragen. Der Umfang der Kostenbeteiligung richtet sich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung sieht ei...mehr

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Brandschutz (WEG) / 1.1 Grundlagen

Aus den Landesbauordnungen der Länder folgt als Generalklausel: Gebäude dürfen nur insoweit benutzt werden, als eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie von Leib und Gesundheit der Bewohner, vermieden wird. Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird und bei einem Brand die Ret...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (WEG) / 5 Wer ist bei bestehender Versicherung zur Abwicklung berechtigt?

Bei verbundenen Gebäudeversicherungen kann Versicherungsschutz bestehen für Feuchtigkeitsschäden infolge Sturm- und Leitungsschäden sowie für Löschwasserschäden infolge der Brandbekämpfung.[1] Der Verwalter ist abwicklungsbefugt, wenn der Schaden seine Ursache im Gemeinschaftseigentum hat. Für die Abwicklung von Schäden am Sondereigentum ist die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder / 1 Kauf, Wirkungsweise und Wartung

Kauf Beim Kauf der Geräte ist darauf zu achten, dass nur zertifizierte, also mit Prüfsiegeln versehene, Geräte angeschafft werden. Das VDS-Siegel (Verband der Sachversicherer) ist hierbei der Beweis, dass das Gerät die Anforderungen der DIN EN 14676 erfüllt. Nach der DIN 14676-1 werden 3 Bauweisen von Rauchmeldern unterschieden: ohne Ferninspektionsmöglichkeit, mit teilweiser...mehr

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Balkon / 4 Exkurs: Fehlender Balkon

Wird entgegen des Aufteilungsplans an einer Wohnung kein Balkon errichtet, handelt es sich um einen Ausführungsmangel des Bauvorhabens. Dieser unterliegt an sich der Regelverjährung. Ob der betroffene Wohnungseigentümer insoweit einen Anspruch auf erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums hat, der grundsätzlich unverjährbar ist,[1] wurde einmal verneint. Der Aufteilu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEG) / 4 Was gilt in Notfällen?

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Kann aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Willensbildung der Wohnungseigentümer nicht herbeigeführt werden, kann und muss der Verwalter alle erforderlichen Maßnahmen tre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / 2.2 Der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel

Ist in der Gemeinschaftsordnung kein Kostenverteilungsschlüssel vereinbart, so sind die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG verbrauchsunabhängig nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Hinweis Ausnahme Heiz- und Warmwasserkosten Eine Ausnahme gilt auch hier für die Heiz- und Warmwasserkosten, die gemäß der Heizkostenverordnung jedenfalls zum Teil ...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (WEG) / 3 Wer haftet bei Ausführungsmängeln?

Der Handwerker, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Unternehmer haftet nach § 276 BGB für eigenes Verschulden und nach § 278 BGB für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eigenes Verschulden, wenn er die Gemeinschaft falsch beraten oder erkennbar ungeeignete Handwerker beauftragt hat. Er haftet nicht nach § 27...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEG) / 7 Feuchtigkeit aufgrund Schäden im Sondereigentum

Hinweis Sondereigentümer zahlt Liegt die Ursache im Sondereigentum, ist der einzelne Eigentümer zu deren Beseitigung verpflichtet. Eine Haftung besteht nur bei Verschulden. Ein schuldhaftes Verhalten des Mieters muss sich der Eigentümer zurechnen lassen.[1] Kann der Eigentümer Sofortmaßnahmen nicht einleiten, kann eine Befugnis des Verwalters zur umfassenden Regulierung vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEG) / Zusammenfassung

Überblick Jeder Wohnungseigentümer hat sein Sondereigentum so instand zu halten, dass Nachteile für andere Eigentümer nicht entstehen. Die Instandhaltung bzw. Erhaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt nach §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Verwalter ist nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, eigenständig die er...mehr

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Rampe / 1.3 Nachzügler

Mangels Zustimmung von der Nutzung ausgeschlossene Wohnungseigentümer haben nach § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Mitnutzung der Rampe gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichs. Dies gilt auch dann, wenn die Errichtung der Rampe einem Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG als Maßnahme der Barrierefreiheit gestattet wurde. In beiden Fällen beschließt die Ge...mehr

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Rampe / 1 Bauliche Veränderung

Die Errichtung einer Rampe kann als Vornahmemaßnahme gemäß § 20 Abs. 1 WEG oder als Gestattungsmaßnahme beschlossen werden. Den Anspruch auf Gestattung der Errichtung einer Rampe regelt § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG als Maßnahme der Barrierefreiheit. In beiden Fällen handelt sich nicht mehr um eine Maßnahme der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung. Sie bedarf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 5 Ermächtigung des Verwalters

Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch Beschluss Da der Verwalter aus eigenem Recht nicht einmal in der Lage ist, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen, weil ihm gemäß § 9b Abs. 1 WEG schlicht die Vertretungsbefugnis fehlt, ist er erst recht nicht ohne entsprechende Ermächtigung in der Lage, einen langfristigen Darlehensvertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der ...mehr

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Brandschutz (WEG) / 2.3 Rettungsweg

Jedes Gebäude hat über mindestens einen gut passierbaren ersten Rettungsweg zu verfügen. Aber genau die gute Passierbarkeit wird durch eine verschlossene Tür, welche sich nur noch unter Zuhilfenahme eines Schlüssels öffnen lässt, in erheblichem Maße eingeschränkt. Vielmehr drohen sogar besondere Gefahren, wenn sich viele Personen in dem Gebäude aufhalten und im Notfall über k...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trinkwasserverordnung / 5.1.2 Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen

Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 TrinkwV. Besteht in der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Untersuchungspflicht, hat die Verwaltung das Trinkwasser mindestens alle 3 Jahre untersuchen zu lassen. Hinweis Betretungsrecht Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG hat ein Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / 3 Anspruch auf Abänderung des Umlageschlüssels

Ist die Eigentümergemeinschaft zur Einführung einer verbrauchsabhängigen Umlage der Kosten, die im Sondereigentum anfallen, nicht bereit, so kann der Eigentümer einer leer stehenden Wohnung deren Einführung durch Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG oder im Fall vereinbarter Kostenverteilung nach dem 30.11.2020 gemäß § 10 Abs. 2 WEG dann verlangen, wenn ein F...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Aufgaben des V... / 3.1 Gemeinschaft gegen Mieter

Unabhängig davon, ob zwischen der Gemeinschaftsordnung und Hausordnung einerseits sowie dem Mietvertrag andererseits Übereinstimmung herrscht, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen störenden bzw. zerstörenden Mieter vorgehen. Der Mieter kann nämlich nicht mehr Rechte für sich beanspruchen als die einzelnen Eigentümer selbst haben. Ansprüche gegen den Mieter Gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder / 4 Kostentragung

Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung Stuft man die Rauchmelder als Gemeinschaftseigentum ein – was regelmäßig der Fall ist –, sind die Kosten des Einbaus, der Wartung und der Reparatur somit Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung. Sofern eine andere Kostenverteilung beispielsweise nicht in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist, richtet sich diese nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG u...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEG) / 2 Können diese Maßnahmen durch einfache Mehrheit beschlossen werden?

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 genügt nach § 25 Abs. 1 WEG stets die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für Versammlungsbeschlüsse. Lediglich auf Rechtsfolgenseite sieht § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG bezüglich der Kostenverteilung unter sämtlichen Wohnungseigentümern eine qualifizierte Mehrheit vor. Im Übrigen handelt es sic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fußboden (WEG) / 1 Eigentumszuordnung

Bei der Eigentumszuordnung des Fußbodens ist zunächst zwischen dem eigentlichen Belag und dem darunter liegenden Estrich samt Trittschalldämmung und der Bodenplatte selbst zu unterscheiden. Der Fußbodenbelag – egal, ob es sich um Parkett, Laminat, Teppichboden oder Kacheln handelt – steht nach ganz herrschender Meinung im Sondereigentum jedes Wohnungseigentümers. Hinweis Boden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rampe / 2 Öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Rampe

Die zu errichtende Rampe muss öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Landesbauordnungen schreiben in der Regel vor, welche Länge und welche Breite die Rampe haben darf bzw. muss und welche maximale Steigung. Im Fall der gemeinschaftlichen Vornahmemaßnahme nach § 20 Abs. 1 WEG ist vom Verwalter, im Fall der Gestattung auf Grundlage von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundbucheinsicht (WEG) / 2 Verweigerung der Einsichtnahme

Das Einsichtsrecht ist staatlich garantiert. Wird die Einsichtnahme verweigert, kann eine richterliche Entscheidung über das Einsichtsrecht beantragt werden. Fällt auch diese negativ aus, so kann gegen die richterliche Entscheidung Beschwerde eingelegt werden. Hilft das Erstgericht der Beschwerde nicht ab, legt es diese dem OLG zur Entscheidung vor. Achtung Entgegenstehender ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dauerwohnrecht / 4 Pflichten und Ansprüche des Dauerwohnberechtigten

Mangels entgegenstehender Vereinbarung der Parteien sind die Pflichten des Dauerwohnberechtigten § 14 WEG, der die Pflichten des Wohnungseigentümers regelt, zu entnehmen. Danach hat der Dauerwohnberechtigte die Erhaltungspflicht an den dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- und Grundstücksteile und darf nur in solcher Weise davon Gebrauch machen, dass dadurch keinem ande...mehr