Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Die Mitgliedschaft / 4.1.8 Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG

Rz. 334b § 21b GenG [1] schuf Rechtsklarheit für Genossenschaften, in welchen Fällen die Entgegennahme von Mitgliederdarlehen möglich sein sollte.[2] Bis zur Einführung der Regelung ins Genossenschaftsgesetz bestand Rechtsunsicherheit, unter welchen Bedingungen ein Ausnahmetatbestand zur Erlaubnispflicht eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwesengesetz für Genossenschaften ...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.3 Durchführung der Aufsichtsratswahl

Die Durchführung der Aufsichtsratswahl setzt zunächst die ordnungsgemäße Bekanntmachung der Tagesordnung in der durch das Gesetz (§ 46 GenG) oder die Satzung vorgeschriebenen Form und Frist voraus. Gemäß § 33 Abs. 2 der MusterS erfolgt die Einladung unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Mitgliedern zugegangene Mitteilung in Textform (§ 126b BGB). Die B...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.1 Grundsätze

Der Prüfungsverband hat die Aufgabe, bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1,5 Millionen Euro und deren Umsatzerlöse 3 Millionen Euro übersteigen, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts zu prüfen (§ 53 Abs. 2 GenG). Unabhängig von der Größe der Genossenschaften, hat der Prüfungsverband zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältniss...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.11 Auflösung oder Erlöschen einer Mitgliedsgesellschaft (§ 77a GenG)

Rz. 238 Mitglied in einer eG können auch juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sein. Vertreten wird die juristische Person in der Generalversammlung durch ihre gesetzlich vertretungsberechtigten Organe, z. B. Geschäftsführer, Vorstand oder Bürgermeister. Auch Personengesellschaften können eine Mitgliedschaft in der eG halten. Vertreten werden diese vo...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 2 Anstellung der Vorstandsmitglieder

Hinsichtlich des Rechtsverhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Vorstandsmitgliedern, gilt es deutlich zwischen der Bestellung und der Anstellung der Vorstandsmitglieder zu unterscheiden. Während die Bestellung die Berufung in das Vorstandsamt betrifft, beinhaltet die Anstellung das Vertragsverhältnis zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied, d. h. de...mehr

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Die innere Ordnung des Aufs... / 3 Beschlussfassung

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse treffen ihre Entscheidungen in den Sitzungen des Gremiums durch Beschluss bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit seiner Mitglieder. Insofern steht jedem Mitglied des Aufsichtsrats ein unabdingbares Recht auf Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung sowie ein Anspruch auf die Entscheidungsunterlagen und das Rede-, Antrags- und Stimmrech...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.3.3.3 Fallbeispiel Leistung der Genossenschaft

Rz. 260 Das AG Hamburg-Altona[1] hatte entschieden, dass es der Treuepflicht eines Mitglieds gegenüber der Genossenschaft nicht widerspräche, wenn ein Genossenschaftsmitglied die Erhaltung einer gemeinschaftlichen Waschmaschine als Gemeinschaftseinrichtung auch dann einfordere, wenn alle anderen Mitglieder diese nicht nutzen. Dies gilt auch dann, wenn die Bereitstellung erhe...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.2.1 Absoluter Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 241 Der absoluten Gleichbehandlung unterliegen Sachverhalte, die eine Ungleichbehandlung aus genossenschaftsrechtlichen Prinzipien nicht zulassen, da sie gesetzlich vorgeschrieben gleich zu behandeln sind. Dies betrifft die Höhe des Geschäftsanteils (vgl. § 7 Nr. 1 GenG, § 17 MS), die Anzahl der übernommenen (mitgliedschaftsbegründenden und wohnungs-/nutzungsbezogenen) Pfl...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.2.2 Vertragsformen bezüglich der Nutzung einer Genossenschaftswohnung

Rz. 274 Die Genossenschaft kann Verträge mit Mitgliedern ebenso wie mit Nichtmitgliedern – wenn dies nach der Satzung zulässig ist – schließen. Sie kann ihren Nutzern ein dauerndes Nutzungsrecht ebenso einräumen wie einen Vertrag anbieten, der einem normalen Mietverhältnis entspricht. Entsprechend unterschiedlich werden die Vertragstypen behandelt. Zu unterscheiden sind folg...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.1.1 Kündigungsfreiheit und Bindung

Rz. 132 Das Genossenschaftsmitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Rechtfertigungen durch den wirksamen Ausspruch einer fristgerechten Kündigung seine Mitgliedschaft in der eG beenden (sog. "ordentliche" Kündigung). Entscheidend ist nur, dass die gesetzliche bzw. die satzungsmäßige Kündigungsfrist eingehalten wird. Das Ausscheiden erfolgt dann zum Ablauf der Kün...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.2 Mittel zur Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 719 Das insoweit entsprechend anzuwendende Aktiengesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Rz. 720 Berichterstattung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 7 Sachverstand des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür Sorge zu tragen, dass sie über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Hierzu haben sie sich regelmäßig weiterzubilden. Neue Aufsichtsratsmitglieder sind von den Aufsichtsratsmitgliedern einzuarbeiten bzw. ggf. auf entsprechende Informations- und Bildungsveranstaltungen zu schicken....mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.1 Grundsätzliches

Rz. 304 In der Regel sind die Kündigungsfristen für die Beendigung der Mitgliedschaft und die ordentlichen Kündigungsfristen zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses unterschiedlich lang. Das Mitglied, das die Kündigung der Mitgliedschaft erklärt, scheidet zum Ende des Geschäftsjahrs zum 31.12. nach Ablauf der satzungsmäßigen Kündigungsfrist aus. Auch in Bezug auf die Kündig...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.3.3 Teilnahmeberechtigte Personen

Rz. 751 Alle Aufsichtsratsmitglieder haben ein Teilnahmerecht an den Sitzungen.[1] Die Teilnahme an den Sitzungen ist zudem eine wesentliche Pflicht des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds. Grundsätzlich sind allerdings auch nur die Aufsichtsratsmitglieder selbst teilberechtigt. Rz. 752 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat einen Anspruch, dass ohne Anwesenheit Dritter über alle Tages...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 5 Beweislast und Verjährung des Haftungsanspruchs

Hinsichtlich der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder liegt es in den Händen der Genossenschaft, den verursachten Schaden dem Grund und der Höhe nach zu beweisen. Dies betrifft auch die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung des Aufsichtsrats für den entstandenen Schaden. Dabei kann sich die Genossenschaft auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO berufen. Die Beweislast für ih...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.4 Ablehnung des Beitrittsgesuchs

Rz. 109 Wird das Beitrittsgesuch abgelehnt, hat der Vorstand bestimmte gesetzliche Pflichten zu beachten. Eine Begründung hierfür braucht er nach dem Genossenschaftsgesetz allerdings nicht nach außen zu geben. Er oder ggf. der Aufsichtsrat hat dies jedoch dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen, und zwar unter Rückgabe von dessen Beitrittserklärung (§ 15 Abs. 2 Satz 2 Gen...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.12 Abberufung und Amtsniederlegung der Aufsichtsratsmitglieder; Verlust der Wählbarkeitsvoraussetzung

Amtsniederlegung Aufsichtsratsmitglieder können ihr Amt grundsätzlich durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorstand formlos niederlegen. Eines rechtfertigenden Grundes bedarf es in der Regel nicht.[1] Allerdings darf die Amtsniederlegung nicht zur Unzeit erfolgen, wenn hierdurch ohne rechtfertigenden Grund die Handlungsfähigkeit des Aufsicht...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.8.1 Funktionsweise und Folgen der Ausschließung

Rz. 183 Will sich die eG von einem Mitglied trennen, bleibt ihr nur das genossenschaftliche Ausschließungsverfahren. Das Ausschließungsverfahren fungiert somit im Ergebnis als "außerordentliche, fristlose Kündigung der Mitgliedschaft", ausgesprochen durch die eG. Dies ist aber nur eine Analogiebetrachtung. Denn ein eigenes außerordentliches Kündigungsrecht im "klassischen Si...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.3 Anmeldung der Eintragung der Auflösung im Genossenschaftsregister und Bekanntmachung

Rz. 1009 Die von der Generalversammlung beschlossene Auflösung ist durch den Vorstand – d. h. durch die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl[1] – unverzüglich zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden (§ 78 Abs. 2 GenG).[2] Der Auflösungsbeschluss ist der Anmeldung zum Nachweis der Auflösung beizufügen.[3] Durch das Gericht ist dann ohne Verzug ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 8.3 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in der Regel auf der Grundlage eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB) tätig. Dies ist eine Folge des Prinzips der Selbstverwaltung, nach dem die Mitglieder der Genossenschaft ihre Angelegenheiten selbst regeln. Aufsichtsratsmitglieder haben einen Anspruch auf einen angemessenen Auslagenersatz, auch in pauschalierter Form (§ 670 BGB).[1]...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.1.1 Kündigungsvoraussetzungen

Kündigung aus wichtigem Grund Allerdings bedarf die (außerordentliche) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags gemäß § 626 BGB eines rechtfertigenden Grundes. Sie kommt folglich nur "aus wichtigem Grund" in Betracht, "wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Ver...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 5 Bildung eines Prüfungsausschusses (§ 38 Abs. 1a GenG)

Der Aufsichtsrat kann anfallende Aufgaben im Rahmen seines "Selbstorganisationsrechts" zur Behandlung von einzelnen Themen auf aus seinen Mitgliedern gebildete Ausschüsse übertragen. Er kann einen Prüfungsausschuss bestellen, der sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisio...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.7 Anhang

Der Anhang (§§ 264, 265 HGB) bildet bei Kapitalgesellschaften den dritten Teil des Jahresabschlusses und steht in enger Beziehung zur Bilanz und zur GuV.[1] Er bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 336 Abs. 1 HGB). Im Anhang werden Erläuterungen und zusätzliche Angaben zu den Bilanzpositionen oder den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, wie zum ...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 2 Der gesetzliche Sorgfaltsmaßstab der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 41 GenG gilt für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder § 34 GenG über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Die Vorschrift verweist einerseits auf den Sorgfaltsmaßstab für Vorstandsmitglieder und regelt zugleich die Einstandspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats bei schuldhafter Verletzung ihrer Überwachungspflicht. Allerdings schrei...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 8.1 Schutzfunktion der Aufsichtsratskontrolle

Im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 wurde erstmals die Anfechtungsbefugnis des Aufsichtsrats als Organ gegen Beschlüsse der Vertreterversammlung begründet. Sinn und Zweck der Regelung ist die "Beseitigung eines gesetz- oder satzungswidrigen Beschlusses" und der hiermit verbundene Schutz der Belange der Mitglieder. Dies betrifft beispielsweise "Mängel bei der Einberufun...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.2.2 Beweislast

Rz. 807 Der GmbH kommt hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund des Verweises in § 52 Abs. 1 GmbHG die Beweiserleichterung des § 116 Satz 1 AktG i. V. m. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG zugute. Rz. 808 Das OLG Stuttgart[1] hat dementsprechend entschieden, dass in Fällen, in denen gegen ein Aufsichtsratsmitglied (hier: ei...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.9 Zusammenfassung der Voraussetzungen nach § 76 GenG

Rz. 227 Die in der Praxis relevantesten Voraussetzungen für die wirksame Übertragung des Geschäftsguthabens sind somit das Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung über die Übertragung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber (strenges Schriftformerfordernis nach § 126 BGB), die Anpassung an die satzungsmäßig gegebenen genossenschaftlichen Strukturen von bestehender oder zu ...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 4 Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder

Soweit es die den Aufsichtsratsmitgliedern zugewiesenen vertraulichen Angelegenheiten, insbesondere die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Genossenschaft betrifft, unterliegen diese einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht (§§ 41, 34 Abs. 1 Satz 2 GenG). Diese korrespondiert als notwendiges Sicherungsmittel mit der Verpflichtung des Vorstands, die Geschäftsverhältniss...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.1 Praktische Durchführung der Überwachung

Rz. 702 Die wichtigste gesetzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Abs. 1 und § 111 Abs. 1 AktG). Rz. 703 Bei der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats können viele Unklarheiten auftreten. In der gängigen Literatur zum Gesellschaftsrecht werden zwar teilweise auch Einzelfragen behandelt, durchweg aber keine konkreten Ratschläge zur p...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein Rechtsakt, durch den der Jahresabschluss verabschiedet und damit endgültig wird. Zweck der Feststellung ist es, den Jahresabschluss als verbindlich zu fixieren und mögliche Einwendungen auszuschließen. Die Feststellung des Jahresabschlusses der Genossenschaft erfolgt durch die zu diesem Zweck einzuberufende Generalversammlung (Mi...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.5 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Prüfungsverband

Während sich bei den Kapitalgesellschaften die Prüfung ausschließlich auf die Prüfung des Jahresabschlusses und den Lagebericht erstreckt (§ 316 Abs. 1 HGB), hat die genossenschaftliche Pflichtprüfung des Prüfungsverbands die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GenG) sogar zum vorrangigen Inhalt.[1] Der Prüfungsgegenstand bei Wohnungsgenossensch...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.5.3 Eintrag in die Mitgliederliste

Rz. 112 Der Eintrag in die Mitgliederliste oder ein sonstiges gerichtliches Verzeichnis hat für die Wirksamkeit des Beitritts schon seit vielen Jahren keine Bedeutung mehr.[1] Der Beitritt kommt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auch ohne den Eintrag in die Mitgliederliste wirksam zustande, während umgekehrt der Eintrag in die Mitgliederliste einen unwirksamen Beitri...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 8.1 Sorgfaltspflichten und Haftung des Aufsichtsratsmitglieds

Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften "Überwachungsorgans" zu erfüllen. Dabei haben sie Sorgfalts-, Treue- und Verschwiegenheitspflichten zu beachten. Verletzt das Aufsichtsratsmitglied schuldhaft eine ihm obliegende Pflicht und ist dadurch (kausal) der Genossenschaft ein Schaden entstanden, kommt eine persönliche ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.3 Wege der Beendigung außerhalb des Genossenschaftsgesetzes

Rz. 127 Fraglich ist, ob es außerhalb der vorstehend aufgezählten Wege auch noch andere Möglichkeiten einer Beendigung der Mitgliedschaft in der eG gibt. Vereinbarungen über eine Verkürzung der Kündigungsfristen erklärt das Genossenschaftsgesetz für unwirksam (§ 65 Abs. 5 GenG). Dies galt nach bisher h. M. und der in der Vorauflage hierzu vertretenen Meinung umfassend, also ...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 2.1 Teilnahmerecht in der Generalversammlung

Jedem Mitglied (jedem Vertreter) kommt in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung ein unabdingbares Teilnahmerecht zu. Dies gilt selbst dann, wenn ein Mitglied oder ein Vertreter wegen eines Interessenkonflikts gemäß § 43 Abs. 6 GenG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.[1] Soweit sich ein Mitglied durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, ist auch dieser zur Teilnahme be...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.1 Prüfungspunkte

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten W...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antragspflicht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1023 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder ist sie überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO).[1] Die Regelung des § 15a Abs....mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 1074 Im Rahmen des "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist als Teil dieses umfassenden Schutzpakets unter anderem der Artikel 1, und zwar als "Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolven...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1028 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Genossenschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der eG in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1029 Auch während de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats fallen ebenso wie die Vorstandsmitglieder sowie die leitenden Angestellten der Genossenschaft in den Schutzbereich einer von der Genossenschaft abgeschlossenen D&O-Versicherung. Nach der ihr zugrunde liegenden Risikobeschreibung erfasst die D&O-Versicherung dabei ausschließlich solche Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher Haft...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat und Generalver... / 3 Aufsichtsratsvorsitzender als Leiter der Generalversammlung (Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung)

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 der MusterS obliegt die Leitung der Generalversammlung (Mitgliederversammlung, Vertreterversammlung) dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder bei seiner Verhinderung dem stellvertretenden Vorsitzenden. Übertragung der Sitzungsleitung Allerdings kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 5 Vergütung und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskussion spielt zunehmend auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Zum einen geht es hier um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen und Berichtspflichten rund um eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung. Generell sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit nach analogen Maßstäben, a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.2 Unterjährig auftretende Unterdeckung (Abs. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Zusatzbeitragssatz durch Änderung der Satzung zu erhöhen, wenn sich während des Haushaltsjahres ergibt, dass die Betriebsmittel der Krankenkasse einschließlich der Zuführung aus der Rücklage zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen. Dies gilt auch dann, wenn ein Zusatzbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben wurde. Auch die erstmalige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 1 HS 2)

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 3)

Rz. 24 Die Regelung des § 247 war insoweit "unvollständig", als sie bisher für Renten nur auf den allgemeinen Beitragssatz und für ausländische Renten den hälftigen allgemeinen Beitragssatz verwies. Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz nach § 242, der generell auch auf Renten anzuwenden ist, war nicht erwähnt. Soweit eine Krankenkasse einen solchen in der Satzung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3.3 Vorstand

Der Vorstand ist das hauptamtliche Organ des GKV-Spitzenverbandes und besteht aus höchstens 3 Personen (Organwalter). Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes entspricht dem und legt die Zahl auf 3 Personen fest. Der Vorstand muss geschlechtergerecht mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein. Die Organwalter sowie der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ermessensleistung

Begriff Bei bestimmten Leistungen dürfen die Sozialversicherungsträger nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden. Dabei sind gesetzliche Grenzen zu beachten. Das Ermessen ist pflichtgemäß auszuüben und gerichtlich überprüfbar. Wenn aufgrund des Sachverhalts nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, gibt es keinen Ermessensspielraum (Ermessensreduzierung auf Null). Ob das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3 Organe

Für den GKV-Spitzenverband handeln dessen Organe mit abgegrenzten Zuständigkeiten.[1] Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat. Außerdem gibt es eine Mitgliederversammlung und einen hauptamtlichen Vorstand. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gibt Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ab. Hinweis Mitgliederversammlung Die Mitg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 4 Lenkung-/Koordinierungsausschuss

Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet.[1] Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstands. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie je einem ...mehr