Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Beschlussfassungen in den V... / 3.5 Beschlussfassungen

Jedes Organ beschließt getrennt. Anträge, deren Annahme nicht jedes der beiden Organe beschließt, gelten als abgelehnt (§ 9 Abs. 2 Sätze 4 und 5 GO-AR).[1]mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 3.4 Beschlussfähigkeit

Zur Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Sitzungen ist erforderlich, dass jedes der Organe beschlussfähig ist (§ 9 Abs. 2 Satz 3 GO-AR).[1]mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 1.6 Alternative Formen der Beschlussfassung

Als Alternative zu den Vorstandssitzungen können nach der Mustergeschäftsordnung Vorstandsbeschlüsse auch wie folgt herbeigeführt werden (§ 7 Abs. 3): Schriftlich oder m Wege von Fernkommunikationsmedien. Wichtig Einverständnis erforderlich Diese alternativen Formen der Beschlussfassung kommen nur in Betracht, wenn sich alle Vorstandsmitglieder mit diesem Verfahren einverstanden...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 4 Praktische Umsetzung

Die Tagesordnung einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat könnte so lauten: Tagesordnung TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Vorstands und Aufsichtsrats vom _____ (Datum) TOP 3: Bericht des Vorstands über den Stand des Bauvorhabens _____ TOP 4: Neufassung der "Regeln für die Vergabe von Genossenschaftswohnu...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 1.9 Befangenheit von Vorstandsmitgliedern

Vorstandsmitglieder, die bei einem Beratungsgegenstand persönlich oder wirtschaftlich beteiligt sind, dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung über diesen Gegenstand nicht mitwirken (§ 7 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Vorstand). Praxis-Beispiel Beispiel Die Vorstandsmitglieder wollen im Rahmen eines Bauvorhabens einen Auftrag an eine GmbH vergeben. Die Ehefrau eines V...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 1.1 Gesetzliche Regelungen

Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Regelung über die Beschlussfassung in den Sitzungen des Vorstands.mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 1.2 Regelungen in der Satzung

Die Mustersatzung enthält einen Katalog von Gegenständen der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach § 28 der Mustersatzung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat auf der Grundlage von Vorlagen des Vorstands nach gemeinsamer Beratung durch getrennte Abstimmung über die Aufstellung des Neubau- und Modernisierungsprogramms, die Regeln für die Vergabe von Genoss...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 1.8 Zustimmungsbedürftige Beschlüsse

Beschlüsse über die Vornahme von Geschäften und Rechtsgeschäften, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sind dem Aufsichtsrat zuzuleiten. Sie dürfen erst ausgeführt werden, wenn dessen Zustimmung vorliegt (§ 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat). Praxis-Beispiel Beispiel Die Verlobte eines Vorstandsmitglieds möchte eine Genossens...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 3.6 Protokollierung der Beschlüsse

Über die Beschlüsse der gemeinsamen Sitzungen sind vom Schriftführer des Aufsichtsrats Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit ist sicherzustellen (§ 29 Abs. 3 der Mustersatzung). Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Sitzungen des Aufsichtsrats sinnge...mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / Zusammenfassung

Überblick Der Vorstand leitet die eG unter eigener Verantwortung (Leitungsbefugnis). Die Genossenschaft wird auch durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Zulässig ist aber, dass der Vorstand – im Rahmen seiner Leitungsbefugnis! – die Beschränkungen zu beachten hat, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (sog. Zustimmungsvorbehalte). Gesetze, Vor...mehr

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Bestellung eines Datenschut... / 2 Satzungsbeispiel

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Bestellung von Vorstandsmit... / 1.1 Anzahl der Vorstandsmitglieder

Nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) ist grundsätzlich erforderlich, dass eine Wohnungsgenossenschaft zwei Vorstandsmitglieder hat.[1] Aufgrund einer Satzungsregelung darf davon nur abgewichen werden, wenn eine Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder hat (sog. Kleinstgenossenschaften). Nur in diesem Ausnahmefall genügt es, wenn ein Vorstand einer eG aus nur einer Person...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Regelung über die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats.mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.2 Regelungen in der Satzung

§ 25 Abs. 9 der Mustersatzung sieht vor, dass sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gibt.mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.4 Beschlussfähigkeit

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäß oder gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung festgelegten Zahl der Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend ist (§ 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat).[1]mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.6 Alternative Formen der Beschlussfassung

Anstelle einer Aufsichtsratssitzung sind schriftliche Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen im Wege von Fernkommunikationsmedien nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht (§ 8 Abs. 3 GO-AR).[1]mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.8 Ausführung der Beschlüsse

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden von dem Vorsitzenden bzw. von der Vorsitzenden, im Fall seiner/ihrer Verhinderung durch seinen/ihren Stellvertreter/Stellvertreterin ausgeführt (§ 8 Abs. 7 GO-AR).[1]mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2 Sitzungen des Aufsichtsrats

2.1 Gesetzliche Regelungen Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Regelung über die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats. 2.2 Regelungen in der Satzung § 25 Abs. 9 der Mustersatzung sieht vor, dass sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gibt. 2.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat – Wohnungsgenossenschaften – (GO-V) enthält u. a. Regelungen bezüglich: Wahl und Vorsitz, Sitzungen, Beschlussfassung und Protokollierung.mehr

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Bestellung von Vorstandsmit... / 1.3 Anforderungen an die Vorstandsmitglieder

Zu unterscheiden ist zwischen rechtlichen und fachlichen Anforderungen. In rechtlicher Hinsicht ist das Genossenschaftsgesetz und ggf. die Satzung zu beachten. Das Genossenschaftsgesetz verlangt nur, dass die Vorstandsmitglieder – wie auch die Aufsichtsratsmitglieder – Mitglieder der eG sein müssen.[1] Hierfür genügt auch, dass das neu gewählte Vorstandsmitglied mit Beginn se...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.5 Beschlussfassungen

Der Aufsichtsrat fast nach der Mustersatzung und der Mustergeschäftsordnung seine Beschlüsse mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt (§ 8 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat).[1] Bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses werden Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt (§ 8 Abs. 2...mehr

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Beschlussfassungen in den V... / 2.7 Protokollierung der Beschlüsse

Über die Beschlüsse sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Niederschriften sind sicherzustellen (§ 8 Abs. 6 Sätze 1, 2 und 4 GO-AR).[1] Die Niederschrift über die Beschlüsse muss die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Art der Beschlussfassung, das Abstimmungsergebnis...mehr

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Ausschluss eines Mitglieds ... / 2.2.2 Ausschluss durch Vorstandsbeschluss

Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands (§ 11 Abs. 2 Satz 1 der Mustersatzung). Empfehlungen zu Regelungen über die Beschlussfassung des Vorstands, und damit auch hinsichtlich des Ausschlusses eines Mitglieds, enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand – Wohnungsgenossenschaften.[1]mehr

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Ausschluss eines Mitglieds ... / 5 Praktische Umsetzung

Der Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Vorstands über den Ausschluss eines Mitglieds kann lauten: Tagesordnung TOP ___: Ausschluss eines Mitglieds gemäß § … der Satzung Der entsprechende Beschlussvorschlag kann wie folgt formuliert werden: Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag zu TOP ___: Der Vorstand beschließt gemäß § … der Satzung den Ausschluss des Mitglieds .............mehr

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Beteiligung mit weiteren (f... / 3 Praktische Umsetzung

Der Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Vorstands hinsichtlich der Zulassung der Übernahme von weiteren Geschäftsanteilen eines Mitglieds könnte lauten: Tagesordnung TOP ___: Zulassung der Übernahme von weiteren Geschäftsanteilen gemäß § … der Satzung. Der entsprechende Beschlussvorschlag könnte wie folgt formuliert werden: Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag zu TOP ___: Der...mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.5 Ausschluss eines Mitglieds

Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Gründe, unter denen ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden kann. Die Gründe, aus denen ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden kann, müssen vielmehr in der Satzung bestimmt sein (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GenG). Das Gesetz schreibt nur vor, dass ein Ausschluss nur zum Schluss eines Geschäftsjahrs zulässig ...mehr

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Bestellung von Vorstandsmit... / 4 Anmeldung der Eintragung in das Genossenschaftsregister

Die Anmeldung der Eintragung eines (neuen) Vorstandsmitglieds in das Genossenschaftsregister muss vom Vorstand in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.[1] Es genügt hierfür, dass der Vorstand durch seine Mitglieder in vertretungsberechtigter Zahl vertreten wird. Die Eintragung in das Register hat aber nur deklaratorische, d. h. rechtsbekundende Wirkung. Das Vorstandsamt beg...mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 2.4.3 Protokollierung der Beschlüsse

Über die Beschlüsse der gemeinsamen Sitzungen sind vom Schriftführer des Aufsichtsrats Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit ist sicherzustellen (§ 29 Abs. 3 der Mustersatzung). Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Sitzungen des Aufsichtsrats sinnge...mehr

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Bestellung von Vorstandsmit... / Zusammenfassung

Überblick Wenn der Ablauf der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern bevorsteht, sollten rechtzeitig die Weichen für eine Wieder- oder Neubestellung gestellt werden. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Genossenschaft müssen neben den betriebswirtschaftlichen und praktischen Erwägungen vor allem auch die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Anforderungen beach...mehr

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Ausschluss eines Mitglieds ... / 3.1 Genossenschaftsinterne Berufung

Aufgrund einer Satzungsregelung besteht die Möglichkeit, dem ausgeschlossenen Mitglied vor einer Inanspruchnahme des gerichtlichen Rechtsschutzes ein genossenschaftsinternes Rechtmittel einzuräumen. Dementsprechend sieht die Mustersatzung vor, dass das ausgeschlossene Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses durch einen an den Vorstand gerich...mehr

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Beschlussfassungen in der G... / 1 Gegenstände der Beschlussfassung

Die Aufgaben der Generalversammlung ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung. Die Mustersatzung enthält einen Zuständigkeitskatalog (§ 35): Wichtig Unterscheiden! Zwischen den Gegenständen der Beratung und der Beschlussfassung bei der Behandlung der Tagesordnung ist zu unterscheiden! Nur Beratung – und keine Beschlussfassung (!) – über: den Lagebericht des Vors...mehr

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Einberufung der Generalvers... / 2 Zuständigkeit für die Einberufung

Die Einberufung der Generalversammlung kann sowohl durch den Vorstand als auch durch den Aufsichtsrat erfolgen. 2.1 Einberufungsrecht des Vorstands Der Vorstand hat ein gesetzliches Einberufungsrecht (§ 44 Abs. 1 GenG). Danach wird die Generalversammlung durch den Vorstand einberufen, wenn nicht (nach Satzung oder Gesetz) auch andere Personen dazu befugt sind. 2.2 Einberufungsr...mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 2.4.2 Beschlussfassungen

Jedes Organ beschließt getrennt. Anträge, deren Annahme nicht jedes der beiden Organe beschließt, gelten als abgelehnt (§ 29 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Mustersatzung, § 9 Abs. 2 Sätze 4 und 5 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat).mehr

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Beteiligung mit weiteren (f... / 2.2.1 Zuständiges Organ für die Entscheidung

Nach der Mustersatzung entscheidet der Vorstand – wie im Fall des Erwerbs der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (§ 4 Satz 2 der Mustersatzung) auch über die Zulassung der Übernahme einer Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 der Mustersatzung).mehr

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Einberufung der Generalvers... / 4.1 Antragsrecht hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte

Vorstand, Aufsichtsrat, qualifizierte Minderheit (mindestens 10 % der Mitglieder (§ 45 Abs. 2 GenG i. V. m. § 45 Abs. 1 GenG; § 33 Abs. 3 Satz 2 MS i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 2 MS) soweit die Generalversammlung dafür zuständig ist (!).mehr

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Ausschluss eines Mitglieds ... / 2.1 Gesetzliche Voraussetzungen

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Ausschluss nur zum Schluss eines Geschäftsjahrs zulässig ist (§ 68 Abs. 1 Satz 2 GenG). Weiter ist geregelt, dass der Beschluss, durch den das Mitglied ausgeschlossen wird, dem Mitglied vom Vorstand unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen ist (§ 68 Abs. 2 Satz 1 GenG).mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Regelungen zu gemeinsamen Beratungen und Beschlussfassungen von Vorstand und Aufsichtsrat.mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 2.4.1 Beschlussfähigkeit

Nach der Mustersatzung ist zur Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Sitzungen erforderlich, dass jedes der Organe beschlussfähig ist (§ 29 Abs. 2 Satz 1 der Mustersatzung, § 9 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat).mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 9.2.2 Teilnahme an der Generalversammlung

In diesen Fällen ist zwischen der Generalversammlung in Form der Mitgliederversammlung und der Vertreterversammlung zu unterscheiden. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird das Stimmrecht von geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen durch gesetzliche Vertreter ausgeübt (§§ 43 Abs. 4 Satz 2 GenG, 31 Abs. 2 MS). Die Anordnung der Betreuung setzt aber gerad...mehr

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Ausschluss eines Mitglieds ... / 2.2.4 Folgen der Mitteilung des Ausschließungsbeschlusses

Vom Zeitpunkt der Absendung des Ausschließungsbeschlusses an kann das ausgeschlossene Mitglied nicht mehr an der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung teilnehmen.[1] Außerdem endet in diesem Fall die Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat (§ 68 Abs. 2 GenG).mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 3 Praktische Umsetzung

Die Tagesordnung einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Beschlussfassung über Gegenstände der gemeinsamen Beratungen könnten so lauten: Tagesordnung TOP ___: Neufassung der "Regeln für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen" gem. § 28 Buchst. b der Satzung. TOP ___: Neufassung der "Grundsätze und das Verfahren über die Veräußerung von bebauten und unbeba...mehr

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Ausschluss eines Mitglieds ... / 2.2.3 Mitteilung des Ausschließungsbeschlusses

Der Ausschließungsbeschluss ist dem ausgeschlossenen Mitglied unverzüglich vom Vorstand durch eingeschriebenen Brief (z. B. Einwurfeinschreiben) mitzuteilen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 der Mustersatzung). Um sicherzustellen, dass dem betroffenen Mitglied der Ausschließungsbeschluss zugeht und im Fall einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung durch die Genossenschaft ggf. der Be...mehr

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Beteiligung mit weiteren (f... / 2.2.3 Entscheidung über die Zulassung der Übernahme weiterer Geschäftsanteile

Ebenso wie im Fall des Erwerbs der Mitgliedschaft in der eG besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Übernahme von weiteren Geschäftsanteilen, sofern nicht die Satzung eine entsprechende Regelung enthält. Der Vorstand als zuständiges Organ nach der Mustersatzung entscheidet somit grundsätzlich nach freiem Ermessen, wobei aber der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrund...mehr

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Bestellung von Vorstandsmit... / 3 Entscheidung durch den Aufsichtsrat als Gremium

Im Genossenschaftsgesetz ist geregelt, dass der Aufsichtsrat die eG gegenüber den Vorstandsmitgliedern (gerichtlich und außergerichtlich) vertritt.[1] Nach der Mustersatzung unterzeichnet der Aufsichtsratsvorsitzende zwar namens der Genossenschaft die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern.[2] Der Aufsichtsratsvorsitzende kann den Aufsichtsrat einer Genossenschaft ...mehr

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Ausschluss eines Mitglieds ... / 3.2 Gerichtlicher Rechtsschutz

Wenn ein Mitglied den genossenschaftsinternen Rechtsschutz ausgeschöpft hat, steht ihm noch die Möglichkeit zur Verfügung, anschließend den Rechtsweg zu den Zivilgerichten zu beschreiten. In Fällen, in denen – wie es im Bereich der Wohnungsgenossenschaften üblich ist – der Vorstand und der Aufsichtsrat als genossenschaftsinterne Berufungsinstanz über den Ausschluss entscheide...mehr

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Beschlussfassung über Gegen... / 2.2 Regelung in der Mustersatzung

§ 29 Abs. 1 der Mustersatzung schreibt vor, dass gemeinsame Sitzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats regelmäßig abgehalten werden sollen. Die Sitzungen werden in der Regel auf Vorschlag des Vorstands vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats einberufen. Die Sitzungen leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein von diesem benannter Vertreter. Auf Verlangen des Prüfungsve...mehr

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Beschlussfassungen in der G... / 6 Praktische Umsetzung

Die Tagesordnung einer Generalversammlung könnte so aussehen: Tagesordnung TOP 1: Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer TOP 2: Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr ____ TOP 3: Bericht des Aufsichtsrats TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses ______ TOP 5: Verwendung des Bilanzgewinns _________ TOP 6: Entlastung des Vorstands TOP 7: Entlastung des Aufsicht...mehr

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Einberufung der Generalvers... / 2.2 Einberufungsrecht des Aufsichtsrats

In der Praxis der Wohnungsgenossenschaften beruft in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund der jeweiligen Satzung die Generalversammlung ein (s. auch die Empfehlung in § 33 Abs. 1 Satz 1 der Mustersatzung). Wichtig Keine Einschränkung des Vorstands Das gesetzliche Einberufungsrecht des Vorstands ist dadurch nicht eingeschränkt (so auch die Klarstellung in § 33 Abs. 1...mehr

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Einberufung der Generalvers... / 6 Praktische Umsetzung

Eine Einladung zur ordentlichen Generalversammlung könnte so aussehen: Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Sehr geehrte Frau ____ (Name des Mitglieds), sehr geehrter Herr _______ (Name des Mitglieds), zur ordentlichen Generalversammlung unserer Genossenschaft wird hiermit eingeladen. Die Generalversammlung findet statt am ______ (Wochentag), den ______ (Datum), um ____...mehr

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Einberufung der Generalvers... / 1.2 Außerordentliche Generalversammlung

Die außerordentliche Generalversammlung ist der Ausnahmefall. Sie hat in folgenden Fällen stattzufinden: "Wenn es im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist" (so § 38 Abs. 2 Satz 1 GenG; § 32 Abs. 3 Mustersatzung), in sonstigen Fällen, die im Genossenschaftsgesetz oder in der Satzung genannt sind. Konkrete Einberufungsgründe für eine außerordentliche Generalversammlung si...mehr