Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kapitalgesellschaft / 1.5.3 Geschäftsführung & Kontrolle

Die Leitung der KGaA übernimmt der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär). •Es gibt keinen klassischen Vorstand wie in einer AG. •Die Hauptversammlung der Aktionäre hat weniger Einfluss als bei einer AG, da der Komplementär viele Entscheidungen eigenständig trifft. •Ein Aufsichtsrat ist vorgeschrieben, hat aber weniger Einfluss als in einer AG. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kapitalgesellschaft / 1.5 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Ist der Komplementär dann, ähnlich der GmbH & Co. KG, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft, handelt es sich hier um eine GmbH & Co. KGaA. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönlich... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Eine eindeutige gesetzliche Haftung für die IT-Sicherheit in Unternehmen folgt aus gesetzlichen Regelungen, die greifen, wenn Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit gelangen, schwere wirtschaftliche Schäden durch die mutwillige oder fahrlässige Zerstörung von Unternehmensdaten entstehen oder z. B. vom E-Mail-Server des Unternehmens Massen-Mails mit Viren verschickt werden. O... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 1 Vorbemerkung

IT-Sicherheit muss sein: Nicht nur in börsennotierten Unternehmen, sondern auch in GmbHs, AGs und anderen Kapitalgesellschaften sind Vorstände und Geschäftsführer für die IT-Sicherheit persönlich haftbar. Der Gesetzgeber schreibt außerdem die Rechtskonformität sämtlicher Unternehmensabläufe vor. Und dann sind da ja auch noch die Banken und die ISO-Zertifizierung, die auch an... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 2.2 Strafrechtliche Folgen

Auf den ersten Blick eindeutiger ist die Haftung bei Fällen mangelnder IT-Sicherheit geregelt, die unter das Strafgesetzbuch ( StGB) fallen. Dort gibt es etwa im § 203 für Ärzte, Rechtsanwälte und andere bestimmte Berufsgruppen Sonderregelungen, die auch Freiheitsstrafen vorsehen, wenn vertrauliche Angaben von Patienten, Mandanten oder Klienten ohne deren Einwilligung in die ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 3 IT-Compliance

Im betriebswirtschaftlichen Jargon werden gerne Anglizismen verwendet. Ein Begriff, der mittlerweile nicht mehr wegzudenken ist, lautet Compliance. Gemeint ist damit die Rechtskonformität, also die Umsetzung und das Befolgen aller gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und Verpflichtungen. Betroffen vom Compliance-Gebot sind alle Kapitalgesellschaften – also auch kleine G... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 1.11 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.14 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz. 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz. 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 33

Die Kommission empfiehlt, die DRV organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann. Ausgangslage Die heutige Struktur der DRV ist Ergebnis historisch gewachsener politischer Kompromisse, die zuletzt 2005 neu justiert wurden. Regionale Präsenz, Selbstverwaltung und... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 25

Die Kommission empfiehlt, Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausgangslage Mitglieder der Vorstände von Aktiengesellschaften sind für ihre Vorstandstätigkeit nicht versicherungspflichtig in der gesetzliche Rentenversicherung. Die Regelung wird begründet mit ihrer wirtschaftlich starken St... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 21

Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an. Mit einer Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschafte... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / I. Vorwort

Die demografische Alterung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen. Dieser demografische Wandel lässt sich allenfalls gestalten, aber nicht durch Reformen aus der Welt schaffen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden. Damit treffen unterschiedliche, gleichermaßen berecht... mehr

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Riester-Rente / 2.1.7 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehörten bisher nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Dies galt bis zu den mit dem Altersvorsorgereformgesetz zum 1.1.2027 vorgenommenen Anpassungen insbesondere für... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets bis zur Obergrenze von 110 EUR lohnsteuerfrei und nur der 110 EUR übersteigende Betrag ist lohnsteuerpflichtig (Freibetr... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Arbeitszeitkonto

Sozialversicherungsrechtlich wird unterschieden zwischen sog. Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen, die regelmäßig keine steuerlichen Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat einen ­Anwendungserlass zur steuerlichen Behandlung von Wertguthaben herausgegeben.[1] Der dabei verwendete Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthaben... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.5 Arbeitgeberstellung bei Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen in Sonderfällen

Rz. 178 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wenn das im Ausland ansässige verbundene Unternehmen lediglich den formellen Anstellungsvertrag mit der natürlichen Person schließt und an das inländische verbundene Unternehmen überlässt und die natürliche Person in das deutsche Handelsregister einträgt, ist das deutsche aufnehmende Unternehmen dann als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzuseh... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Die Eingliederung überlagernde Rechtsverhältnisse

Rz. 45 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Selbst wenn im Außenverhältnis der Eindruck der Eingliederung entsteht, kann ein anderes Rechtsverhältnis dies ausschließen. Nicht in den Betrieb eines anderen eingegliedert ist nämlich, wer iRe eigenen Betriebs selbständig tätig wird (> Rz 60 ff). Rz. 46 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Unter diesem Gesichtspunkt ist der ehrenamtliche Vorsitzende ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aktiengesellschaft

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine > Juristische Person des Privatrechts. Sie kann eine > Öffentliche Kasse führen, wenn sie der Dienstaufsicht und Prüfung der Finanzgebarung durch die inländische öffentliche Hand unterliegt. Organe der AG sind der Vorstand (> Vorstandsmitglieder), der > Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Als juristische Pers... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Steuerliche Rechtslage für den Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, und ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 348 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 2 KStG idF des StVergAbG ist das Einkommen der OG dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj endet, in dem der GAV wirksam wird. § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG wurde parallel geändert. Bei nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederten OG wird der GAV mit seiner Eintragung in das HReg wirksam; bei eingegliederten OG tritt die... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.1 Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 352 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei der Besteuerung der Organe von Kapitalgesellschaften ist zwischen den geschäftsführenden und den überwachenden Organen zu unterscheiden. Rz. 353 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Vergütungen von geschäftsführenden Organen (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich des Art. 15 O... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.1 Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen

Rz. 155 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer in das aufnehmende Unternehmen eingebunden ist, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das aufnehmende Unternehmen die Verantwortung oder das Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse trägt und der Arbeitnehmer den... mehr

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Sachbezüge-ABC / Amtseinführung/Verabschiedung/Arbeitnehmerfeiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerpflichtig, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer die Freigrenze von 110 EUR nicht übersteigen. Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche... mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.3 Der Vorstand

Der Vorstand eines Vereins kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Beschlüsse sind in der in der Satzung vorgesehenen Form herbeizuführen. Es empfiehlt sich, dort auch die Möglichkeit von virtuellen Sitzungen und entsprechender Beschlussfassung vorzusehen. Nach § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB sind die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich unentgeltlich tätig. Im Zivilrec... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.1 Die Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder des Vereins zu laden. Sie ist wie in der Satzung vorgesehen abzuhalten. Die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ist nun auch gesetzlich geregelt. Bei der Einberufung der Mitgliederversammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch virtuell teilnehmen können. Die Mitglieder können darüber hi... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.4 Fehlende Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein kann auch widerrufen werden, wenn die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleistet ist.[1] Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen für die Mitglieder nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen organisiert wird. Die Unfähigkeit des Vorstands zur ordnungsgemäßen Durchführung ist jedoch auch e... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 3.1 Gründungsversammlung

Konstituierender Akt des Vereins ist die Gründungsversammlung. Sie hat im Wesentlichen 2 Aufgaben: zum einen die Satzung des Vereins mit dem erforderlichen Inhalt[1] zu beschließen und zum anderen den Vorstand zu wählen, der die Anmeldung zum Vereinsregister vorzunehmen hat.[2] Ein eingetragener Verein muss mindestens 7 Gründungsmitglieder [3] haben. Die Satzung ist ebenfalls... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5 Die Organe des Vereins

Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Organe des Vereins: die Mitgliederversammlung [1], an deren Stelle bei Lohnsteuerhilfevereinen auch eine Vertreterversammlung treten kann[2], und der Vorstand.[3] Die Aufgabenabgrenzung erfolgt durch Satzung, dabei ist zu beachten, dass der Vorstand jedenfalls die Entscheidungsbefugnisse für laufende Geschäfte erhält, da sonst eine sachgemäße ... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.6 Sicherstellung der sachgemäßen Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen

Die sachgemäße Ausübung der Beratungstätigkeit betrifft das tatsächliche Wirken des Vereins, seiner Organe und Mitarbeiter. Die Satzung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen hat, kann die Sicherstellung nicht leisten. Die Sicherstellung der sachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen durch die Satzung wird daher nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 StBerG in erster Linie durch ... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.1 Meldepflichten

Der Vorstand hat der für den Sitz des Vereins zuständigen Aufsichtsbehörde unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen: jede Satzungsänderung innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch die Mitglieder-(Vertreter-)Versammlung.[1] Der Meldung ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Niederschrift über die Beschlussfassung beizulegen. den Prüfungsbericht der Ges... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.5 Weitere Organe

Es ist dem Lohnsteuerhilfeverein unbenommen, durch Satzung weitere Organe, z. B. Beirat, Aufsichtsrat, einzusetzen. Da derartige Organe gesetzlich nicht vorgesehen sind, können aus den gesetzlichen Vorschriften auch keine Voraussetzungen für ihre Wahl, Zusammensetzung oder Tätigkeit abgeleitet werden.[1] Allerdings ist es unzulässig, Aufgaben und Rechte, die gesetzlich der M... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.4 Besondere Vertreter

Durch Satzung können neben dem Vorstand nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BGB besondere Vertreter für bestimmte Geschäfte bestimmt werden. Da jedenfalls die Beratungsstellenleiter regelmäßig gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten für den Verein auftreten, sind sie satzungsmäßig als besondere Vertreter vorzusehen. Hierbei ist auch zu regeln, inwieweit sie gegenüber den Mitgli... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.4 Haftung

Der Verein kann die Haftung für das Verschulden seiner Organe und seiner Angestellten bei der Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber den Mitgliedern nicht ausschließen.[1] § 31 BGB sieht hier ebenfalls eine allgemeine Haftung des Vereins für Schäden vor, die durch Vereinsorgane verursacht wurden. Diese Regelung wird durch die §§ 31a und b BGB im Falle einer unentgeltlichen ... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4 Die Satzung des Lohnsteuerhilfevereins

Die Satzung eines eingetragenen Vereins ist nach ihrer Rechtsnatur ein mehrseitiger Vertrag. Das Mitglied verpflichtet sich durch die Zustimmung zur Gründung oder durch den Eintritt in den Verein, die durch Satzung festgelegten Pflichten zu übernehmen und erhält die satzungsmäßigen Mitgliedsrechte. Gegenüber Dritten hat die Satzung nur ausnahmsweise Rechtswirkung, z. B. bei ... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.3 Geschäftsprüfung

Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nach § 26 Abs. 1 StBerG einer jährlichen Geschäftsprüfung unterziehen. Bei dieser Geschäftsprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der nach § 23 StBerG zu fertigenden Aufzeichnungen bzw. der Buchführung zu überprüfen. Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts sind: die Vermögensübersicht, die Gewinn und Verlustrechnung, die Gehälter u... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.2 Die Vertreterversammlung

Ein effektives Mitwirken der Mitglieder in der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn die Zahl der Mitglieder überschaubar bleibt. Daher können Lohnsteuerhilfevereine anstelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung treten lassen.[1] Für die Vertreterversammlung gelten die Regelungen für hybride oder virtuelle Mitgliederversammlungen entsprechend.[2] Es empf... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.5 Bußgeldvorschriften

Neben den genannten Sanktionen können Verstöße des Vorstands gegen die gesetzlichen Pflichten auch mit Bußgeldern geahndet werden.[1] Anders als bei diesen Sanktionen kann ein Bußgeld auch noch verhängt werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist. Allerdings setzt die Verhängung eines Bußgelds stets vorsätzliches Verhalten voraus. mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 2.3 Verbraucherschutz

Einen breiten Raum nehmen Regelungen zum Schutz der gesetzesunkundigen Vereinsmitglieder vor wirtschaftlicher Übervorteilung ein. Neben Vorschriften, die eine bessere Kontrolle des Vorstands durch die Mitglieder ermöglichen[1] oder die Durchsetzung der Rechte des einzelnen Mitglieds erleichtern[2], ist vor allem die Untersagung anderer wirtschaftlicher Betätigungsformen im Z... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.4 Ein- und Austritt von Mitgliedern

Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern sind nach § 58 Nr. 1 BGB Sollvorschriften, doch empfiehlt es sich für Lohnsteuerhilfevereine, in der Satzung die Bedingungen festzulegen, da die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Beratungsbefugnis ist. Grundsätzlich ist es allerdings nicht erforderlich, dass Beratungsstellenleiter und andere Mitarbeiter in den Beratung... mehr

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Workforce Analytics 2.0 – V... / 6.2 Struktur einer AI-Governance-Organisation

Ein modernes Governance-Modell gliedert sich in drei Ebenen, die ineinandergreifen wie ein Regelkreis: Strategische Ebene: Der Vorstand, der CHRO und ein interdisziplinäres AI Ethics Board definieren Leitlinien, Risikokategorien und Zielsysteme. Sie legen fest, wie viel Risiko eine Organisation eingehen will und welche Prinzipien unverhandelbar sind. Governance beginnt hier a... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Workforce Analytics 2.0 – V... / 6.5 Erfolgsfaktoren und Hemmnisse

Vier Faktoren entscheiden über den Erfolg lernender Governance: Top-Management-Sponsorship – Nur wenn Vorstand und CHRO das Thema sichtbar führen, entsteht Legitimität. Klare Rollen und Zuständigkeiten – Unklare Verantwortung ist der Hauptgrund für Compliance-Lücken. Systemintegration – Daten-, IT- und HR-Systeme müssen semantisch verbunden sein; Fragmentierung erzeugt Blindste... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Workforce Analytics 2.0 – V... / 5.5 Responsible AI – Ethik als Organisationssystem

Verantwortliche KI-Nutzung entsteht nicht durch Richtlinien allein, sondern durch Strukturen. Responsible AI ist kein Projekt, sondern eine dauerhafte Governance-Architektur mit klaren Rollen, Prozessen und Prüfmechanismen. Ein belastbares Modell umfasst vier Ebenen: Strategisch: Der Vorstand oder das AI Ethics Board definiert Leitprinzipien und Risikokategorien. Taktisch: Poli... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Workforce Analytics 2.0 – V... / 2.5 Von Compliance zu lernender Governance

Die eigentliche Herausforderung beginnt, wenn die Pflicht erfüllt ist. Governance ist kein Kontrollkästchen, sondern eine Lernarchitektur. Unternehmen, die den AI Act ernst nehmen, verstehen ihn nicht als Regulierung, sondern als Einladung, Verantwortung professionell zu gestalten. Sie verbinden juristische Nachweise mit ethischer Reflexion – und machen daraus ein Qualitätsm... mehr