Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.5 Arbeitgeberstellung bei Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen in Sonderfällen

Rz. 178 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wenn das im Ausland ansässige verbundene Unternehmen lediglich den formellen Anstellungsvertrag mit der natürlichen Person schließt und an das inländische verbundene Unternehmen überlässt und die natürliche Person in das deutsche Handelsregister einträgt, ist das deutsche aufnehmende Unternehmen dann als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzuseh... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Die Eingliederung überlagernde Rechtsverhältnisse

Rz. 45 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Selbst wenn im Außenverhältnis der Eindruck der Eingliederung entsteht, kann ein anderes Rechtsverhältnis dies ausschließen. Nicht in den Betrieb eines anderen eingegliedert ist nämlich, wer iRe eigenen Betriebs selbständig tätig wird (> Rz 60 ff). Rz. 46 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Unter diesem Gesichtspunkt ist der ehrenamtliche Vorsitzende ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aktiengesellschaft

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine > Juristische Person des Privatrechts. Sie kann eine > Öffentliche Kasse führen, wenn sie der Dienstaufsicht und Prüfung der Finanzgebarung durch die inländische öffentliche Hand unterliegt. Organe der AG sind der Vorstand (> Vorstandsmitglieder), der > Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Als juristische Pers... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Steuerliche Rechtslage für den Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, und ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 348 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 2 KStG idF des StVergAbG ist das Einkommen der OG dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj endet, in dem der GAV wirksam wird. § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG wurde parallel geändert. Bei nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederten OG wird der GAV mit seiner Eintragung in das HReg wirksam; bei eingegliederten OG tritt die... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.1 Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 352 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei der Besteuerung der Organe von Kapitalgesellschaften ist zwischen den geschäftsführenden und den überwachenden Organen zu unterscheiden. Rz. 353 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Vergütungen von geschäftsführenden Organen (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich des Art. 15 O... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.1 Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen

Rz. 155 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer in das aufnehmende Unternehmen eingebunden ist, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das aufnehmende Unternehmen die Verantwortung oder das Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse trägt und der Arbeitnehmer den... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Prozessuales

Rz. 18 Der Mieter kann die Auskunft grundsätzlich einklagen, wenn der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht erteilt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen die höchstzulässige Miete nach § 556d Abs. 1 trägt der Mieter (Fleindl, WuM 2015, 212). Hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs hat der Mieter zu beweisen, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig gerügt ha... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 1.11 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.3 Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren

Rz. 156 Zivilrechtlich gültig, und damit eine geeignete Basis für die schuldrechtliche Veranlassung, ist das Geschäft nur, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft, der das Geschäft abgeschlossen hat, insoweit vertretungsbefugt war.[1] Grundsätzlich vertritt der Geschäftsführer die GmbH bzw. der Vorstand die AG unbeschränkt und unbeschränkbar. Einschränkungen, die sich aus ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.1 Beherrschung durch Verfügung über die Stimmrechte

Rz. 128 Die Stellung eines beherrschenden Gesellschafters liegt vor, wenn der Gesellschafter aufgrund seiner Gesellschafterposition den Abschluss des Geschäftes, dessen Beurteilung als verdeckte Gewinnausschüttung infrage steht, erzwingen kann. Maßgebend ist somit, ob der Gesellschafter aufgrund der aus seiner Gesellschafterposition fließenden Stimmrechte den entscheidenden ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Außerordentliche Kündigung:... / 2.3 Einhaltung der Ausschlussfrist

Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen erfolgen. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss die Kündigungserklärung zugehen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Vermutungen, selbst grob fahrlässige Unkenntnis, reichen nicht ... mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 2.2 Arbeitnehmerbegriff

Arbeitnehmer i. S. d. § 17 KSchG sind diejenigen im Sinne von § 1 KSchG . Auszubildende und Volontäre werden miterfasst. Dagegen greifen die Vorschriften nicht für Heimarbeiter, freie Mitarbeiter und Handelsvertreter. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist im Rahmen von § 17 KSchG ohne Bedeutung. Denn die Vorschrift verfolgt einen arbeitsmarktpolitischen Zweck und nicht den i... mehr

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D&O im Dieselskandal: SdK klagt erneut – was der VW-Fall für die Praxis bedeutet

Zusammenfassung Das Verfahren rund um den D&O-Vergleich im VW-Dieselskandal geht in die nächste Runde. Nach dem BGH-Urteil vom September 2025, das den Deckungsvergleich von 2021 für nichtig erklärte, hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger nun auch die Neuauflage der Hauptversammlungsbeschlüsse vom Juni 2026 angefochten. Worum geht es? Der Streit hat eine lange Vorgeschi... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.11 Checkliste für den sicheren Zugang von Kündigungen

Praxis-Tipp Checkliste für den sicheren Zugang von Kündigungen Arbeitnehmer befindet sich im Betrieb Persönliche und offene (ohne Umschlag) Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers auf einem Zweitexemplar; Übergabe erfolgt durch oder im Beisein eines anderen Mitarbeiters des Unternehmens (= Zeuge), der nicht Geschäftsführer/Vorstand/GbR- od... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kündigung: Form und Zugang ... / 1.3 Kündigung durch Vertreter

Stellvertreter oder Organ Die Kündigung kann durch den Arbeitgeber als Kündigungsberechtigtem selbst erfolgen oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter. Unterzeichnet ein Vertreter des Arbeitgebers das Kündigungsschreiben, muss in diesem ein Zusatz auf das Vertretungsverhältnis hinweisen.[1] Zur Vorlage einer Vollmachtsurkunde, die dringend anzuraten ist, siehe sogl... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.7 Zustellung durch Boten

Der Kündigende kann das Kündigungsschreiben per Boten überbringen lassen. Das geschieht in der Praxis häufig und stellt bei Beachtung der nachfolgenden Punkte einen relativ sicheren Zustellungsweg dar. Um späteren Beweisproblemen bzw. Erinnerungslücken des Boten als Zeuge vor Gericht zu begegnen, sollte dem Boten ein auszufüllendes Formblatt mitgegeben werden, worin dieser Da... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.3 Zugang unter Anwesenden

Beim Zugang unterscheidet das Gesetz, ob die Kündigung einem Anwesenden oder einem Abwesenden erklärt werden soll. Einem Anwesenden geht die Kündigung mit der Übergabe des Kündigungsschreibens sofort zu und wird damit wirksam. Es kommt nicht darauf an, ob oder wann der Empfänger es liest. Die Kündigung ist auch dann zugegangen, wenn der Arbeitnehmer das Schreiben zurückgibt.... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftungsmaßstab

Rn 48 Die gesetzliche Regelung fordert eine schuldhafte Pflichtverletzung. Dabei gelangen im Ausgangspunkt die Grundsätze des § 276 BGB zur Anwendung, d.h. der Verwalter hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen.[1] Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Zur Ausfüllung dieses allgemeinen Fahrlässigkeitsbegri... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitnehmerkammern / 2 Bremen

In Bremen[1] gilt Folgendes: Der Arbeitnehmerkammer gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben die Arbeitnehmerkammern von allen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe die Vollversammlung der Kammer festsetzt. Eine Beitragspflicht besteht für geringfügig Beschäftigte ni... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.13 Rentenpaket

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Rentenversicherung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Die Regelaltersgrenze soll an die steigende L... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3 Eignung der Überwachungsperson(en): Kompetenzen des Menschenrechtsbeauftragten

Um eine wirksame Überwachung des Risikomanagementsystems sicherzustellen, muss eine der Aufgabenstellung[1] entsprechend geeignete Person oder Personenmehrheit ausgewählt werden. Das Gesetz macht diesbezüglich keine direkten Vorgaben, zumal die Bestellung der/des Menschenrechtsbeauftragten auch nur eine Empfehlung ist. Die Eignung ist damit nicht an formelle Voraussetzungen ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "A... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsschulden

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Muss der Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins für Schulden des Vereins einstehen, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Gunsten einer förderungswürdigen Einrichtung erwachsen, kann er diese Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Die Haftung des Vorstands kann sich au... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Einbindung des Aufsichtsorgans

Rz. 294 Nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. AktG, GenG) besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die durch den Vorstand ausgeübte Geschäftsführung des Unternehmens zu überwachen. Es versteht sich daher von selbst, dass sich das Aufsichtsorgan im Rahmen seiner Überwachungspflichten auch intensiv mit der strategischen Ausrichtung des Institutes und deren... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Forderungen des Gesetzgebers

Rz. 13 Der Gesetzgeber räumt der Notwendigkeit von Strategien einen hohen Stellenwert ein. So hat der Vorstand nach § 90 Abs. 1 AktG dem Aufsichtsrat u. a. über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten. Dabei ist auch auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe von G... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Führung bedeutet, bewusst auf das Verhalten anderer Menschen einzuwirken, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Nichts anderes gilt für die Führung leitender Manager von Unternehmen, denn diese wirken zielgerichtet auf ihre Mitarbeiter ein, um z. B. Strategien umzusetzen. Führung geht in diesem Zusammenhang immer mit der Übernahme von Verantwortung einher. Zwar ist dies... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Grenzen des Risikomanagements auf Gruppenebene

Rz. 37 Auch für das Risikomanagement auf Gruppenebene gilt der Grundsatz der Proportionalität (→ AT 1 Tz. 3). Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt insbesondere von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der von der Gruppe betriebenen Geschäftsaktivitäten ab. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG auf § 25a Abs. 1 Satz 4 KWG. Ein "wirksames Ri... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ausschüsse mit Entscheidungskompetenzen

Rz. 24 In der Praxis werden Kreditvergaben häufig von Ausschüssen entschieden, die sich aus Mitarbeitern unterschiedlicher Organisationseinheiten der Institute zusammensetzen. Die Mehrheitsverhältnisse innerhalb solcher Ausschüsse sind so festzulegen, dass der Bereich Marktfolge nicht überstimmt werden kann. Die Entscheidung hat dabei, wie bei jeder anderen risikorelevanten ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Satzungserfordernis

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags fordert für handelnde Organe klare Regelungen in der Satzung: Nach dem gesetzlichen Regelstatut des BGB hat ein Vorstandsmitglied lediglich Anspruch auf Auslagenersatz (s. §§ 27, 670 BGB, Anhang 12a). Die Zahlung pauschaler Vergütungen für Arbeits- und Zeitaufwand (Tätigkeitsvergütungen) an einen Vorstand... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Direktes Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans

Rz. 39 Nach einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen (AktG, Sparkassengesetze der Länder, GenG). Die Interne Revision hat als Instrument der Geschäftsleitung risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allge... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Vereinsvorsitzender, d. h. Vorstand gemäß § 26 BGB, hat nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (s. § 27 Abs. 3 BGB, Anhang 12a und s. §§ 664ff. BGB, Anhang 12a) keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine geleisteten Dienste. § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB (s. Anhang 12a) sieht ausdrücklich vor, dass die Mitglieder des Vorstands unentgeltlich tätig ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Dividende

Rn. 220 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Grds gewährt jede Aktie eine Stimme, Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind jedoch möglich, Mehrstimmrechtsaktien aber unzulässig. Die Aktien können unterschiedliche Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Die Verwendung des Jahresüberschusses ist... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Instrument der Geschäftsleitung

Rz. 29 In den MaRisk wird der Charakter der Internen Revision als Instrument der Geschäftsleitung besonders betont. Diese Betonung hat allerdings eher deklaratorischen Charakter, als dass es um die Statuierung einer echten Anforderung geht. Die Interne Revision kann nur dann sachgerecht prüfen, wenn sie unabhängig von den zu prüfenden Organisationseinheiten agiert. Eine orga... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung

Rz. 226 Die Auslagerung von Leitungsaufgaben, die aufgrund gesellschaftsrechtlicher oder bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben der Geschäftsleitung vorbehalten bleiben, ist unzulässig. Unter Leitungsaufgaben versteht man der einschlägigen Fachliteratur zum Aktiengesetz zufolge die "Unternehmensplanung, -koordination, -kontrolle und Besetzung der Führungsstellen" durch den Vorsta... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Über-Kreuz-Zuständigkeiten für Marktbereiche

Rz. 15 Nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Funktionstrennung ist ferner das Vorliegen von sogenannten "Über-Kreuz-Zuständigkeiten" der Geschäftsleiter für entsprechend aufgeteilte Marktbereiche und marktunabhängige Bereiche. Diese würden, bezogen auf das risikorelevante Kreditgeschäft, bei einem Zwei-Personen-Vorstand z. B. dann vorliegen, wenn ein Geschäftsleiter gleichz... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bedeutung der Entscheidungsfreiheit

Rn. 30 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für die Beurteilung kommt es nicht entscheidend auf das Maß der der tätigen Person zustehenden Entscheidungsfreiheit an. Wichtig ist vielmehr, ob diese Entscheidungsfreiheit auf eigener Machtvollkommenheit beruht und in wessen Interesse sowie für wessen Rechnung sie auszuüben ist. Deshalb hat die Rspr den Vorstand/Geschäftsführer einer KapGe... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 36 Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für das angemessene Risikomanagement eines Institutes und muss den Einsatz der Modelle genehmigen (→ AT 3 Tz. 1). Das setzt hinreichende Kenntnisse über die Modellkonzeption, insbesondere zu wesentlichen Annahmen und Parametern sowie den zugrunde liegenden Daten voraus. Auch die Grenzen und Beschränkungen dieser Modelle müssen d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorabausschüttung

Rn. 211 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gewinnanteile beruhen idR auf offenen Gewinnausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Dazu zählen auch sog Vorabausschüttungen, dh Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den zu erwartenden Gewinn eines Wj (BFH v 27.01.1977, BStBl II 1977, 491; BFH v 14.1... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 16.1.1 Risikomindernde Berücksichtigung eines einheitlichen und umfassenden Risikomanagements auf Gruppenebene (lit. a)

Rz. 474 Bei gruppen- und verbundinternen Auslagerungen können im Rahmen der Risikoanalyse wirksame Vorkehrungen auf Gruppen- bzw. Verbundebene, insbesondere ein einheitliches und umfassendes Risikomanagement sowie Durchgriffsrechte, bei der Erstellung und Anpassung der Risikoanalyse risikomindernd berücksichtigt werden. Bei Institutsgruppen und (gemischten) Finanzholding-Gru... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Validierung

Man wolle im Vergleich zur bisherigen Praxis klarer werden und mehr Möglichkeiten für dezentrale Vereinfachungen bei der Nutzung von Mehrmandantendienstleistern (MMDL) schaffen. Die beschriebene Verfahrensweise sei bisher zwar noch nicht MaRisk-konform, könne aber im Vorgriff auf die künftige Regelung durch die 9. MaRisk-Novelle bereits praktiziert werden. Dies gelte für alle ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.1 Einfluss des Gesellschafters auf die tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 29 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Von einem solchen Einfluss ist auszugehen, wenn die Organe der Körperschaft des öffentlichen Rechts aktiv in die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft dergestalt eingreifen, dass zwischen den geschäftsleitenden Personen der Kapitalgesellschaft und den Organen oder den geschäftsleitenden Personen der gemeinnützigen Körperschaft Personenide... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr