Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzgewinn (Satz 2 Nr. 4)

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vierter und letzter Punkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands ist im gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanzgewinn auszuweisen. Er enthält die Summe der ersten drei Punkte und muss mit dem in der Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) sowie GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG) oder im Anhang ausgewiesenen Bilanzgewinn übereinstimmen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines und historische Entwicklung

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach altem Recht wurde zwisch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Datenschutz (§ 162 Abs. 5 AktG)

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 5 Satz 1 AktG verbietet Angaben im Vergütungsbericht, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder des Vorstands oder AR beziehen. Hierunter fallen z. B. Angaben zu etwaigen Familien- oder Kinderzuschlägen; es soll in solchen Fällen nur der Gesamtbetrag genannt werden, nicht jedoch der Grund für die Gewährung (vgl. BT-Dr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einziehung

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Verwendungszweck kann durch die HV in der Weise beschränkt werden, dass der Beschluss den Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht. Dies kann zum einen dadurch erfolgen, dass der Ermächtigungsbeschluss den Erwerb der Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht und es für die Einziehung selbst eines weiteren HV-Beschlusses be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Haftungsfolgen einer Entsprechenserklärung

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Organmitglieds, für eine vollständige und gewissenhafte Entsprechenserklärung Sorge zu tragen. Eine Verletzung der dargelegten Pflichten kann im Verhältnis zur Gesellschaft bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2ff., 116 AktG zu Schadensersatzansprüchen gegen di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gliederung des Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 Abs. 2 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 174 Abs. 1 AktG entscheidet die ordentliche HV über die Gewinnverwendung. Mangels abweichender Regelung beschließt die HV mit einfacher Stimmenmehrheit (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Mit Beschlussfassung wandelt sich der Anspruch der Aktionäre auf die Herbeiführung eines Gewinnverwendungsbeschlusses in einen Anspruch auf Dividendenzahlung, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Einzelne Angabepflichten im Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vergütungsbericht unter Namensnennung der in Satz 1 genannten Personen (gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands und AR) die dort genannten Mindestangaben zu enthalten. 1. Feste und variable Vergütungsbestandteile (Nr. 1) Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet zur A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auslegung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 JA, Lagebericht, AR-Bericht und Gewinnverwendungsvorschlag sind nach § 175 Abs. 2 Satz 1 AktG für die Aktionäre zur Einsicht auszulegen. Für den KA, Konzernlagebericht, EA nach § 325 Abs. 2a sowie Bericht des AR hierüber besteht die gleiche Auslegungspflicht (vgl. § 175 Abs. 2 Satz 1, 3 AktG). Die Auslegung nach § 175 Abs. 2 AktG ist von den V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ausweis unter diesem Posten ergibt sich als Saldo aus dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag und den Posten nach § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 AktG sowie möglicher weiterer Posten (vgl. hierzu HdR-E, AktG § 158, Rn. 20ff.). Der an dieser Stelle ausgewiesene Betrag muss mit dem entsprechenden Betrag in der Bilanz übereinstimmen und ist Grundla...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Da der KA und Konzernlagebericht sehr wichtige Unterlagen für die Überwachungstätigkeit des AR des MU sind, gilt es auch diese Unterlagen dem AR des MU vorzulegen. Vorstandsvorlagen sind der KA (vgl. § 297) und Konzernlagebericht (vgl. § 315ff.); vorlagepflichtig sind auch Teil-KA (vgl. ADS (1997), § 337 AktG, Rn. 12; Hüffer-AktG (2025), § 170...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichung von der Gliederung

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine abweichende Gliederung des Gewinnverwendungsvorschlags ist gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 AktG zulässig, soweit dies durch seinen Inhalt bedingt ist. Sie muss jedoch der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung gleichwertig sein (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 170, Rn. 131; KK-AktG (2015), § 170, Rn. 22; Hölters-AktG (2025), § 170, Rn. 15). Sieh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ordnungswidrigkeit

Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 405 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) AktG handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des Vorstands oder AR oder als Abwickler entgegen § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 oder Abs. 2 eigene Aktien der Gesellschaft erwirbt oder, i. V. m. § 71e Abs. 1, als Pfand nimmt. Erforderlich ist insoweit jedoch vorsätzliches Handeln (vgl. § 10 OWiG). Eine solch verstande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1)

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese Änderung war darin begründet, dass die Prüfungsberichte ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben im Anhang

Rn. 124 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG hat die Gesellschaft im Anhang zum JA die in dieser Vorschrift genannten Angaben über den Erwerb eigener Aktien zu machen (vgl. dazu im Einzelnen HdR-E, AktG § 160, Rn. 6ff.). Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge sind zu trennen (vgl. Klingberg, BB 1998, S. 1575 (1577f.)). Im Hinblick auf die Berichtspflicht des Vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 259 AktG regelt die Berichtspflicht des Sonderprüfers, insbesondere die Verpflichtung zur Erstellung eines Prüfungsberichts und dessen wesentlichen Inhalt. Namentlich muss der Sonderprüfer die sog. abschließenden Feststellungen (vgl. § 259 Abs. 2, 3f. AktG) treffen, mit denen er nähere Angaben zum Wert von Aktiv- und Passivposten sowie zu de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch im Zusammenhang mit dem nach § 313 Abs. 3 AktG vorgesehenen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zur Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 313 AktG gibt für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts nur einen allg. Rahmen vor. Festzuhalten ist aber, dass der AP sich nicht nur mit der Überprüfung der Richtigkeit der tatsächlichen Angaben im Bericht anhand der Bücher und der Schriften der Gesellschaft begnügen kann, sondern darüber hinaus weitere und im Hinblick auf die Prüfung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sonderprüfung wegen nicht unwesentlicher Unterbewertung

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung kann unter drei Gesichtspunkten erfolgen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum Abhängigkeitsberi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlass für die Annahme

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern ist gemäß § 258 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AktG abhängig von der Antragstellung durch Aktionäre der Gesellschaft (vgl. zur Antragsberechtigung HdR-E, AktG § 258, Rn. 86). In Betracht kommt eine Sonderprüfung nur, wenn Anlass für die Annahme einer nicht unwesentlichen Unterbewertung besti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formelle Anforderungen

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat über das Ergebnis der Sonderprüfung schriftlich zu berichten (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 AktG (wortgleich mit § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG)). Die Verpflichtung zur schriftlichen Berichterstattung ist erforderlich, damit der Prüfungsbericht als Unterlage für das ggf. durchzuführende gerichtliche Verfahren (vgl. § 260 Abs. 1 AktG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfung des Abhängigkeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 3. Gewährte und geschuldete Vergütung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Berichtsgegenstand ist nicht die Gesamtorganvergütung, sondern die Vergütung der einzelnen – gegenwärtigen und früheren – Mitglieder des Vorstands und AR im Berichtszeitraum. Die Berichtspflicht hat dabei die gewährte und geschuldete Vergütung zu umfassen. Die gewährte Vergütung beinhaltet jeden tatsächlichen Zufluss, bspw. auch aufgrund nicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Maßnahme"

Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ebenso wie der Begriff des Rechtsgeschäfts wird der Begriff der Maßnahme im AktG weder definiert noch erläutert. Rn. 44 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Ziel und Zweck der in den §§ 311f. AktG getroffenen Regelungen wird man den Begriff der Maßnahme jedoch dahin zu interpretieren haben (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.4.4 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für den Verwalter

Da der Verwalter als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fungiert und hinsichtlich der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft gemäß § 9b Abs. 1 WEG als deren gesetzlicher Vertreter, kann die Eigentümergemeinschaft im Fall der Fälle eine Haftung für den Verwalter entsprechend § 31 BGB treffen. Diese Vorschrift regelt die Haftung des Vereins für seinen Vorstand und wird mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 3 Bedeutung der Entlastung des Verwalters

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl ist entsprechend der Rechtsgedanken des allgemeinen Verbandsrechts auch im Bereich des Wohnungseigentums das Rechtsinstitut der Entlastung des Verwalters anerkannt. Im Verbandsrecht kennt jedenfalls das GmbH-Recht und das Aktienrecht die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer wie auch d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Preisdelle bei Eigentumswohnungen und Bestandshäusern

Der Europace Hauspreisindex EPX zeigt sich zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Gestiegen sind die Preise aber nur noch bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Bestandshäuser und Eigentumswohnungen verlieren an Wert. Im Dezember 2025 gab es einen Abfall der Immobilienpreise in den Teilsegmenten Eigentumswohnungen sowie bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser – nur der Neubau ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM: Nachhaltige Gestaltung... / 3 Merkmale einer nachhaltigen Gestaltung und Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements

Der Ansatz eines Managementsystems, gleich welcher Art, ist grundsätzlich auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Die Anforderungen der Managementnormen, so auch der DIN ISO 45001, stellen einen Prozess mit dem Ziel der kontinuierlichen Leistungsverbesserung dar. Hinzu kommt die strukturelle Verankerung, so dass eine Orientierung an Managementnormen zwangsläufig nachhaltig ist. Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Prozessuales

Rz. 18 Der Mieter kann die Auskunft grundsätzlich einklagen, wenn der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht erteilt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen die höchstzulässige Miete nach § 556d Abs. 1 trägt der Mieter (Fleindl, WuM 2015, 212). Hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs hat der Mieter zu beweisen, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig gerügt ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Anlage Part dient auch als Anlage zum Steuerbescheid. Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin in der betriebs... / 2.1 Rahmenbedingungen für Telemedizin

Ein wichtiger Schritt zur Verbreitung der Telemedizin und insbesondere der Videosprechstunde war 2018 die Entscheidung des 121. Deutschen Ärztetages über die Aufhebung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung unter der Voraussetzung der Aufklärung und des Einverständnisses des Patienten. Weitere Voraussetzung ist die Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflicht, dazu gehö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.4 Durchführung der Berichtigung/Änderung

Rz. 44 Werden die Berichtigungen bzw. Änderungen nicht im nächsten aufzustellenden Jahresabschluss durchgeführt, so müssen diese regelmäßig von denselben Organen (z. B. Haupt- oder Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat oder Beirat) beschlossen werden, die den zu ändernden Jahresabschluss bereits festgestellt hatten. Der abgeänderte Jahresabschluss ist als solcher deutlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.3 Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Fehlerbegriff

Rz. 72 Im Handelsrecht, wo sich die Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs traditionell auf Rechts- und Tatsachenfragen erstreckt,[1] ist ein Abschluss bislang nur dann fehlerhaft, "wenn der Kaufmann den Gesetzesverstoß spätestens im Zeitpunkt der Feststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung hätte erkennen können; spätere wertaufhellende Erkenntnisse machen d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.1 Verbesserung der Haftungsfreistellungen für Vorstände und Vereinsmitglieder

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es eine, wenn auch nicht sehr bekannte, Haftungsfreistellungsregelung für Vereinsvorstände aber auch für Vereinsmitglieder: Soweit diese Personen leicht fahrlässig einen Schaden verursachen, der durch die Wahrnehmung ihrer Aufträge oder Tätigkeiten entstanden ist, bleiben sie von einer Haftung ihrem Verein gegenüber befreit (§§ 31a, 31b BGB). H...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 4.3 Zum Weg in die Gemeinnützigkeit

Worauf ist bei Satzungsänderungen oder auch bei Vereinsneugründungen zu achten? Erstellung einer Gründungssatzung als Entwurf oder Aufstellung der beabsichtigen Änderungen bei bereits vorhandener Vereinssatzung Ansprechpartner 1: Finanzamt am Vereinssitz Prüfen: Text der Steuermustersatzung nun komplett enthalten in der Satzung? Völlig unabhängig von der Prüfung durch das Verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.1 Vorlagepflicht

Rz. 15 Nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO hat der Vollstreckungsschuldner Auskunft über sein Vermögen zu geben. Entgegen der alten Rechtslage ist hierbei nicht mehr erforderlich, dass zuvor eine Vollstreckung erfolglos geblieben ist.[1] Er muss also hierzu ein schriftliches Verzeichnis erstellen und dieses dem für die Entgegennahme der Vermögensauskunft zuständigen Amtsträger übergeb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 10 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.1 Trägerkompetenz

Rz. 6 Mit der Zuweisung der Verwaltungsträgereigenschaft stellt der Gesetzgeber klar, dass die Bundesagentur für Arbeit als Institution und unabhängig von der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Dienststellen zuständig für die Aufgabenerledigung nach dem SGB III ist. Dies betrifft auch Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen, z. B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem ...mehr