Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Grundsätzliche Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 47 Die sog. Vorwegberichterstattung verlangt, dass der Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen hat. Dabei ist insb. auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen.[1] Außerdem ist i. R. d. sog. Redepflicht über bei der Durchführung der Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufsichtsrat im öffentliche... / 3 Public Corporate Governance

Zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Beteiligungsverwaltung zählt die Steuerung und effektive Überwachung der öffentlichen Unternehmen. Gute Unternehmensführung, Transparenz und Effizienz sollte für diese Unternehmen ebenso wichtig sein wie für Privatunternehmen, die – sofern börsennotiert – seit dem Jahr 2002 mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) konf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialbeirat / 2 Zusammensetzung/Verfahren

Der Sozialbeirat besteht aus 4 Vertretern der Versicherten, 4 Vertretern der Arbeitgeber, 3 Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank. Seine Geschäfte führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.[1] Je 3 Vertreter werden vom Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund und ein Vertreter vom Vorstand der Deutsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wertschätzung: Gesündere Un... / 2.2 Das Gespräch mit Wertschätzung führen

Der eleganteste Weg, die Geschäftsleitung für wertschätzende Maßnahmen zu gewinnen, geht über das eigene Erleben. Eine Geschäftsleitung, die sich wertgeschätzt fühlt, ist ihrerseits großzügiger mit Lob und Anerkennung und aufgeschlossener für Aktionen, die zu mehr Wertschätzung im Betrieb führen. Man sollte daher im Gespräch nicht so tun, als stünde die Leitung auf einer and...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Daneben sind in Deutschland in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen vorgesehen: Aktiengesellschaften: Z. B. muss gemäß § 91 Abs. 2 AktG der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Auch wenn dieses Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / 2 Organisation

Berufsgenossenschaften sind kraft Gesetzes gebildete Pflichtvereinigungen der Unternehmer. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben Behördeneigenschaft. Ihre Aufgaben nehmen sie in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht in eigenem Namen und unter eigener Verantwortung wahr. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), die Fac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 5 Vergütung und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskussion spielt zunehmend auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Zum einen geht es hier um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen und Berichtspflichten rund um eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung. Generell sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit nach analogen Maßstäben, a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3.3 Vorstand

Der Vorstand ist das hauptamtliche Organ des GKV-Spitzenverbandes und besteht aus höchstens 3 Personen (Organwalter). Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes entspricht dem und legt die Zahl auf 3 Personen fest. Der Vorstand muss geschlechtergerecht mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein. Die Organwalter sowie der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 3.2 Vorstand

Der Vorstand bildet die "Regierung" eines Sozialversicherungsträgers und wird von der Vertreterversammlung/dem Verwaltungsrat gewählt. Seine Mitglieder sind – mit Ausnahme des Vorstands bei den Krankenkassen – ebenfalls ehrenamtlich tätig. Die Zuständigkeit des Vorstands bei der Verwaltung des Versicherungsträgers ist aber eingeschränkt. Die bedeutendste Einschränkung enthält...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1.3.2 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand wird aus dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter gebildet und führt die Geschäfte des MD, stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den MD gerichtlich und außergerichtlich.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialwahlen

Begriff Die Bildung der Selbstverwaltungsorgane erfolgt durch Wahlen, den sog. Sozialwahlen. Diese finden alle 6 Jahre statt. Die nächsten Sozialwahlen finden am 31.5.2023 statt. Diese Amtsperiode endet im Jahr 2029. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Einschlägige Rechtsbestimmungen für diese Wahlen sind die §§ 45 bis 57 SGB IV und die Wahlordnung f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 3.1 Vertreterversammlung/Verwaltungsrat

Die Vertreterversammlung (bei den Krankenkassen der Verwaltungsrat) bildet das "Parlament" eines Sozialversicherungsträgers, welches durch Sozialwahlen gewählt wird. Die Zahl der Mitglieder in der Vertreterversammlung ist auf maximal 60, im Verwaltungsrat auf maximal 30 Sitze begrenzt. Die tatsächliche Zahl der Organmitglieder wird durch die Satzung des jeweiligen Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ermessensleistung

Begriff Bei bestimmten Leistungen dürfen die Sozialversicherungsträger nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden. Dabei sind gesetzliche Grenzen zu beachten. Das Ermessen ist pflichtgemäß auszuüben und gerichtlich überprüfbar. Wenn aufgrund des Sachverhalts nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, gibt es keinen Ermessensspielraum (Ermessensreduzierung auf Null). Ob das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 4 Geschäftsführer

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (bzw. bei größeren Versicherungsträgern die aus mehreren Mitgliedern bestehende Geschäftsführung) besitzen eine Doppelstellung. Zum einen sind sie hauptamtliche Bedienstete des Versicherungsträgers, zum andern nehmen sie eine organrechtliche Stellung ein. Sie gehören nämlich dem Vorstand mit beratender Stimme an und haben dabei das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3 Organe

Für den GKV-Spitzenverband handeln dessen Organe mit abgegrenzten Zuständigkeiten.[1] Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat. Außerdem gibt es eine Mitgliederversammlung und einen hauptamtlichen Vorstand. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gibt Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ab. Hinweis Mitgliederversammlung Die Mitg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 4 Lenkung-/Koordinierungsausschuss

Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet.[1] Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstands. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie je einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 6 Haushalt

Der GKV-Spitzenverband stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf.[1] Zuständig ist der Vorstand. Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan fest. Der Haushaltsplan ist dem BMG vorzulegen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Nach dem Abschluss des Haushaltsjahres wird die Jahresrechnung aufgestellt.[2] Auf dieser Grundlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3.2 Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das einzige Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbands. Die Mitglieder des Verwaltungsrats gehören der Selbstverwaltung der Mitgliedskassen an (Verwaltungsrat, Vertreterversammlung oder ehrenamtlicher Vorstand). Der Verwaltungsrat hat höchstens 52 Mitglieder. Das Organ ist grundsätzlich paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie geschlech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 3 Organe der Selbstverwaltung

Selbstverwaltungsorgane sind Vertreterversammlung bzw. Verwaltungsrat bei den Krankenkassen[1], (hauptamtlicher) Vorstand[2] und Geschäftsführer bzw. Direktorium bei der der Deutschen Rentenversicherung Bund[3]. Die vertretungsberechtigten Organe des Versicherungsträgers haben die Eigenschaft einer Behörde.[4] In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzen sich die Organe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1.3.1 Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, legt Richtlinien für die Arbeit des MD fest, stellt den Haushaltsplan fest und wählt den Vorstand (bisher Geschäftsführer).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 1 Rechtsform

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1.3 Organe

Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer bzw. zukünftig der Vorstand. Die Umstellung soll bis Mitte 2021 erfolgen. Die Besetzung der MD-Verwaltungsräte wird neu geregelt: Der Verwaltungsrat besteht zukünftig aus 23 Vertretern – 16 Vertreter der Krankenkassen und 7 Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, Verbraucherverbände sow...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 2 Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband nimmt die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr.[1] Dazu gehören u. a. Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung, Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (insbesondere durch die Entwicklung von und Abstimmung zu Datendefinitionen – Formate, Stru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 9.1 Haftung des Arbeitgebers für Wertguthaben

Kommt es wegen eines nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes zu einer Verringerung oder einem Verlust des Wertguthabens, haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, haften auch die organschaftlichen Vertreter (z. B. der persönlich haftende Geschäftsführe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 1 Ziel und Beginn des Vorverfahrens

Vor Klageerhebung soll in einem Vorverfahren die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich überprüft werden. Der Widerspruch kann sich richten gegen einen erlassenen Verwaltungsakt, für den in einem späteren Klageverfahren die Anfechtungsklage die richtige Klageart wäre (mit dem Ziel der Aufhebung des Verwaltungsaktes)[1], die Ablehnung des Erlasse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird von den Mitgliedskassen gebildet.[1] Dazu entsendet jede Mitgliedskasse jeweils einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter aus ihrem Verwaltungsrat, ihrer Vertreterversammlung oder ihrem ehrenamtlichen Vorstand. Eine Ersatzkasse, deren Verwaltungsrat nicht zur Hälfte aus Arbeitgebervertretern besteht, entsendet jeweils 2 Vertreter der V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Merkmale und Funktionen ein... / 2.2 Merkmale der Arbeitgebereigenschaft

Für die Frage der Arbeitgebereigenschaft kommt es nicht auf eine formale Stellung an. Arbeitgeber ist daher nicht bereits derjenige, der gegenüber einem oder mehreren Arbeitnehmern weisungsbefugt ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, unter welcher Leitung der Arbeitnehmer tatsächlich steht und wem er seine Arbeitskraft schuldet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 5 Satzung

Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung des GKV-Spitzenverbandes sowie ihre Änderungen oder Ergänzungen.[1] Sie enthält: Bestimmungen über die Wahl des Verwaltungsrats und des Vorstands sowie die Ergänzung des Verwaltungsrats bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds, die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats, die Aufbringung und Verwaltung der Mittel, die Beurkund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 2 Steuerpflicht für freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen sowie Beiträge, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Freiwillige Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Ruhen) / 3 Arbeitskampf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet. Daher gelten die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen entsprechend für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsausfall Folge eines inländischen Arbeitskampfs ist, an dem er nicht beteiligt ist.[1] Hinweis Kurzarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.1 Vorstand

Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung der AG und vertritt die AG nach innen und außen. Er führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und hat – anders als der Geschäftsführer einer GmbH – bei der Leitung weder Weisungen der anderen Organe (Hauptversammlung und Aufsichtsrat) noch Dritter zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.3 Geschäftsführung und Vertretung

Für die Kapitalgesellschaften ist die Fremdorganschaft zugelassen – die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft kann also auch Nicht-Gesellschaftern übertragen werden. Gesellschafter können zwar zu GmbH-Geschäftsführern oder AG-Vorständen bestimmt werden, es besteht aber eine strikte Trennung zwischen ihrer Funktion als Gesellschafter einerseits und als Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.2 Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat

Hinsichtlich der inneren Organisation der SE kann zwischen einem monistischen und einem dualistischen System gewählt werden. Das dualistische System sieht wie die deutsche AG den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung als die drei erforderlichen Organe der SE vor. Insoweit kann auf das zur AG Gesagte verwiesen werden. Das monistische System ermöglicht es hingegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.2 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mind. drei Personen. Er prüft etwa den Jahresabschluss, stellt ihn fest (soweit er dies nicht der Hauptversammlung überlässt) und bestellt, entlässt und überwacht den Vorstand und schließt mit ihm als Vertreter der AG die Dienstverträge ab. Der Aufsichtsrat kann vorsehen, dass der Vorstand bestimmte Maßnahmen nur nach vorheriger Zustimmung des Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3 Organe der AG

Die AG hat zwingend drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. 5.3.1 Vorstand Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung der AG und vertritt die AG nach innen und außen. Er führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und hat – anders als der Geschäftsführer einer GmbH – bei der Leit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.1 Gründung

Bis zur notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags der AG, der Satzung, liegt eine Vorgründungsgesellschaft (GbR oder oHG) vor. Nach der notariellen Beglaubigung und bis zur Eintragung in das Handelsregister liegt eine Aktiengesellschaft in Gründung (i.Gr.) vor, die teilweise rechtsfähig ist. Diese sog. Vor-AG hat bereits einen Aufsichtsrat, eine Hauptversammlung und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2 Charakteristika der Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften haben – wie die Personengesellschaften – gewisse Gemeinsamkeiten: Ihr wesentliches Charakteristikum liegt (wie die Bezeichnung "Kapitalgesellschaft" schon sagt) in der auf die Kapitalbeteiligung beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter (was allerdings auch für die Kommanditisten einer KG gilt). Grundform der Kapitalgesellschaften als Körperschaften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 5 Sonderfall: Kapitalgesellschaft & Co. KG

Um die rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen (insb. die größtmögliche Flexibilität für die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung), dabei aber trotzdem die Haftung effektiv zu begrenzen, bietet sich die Kapitalgesellschaft & Co. KG als Sonderform der KG an. Persönlich haftender Gesellschafter der KG ist eine Gesellschaft, bei der die Haft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile, kundenzentrierte Org... / 1 Hierarchische Struktur versus agile Struktur

War die Organisationsstruktur in vielen Unternehmen bisher vor allem durch die Aufbauorganisation mit klaren Hierarchien und einer Zentrierung der Macht und Entscheidungsgewalt auf den oberen Ebenen ausgezeichnet, liegt der Fokus in der agilen Organisation deutlich stärker auf der Prozess- bzw. Ablauforganisation, die sich weniger der Unternehmensspitze als vielmehr dem Kund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.1 Der Vorstand

Nach § 34 Abs. 1 BPersVG bildet der Personalrat aus seiner Mitte den Vorstand, bestehend aus je einem Mitglied der im Personalrat vertretenen Gruppe. Jede Gruppe wählt getrennt von der anderen ihr Vorstandsmitglied. Der Vorstand besteht somit aus 2 Mitgliedern, einem Beamtenvertreter und einem Arbeitnehmervertreter. Zudem besteht die Möglichkeit bei großen Gremien (11 oder m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.3 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Personalrats ( § 34 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ). Hierzu zählen vor allem die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Personalrats, vorbereitende Verhandlungen, Ausarbeitung und Beschaffung der für die Beratung und Beschlussfassung des Personalrats nötigen Unterlagen, Organisation des Verwaltungs- und Bürobetriebs des Personal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.2 Wahl des Vorsitzenden

Er wird durch beide Gruppen gemeinsam gewählt, woraus deutlich wird, dass nicht zwingend der Vorstandsvertreter der zahlenmäßig stärker vertretenen Gruppe den Vorsitzenden stellen muss. Das andere Vorstandsmitglied ist kraft Amtes stellvertretender Vorsitzender. Verzichtet eine Gruppe auf die Vertretung im Vorstand oder auf den stellvertretenden Vorsitz, kann von der gesetzli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6.1 Einschränkungen gemäß § 2 Abs. 2 TVöD

Das Entstehen betrieblicher Übungen soll durch ein konstitutives Schriftformerfordernis wie das des § 2 Abs. 2 TVöD verhindert[1] und damit eine Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes gesichert werden. Eine stillschweigende Leistungsgewährung kann zudem keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Regelung, die gegen § 2 Abs. 2 TVöD verstoßen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern

Mitglieder des Personalrats müssen auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 52 Abs. 1 BPersVG). Freistellung bedeutet eine Befreiung von dienstlicher Tätigkeit, die generell – also nicht jeweils für den Einzelfal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Vorstand

Rz. 237 Gehören dem Vorstand Destinatäre an, so kann es sich empfehlen, die Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen für Insichgeschäfte (§ 181 BGB) zu befreien, damit sie Ausschüttungen an sich selbst vornehmen können. Im Rahmen der Beschlussfassung des Vorstands ist zu beachten, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein nicht vollständig besetzter Vorstand einer S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / I. Schiedsordnung der DSE

Rz. 361 Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. vom 1.2.2017[665] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für die sie letztwillig verfügt oder in einer, in der Form des § 1031 ZPO von den Schiedsparteien vorab oder nach Eintritt des Streitfalles getroffenen Schiedsvereinbarung, verabred...mehr