Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Protokoll der Gründungsversammlung

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.2: Protokoll der Gründungsversammlungmehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Anfechtungsbefugnis, Anfechtungsfrist

Rz. 117 Die Anfechtungsklage steht nicht jedermann offen, sondern nur den nach § 245 AktG zur Anfechtung Befugten. Das sind insbesondere alle in der Hauptversammlung erschienenen Aktionäre, die die Aktien vor Bekanntmachung der Tagesordnung erworben und Widerspruch zu Protokoll erklärt haben, § 245 S. 1 Nr. 1 AktG, in den Fällen von Nr. 2 und 3 auch nicht erschienene Aktionä...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Geschlechterquote

Rz. 93 Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (siehe Rdn 10) hat der Gesetzgeber zahlreiche Re...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Bekanntmachung nach § 97 Abs. 2 AktG

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.20: Bekanntmachung nach § 97 Abs. 2 AktG Planbau Aktiengesellschaft, München Bekanntmachung über die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrats Nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 11 unserer Satzung setzte sich der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bislang aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsr...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Anmeldung

Rz. 30 Die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister obliegt sämtlichen Gründern und Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat persönlich, § 36 Abs. 1 AktG; sie bedarf der notariellen Beglaubigung, § 12 Abs. 1 HGB. In der Anmeldung ist die Erklärung über die Leistung der Einlagen nach § 37 Abs. 1 S. 1 AktG und die Versicherung der Vorstände nach § 37 A...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Erstanmeldung einer Zweigniederlassung

Rz. 45 Die Errichtung einer Zweigniederlassung wird behandelt wie eine Erstanmeldung und Ersteintragung eines Unternehmens. Daher sind die Errichtung sowie Ort und Firma der Zweigniederlassung bei der Anmeldung anzugeben. Da die Zweigniederlassung rechtlich nicht selbstständig ist, hat die anmeldepflichtige Person [195] die Eröffnung der Zweigniederlassung bei dem für die Hau...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Anmeldeberechtigte

Rz. 59 Anzumelden ist gem. § 13e Abs. 2 S. 1 HGB durch den Vorstand bzw. die Geschäftsführer. Dabei ist die Anmeldung nicht durch sämtliche Geschäftsführer bzw. Vorstände nötig, sondern es genügt deren vertretungsberechtigte Zahl, was sich wiederum nach dem ausländischen Gesellschafterstatut richtet.[229] Die Vertretungsbefugnis hat das Registergericht von Amts wegen zu prüf...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss – Ausfallhaftung

Rz. 237 Alle Gesellschafter der GmbH haben nach heute h.M. analog § 186 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital.[966] Die ursprüngliche Satzung kann das Bezugsrecht einschränken oder ausschließen.[967] Auch der Kapitalerhöhungsbeschluss soll nach h.M. unter besonderen Voraussetzungen (vgl. dazu sogleich) das Bezugsrecht ausschließen können. Das ist m.E....mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.22: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG Planbau Aktiengesellschaft, München Mit Beendigung der Hauptversammlung vom _________________________ ist Herr Dipl.-Kfm. Anton May aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seine Stelle hat die Hauptversammlung Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Bacher zum Mitglied des Aufsichtsra...mehr

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§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Leitungsorgan Rz. 73 Der Vorstand hat als das unverzichtbare Leitungsorgan der AG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, § 76 Abs. 1 AktG.[74] Er führt die Geschäfte, § 77 AktG, und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen, § 78 AktG.[75] 2. Bestellung und Abberufung a) Eignungsvoraussetzungen Rz. 74 Als Vorstand kann nur eine natürliche und unbeschränkt ge...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Bestellung und Abberufung

a) Eignungsvoraussetzungen Rz. 74 Als Vorstand kann nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden, die insbesondere nicht wegen einer Betrugs- oder Insolvenzstraftat verurteilt worden ist und keinem gerichtlichen oder behördlichen Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt, vgl. im Einzelnen § 76 Abs. 3 AktG, dessen Ausschlusstatbestände durch das MoM...mehr

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§ 48 Vereine / 4. Insolvenz

Rz. 35 Der Vorstand ist bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, unverzüglich den Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 Abs. 2 BGB). Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wenn nicht durch Satzungsbestimmung das Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein geregelt wird (§ 42 Abs. 1 BGB).mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 Die bislang mitbestimmungsfreie Planbau Aktiengesellschaft beschäftigt infolge des Zuerwerbs eines mittelständischen Geschäftsbetriebs inzwischen mehr als 500 Arbeitnehmer. Der nach Maßgabe der Satzung von der Hauptversammlung gewählte sechsköpfige Aufsichtsrat und der Vorstand fragen an, ob die Erhöhung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Handlungspflichten auslöst.mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Rechtfähige Stiftung: Eine juristische Person ohne Mitglieder und Gesellschafter

Rz. 12 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts[8] ist im neuen Stiftungsrecht zum ersten Mal auch gesetzlich definiert,[9] und zwar in § 80 Abs. 1 BGB wie folgt: Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbesti...mehr

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§ 48 Vereine / V. Muster: Antrag auf Satzungsänderung

Rz. 51 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.5: Beschlussantrag zur Satzungsänderung _________________________ e.V. Antrag des _________________________ zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ (Begründung zur nachfolgenden Satzungsänderung) Hinweis: Für den Beschluss auf Än...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Gründungsbericht gem. § 32 AktG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Gründungsbericht gem. § 32 AktG Als alleiniger Gründer der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim erstatte ich über den Hergang der Gründung wie folgt Bericht: (1) Die Satzung der Gesellschaft wurde am _________________________ mit Errichtung der Gesellschaft zu notarieller ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Sonstige Haftungsansprüche

Rz. 41 Eine Haftung der Vorstandsmitglieder kann sich insbesondere aus den in § 93 Abs. 3 AktG genannten Gründen ergeben. Im Falle einer Verhaltenspflichtverletzung liegt der Schaden grundsätzlich bereits in dem Vermögensabfluss aus der Gesellschaft selbst. Hinsichtlich der Schadensentstehung kann sich das ersatzpflichtige Vorstandsmitglied nach allgemeinen Schadensersatzreg...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Vorratsgründung

Rz. 14 Die Gründung einer Aktiengesellschaft auf Vorrat, die als bloßer Mantel zur Eintragung gelangt und nach dem Willen der Gründer erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Geschäftsbetrieb aufnehmen soll, hat der BGH[11] anerkannt. Zulässig ist die Vorratsgründung aber nur dann, wenn sie offen erfolgt, indem der Unternehmensgegenstand etwa lautet: "Gegenstand des Unternehmen...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Gegenanträge und Wahlvorschläge

Rz. 113 Gegenanträge zu Gegenständen der (bekannt gemachten) Tagesordnung kann jeder Aktionär unabhängig von der Zahl seiner Aktien und ohne vorherige Bekanntmachung (noch) in der Hauptversammlung stellen. Will der Aktionär die anderen Aktionäre von seinem Gegenantrag vor der Hauptversammlung in Kenntnis setzen, kann er verlangen, dass dieser den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG g...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Bevollmächtigung, Vertretung

Rz. 6 Es besteht kein Anwaltszwang. Der Beschwerdeführer kann die Verfassungsbeschwerde selbst erheben – ggf. ist der gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter bzw. Vorstand dazu berufen.[22] Er kann sich jedoch auch – und nur[23] – durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten las...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.18: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister An das Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ In der Handelsregistersache der A+B Handels-Aktiengesellschaft, HRB _________________________, melden wir als gemeinschaftlich zur Vert...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Statusverfahren

Rz. 92 Ändern sich die Verhältnisse der AG mit der Folge, dass der Aufsichtsrat nicht mehr ordnungsgemäß zusammengesetzt ist, hat der Vorstand dies nach § 97 Abs. 1 AktG bekannt zu machen und anzukündigen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zukünftig zusammengesetzt wird, wenn nicht das Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG binnen Monatsfrist eingeleitet w...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Rz. 124 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.28: Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG Elektro-Apparatewerke AG, Düsseldorf Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom _________________________ zu TOP 1 – Zustimmung zum Vertrag über die Veräußerung des Geschäftsbereichs "Haushaltsgeräte" – Anf...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Sonderfall: Mitteilung nach § 42 AktG

Rz. 130 Nach § 42 AktG hat die AG, vertreten durch den Vorstand, es dem Registergericht mitzuteilen, wenn alle Aktien, eigene Aktien der AG ausgenommen, einem Aktionär gehören, die Gesellschaft also zur Ein-Personen-AG geworden ist. Die Mitteilung ist unter Angabe von Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs einzureichen. Für die KGaA gilt § 42 Akt...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 157 Siehe Rdn 49 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 111 Die A+B Anlagen- und Beteiligungs-KGaA, eine Industrie-Holding mit Mehrheitsbeteiligungen an zahlreichen Produktions- und Handelsunternehmungen, hat eine Mehrheit an der Elektro-Apparatewerke AG Düsseldorf erworben, die in den Geschäftsbereichen "Haushaltsgeräte" und "Elektrische Steuerungseinheiten" tätig ist. Auf Veranlassung der neuen Mehrheitsaktionärin hat der V...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds

Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.17: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds Protokoll über die Sitzung des Aufsichtsrats der A+B Handels-Aktiengesellschaft in _________________________ am _________________________ Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest, dass zu der Aufsichtsratssitzung ordnungsgemäß geladen worden ist, und alle Auf...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Gegenantrag eines Aktionärs nach § 126 AktG

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.24: Gegenantrag eines Aktionärs nach § 126 AktG An die Elektro-Apparatewerke AG – Vorstand – _________________________ Sie haben zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft auf den _________________________ eingeladen. Ich bin Aktionär der Gesellschaft und werde an der Hauptversammlung teilnehme...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Kapitalerhöhungsbetrag

Rz. 50 Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss den Betrag bestimmen, um den das Grundkapital erhöht werden soll. Die Angabe eines Mindest- und Höchstbetrags der Kapitalerhöhung oder auch nur eines Höchstbetrags ist nach allgemeiner Auffassung zulässig[56] und auch zweckmäßig, wenn nicht die Zeichnung aller Aktien bei Beschlussfassung bereits gesichert ist. Notwendig ist dann die ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / a) § 20 AktG

Rz. 127 § 20 AktG bestimmt Mitteilungspflichten, die gegenüber jeder AG und KGaA bestehen, die nicht Emittenten i.S.d. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 126) sind. Mitteilungspflichtig ist der Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25 % (Schachtelbeteiligung); außerdem (ggf. mit der Folge einer neuerlichen Mitteilungspflicht) der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligun...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 9. Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 61 Die Kapitalerhöhung und ihre Durchführung sind zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Regelmäßig werden die beiden Anmeldungen miteinander verbunden, § 188 Abs. 4 AktG. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, §§ 184 Abs. 1 S. 1, 188 Abs. 1 AktG. Mit Eintragung ihrer Durchführung wird die Kapitalerhöhung wirksam.mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.31: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG Badische Glashandel Aktiengesellschaft, Baden-Baden Die Frankfurter Anlagenbau-AG, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie zu mehr als einem Viertel am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Die BST Beteiligungs GmbH, Frei...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIII. Muster: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG Liste der Aufsichtsratsmitglieder der in Gründung befindlichen Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheimmehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin

Rz. 38 Falls auch die Pächterin in der Rechtsform der AG organisiert ist, ist entsprechende Beschlussfassung erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht. § 293 Abs. 2 AktG bezieht das Zustimmungserfordernis nur auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Auskunftsrecht der Aktionäre

Rz. 115 Soweit dies zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist, hat der Vorstand jedem Aktionär in der Hauptversammlung auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, § 131 Abs. 1 AktG.[144] Für die virtuelle Hauptversammlung sehen § 131 Abs. 1a bis 1f AktG spezielle Regelungen zur Auskunft vor. Die Auskunft ist mü...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.1 Compliance-Struktur

Die Schaffung diskriminierungsfreier Strukturen ist Teil eines Compliance-Konzepts. Compliance-Pflichten bestehen nicht nur in großen (börsennotierten) Aktiengesellschaften oder GmbHs. Die Pflicht zur Gesetzestreue trifft auch jedes andere Rechtssubjekt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.4.2022 definiert Compliance hierbei wie folgt: "Der Vorstand ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / II. Muster: Deckungsklage

Rz. 60 Bei Deckungsablehnung des Versicherers empfiehlt sich unverzüglich Klageerhebung, keineswegs die Beantragung eines Mahnbescheides, da Versicherer gegen Mahnbescheide immer Widerspruch einlegen, selbst wenn sie regulierungsbereit sind. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 52.2: Deckungsklage An das Landgericht Köln Klage des Angestellten Peter Müller, ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / IV. Muster: Klage gegen Krankenversicherung

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 52.3: Klage gegen Krankenversicherung An das Landgericht Köln Klage der Kauffrau Claudia Schmitz, Goldsteinstraße 95, 50968 Köln – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Sanitas Krankenversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[6] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _________________________ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächt...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Rz. 90 Der Aufsichtsrat hat mindestens drei Mitglieder, § 95 Abs. 1 S. 1 AktG. Die Satzung kann eine höhere Zahl bestimmen, die seit der Aktienrechtsnovelle 2016 (siehe Rdn 10) nicht mehr generell durch drei teilbar sein muss, sondern nur noch dann, wenn dies zur Erfüllung der mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist, § 95 Abs. 1 S. 2 und 3 AktG. Am Grundkapital o...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Vereins X zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, __________________...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Datenschutzhinweise für Bewerber

Rz. 127 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Datenschutzhinweise für Bewerber Datenschutzhinweise für Bewerber der _________________________ Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Bewerber oder Bewerberin auf ein Stellenangebot oder im Rahmen einer Initiativbewerbu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Genehmigtes Kapital

Rz. 241 § 55a Abs. 1 GmbHG [1005] bietet die Möglichkeit genehmigten Kapitals. Rz. 242 Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführer für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag – höchstens bis zur Hälfte des Stammkapitals zur Zeit der Ermächtigung – durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Ein...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Einberufungsfrist und -form, Inhalt

Rz. 106 Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 30 Tage und verlängert sich um die Tage einer satzungsmäßigen Anmeldefrist, § 123 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 5 AktG. Die Einberufung hat in den Gesellschaftsblättern – und damit im Bundesanzeiger – unter Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort sowie den Teilnahmebedingungen zu erfolgen, § 121 Abs. 4 S. 1 AktG. Zudem ist in der Einber...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Datenschutzhinweise für eine Webseite

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.7: Datenschutzhinweise für eine Webseite Datenschutzhinweise In diesen Datenschutzhinweisen wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Webseite von _________________________ beschrieben. Zudem enthalten diese Informationen zu den Rechten, die Ihnen zustehen, und wie Sie uns ko...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bezugsrecht der Aktionäre

Rz. 49 Jedem Aktionär steht ein gesetzliches Bezugsrecht auf einen seiner bisherigen Beteiligungsquote entsprechenden Anteil an den neuen Aktien zu, das ihm die Aufrechterhaltung seiner bisherigen Beteiligungsquote sichert, § 186 Abs. 1 AktG (Verwässerungsschutz). Werden Aktien unterschiedlicher Gattung ausgegeben, hat jeder Aktionär ein Bezugsrecht auf Aktien jeder dieser G...mehr