Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG)

Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Unternehmen. Demgegenüber sind die Vorstandsmitglieder von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Performance Management aus ... / 4.1 Transformation des bestehenden Zielvereinbarungssysteme/MbO in Richtung OKR

Wenig bis gar nicht beachtet ist der Punkt Leistungskultur. Es ist allerdings für eine zielführende Implementierung zu beachten, dass es – neben den üblichen Usancen des Arbeitslebens nicht nur eine mehr oder weniger explizite Leistungskultur in jedem Unternehmen gibt – ebenso wie eine Vorstellung darüber, wie diese Leistungskultur sein sollte – insbesondere die Vorstellung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflicht zur Vorlage durch den Vorstand

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sämtliche vorzulegende Unterlagen und Berichte sind nach deren Aufstellung unverzüglich dem AR zuzuleiten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies, dass der Vorstand ohne schuldhaftes Zögern die Unterlagen dem AR zukommen lassen muss. Entgegen der alten Regelung (vgl. § 170 Abs. 1 Satz 2 AktG (a. F.)) ist nunmehr der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zuleitung des Berichts an den Vorstand (§ 171 Abs. 3 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Vornahme der Prüfung und die Zuleitung des Prüfberichts an den Vorstand wird dem AR gemäß § 171 Abs. 3 Satz 1 AktG ein Zeitraum von einem Monat gewährt. Die Frist beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Vorlagen des Vorstands. Da der Prüfungsbericht des AP dem AR unmittelbar zugesandt wird und der Prüfungsbericht des AP element...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 189 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das AktG gibt weder Aufschluss darüber, wie das "einzurichtende Überwachungssystem" gestaltet sein muss (vgl. Brebeck/Herrmann, WPg 1997, S. 381 (387)), noch wie es zu prüfen ist. Die Gestaltung des Überwachungssystems kann schon deshalb nicht in der gesetzlichen Vorschrift vorgegeben werden, weil es entsprechend der Größe und Branche des zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsumfang

Rn. 196 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 hat der AP als Systemprüfung darauf auszurichten, beurteilen zu können, ob der Vorstand des zu prüfenden UN durch Einrichtung geeigneter Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Vorsorge getroffen hat, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu identifiziere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einwendungen aus der Prüfung durch den Aufsichtsrat und Billigung des Jahresabschlusses (§ 171 Abs. 2 Satz 4 AktG)

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG hat der AR am Ende seines Berichts zusammenfassend darzulegen, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen gegen die Vorlagen zu erheben sind und er den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Bestehen seitens des AR keine Einwendungen, so genügt die Mitteilung dieses Sachverhalts (vgl. ADS (1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 186 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG ist der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE dazu verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten (in § 91 Abs. 2 AktG und § 317 Abs. 4 wird der Terminus "Überwachungssystem" sowie in § 321 Abs. 4 der Terminus "internes Überwachungssystem" verwendet). Der AP muss gemäß § 317 Abs. 4 bei börsennotierten AG, KGaA bzw....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Kontrolle und P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zusammen mit dem JA und Lagebericht muss der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag für die HV unterbreiten (vgl. § 170 Abs. 2 AktG), damit dieser zu der Verteilung des Bilanzgewinns Stellung nehmen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist nicht Bestandteil des JA oder Lageberichts und unterliegt somit auch nicht der Prüfungspf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand der Prüfung durch den AR sind die entsprechenden Vorlagen des Vorstands zur UN-Berichterstattung nach § 170 Abs. 1f. AktG. Demzufolge hat der AR den JA, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen (vgl. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sollte die AG, KGaA oder SE ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich die Prüfungsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahres-/Einzelabschluss

Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagepflicht des Prüfungsberichts dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch das Recht auf Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellung in Gewinnrücklagen (Satz 2 Nr. 2)

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aufgrund des Gewinnverwendungsvorschlags können, neben der i. R.d. Feststellung des JA durch die Verwaltung (Vorstand und AR) vorgenommenen Einstellung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 58 Abs. 2 AktG und § 268 Abs. 1), durch die HV gemäß § 58 Abs. 3 AktG weitere Gewinnrücklagen gebildet werden. Es geht hier also um zusätzliche Einstellungen aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Offenlegung bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da bisher die Prüfung des BAnz-Betreibers nicht die Nichtigkeit des eingereichten JA umfasste, ist davon auszugehen, dass dies auch nicht in den Verantwortungsbereich der das UN-Register führenden Stelle fällt (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 16). Daraus folgt, dass auch offensichtlich nichtige JA von der das UN-Register führenden Stelle als Überm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Überwachung des Prüfungsausschusses durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Abs. 3)

Rn. 48 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 324 wurde im Zuge der Reform durch das AReG um einen (neuen) dritten Absatz ergänzt, der wiederum durch das FISG angepasst wurde. Damit wurde auf nationaler Ebene die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für die Überwachungstätigkeit der APAS beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschaffen. So hat die APAS nach Art. 27 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Erteilung des Bestätigungsvermerks bei mangelhafter Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Rn. 93 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 161 AktG, der durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) eingeführt wurde, haben Vorstand und AR börsennotierter Gesellschaften (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG: AG, KGaA bzw. SE) jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben (vgl. § 161 Abs. 1 Satz 1). Die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Verantwortung für die Durchführung der Offenlegung liegt nach § 325 Abs. 1 Satz 1 bei den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der offenlegungspflichtigen KapG. Die Offenlegungspflicht trifft somit bei der AG bzw. (bei dualistischem Leitungssystem) SE den Vorstand (vgl. § 78 Abs. 1 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnis der Prüfung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bericht muss zunächst das Ergebnis der Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den AR enthalten. Sollte das UN ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich der Bericht auch auf das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts. Dieser Bericht schließt das Ergebnis der Prüfung (des AR) eines gesonderten nich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und des GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorsta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Ertragsteuerinformationsbericht sowie Erklärung gemäß § 342d Abs. 2 Nr. 1

Rn. 5a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 170 Abs. 1 Satz 3 hat der Vorstand dem AR fernerhin den Ertragsteuerinformationsbericht i. S. d. §§ 342b, 342c (Public Country by Country Reporting) vorzulegen, sofern dieser denn erstellt wurde. Die Berichtspflicht ergibt sich unter den in § 342b Abs. 1: "Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland" respektive § 342c Abs. 1: "Oberste M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ansprechpartner für den Abschlussprüfer

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Schnittstelle zwischen in- und externer Prüfung sowie als Kontrollorgan der AP stellt der Prüfungsausschuss den wichtigsten Ansprechpartner des AP dar (vgl. EG (2005), Anhang I, 4.3.4; HdR-E, HGB § 324, Rn. 46). Mit dem Prüfungsausschuss als direktem Ansprechpartner erhält der AP laut Röhrich (ZCG 2006, S. 148 (149)) "mehr Unabhängigkeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnvortrag (Satz 2 Nr. 3)

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der dritte Punkt "Gewinnvortrag" ist der Teil des Bilanzgewinns, der nach dem Gewinnverwendungsvorschlag weder ausgeschüttet noch in die Rücklage eingestellt werden soll. Sollte der Vorstand im seltenen Ausnahmefall vorschlagen, keine Dividende auszuschütten und (auch) keine Beträge in die Gewinnrücklage einzustellen, so ist der Gewinnvortrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Prüfung

Rn. 9 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine gesetzliche Festlegung darüber, woraufhin der AR die Vorlagen des Vorstands zu überprüfen hat, gibt es nicht. Im Gegensatz zum Prüfungsumfang der AP nach § 317 ergibt sich aus der allg. Überwachungspflicht des AR gemäß § 111 AktG, dass der Prüfungsumfang bei der AR-Prüfung ohne entsprechende Einschränkung ist. Nach Hüffer/Koch (Hüffer-Akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz nur einer inländischen Zweigniederlassung

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die persönliche Zuständigkeit für die Offenlegung liegt vorrangig bei denjenigen Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (vgl. § 325a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3). Dies können (Niederlassungs-)Prokuristen sowi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung der angemessenen Darstellung der künftigen Chancen und Risiken im Lagebericht regelt § 317 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 289 Abs. 1 Satz 4. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 muss der Lagebericht Angaben über die voraussichtliche Entwicklung des UN enthalten. In der Literatur werden i. A. Angaben über die beiden GJ nach dem Abschlussstichtag ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang

Rn. 120 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des KA umfasst die Komponenten der Konzern-RL, nämlich Sofern der KA um eine freiwillige Segmentberichterstattung (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2) erweitert wird, ist auch diese durch den KA-Prüfe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der AR einen Prüfungsausschuss bestellen, der die ihm durch den AR übertragenen Aufgaben zeitnäher und effizienter erledigen soll, als dies im AR-Plenum möglich ist. Es ist auch denkbar, dass der AR dem Prüfungsausschuss nur bestimmte Teilbereiche überträgt. Die übrigen Aufgaben hat er dann selbst wahrzunehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zuständigkeit für die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Verantwortlich für die Aufstellung des JA und Lageberichts sind nach § 264 Abs. 1 Satz 1 die "gesetzlichen Vertreter" der KapG. Gesetzliche Vertreter sind bei einer AG bzw. (dualistisch strukturierten) SE der Vorstand (vgl. § 78 AktG), bei einer KGaA die persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. § 278 Abs. 2 AktG und §§ 161 Abs. 2, 125, 170) u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentliche Interesse des UN durch den Willen anderer Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f

Rn. 114 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Einführung des § 289f i. R.d. BilMoG (seinerzeit noch als § 289a) ist Art. 46a Abs. 2f. der 4. EG-R (derweil: Art. 20 Abs. 2, 4 der Bilanz-R) i. d. F. der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) umgesetzt worden, wodurch der Lagebericht um einen zusätzlichen Teilbericht, nämlich der "Erklärung zur UN-Führung" au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. des FISG sind alle KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.), die UN von öffentlichem Interesse (PIE) i. S. d. § 316a Satz 2 (vgl. HdR-E, HGB § 316a, Rn. 5ff.) sind und neben den kap.-marktorientierten UN i. S. d. § 264d (vgl. hierzu weiterführend HdR-E, HGB § 264...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständigkeit für die Festsetzung

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich regelmäßig aus §§ 17ff AO, denn die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden (§ 6 Abs 2 Nr 6 AO). Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Familienkasse, in dessen Bezirk der Berechtigte seinen > Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte mehrere Wohnsitze im > Inland, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem er sich vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verteilung an die Aktionäre (Satz 2 Nr. 1)

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach der gesetzlichen Reihenfolge ist unter Nr. 1 der vom Vorstand zur Verteilung an die Aktionäre vorgesehene Betrag zu zeigen. Er hat den Gesamtbetrag zu umfassen, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll, also die Dividende. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG haben die Aktionäre grds. einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, es sei denn, Gesetz, Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Werner Bohl †, WP, RA, Hamburg Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Weitere Voraussetzungen

Rn. 129 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 325 Abs. 2b knüpft der Gesetzgeber die freiwillige Offenlegung eines IFRS-EA an deutlich definierte formale Voraussetzungen: der BV oder Vermerk über dessen Versagung bezüglich des IFRS-EA ist im UN-Register offenzulegen (Nr. 1), der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und ggf. der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung an die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 2)

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Recht zur Kenntnisnahme gewährt den AR-Mitgliedern nur eine begrenzte und oberflächliche Möglichkeit der Einsichtnahme in die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte. Aus diesem Grund gibt § 170 Abs. 3 Satz 2 AktG jedem einzelnen AR-Mitglied grds. das Recht, die Übermittlung der Unterlagen zu verlangen. Das Recht auf Übermittlung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Parallele Anwendung unterschiedlicher Verbundkonzeptionen

Rn. 90 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Änderung des HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hatte der Gesetzgeber neben den Vorschriften der §§ 15ff. AktG erstmals eine weitere Begriffsbestimmung "verbundener UN" in § 271 Abs. 2 etabliert, die sich auch in der aktuellen Fassung in Gestalt des sog. Gesetzes zur Umsetzung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnverwendungsvorschlag

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den AP und muss von daher vom AR in besonderem Maße auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft werden (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 95ff.). Zunächst erstreckt sich auch hier die Prüfung des AR auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festlegung der Prüfungsschwerpunkte

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine wichtige Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht mitunter in der Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit der AP (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 103; Abschn. D.3 DCGK (2022); Art. 39 Abs. 6 (zuvor: Art. 41 Abs. 2) der AP-R (2006/2014)). Hiernach ist es sinnvoll, dem Prüfungsausschuss (bzw. dem AR, falls dieser auch als Prüfungsausschuss na...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzgewinn (Satz 2 Nr. 4)

Rn. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als vierter und letzter Punkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands wird im gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanzgewinn ausgewiesen. Er enthält die Summe der ersten drei Punkte und muss mit dem in der Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) und dem in der GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG) oder im Anhang ausgewiesenen Bilanzgewinn über­...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da der KA und Konzernlagebericht sehr wichtige Unterlagen für die Überwachungstätigkeit des AR des MU sind, gilt es auch diese Unterlagen dem AR des MU vorzulegen. Vorstandsvorlagen sind der KA (vgl. § 297) und der Konzernlagebericht (vgl. § 315ff.); vorlagepflichtig sind auch Teil-KA (vgl. ADS (1997), § 337 AktG, Rn. 12; Hüffer-AktG (2023), §...mehr