Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 2.1 Fälle der Verhinderung von Organen, deren schwerwiegende Rechtsverletzungen und daraus ggf. folgende Auswirkungen auf die KV/KZV (Abs. 1)

Rz. 3 Um die Funktionsfähigkeit der KV bzw. KZV in den Ausnahmefällen sicherzustellen kann die Landesaufsichtsbehörde als äußerste aufsichtsrechtliche Maßnahme entweder selbst die Aufgaben der Vertreterversammlung oder des Vorstandes der KV/KZV übernehmen oder einen Beauftragten bestellen, welcher anstelle der Vertreterversammlung und/oder des Vorstandes die Aufgaben der Kör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.1 Aufgaben des beratenden Fachausschusses

Rz. 2 Die beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie sind unter dem Organisationsdach der Vertragsärzte auf Dauer gebildet und beraten intern die Beschlussorgane der KV und der KBV in allen wesentlichen Fragen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Formulierung "wird gebildet" verpflichtet jede KV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 2.3 Übergang der Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 6 Die Übernahme der Geschäfte erfolgt durch einen Verwaltungsakt (Satz 1). Die Befugnisse des Organs, für das der Beauftragte bestellt ist, ruhen einstweilen (Satz 2). Dem Beauftragten wird eine angemessene Vergütung gewährt (Satz 3). Rz. 7 Abs. 1b stellt klar, dass die Bestellung des Beauftragten nach Abs. 1a sowie die Festsetzung der Vergütung des Beauftragten durch Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Erstmals wurde durch § 79b der Behandlungsgruppe der Psychotherapeuten ein Entscheidungseinfluss eingeräumt. Diese Vorschrift wurde zum Vorbild für andere Arztgruppen. In § 79c hat der Gesetzgeber ein Mitspracherecht auch für die Behandlungsgruppe der hausärztlichen Versorgung, der fachärztlichen Versorgung und der angestellten Ärzte und Ärztinnen nachgeholt (vgl. auch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Der UPD kommt mit der Information und Beratung von Patienten eine zentrale Bedeutung im Gesundheitssystem (BT-Drs. 20/5334 S. 1 f.) zu. Auf Grundlage des § 65b werden vom GKV-Spitzenverband seit 2001 Einrichtungen gefördert, die Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei mit dem Ziel informieren und beraten, die Pa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.2 Hauptamtliche Tätigkeit (Satz 4)

Rz. 21 Die Mitglieder des Stiftungsvorstands üben ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Über die hauptamtliche Tätigkeit sind Dienstverträge mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu schließen, die u. a. arbeitsrechtliche Regelungen einschließlich angemessener Vergütung enthalten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 65b Rz. 36, Stand: 5.12.2023). Rz. 22 Die Stiftu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.4.1 Bußgeldbehörde

Rz. 24 Da es sich bei den Bußgeldtatbeständen um die Verletzung eigener Aufgaben der Krankenkassen handelt, sind diese auch zuständige Verwaltungsbehörden zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Der Vorstand (§ 35a SGB IV) oder der Geschäftsführer (§ 36 SGB IV) der Krankenkasse sind damit Verwaltungsbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der beratende Fachausschuss für Psychotherapie dient dazu, die psychotherapeutische Behandlung durch die beiden neuen Heilberufe (vgl. § 28 Abs. 3) in die vertragsärztliche Versorgung zu integrieren und damit für die Psychotherapeuten die Sicherheit zu erhöhen, dass psychotherapeutische Belange in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.4 Amtszeit (Sätze 8 und 9)

Rz. 26 Die Amtszeit des Stiftungsvorstands ist auf 5 Jahre beschränkt (Satz 8). Hierdurch wird die Beteiligung verschiedener Akteure an den Leitungsstrukturen der Stiftung ermöglicht. Zugleich trägt der regelmäßige Wechsel der Mitglieder des Vorstands zur Unabhängigkeit der UPD bei (BT-Drs. 20/5334 S. 17). Mitglieder des Vorstandes können erneut bestellt werden (Satz 9). Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.6 Disziplinarmaßnahmen (Abs. 5)

Rz. 18 In Abs. 5 sind die einer KV bzw. KZV zustehenden Mittel und Maßnahmen aufgeführt, wenn die Mitglieder ihre Pflichten als Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Die Ausübung der Disziplinarbefugnis wird in einer Satzung geregelt. Disziplinarmaßnahmen haben sowohl einen spezialpräventiven als auch einen generalpräventiven Zweck. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.2 Mitglieder der beratenden Fachausschüsse

Rz. 4 Wie aus den entsprechenden Satzungen der KVen und der KBV hervorgeht, sind deren Absichten erkennbar, möglichst alle ärztlichen/psychotherapeutischen KV-Mitglieder an der Wahl der beratenden Fachausschüsse zu beteiligen, weil für sie die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Gruppierungen der KV-Mitglieder an erster Stelle steht. Den beratenden Fachausschüssen für haus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 8 Schreiben zu Beförderungen

Beförderungen zählen zu den erfreulichen Ereignissen. In der Regel sind damit ein erweitertes Aufgabengebiet, zusätzliche Entscheidungsbefugnisse, bessere Bezahlung und höhere Verantwortung verbunden. Beförderungen werden den betroffenen Mitarbeitern in der Regel zunächst von den Führungskräften mündlich mitgeteilt. Darüber hinaus erhalten sie eine schriftliche Bestätigung v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.4 Kapitalerhöhungen gegen Einlage als genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 bis 206 AktG

Rz. 24 Im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung wird der Vorstand einer AG ermächtigt, für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft oder nach Eintragung der Satzungsänderung das Grundkapital der AG bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen. Dieser maximale Erhöhungsbetrag ist das genehmigte Kapital. Bestimmungen zur Ausgestaltung des gene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.3 Kapitalerhöhungen gegen Einlage als bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rz. 22 Eine bedarfsabhängige Kapitalbeschaffung wird über die Möglichkeit einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumt. Hinsichtlich der Zweckausrichtung einer solchen Kapitalerhöhung nennt § 192 Abs. 2 AktG: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen (Nr. 1), Vorbereitung des Zusammenschlusses von mehreren Unternehmen (Nr. 2), Gewähru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1.2 Genussrechtskapital

Rz. 6 Der BGH hat sich in einigen grundlegenden Urteilen der Herausarbeitung von Abgrenzungskriterien zwischen Eigen- und Fremdkapital gestellt. Ausgangspunkt und theoretische Grundlage kann dabei das "Klöckner-Urteil" des BGH[1] bilden. Kernbereich der Entscheidung ist die Formulierung von Abgrenzungskriterien zwischen Genussrechts- und Aktienkapital (= gezeichnetes Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.2.1 Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rz. 26 Für die Herabsetzung des Grundkapitals gibt es hinsichtlich der Durchführung lediglich die Möglichkeit der Herabsetzung der Nennbeträge der Aktien oder die Zusammenlegung von Aktien (vgl. § 222 Abs. 4 AktG). Die ordentliche Kapitalherabsetzung kann nur mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen werden.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalveränderungen: Rechn... / 5.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rz. 53 Gemäß § 36a Abs. 1 AktG muss bei Bareinlagen der eingeforderte Betrag[1] mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeiten senken: Führungs... / 4.2 Das Willkommensgespräch

Bitte kein zwangsverordnetes Kranken-Rückkehrgespräch als Führungsinstrument. Das klingt nach Kontakt-Verwaltung, und oft sieht es in der Praxis auch genauso aus. Es ist tabu-behaftet und macht schlechte Laune wie vieles, was offiziell angeordnet wird ("Der CEO meint, ich müsse jetzt mit Ihnen reden, dabei wissen wir doch beide ..."). Das macht keine Lust aufs Miteinander-Red...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzuse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.1 Aktienoptionsplan/Stock Options

Ein Aktienoptionsplan (englisch: Stock Options Program) ist eine Form der kapitalmarktorientierten, leistungsorientierten Vergütung für Führungskräfte und insbesondere das Top-Management eines börsennotierten Unternehmens. Er soll als Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Wertschaffung und Shareholder-Value-Orientierung des Managements dienen. In den USA werden Stock ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals werden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. wurden diese bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.8 Business Case für Nachhaltigkeit

Für den Grundsatzbeschluss über die Weiterentwicklung zu nachhaltigen Geschäftsmodellen sollten neben den qualitativen Vorteilen für das Kundenunternehmen auch der quantitative Nutzen dargestellt werden. Neben der Vorstellung einer Fallstudie bietet sich für die Begründung auch die Verwendung einer Wirtschaftlichkeitsrechnung an. Liegt eine positive Wirtschaftlichkeit vor, s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 3 Adressaten

War die variable Vergütung zunächst aufgrund der größeren Gestaltungsmöglichkeiten und höheren unternehmerischen Verantwortung nur für die oberen Hierarchieebenen und in traditionell provisionsbasierten Unternehmensbereichen (Verkauf/Vertrieb) interessant, findet sie heute auch bei anderen Arbeitnehmergruppen Anwendung. Auch Einsteiger und junge Berufstätige müssen immer häu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 2 Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2023 (Volkswagen)

Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023 in seiner Entscheidung zur Betriebsrätevergütung bei Volkswagen aus der strafrechtlichen Perspektive strenger bewertet, also den Raum für zulässige Anpassungen der Betriebsratsvergütung nach oben weiter eingegrenzt[1]: Der BGH knüpft zur Bemessung der Vergütung – ebenso wie das Bu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 5 "Neues Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes": Gesetzesvorschlag der Bundesregierung

Um negative Folgen nach der durch die Entscheidung des BGH (Volkswagen)[1] hervorgerufenen Rechtsunsicherheit zu verhindern, hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Kommission eingesetzt, die mit der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Vergütung von Betriebsräten beauftragt wurde. Im November 2023 hat sodann das Bundeskabinett das "Zweite Gesetz zur Ä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einzelfälle

Rz. 56 Im Folgenden werden einige bislang noch nicht genannte Beispiele aus Literatur und Rechtsprechung aufgeführt. Praxis-Beispiel Beispiele: (ja = mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nein = nicht mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ja: Arbeitskleidung, soweit Arbeitgeber nicht den reinen Vollzug staatlicher Vorschriften (etwa Hygienevorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.4 Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 77 Der Begriff der Überwachung der Geschäftsführung umfasst jede Tätigkeit, die innerhalb des möglichen Rahmens der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds liegt.[1] Dieser Rahmen ist von der Rechtsprechung sehr weit gefasst worden.[2] Dazu werden z. B. gerechnet: die Erteilung allgemeiner Ratschläge durch einen Rechtsanwalt, der Aufsichtsratsmitglied ist[3], die Beratung un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 gibt die Agenturen für Arbeit als vorrangige Dienstleister für die Leistungen der Arbeitsförderung vor. Die Vorschrift gehört noch zum Programmteil des SGB III, sie ist in Soll-Form formuliert, um der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit zu geben, aus Zweckmäßigkeits- oder Kostengründen einzelne Aufgaben auf andere Dienststellen zu übertragen, insbesondere a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.5 Zuständigkeitsübertragung durch die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 16 Abs. 6 folgt der Idee, dem Management der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidung darüber zu überlassen, welche Dienststellen jeweils für die Leistungserbringung zuständig sein sollen. Damit kann abseits von rechtlichen Bindungen nach Effizienz und Effektivität über die für die Leistungsgewährung zuständigen Stellen entschieden werden. Die Regelung ermöglicht damit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in erheblichem Umfan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft übergeordnete Regelungen zu den Aufgaben der Agenturen für Arbeit. Die Zuständigkeitsregelungen in § 327 bleiben davon unberührt. § 9 macht der Bundesagentur aber Vorgaben, die im Rahmen des § 327 Abs. 6 zu beachten sind, wenn der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, ggf. unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates als oberstem Selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Geschäftsführer, Vorstand

Rz. 19 Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstand einer AG haben im Außenverhältnis unbeschränkbare Vertretungsmacht (etwa § 37 Abs. 2 GmbHG). Besondere Angaben zum Umfang erübrigen sich somit. Erforderlich sind lediglich Angaben zur Einzel- oder Gesamtvertretungsberechtigung und, soweit für die aktuelle Urkunde erforderlich, Angaben zur Befreiung vom Vertretungsverbot des § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

mehr