Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 52 Versicherungsrecht / V. Muster: Klage gegen Hausratversicherung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 52.4: Klage gegen Hausratversicherung An das Landgericht Halle Klage des Angestellten Wilhelm Weber, Universitätsring 6, 06108 Halle – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Domus-Versicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Dan...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Muster: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.4: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft Amtsgericht Frankfurt – Handelsregister – Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) Eintragung einer Zweigniederlassung Zur Eintragung in das Handelsregister melden wir, die unterzeichnenden sämtlichen Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Muster: Datenschutzhinweise für Kunden

Rz. 128 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.6: Datenschutzhinweise für Kunden Datenschutzhinweise für Kunden der _________________________ Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen im Zusammenhang des mit Ihnen geschlossenen Vertrages verarbeiten, welche Rechte Sie diesbezüglich haben und wie Sie uns...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 8. Mindesteinlageleistung

Rz. 60 Nach Zeichnung sind die Mindesteinlagen auf die neuen Aktien nach Maßgabe der §§ 188 Abs. 2, 36a AktG zu leisten. Bei Bareinlagen ist zumindest ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags sowie das gesamte Aufgeld entsprechend § 54 Abs. 3 AktG zur endgültigen freien Verfügung des Vorstands einzuzahlen. Sacheinlagen sind vollständig zu leisten, § 36a Abs. 2 S. 1 AktG.mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft erstatten wir folgenden Nachgründungsbericht gemäß § 52 Abs. 3 AktG: (1) Die am _________________________ mit einem Grundkapital von 50.000 ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Anmerkung zum Muster

Rz. 71 Zu § 17 Abs. 6: Durch das ARUG II hat der Gesetzgeber in § 118a AktG die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung eingeführt. Voraussetzung hierfür ist nach § 118a Abs. 1 S. 1 AktG eine Regelung bzw. Ermächtigung des Vorstands in der Satzung.mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Kapital- und personengesellschaftsrechtliche Strukturelemente, Gestaltungsfreiheit

Rz. 145 Der Zugang zur KGaA wird durch das Nebeneinander von drei für die Rechtsform maßgeblichen Regelungsregimen erschwert: Für die Komplementäre untereinander und ihr Verhältnis zur Gesamtheit der Kommanditaktionäre sowie gegenüber Dritten gilt das Recht der Kommanditgesellschaft, § 278 Abs. 2 AktG. Im Übrigen gilt Aktienrecht sinngemäß, § 278 Abs. 3 AktG, soweit nicht (e...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Sonstige Minderheitsrechte

Rz. 118 An sonstigen gesetzlichen Minderheitsrechten sind insbesondere zu nennen:mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Mindesteinlageleistung

Rz. 28 Die Anmeldung setzt die Einzahlung des eingeforderten Einlagebetrages zur endgültigen freien Verfügung des Vorstands nach § 54 Abs. 3 AktG voraus, § 36 Abs. 2 S. 1 AktG;[43] einzufordern ist bei Bareinlagen mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags, also bei Nennbetragsaktien des Nennbetrags und bei Stückaktien des auf diese entfallenden anteiligen Betrags ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / X. Muster: Anmeldung des Betriebspachtvertrags zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.9: Anmeldung des Betriebspachtvertrages zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ HRB _________________________ der Y AG Als gemeinschaftlich zur Vertretung der Y AG in _________________________ berechtigte Mitglieder des Vorstandes überreichen wir als Anlage:mehr

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung Wir bestätigen hiermit gemäß §§ 37 Abs. 1 S. 3, 54 Abs. 3 AktG zur Vorlage bei dem Amtsgericht, Handelsregister, dass wir für die in Gründung befindliche Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktieng...mehr

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§ 1 Aktienrecht / Literaturtipps

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§ 48 Vereine / III. Checkliste: Gründung des eingetragenen Vereins

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§ 48 Vereine / VII. Muster: Anmeldung des Vereins für die Eintragung in das Vereinsregister

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.3: Anmeldung des Vereins für die Eintragung in das Vereinsregister An das Amtsgericht _________________________ Betr.: Eintragung des Vereins: _________________________ Die Unterzeichneten sind die Vorstandsmitglieder des am _________________________ in _________________________ gegründeten Vereins "___________...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Grundsatz

Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Übersch...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Bargründung

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Ich habe als alleiniger Gründer die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim errichtet. Eine Ausfertigung der notariellen Urkunde vom _________________________ ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Teilnehmer, Aktionärsrechte

Rz. 107 Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sollen an der Hauptversammlung teilnehmen, § 118 Abs. 3 AktG, auch bei virtuellen Hauptversammlungen sollen sie am Ort der Hauptversammlung teilnehmen, § 118a Abs. 2 S. 1. Die Satzung kann bestimmte Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Der Schuldner ist sowohl in dem vorläufigen Insolvenzverfahren als auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter verpflichtet, §§ 20, 97 ff. InsO. Gem. §§ 20 Abs. 1 S. 2, 101 InsO betrifft die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auch die Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen juristischer ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 40 Stiftungsrecht / 4. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung?

Rz. 49 Regelmäßig stellt sich die Frage, ob eine Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden soll.[72] Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (vgl. insb. § 81 Abs. 3 und 4 BGB).[73] Das Stiftungsgeschäft besteht dann in einer Verfügung von Todes wegen, wobei die Vermögenszuwendung an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Au...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Regelungen im BGB

Rz. 23 Der Bundesgesetzgeber wirkt nicht nur über das BGB, sondern auch maßgeblich über das Steuerrecht auf Stiftungen ein. In den Ländern finden sich zudem jeweils Landesstiftungsgesetze, die inzwischen für das materielle Stiftungsrecht eine eher untergeordnete Rolle spielen, da dessen Schwerpunkt aufgrund der Reformen der Jahre 2002 und 2023 in die §§ 80 ff. BGB verlagert ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / E. Schadensersatz und Ad-hoc-Publizität

Rz. 50 Inwieweit fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen oder bewusst unrichtige Prognosen der Vorstände eine Haftung begründen können, wurde strittig diskutiert. Das LG München I lehnte eine Haftung der Aktiengesellschaft ab, da Ad-hoc-Mitteilungen sich nicht an Privatanleger richteten und die Kausalität zwischen Mitteilungen und Aktienerwerb im Regelfall nicht gegeben sei.[198] An...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VII. Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer

Rz. 133 Gutachten zur Angemessenheit Nach § 14 Abs. 3 S. 1 RVG kann im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer eingeholt werden, sofern die Höhe der Gebühr streitig ist. Entgegen des Wortlauts muss jedoch nicht die "Gebühr" streitig sein, sondern die Angemessenheit der Bestimmung i.S.d. Absatz 1.[44] Das Gutachten ist nach § 14 Abs. 3 S. 2 RVG durch d...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Weisungsrecht der Gesellschafter

Rz. 11 Der Geschäftsführer der GmbH leitet die Gesellschaft – anders als der Vorstand der AG, vgl. § 76 Abs. 1 AktG – nicht eigenverantwortlich (vgl. Noack § 37 Rz. 35; Konzen NJW 1989, 2979). Die Gesellschafter können daher den Geschäftsführern Weisungen erteilen (Abs. 1). Die Erteilung von Weisungen steht im Ermessen der Gesellschafter. Sie sind hierzu einerseits nicht ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter

Kommentierung Literatur: Bascopé/Hering Gewinn- und sonstige Auszahlungsansprüche vom GmbH-Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsvermögen, GmbHR 2006, 183; Bergwitz Die GmbH im Prozess gegen ihren Geschäftsführer, GmbHR 2008, 225; Binnewies Vorabausschüttungen. Zivilrechtliche Wirksamkeit, steuerrechtliche Bedeutung. Musterbeschluss, GmbH-StB 2002, 266; Born Die neuere Rechtspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / X. Versicherung der Geschäftsführer über das Fehlen von Ausschlussgründen und über Belehrung nach § 53 Abs. 2 BZRG

Rz. 53 Rechtsprechung: OLG München v. 26.4.2016 – 31 Wx 117/16 – zur Verfassungsmäßigkeit einer Sperre eines Vorstandes nach Verurteilung wegen Marktmanipulation; KG v. 17.7.2018 – 22 W 34/18 – Löschung des Geschäftsführers nach Verurteilung – Strafbefehl steht Verurteilung gleich; OLG Hamm v. 27.9.2018 – 27 W 93/18 – Versicherung nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3e <Ausnahmefall>; ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.6.2.2 Streitverkündung

Mit Blick auf eine mögliche Inregressnahme des Verwalters durch die GdWE – sei es wegen der Verfahrenskosten oder sonstiger Schadensersatzansprüche infolge einer erfolgreichen Beschlussmängelklage –, stellt sich die Frage, ob dem Verwalter der Streit verkündet werden kann. Zu berücksichtigen ist, dass der Verwalter gemäß § 9b Abs. 1 WEG die GdWE als Organ bzw. deren gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 2 Streik

Unter einem Streik ist die von einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte vorübergehende Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung eines kollektiven Interesses zu verstehen. Er ist als Mittel des Arbeitskampfs grundsätzlich zulässig. Er muss allerdings von einer Gewerkschaft geführt werden, darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.2 Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Sofern allerdings am 31.12.1991 Versicherungspflicht aufgrund des 3. RVÄndG bestand und sich die Betreffenden nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, bleiben sie in ihrer Tätigkeit rentenversicherun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 1c)

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthaltenen Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, die der unmittelbaren ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten dienen, ist im neuen Abs. 1c erweitert und flexibilisiert worden. Damit wird nach der Gesetzesbegründung die Option der KVen, eigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 1.3.4 Vermieter ist eine GmbH

Gleiches gilt für juristische Personen (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). Diese haben kein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, da die Räumlichkeiten von einer juristischen Person nicht als "Wohnung" benutzt werden können. Es genügt nicht, wenn ein Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder ein Angestellter der juristischen Person die Räume nutzen will. Der...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Organisation und Aufgabenverteilung im Vorstand

1 Problem/worum geht es? Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 BGB obliegt die Geschäftsführung des Vereins dem Vorstand nach § 26 BGB. Im Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit ist der Vorstand nach § 31a BGB gegenüber dem Verein im Falle der Fahrlässigkeit von der Haftung befreit. Dies gilt jedoch nicht im Außenverhältnis z. B. im Rahmen der steuerlichen Haftung nach §§ 34, 69 AO. In d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.3 Ausführliche Satzungsklausel zur Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung des Vorstands und Einführung des Ressortprinzips zur Haftungsbegrenzung

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Beitrag aus der verein wissen
Organisation und Aufgabenve... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 BGB obliegt die Geschäftsführung des Vereins dem Vorstand nach § 26 BGB. Im Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit ist der Vorstand nach § 31a BGB gegenüber dem Verein im Falle der Fahrlässigkeit von der Haftung befreit. Dies gilt jedoch nicht im Außenverhältnis z. B. im Rahmen der steuerlichen Haftung nach §§ 34, 69 AO. In diesen Fällen haftet der ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.2 Satzungsklausel zur Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung des Vorstands und Einführung des Ressortprinzips zur Haftungsbegrenzung

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Beitrag aus der verein wissen
Organisation und Aufgabenve... / 2 Satzungsbeispiele

2.1 Satzungsregelung als Grundlage für die Einführung des Ressortprinzips im Vorstandmehr

Beitrag aus der verein wissen
Vertretungsregelung des Vorstands nach § 26 BGB

1 Problem/worum geht es? § 26 Abs. 2 S.1 BGB regelt die Vertretungsregelung des Vorstands nach § 26 BGB, wonach bei einer Vertretungshandlung des Vorstands im Außenverhältnis ebenfalls das Mehrheitsprinzip zu beachten ist. Danach wird der Verein – bei einem mehrköpfigen Vorstand nach § 26 BGB – durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Von dieser Regelung kann die...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vertretungsregelung des Vor... / 2 Satzungsbausteine

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Beitrag aus der verein wissen
Vertretungsregelung des Vor... / 1 Problem/worum geht es?

§ 26 Abs. 2 S.1 BGB regelt die Vertretungsregelung des Vorstands nach § 26 BGB, wonach bei einer Vertretungshandlung des Vorstands im Außenverhältnis ebenfalls das Mehrheitsprinzip zu beachten ist. Danach wird der Verein – bei einem mehrköpfigen Vorstand nach § 26 BGB – durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Von dieser Regelung kann die Satzung allerdings nach...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 5 Professionalisierung der Geschäftsführung erforderlich

Diese Argumentation impliziert zunächst, dass der ehrenamtliche Vorstand nach § 26 BGB nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte des e. V. ordnungsgemäß zu führen und sich deswegen der persönlichen Haftung wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten ausgesetzt sieht (§§ 27 Abs. 3 i. V. m. 622 ff., 280, 276 BGB). In dieser Situation muss aber zunächst an eine Optimierung ...mehr