Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IX. Zugang und Zustellung

Rz. 54 Die Kündigungserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie entfaltet ihre Wirkungen daher erst nach einem entsprechenden Zugang beim Erklärungsempfänger. Da bei Kündigungssachverhalten oftmals die Situation gegeben ist, dass der Erklärungsempfänger (Vorstand/Geschäftsführer) nicht anwesend ist, kommt es darauf an, einen sicheren Weg für Zugan...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIV. Dienstvertragsrecht oder (doch) Arbeits(vertrags)recht

Rz. 76 Geht man mit der bisherigen Rechtsprechung und bisher herrschender Meinung davon aus, dass es sich sowohl beim Vertrag des Vorstands der AG als auch beim Vertrag des Geschäftsführers einer GmbH um einen Dienstvertrag handelt, dann stellt sich im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandsbestellung des AG-Vorstands oder der Geschäftsführerstellung des GmbH-Geschäfts...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XII. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 71 Der Dienstvertrag kann neben ordentlicher/außerordentlicher Kündigung auch durch Fristablauf nach § 620 BGB enden. Eine Befristung ist nach heutigem Stand wirksam, ohne dass es eines sachlichen Grundes für die Befristung bedarf.[86] Der Dienstvertrag endet dann mit Erreichung des Zwecks oder der vereinbarten Zeit. Entsprechendes gilt, wenn der Anstellungsvertrag unter...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IV. Kündigung durch das Vorstandsmitglied

Rz. 14 Die Trennung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag ist auch in den Fällen zu beachten, in denen das Vorstandsmitglied ausscheiden möchte. Die "Kündigung" des Organschaftsverhältnisses durch den Vorstand wird üblicherweise als "Rücktritt" oder "Amtsniederlegung" bezeichnet. Diese Erklärung führt nicht automatisch zur Beendigung des Anstellungsvertrags. Das Vors...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XI. Beendigung des Dienstvertrags durch Beendigung der Organstellung ("Koppelungsklausel")

Rz. 62 Die Trennung zwischen dem körperschaftlichen Bestellungsverhältnis und dem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis führt – wie gesagt – dazu, dass die Beendigung des einen Verhältnisses nicht notwendigerweise die Beendigung des anderen zur Folge hat. Rz. 63 Es ist aber möglich, beide Rechtsverhältnisse miteinander zu verknüpfen. Hierbei kann die organschaftliche Bestel...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Vertreter von juristischen Personen und Personengesamtheiten

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind, nicht als Arbeitnehmer. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihrem Anstellungsverhältnis zur juristischen Person oder zur Personengesamtheit ist d...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VI. Zuständigkeiten

Rz. 38 Die Beendigungserklärungen greifen nur dann durch, wenn sie auf der Basis zuvor wirksam gefasster Beschlüsse des zuständigen Organs der Gesellschaft ausgesprochen werden. Insoweit gilt grundsätzlich und im Zweifel für die Zuständigkeit eine Annexkompetenz [50] zugunsten derjenigen Organe, die auch für die Organbestellung und -abberufung und den Abschluss des Dienstvert...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVI. Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis, insb. die Weiterbeschäftigung nach Aufgabe der Organstellung

Rz. 78 Wird das Vorstandsmitglied oder der Geschäftsführer nach seiner Abberufung als Organmitglied weiterbeschäftigt, hat die bloße Tatsache der Weiterbeschäftigung zunächst keinen Einfluss auf die materiellrechtliche Einordnung des Anstellungsverhältnisses. Eine Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis erfolgt nicht automatisch mit der bloßen Abberufung....mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVIII. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 81 Eine weitere Sonderkonstellation kann vorliegen, wenn der Vorstand/Geschäftsführer zuvor bereits bei der Gesellschaft, für die er nun als Organ tätig ist, in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. Nachdem das BAG früher die Auffassung vertreten hat, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nach Bestellung zum Organmitglied im Zweifel als ruhendes Arbeitsverhältn...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / V. Fristen

Rz. 37 Im Gegensatz zum Widerruf des Bestellungsakts (vgl. §§ 84 AktG, 38 GmbHG) ist die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags streng fristgebunden. Die Kündigungserklärung muss gem. § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, zugegangen sein.[47]...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVII. Drittanstellungen

Rz. 79 In der Praxis kommen gerade innerhalb eines Konzerns oftmals Situationen vor, die zu einer sog. "Drittanstellung" des Organs führen.[109] Diese liegt etwa vor, wenn das Organverhältnis nicht zu der Gesellschaft besteht, mit der der Anstellungsvertrag geschlossen ist. Es ist dann zu prüfen, ob es sich um ein einheitliches Anstellungsverhältnis handelt oder ob getrennte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen

Tz. 73 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Vorstände/Geschäftsführer von Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaAs, Genossenschaften und Vereinen haben regelmäßig gegenüber ihren Anteilseignern, Genossen bzw. ihren Mitgliedern Rechenschaft abzulegen. Dies geschieht im Rahmen von Gesellschafter-, Genossenschafts- oder Mitgliederversammlungen. Damit diese Einrichtungen auch bei weiterhin b...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IV. Form

Rz. 35 Während "in früheren Zeiten" sowohl im Dienstvertragsrecht als auch im Arbeitsvertragsrecht Klarheit bestand, dass in beiden Rechtsgebieten die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses auch mündlich erfolgen konnte, es sei denn, in den vertraglichen Regelungen war ein Formerfordernis wirksam vereinbart, hat die Einführung des § 623 BGB für Arbeitsverhältnisse e...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / II. Abmahnung

Rz. 28 Die Frage, ob es vor Ausspruch einer Kündigung des Dienstvertrags des Vorstandsmitglieds oder des GmbH-Geschäftsführers einer Abmahnung bedarf, wurde bisher ganz herrschend verneint, auch bei verhaltensbedingten Pflichtverletzungen.[36] Nach Einführung des § 314 BGB wurde dies bezweifelt. Der BGH bestätigte seine Rechtsprechung. Dabei befasste sich der BGH allerdings ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / Literaturtipps

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Inhalt/Begründung

Rz. 34 Die Kündigung bedarf keiner Begründung, es sei denn, zwischen den Parteien ist Derartiges vertraglich vereinbart. Spricht die Gesellschaft die Kündigung unter Benennung von Kündigungsgründen aus, ist sie gleichwohl nicht gehindert, weitere Kündigungsgründe "nachzuschieben".[43] Dies gilt nur dann nicht, wenn das gekündigte Organmitglied annehmen durfte, die Gesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Erstattung bzw. Verzicht von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 7 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Erstattet eine steuerbegünstigte Körperschaft Mitgliedsbeiträge an Mitglieder, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, bzw. wird auf die Erhebung von Beiträgen deswegen verzichtet, führt dies – soweit eine solche Maßnahme lt. den Satzungsbestimmungen überhaupt zulässig sein sollte – bis zum 31.12.2023 ausnahmsweise nic...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXIII. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen nach fristloser Kündigung des Dienstvertrags

Rz. 102 Zumindest erste Hilfe bietet dem Organ die Durchsetzung der Vergütungsansprüche in einem Urkundenprozess, da die von Seiten der AG oder GmbH zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) geltend gemachten Pflichtverletzungen regelmäßig jedenfalls insoweit nicht mit den Mitteln des Urkundenprozesses beweisbar sind, als es um das Verschulden des...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XX. Sozialversicherungsrechtliche Stellung

Rz. 94 Sozialversicherungsrechtlich gilt Folgendes: Geschäftsführer einer GmbH, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind (sog Fremdgeschäftsführer), sind ausnahmslos abhängig beschäftigt. Gesellschafter-Geschäftsführer sind aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung nur dann selbstständig tätig, wenn sie mindestens 50 v.H. der Anteile am Stammkapital halten oder ihnen bei ger...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / E. Checkliste

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Tz. 77 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Vorstand eines Vereins ist nach § 42 Abs. 2 BGB verpflichtet, im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung unverzüglich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Erfolgt der Antrag verzögert, haften die Vorstandsmitglieder gegenüber den Gläubigern persönlich für den sich aus der verspäteten Antragstellung ergebenden ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIX. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf vertretungsberechtigte Organmitglieder

Rz. 87 § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestimmt, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 13 KSchG nicht gelten in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Die Vorschrift findet also unmittelbar Anwendung auf Vorstände von Aktiengesellschaften und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränk...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Umsetzung der Unternehmerentscheidung

Rz. 72 Um kündigungsrelevant sein zu können, muss die Unternehmerentscheidung vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Die Organisationsentscheidung muss zu einer Organisationsänderung führen. Die Organisationsänderung kann zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits abgeschlossen, eingeleitet oder beabsichtigt sein. Im ersteren Fall muss der Arbeitgeber den oder die Arbeitnehm...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Außer- und innerbetriebliche Gründe

Rz. 66 Dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, können sich nach der Rspr. des BAG[140] aus außerbetrieblichen wie auch aus innerbetrieblichen Umständen ergeben. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, um die Kündigungsgründe systematisch zu erfassen und ist für die Darlegungs- und Beweislast bedeutsam.[141] Rz. 67 Z...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / III. Rechtsschutz für Vertretungsorgane (Anstellungsverträge)

Rz. 24 Zum Deckungsbereich des Arbeits-Rechtsschutzes gehören nicht Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführern mit den von ihnen vertretenen Unternehmen. Denn diesem Personenkreis fehlt es an der Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Kommanditgese...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / II. Ordentliche Kündigung

Rz. 23 Der Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann im Wege der ordentlichen Kündigung von beiden Seiten durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung beendet werden. Dabei bedarf die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter mit Unternehmerfunktion ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Vergütung nach bürgerlichem Recht

Rz. 36 Kommt es nicht zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, erhält der Anwalt für seine beratende Tätigkeit über den Verweis in § 34 Abs. 1 RVG die nach bürgerlichem Recht übliche Vergütung gem. §§ 612, 632 BGB (zur Sonderregelung für Verbraucher siehe Rdn 4, 35). Für die Bestimmung der in diesem Sinne üblichen Vergütung kommt es auf die am gleichen Ort (= Kammerbezirk,...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / E. Beteiligung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

Rz. 194 § 103 BetrVG schützt Funktionsträger, insbesondere Mitglieder des Betriebsrats und Wahlbewerber vor dem Verlust ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung durch ungerechtfertigte außerordentliche Kündigungen und Versetzungen. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich und für bestimmte Fristen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für den Fall der Betriebss...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / B. Kündigungsrecht in der Eröffnungsphase

Rz. 32 In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Rechtslage besonders unsicher. Viele Beteiligte, selbst Richter, Gerichtsvollzieher und Anwälte lassen sich durch den Gerichtsbeschluss zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (siehe Muster unter Rdn 145) fälschlicherweise zu der Annahme verleiten, es handele sich um den Eröffnungsbeschluss und der (vorläufige) Ve...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Betriebsänderung und Sozialplanansprüche unter der Geltung der Insolvenzordnung

Rz. 95 Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung im eröffneten Insolvenzverfahren, so hat er dieselben Vorschriften zu beachten wie das Management außerhalb der InsO, allerdings mit folgenden Erleichterungen: Rz. 96mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet manmehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / I. Einleitende Vorbemerkungen

Rz. 17 Ebenso wie bei der AG gilt auch bei der GmbH das Trennungsprinzip. Rz. 18 Beginnen wir mit dem statistischen Ausnahmefall: Fällt eine GmbH unter das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und ist damit paritätisch mitbestimmt, ordnet § 31 Abs. 1 MitbestG an, dass die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs (= Geschäftsführung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / E. Vergütungsfragen

Rz. 61 Nach § 12a ArbGG ist für das erstinstanzliche Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen. Hierauf ist der Mandant nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG vor Abschluss des Mandatsvertrages hinzuweisen. Die schuldhafte Verletzung dieser Hinweispflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch der Partei führen.[22] Der Anspruch auf Schadensersatz kann dann gegen den Vergütung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 2 Herausforderungen und Aufgaben des Personalmanagements

An das Personalmanagement werden bei Maßnahmen im Rahmen von Restrukturierungen und Anpassungen an unternehmerische Belange eine Reihe von Anforderungen gestellt: der Einsatz von Instrumenten, die die Personalressourcen an die aktuelle Auftragslage anpassen, die Umsetzung von Kurzarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit. Aber auch Personalabbau: da, wo es s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung [1] und vor der Rechtskraft [2] des Urteils im Kündigungsschutzverfahren ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein. Bei einem erst nach Rechtskraft des aus der Perspektive des Arbeitnehmers obsiegenden Urteils eingegangenen Arbeitsverhältnis greift § 12 KSchG nicht. Auf die Art des neuen Arbeitsverhältnisses kommt es nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7 Steuerbegünstigte Nebentätigkeit

Einnahmen aus einer Nebentätigkeit von Beamten können steuerbegünstigt sein, z. B. durch Ansatz der Übungsleiterpauschale[1]; auch eine Pauschalbesteuerung des Arbeitslohns aus der Nebentätigkeit ist möglich.[2] Übt der Beamte auf Veranlassung seines Dienstherrn eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen aus, i. d. R. in einem Überwachungsorgan wie Vorstand, Aufsichtsrat usw.,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.3.2 Vorstandsmitglieder einer AG und gesetzliche Unfallversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG sind in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) nicht als Beschäftigte versichert.[1] In der UV führt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen ausnahmsweise Vorstandsmitglieder einer AG abhängig beschäftigt sind, nicht dazu, dass in jedem Einzelfall über das Vorliegen einer Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / Zusammenfassung

Begriff Nachhaltigkeit Der Begriff tritt 1713 in der Sylvicultura Oeconomica von Carl von Carlowitz zum ersten Mal in deutscher Sprache im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft auf: "daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe". CR Corporate Responsibility bzw. Unternehmensverantwortung beschreibt die generelle Verantwortung eines Unternehmens gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 5 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Überschreitet der Gesamtbetrag der üblichen Zuwendungen den Freibetrag von 110 EUR, ist nur der übersteigende Teilbetrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug ist entweder nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers vorzunehmen oder es ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % durchzuführen.[1] Die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung wird von der Finanzver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 63 FGO – Keine wirksame Begründung der Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kinderservice Magdeburg durch den Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022

Mit Vorstandsbeschluss Nr. 12/2022 vom 27.1.2022 (ANBA 2022 Nr. 5 S. 1) hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit für Fälle mit besonderen Schutzbedarfen die „Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (ZKGS), in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg) gegründet. Dies war im Streitfall die Beklagte, da sie die Einspruchsentscheidung erlassen hatte. Ein zeitliches Inkraft...mehr