Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _________________________; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _________________________. (3) Geschäftsjahr ist das Kale...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Trias der Organe

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft ist durch die Trias ihrer Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gekennzeichnet: Die Hauptversammlung versammelt die Aktionäre als die Anteilseigner und wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens; sie beschließt u.a. über Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen,...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Rz. 110 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Dienstag, den 25.6.2024, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein. Die Tagesordnung lautet...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.2: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung) § 1 Firma und Sitz, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft" (2) Sitz der Gesellschaft ist Mannheim (3) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegens...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Geschäftsführung

Rz. 80 Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand "unter eigener Verantwortung", §§ 76 Abs. 1, 77 AktG, also frei von Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung. Es besteht nur die Folgepflicht nach § 83 Abs. 2 AktG und die Bindung an Hauptversammlungsbeschlüsse, sofern der Vorstand der Hauptversammlung eine Geschäftsführungsmaßnahme zur Entscheidung vorlegt. Die G...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Leitungsorgan

Rz. 73 Der Vorstand hat als das unverzichtbare Leitungsorgan der AG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, § 76 Abs. 1 AktG.[74] Er führt die Geschäfte, § 77 AktG, und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen, § 78 AktG.[75]mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebsführungsvertrag

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Betriebsführungsvertrag zwischen der X AG, vertreten durch ihren Vorstand und der Y AG, vertreten durch ihren Vorstand. § 1 Vertragsgegenstandmehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Vertretung

Rz. 79 Dem Vorstand obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft, § 78 Abs. 1 S. 1 AktG.[89] Die Vertretungsmacht ist grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar, insbesondere bleibt sie auch vom Unternehmensgegenstand und von statutarischen Zustimmungsvorbehalten zugunsten des Aufsichtsrats unberührt.[90] Nach § 78 Abs. 2 S. 1 AktG vertreten m...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.26: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _________________________ Antrag des Aktionärs Ernst Kolb, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen El...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 160 Siehe Rdn 71 ff., 134 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _________________________ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl de...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Eignungsvoraussetzungen

Rz. 74 Als Vorstand kann nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden, die insbesondere nicht wegen einer Betrugs- oder Insolvenzstraftat verurteilt worden ist und keinem gerichtlichen oder behördlichen Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt, vgl. im Einzelnen § 76 Abs. 3 AktG, dessen Ausschlusstatbestände durch das MoMiG (siehe Rdn 10) erweiter...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Ordentliche Hauptversammlung

Rz. 104 Die ordentliche Hauptversammlung, die nach § 175 Abs. 1 S. 2 AktG in den ersten acht Monaten eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat, nimmt den – im Regelfall von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten – Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres entgegen (oder beschließt über die Feststellung, wenn der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Abschl...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Anstellungsverhältnis

Rz. 77 Von der Bestellung im Sinne der Begründung der organschaftlichen Position des Vorstands ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis zu sondern. Es regelt als Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff., 675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der AG und dem Vorstand.[81] An Rechten für den Vorstand begründet der Dienstvertrag insbes...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.19: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG § 161 Abs. 1 S. 1 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abzugeben. Vorstand und Aufsic...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Zwingendes Überwachungsorgan

Rz. 89 Die AG hat zwingend einen Aufsichtsrat (zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats in der Errichtungsurkunde bei AG-Gründung vgl. oben Rdn 29, 38), dem die Überwachung des Vorstands obliegt, § 111 Abs. 1 AktG. Die Überwachung beinhaltet eine vergangenheitsbezogene Kontrolle der Vorstandstätigkeit[109] und eine zukunftsorientierte Beratung mit dem Vorstand über die zukünf...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Kompetenzen

Rz. 103 Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre; diese üben nach § 118 Abs. 1 S. 1 AktG ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft grundsätzlich, also soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in der Hauptversammlung aus. Unter den Voraussetzungen des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG und einer darauf beruhenden Satzungsbestimmung können die Aktionäre auch online a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Widerruf

Rz. 76 Die organschaftliche Stellung des Vorstands endet mit Ablauf der Amtszeit oder durch Widerruf der Bestellung, für den ebenfalls ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.[78] Der Widerruf kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, § 84 Abs. 4 S. 1 AktG. Vom Erfordernis des wichtigen Grundes können weder die Satzung noch der Bestellungsbeschluss abweiche...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Corporate Governance

Rz. 84 Seit dem 26.2.2002 gibt es den Deutschen Corporate Governance Kodex.[103] Er wird in seiner jeweils aktuellen Fassung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers im Internet unter der Adresse www.bundesanzeiger.de und unter www.dcgk.de veröffentlicht.[104] Der Kodex enthält Verhaltensempfehlungen, die sich in erster Linie an Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesells...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in nennbetrag...mehr

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Innere Ordnung

Rz. 94 §§ 107 bis 110 AktG enthalten Regeln über die innere Ordnung des Aufsichtsrats, namentlich zur Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, über Sitzungen und Beschlussfassungen und über die Bildung von Ausschüssen.[121] Einzelheiten werden regelmäßig in der Satzung und darüber hinaus ergänzend in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestimmt, über deren Erla...mehr

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§ 48 Vereine / VII. Muster: Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.7: Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung Protokoll über die Mitgliederversammlung des _________________________ e.V. Zeit: _________________________ Ort: _________________________ Anwesend: _________________________ Mitglieder Versammlungsleiter: Erster Vorsitzender: Herr _________________________ Protok...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ...mehr

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Abänderungsantrag bei Satzungsänderung

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.6: Beschlussantrag zur Satzungsänderung durch den Vorstand _________________________ e.V. Antrag des zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ Der Antragsteller hat der Mitgliederversammlung eine Neufassung der Satzung vorgeschlag...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 102 Der Aufsichtsrat der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft hat den ihm vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres gebilligt und sich mit dem Vorstand darüber geeinigt, welcher Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns den Aktionären gemacht werden soll. Nunmehr soll die ordentliche Hauptversammlung der AG stat...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 72 Das Vorstandsmitglied Harald Schmidt der A+B Handels-Aktiengesellschaft hat ohne Abstimmung mit seinen Vorstandskollegen zusammen mit einem von ihm angestifteten Prokuristen zu Lasten der AG hochspekulative Geschäfte an der Pariser Warenterminbörse getätigt. Der Aufsichtsrat will deshalb die sofortige Trennung von dem Vorstandsmitglied Schmidt. Der Aufsichtsrat will a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _________________________ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, H...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Einladungsschreiben

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.4: Einladungsschreiben zur ordentlichen Mitgliederversammlung _________________________ e.V. – Der Vorstand – Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ Tagesordnungmehr

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§ 48 Vereine / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Nach zweijährigem Bestehen des Vereins stehen Satzungsänderungen und die Neuwahl des Vorstandes an. Um keine Fehler zu machen, bittet der Vorstand den Rechtsanwalt um juristische Beratung und Begleitung der anstehenden Schritte.mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 48 Vereine / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Zu den Details der Einberufung und den Formalia der Einladung siehe Rdn 10. Rz. 45 Die Neuwahl und sonstige Änderungen in der Person der Vorstandsmitglieder müssen dem Amtsgericht zur Eintragung der neuen Vorstandsmitglieder mitgeteilt werden (§ 67 BGB). Die Eintragung ist deklaratorisch, der neu gewählte Vorstand erlangt sein Amt mit Wahl und deren Annahme. Er kann so...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Ausgabebetrag

Rz. 53 Die neuen Aktien dürfen nicht zu einem unter dem geringsten Ausgabebetrag liegenden Betrag ausgegeben werden; das ist bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der auf die Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals, § 9 Abs. 1 AktG, mindestens aber ein EUR. Ein hiergegen verstoßender Kapitalerhöhungsbeschluss ist nichtig, während die Bestimmun...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Anfechtungsklage

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.27: Anfechtungsklage An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _________________________ Klage des Aktionärs Ernst Kolb, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Elektro-Apparatewerke AG, Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, die H...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Gegenstand des Unternehmens, § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG

Rz. 23 Während der vom Unternehmensgegenstand zu sondernde Gesellschaftszweck die finale Zielsetzung der Korporation (im Regelfall Gewinnerzielung) bestimmt, bezeichnet der Unternehmensgegenstand die hierfür eingesetzten Mittel. Er dient der Unterrichtung des Rechtsverkehrs über die Tätigkeitsschwerpunkte der Gesellschaft und definiert im Innenverhältnis den Geschäftsführung...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Zahl der Vorstandsmitglieder, § 23 Abs. 3 Nr. 6 AktG

Rz. 25 Zum Mindestinhalt der Satzung gehört schließlich die Zahl der Vorstandsmitglieder oder die Angabe der Regeln, nach denen die Zahl festgelegt wird. Die Vorgabe einer Mindest- und Höchstzahl reicht nach allgemeiner Auffassung aus. Bei einem Grundkapital von mehr als 3.000.000 EUR muss die Satzung, wenn ein einköpfiger Vorstand gewünscht wird, dies explizit vorsehen, son...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG)

Rz. 839 Verhandlungsgegenstand des Interessenausgleichsverfahrens ist das "ob und wie" der Betriebsänderung. Es wird ausgehandelt, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Ausmaß und in welcher Form die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Argumente der Geschäftsleitung bei den Interessenausgleichsverhandlungen sind z.B. Verluste und die dadurch begründete Notwendigkei...mehr

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§ 48 Vereine / VIII. Muster: Anmeldung einer Satzungsänderung und Vorstandswahl

Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.8: Anmeldung einer Satzungsänderung und Vorstandswahl _________________________ e.V. Amtsgericht Registergericht _________________________ Betr.: _________________________ e.V.; Az.: VR _________________________ Zur Eintragung in das Vereinsregister werden aufgrund der Beschlüsse in der Mitgliederversammlung vom _...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Beispiele für Rubrumsabwandlungen

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.21: Beispiele für Rubrumsabwandlungen Klage für eine GbR: der Rechtsanwälte Müller & Meier GbR, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter Michael Meier und Manfred Müller, Markt 1, 53111 Bonn gegen Klage gegen eine OHG: ________________...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bestellung

Rz. 75 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder obliegt gem. § 84 AktG ausschließlich dem Aufsichtsrat.[77] Sie setzt den gegenüber dem Vorstandsmitglied zugangsbedürftigen Bestellungsbeschluss und die Annahme des Amts durch den Bestellten voraus. Mit der Annahme der Bestellung werden die organschaftlichen Rechte und Pflichten des Bestellten begründet. Die Eintragung im Handel...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Minderheitsverlangen nach § 122 AktG

Rz. 112 Die Aktionäre sind nicht davon abhängig, ob und mit welchen Beschlussgegenständen Vorstand oder Aufsichtsrat zur Hauptversammlung einladen. Sie können, wenn sie 5 % des Grundkapitals repräsentieren oder ihre Anteile zusammen den anteiligen Grundkapitalbetrag von 500.000 EUR erreichen, nach Maßgabe von § 122 AktG selbst initiativ werden. Je nach Anteil am Grundkapital...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Erster Aufsichtsrat und erster Abschlussprüfer, Gründungsbericht und Gründungsprüfung

Rz. 29 Die Gründer haben den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft und den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr zu bestellen (näher dazu § 30 AktG); sie haben außerdem einen Bericht über den Hergang der Gründung zu erstatten, § 32 AktG. Der Aufsichtsrat bestellt den ersten Vorstand, § 30 Abs. 4 AktG. Darüber hinaus haben die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat den...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / I. Muster: Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 156 Siehe Rdn 31 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.1: Stiftungsgeschäft unter Lebenden Stiftungsgeschäft der Eheleute _________________________ Hiermit errichten wir unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz des Landes _________________________ vom _________________________ die rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung f...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 30 Nach § 80 Abs. 2 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 31 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Ablauf der Gründung

Rz. 16 Die Gründung der AG verläuft zwingend in den folgenden Schritten:mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Die Betriebsführung kann auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.v. § 675 BGB [88] oder auf der Grundlage eines unentgeltlichen Auftrages gem. § 662 BGB erfolgen. Der Betriebsführer arbeitet stets für Rechnung der Eigentümergesellschaft bzw. Inhaberin. Bei der sog. echten Betriebsführung handelt er auch in deren Namen, bei der sog. unecht...mehr