Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Notfallkonzept als Kernelement des Notfallmanagements (Tz. 1)

Rz. 1 1 Das Institut hat Ziele zum Notfallmanagement zu definieren und hieraus abgeleitet einen Notfallmanagementprozess festzulegen. Für Notfälle in zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen ist Vorsorge zu treffen (Notfallkonzept). Die im Notfallkonzept festgelegten Maßnahmen müssen dazu geeignet sein, das Ausmaß möglicher Schäden zu reduzieren. Das Notfallkonzept ist anlas... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerfreie Zinsen

Rn. 566 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds nicht stpfl nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG aF sind Zinsen aus Sparanteilen von Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungen nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG als Vorsorgeaufwendungen begünstigt sind. Ziel ist, die Vorsorge durch eine Besteuerung der Zinserträge nicht einzuschränken. Dazu gehören folgende Versicherungen auf den Erlebens-... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Steuerfreiheit bei entgeltlichem Erwerb

Rn. 570 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Werden Ansprüche aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag entgeltlich erworben, sind die Zinsen aus solchen Versicherungen nicht von der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG freigestellt (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG). Da der Veräußerer in diesem Fall die versicherte Person bleibt, steht die langfristig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Bedeutung von Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungsplänen

Rz. 55 Die Institute müssen die Ziele für das "Notfallmanagement" definieren und einen entsprechenden Prozess etablieren. Im zugehörigen "Notfallkonzept" geht es um die Vorsorge für Notfälle in zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen festgelegt, mit deren Hilfe das Ausmaß möglicher Schäden reduziert werden kann (→ AT 7.3 Tz. 1). Diese Maßna... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Ökonomisch nachhaltige Geschäftsstrategie

Rz. 28 Die Geschäftsstrategie muss "nachhaltig" sein, genauer gesagt "ökonomisch nachhaltig". Diese Konkretisierung ist im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle im Fachgremium MaRisk besprochen worden, um die in diesem Fall maßgebliche ökonomische Nachhaltigkeit von der ebenfalls relevanten ökologischen Nachhaltigkeit besser abzugrenzen. Der Maßstab für die ökonomische Nachhalti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10. IT-Notfallmanagement

Rz. 1 Das Institut hat Ziele zum Notfallmanagement zu definieren und hieraus abgeleitet einen Notfallmanagementprozess festzulegen. Für Notfälle in zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen ist Vorsorge zu treffen (Notfallkonzept). Die im Notfallkonzept festgelegten Maßnahmen müssen dazu geeignet sein, das Ausmaß möglicher Schäden zu reduzieren (vgl. AT 7.3 Tz. 1 MaRisk). Das... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Abgrenzung von Schadensereignissen

Rz. 18 Um einen "Notfall" richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, sich einen Überblick über die verschiedenen Ursachen für Unterbrechungen von Geschäftsprozessen und deren mögliche Auswirkungen zu verschaffen. Hilfestellung liefert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Den Definitionen vom BSI zufolge können verschiedene "Schadensereignisse" b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Identifikation zeitkritischer Aktivitäten und Prozesse

Rz. 30 Zeitkritisch sind grundsätzlich jene Aktivitäten und Prozesse, bei deren Beeinträchtigung für "definierte Zeiträume" ein "nicht mehr akzeptabler Schaden" für das Institut zu erwarten ist (→ AT 7.3 Tz. 1, Erläuterung). Insofern geht es für ein Institut darum, jene Aktivitäten und Prozesse zu ermitteln, bei denen eine Beeinträchtigung schon kurzfristig zu einem graviere... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Inhalt des Notfallkonzeptes

Rz. 43 Die Erkenntnisse aus beiden Analysen dienen im nächsten Schritt dazu, das Notfallkonzept mit Leben zu füllen. Im "Notfallkonzept" sollen u. a. die Verantwortlichkeiten, Ziele und Maßnahmen zur Fortführung bzw. Wiederherstellung der zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse bestimmt werden. Das Notfallkonzept muss zudem die Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse

Rz. 83 Die Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen darf nicht dazu führen, dass die Vorsorge für Notfälle vernachlässigt oder sogar komplett ausgeblendet wird. Das wäre insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der IT-Auslagerungen für die Institute ein fataler Trugschluss.[1] Rz. 84 Allerdings ist es schon unter Praktikabilitätsgesichtspunkten ka... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Fragen zum Themenkomplex LSI SREP

Welche Erkenntnisse hat die Aufsicht aus der anlassbezogenen SREP-Datenerhebung per 30. Juni 2020 ggf. gezogen? Die anlassbezogene Datenerhebung war notwendig, um auf dieser Basis eine unterjährige Risikoanalyse vorzunehmen. Ein Einblick in die Risikolage der Institute während der Pandemie konnte nicht bis zur Auswertung der Jahresendzahlen warten. Die Erkenntnisse aus der Da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III.2. Einzelthemen

Berichterstattung für das Handelsbuch Nach BTR 2.2 Tz. 3 der MaRisk ist der für das Risikocontrolling zuständige Geschäftsleiter täglich über die Risikopositionen im Handelsbuch zu unterrichten. Bei Nicht-Handelsbuchinstituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren Positionen im Handelsbuch ist an die tägliche Berichterstattung regelmäßig kein nennenswerter Informatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.1 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Rz. 282 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung[1] enthalten nicht nur Vorgaben für das Risikomanagement (→ Kapitel 2.6.1), sondern betreffen in einem hohen Maße auch die Informationstechnologie. Die IT-relevanten Vorgaben wurden erstmals im November 2017 als Konkretisierung der M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Anforderungen an Auslagerungen und sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen gemäß BAIT

Rz. 87 Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht im November 2017 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) vorgelegt.[1] Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute vor, insbesonder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Vorfallmanagement

Rz. 25 Nicht zuletzt aus der Definition einer Störung ergibt sich die Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der "Störungsbeseitigung" bzw. dem "Vorfallmanagement" und dem "Notfallmanagement". Rz. 26 Die EBA fordert die Etablierung eines "Prozesses zum Management von Vorfällen und Problemen", um operationelle und sicherheitsrelevante IKT-Vorfälle zu überwachen und zu protoko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Beispiele für Notfallszenarien

Rz. 40 Aufgrund der Abhängigkeit von der IT wird wohl bei nahezu allen Instituten deren teilweiser oder vollständiger Ausfall als "zeitkritisch" und somit als Notfall eingestuft werden. Dasselbe trifft auf Liquiditätsengpässe zu, für deren Beseitigung sogar explizit ein Notfallplan gefordert wird (→ BTR 3.1 Tz. 9). Ähnlich bedeutsam kann der Ausfall wesentlicher Geschäftspro... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; BFH BStBl II 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Backup-Lösung in den Geschäftsräumen

Rz. 47 Von den Instituten ist die Möglichkeit zum Handel an häuslichen Arbeitsplätzen sehr positiv aufgenommen worden, weil sie ihnen die nötige Flexibilität bietet, den geänderten Ansprüchen ihrer Mitarbeiter an ein modernes Arbeitsumfeld gerecht zu werden. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass sowohl die Händler als auch die verantwortlichen Führungskräfte damit keine k... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Der SREP im KWG

Rz. 78 Auf nationaler Ebene sind die für den ICAAP maßgeblichen qualitativen Regelungen der CRD IV durch eine Anpassung des § 25a Abs. 1 KWG umgesetzt worden (→ Teil I, Kapitel 4 und 5 sowie AT 1 Tz. 1). Die MaRisk dienen als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 25a Abs. 1 KWG und sind somit auch die maßgebliche Ben... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 IKT-Datenintegritätsrisiken im SREP

Rz. 113 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP bewerten, ob das Institut über einen wirksamen und angemessenen Rahmen für die Ermittlung, das Verständnis, die Messung und die Minderung des IKT-Datenintegritätsrisikos verfügt. Dabei sollten jene Risiken berücksichtigt werden, die mit der Wahrung der Integrität der von den IKT-Systemen gespeicherten und verarbeite... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ärztliche Tätigkeit

Rn. 150 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit bezeichnet in Anlehnung an § 1 Abs 2 HeilpraktikerG v 17.02.1939, (RGBl I 1939, 251) die Ausübung der Heilkunde, dh jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Prophylaxe, Feststellung (Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Sie setzt nach... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Management der NPL-Bestände

Rz. 16 Die zuständigen Behörden können selbst bei einer NPL-Quote unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 5 Prozent die Anwendung der für Institute mit hohem NPL-Bestand relevanten Anforderungen verlangen, wenn sie z. B. Anzeichen einer Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte erkennen. Schließlich könnte diese negative Entwicklung dazu führen, dass die 5-Prozent-Sc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 IKT-Änderungsrisiken im SREP

Rz. 150 Die EBA versteht unter dem "IKT-Änderungsrisiko" das Risiko, das sich aus der mangelnden Fähigkeit des Institutes ergibt, IKT-Systemänderungen zeitgerecht und kontrolliert zu steuern, insbesondere was umfangreiche und komplexe Änderungsprogramme angeht.[1] Das Management dieser Risikokategorie zielt auf die Fehlerbehebung oder notwendige Korrekturen der Daten (→ AT 7... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.5 Schiffsfinanzierung

Rz. 111 Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers im Zusammenhang mit einer Schiffsfinanzierung sollten die Institute u. a. das Verhältnis zwischen den Erträgen des Schiffes und den verbundenen Kosten bewerten, wobei die Kosten vor allem die Betriebsausgaben inkl. Versicherung, Löhnen, Wartung, Schmierölen und Zinsaufwand betreffen. Beurteilen sollten die Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Informationssicherheitsmanagement

Rz. 1 Das Informationssicherheitsmanagement macht Vorgaben zur Informationssicherheit, definiert Prozesse und steuert deren Umsetzung (vgl. AT 7.2 Tz. 2 MaRisk). Das Informationssicherheitsmanagement folgt einem fortlaufenden Prozess, der die Phasen Planung, Umsetzung, Erfolgskontrolle sowie Optimierung und Verbesserung umfasst. Die inhaltlichen Berichtspflichten des Informa... mehr

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ZErb 08/2026, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.-20.6.2026 in Bingen

In diesem Jahr fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.–20.6.2026 im schönen Bingen statt. Den Auftakt der Tagung bildete der vereinsinterne Workshop "Unglaubliche Möglichkeiten – was können wir als VorsorgeAnwalt e.V. erreichen, was kann ich für den Verein tun und der Verein für mich?". Es wurden die Themenschwerpunkte Gewinnung von Neumitgliedern, Erhöhung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 1 Ziel des Rundschreibens

Rz. 1 Dieses Rundschreiben zeigt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute auf. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25b KWG (Auslagerung) und des § 26c KWG (ESG-Risiken). Erläuterung: CRD-Drittstaatenzweigstellen Da bei CRD-Drittstaatenzweigstellen k... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.1 Begriffsdefinition

Rz. 109 Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollte auch angemessen auf die Auswirkungen von ESG-Risiken eingegangen werden, sofern über sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wird (→ BT 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Davon ist zunächst auszugehen, da sie als Risikotreiber auf die anderen Risikoarten einwirken (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Von den Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Notfallmanagements

Rz. 2 Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien oder Hackerangriffe können Unterbrechungen der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zur Folge haben, die sich im Extremfall aufgrund der Vernetzung der internationalen Finanzmärkte zu globalen Krisen ausweiten. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse können bei Instituten zu gravierenden Beeinträchtigungen führen, wie z. B... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Qualifikationsniveau der Mitarbeiter

Rz. 34 Ohne ausreichend qualifiziertes Personal ist kein Institut dauerhaft in der Lage, den Entwicklungen auf den Märkten standzuhalten. Eine hohe Qualifikation der Mitarbeiter stärkt somit die Position des Institutes gegenüber Wettbewerbern. Qualifiziertes Personal bietet zudem die Gewähr dafür, dass die Vorgaben der Geschäftsleitung korrekt nachvollzogen und somit effekt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.15.1 Zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen (Nr. 15 Var. 1)

Rz. 83 Die Vorschrift entspricht weitgehend dem früheren § 105c Abs. 1 Nr. 4 Alt.1 GewO. Nach der 1. Variante des § 10 Abs. 1 Nr. 15 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit Tätigkeiten zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen beschäftigt werden. Rz. 84 Naturerzeugnisse sind tierische und pflanzliche Erzeugnisse, die in naturbelassenem Zustand... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.15 Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen, des Misslingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten (§ 10 Abs. 1 Nr. 15)

4.15.1 Zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen (Nr. 15 Var. 1) Rz. 83 Die Vorschrift entspricht weitgehend dem früheren § 105c Abs. 1 Nr. 4 Alt.1 GewO. Nach der 1. Variante des § 10 Abs. 1 Nr. 15 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit Tätigkeiten zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen beschäftigt werden. Rz. 84 Na... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.15.2 Zur Verhütung des Misslingens von Arbeitsergebnissen (Nr. 15 Var. 2)

Rz. 89 Nach der 2. Variante der Nr. 15 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um das Misslingen von Arbeitsergebnissen zu verhindern. Die Regelung geht auf den früheren § 105c Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 GewO zurück, allerdings wurde der Begriff "Arbeitserzeugnisse" durch den weiteren Begriff "Arbeitsergebnisse" ersetzt, sodass nun nicht nur Arbeiten zur Hers... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 3 Kennzahlen im betrieblichen Eingliederungsmanagement

Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist die schnellstmögliche Überwindung und die Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit. Letztlich soll der Beschäftigte damit in der Erwerbsfähigkeit gehalten werden. Während Unternehmen ein BEM starten müssen (§ 167 Abs. 2 SGB IX), ist die Teilnahme der Beschäftigten freiwillig. Somit erfordert ein optimales BEM das... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.15.3 Kontinuierlich durchzuführende Forschungsarbeiten (Nr. 15 Var. 3)

Rz. 96 Mit der 3. Variante des § 10 Abs. 1 Nr. 15 wurde ein in den Vorgängerregelungen nicht vorhandener neuer Ausnahmetatbestand geschaffen. Arbeitnehmer dürfen bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Kontinuierlich durchzuführende Forschungsarbeiten liegen vor, wenn die Kontinuität des Forschungsvorgangs die Ar... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 8 Ökonomische Kennzahlen im BGM

Der Return On Invest (ROI) ist eine typische Finanzkennzahl, die im Deutschen mit dem Begriff Rendite bzw. Kapitalrendite gleichgestellt wird. Er setzt den Nutzen bzw. Gewinn in Beziehung zum investierten Kapital und stellt dies in Form eines Verhältnisses dar (z. B. 1:3). Bezogen auf das BGM beinhaltet das investierte Kapital z. B. die Kosten für die Maßnahmen in einem BGM.... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 2.2 Nohl-Werte

Um i. S. der Prävention eine Erkrankung oder einen Unfall zu vermeiden bzw. die Häufigkeit und Schwere zu reduzieren, sollten die Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit einer Risikokennzahl bewertet werden. Die Arbeitswissenschaftler Nohl und Thiemecke entwickelten daher eine Systematik zur Risikobewertung[1], die aktuell unter dem Namen "Verfahren nach Nohl" bekannt ist und zu d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Maler- und Lackierarbeiten / 3.2 Organisatorisch

Zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt (§ 5 ArbSchG, § 6 GefStoffV) und diese dokumentiert (§ 6 ArbSchG, § 6 GefStoffV) werden. Dabei muss auch ermittelt werden, ob weniger oder nicht gefährliche Ersatzstoffe verwendet bzw. -verfahren angewendet werden können (Substitution nach §§ 6,... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Welche Aufgaben hat der Bet... / 1.1 Definition

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Betrieben der Privatwirtschaft. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Im BetrVG sind Anhörungs-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats vorgesehen. Seine Aufgabe ist es u. a. die Beschäftigung im Betrieb sowie die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern (vgl. § 80 Betr... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.2.1 Kostenamortisation

Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 GModG liegt eine unbillige Härte insbesondere vor, "wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können". Die erforderlichen Investitionen müssen also in einem angemessenen Verhältnis zum Er... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Welche Aufgaben hat der Bet... / 1.3.4 Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und sonstigen Stellen

Der Betriebsrat muss die Berufsgenossenschaft, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und sonstige Stellen bei der Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren durch Anregung, Beratung und Auskunft unterstützen.[1] mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Allergie / 4 Vorbeugung durch Aufklärung

Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass sensibilisierende Stoffe auf jeden Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Dafür stehen die Informationen der Sicherheitsdatenblätter und der entsprechenden Vorschriften und Regeln (u. a. TRGS 406, TRGS 900, TRGS 907) zur Verfügung. Insbesondere die TRGS 406 "Sensi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Vorsorgekartei / 1 Inhalt

Verbindlicher Inhalt der Vorsorgekartei ist ausschließlich Anlass der Vorsorge, Tag der Vorsorge, Bestätigung der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung).[1] Darüber hinaus sind die sog. Personenstammdaten, wie Name, Geburtsdatum und Privatanschrift des Beschäftigten, sowie die Arbeitgeberanschrift unverzichtbar, damit die Daten der Kartei entsprechend zuzuordnen sind. W... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Vorsorgekartei / 5 Was passiert beim Ausscheiden des Beschäftigten?

Nach ArbMedVV bekommt der Arbeitnehmer beim Ausscheiden eine Kopie der ihn betreffenden Angaben aus der Vorsorgekartei ausgehändigt. Ähnliches gilt auch in Bezug auf Unterlagen zum Umgang mit besonders kritischen Gefahrstoffen während der Betriebszugehörigkeit (§ 14 Abs. 4 GefStoffV). Da ein Beschäftigter darüber hinaus ohnehin persönlich eine ärztliche Bescheinigung über je... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Vorsorgekartei / 3 Wer führt die Vorsorgekartei?

Bei größeren Betrieben mit eigenen betriebsärztlichen Diensten wird die Vorsorgekartei direkt dort geführt, sonst meistens von der Personalabteilung oder einer vergleichbaren Stelle im Betrieb, die bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit dem (dann meist externen) Betriebsarzt zusammenarbeitet. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Vorsorgekartei / Zusammenfassung

Begriff Die Vorsorgekartei dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren und zu dokumentieren. Die Vorsorgekartei enthält sensible personenbezogene Daten. Um dem Prinzip der Datensparsamkeit gerecht zu werden, sind der Umfang zu dokumentierender Daten sowie die Aufbewahrungspflichten für den Betrieb eng beschränkt. Den Arbeitnehmer t... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum muss bei der Beschaff... / Zusammenfassung

Überblick Für Menschen, die überwiegend am Schreibtisch arbeiten, spielt die ergonomische Qualität der Bürodrehstühle eine große Rolle in der Prävention von Wirbelsäulenerkrankungen. Ungeeignete Stühle werden über die vielen sitzend verbrachten Stunden zu einer wesentlichen Belastung. Bewegung/Sport als Prävention kann helfen, allerdings bei Vielsitzern nur bedingt der lange... mehr