Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.3 Qualitätssicherung durch den GKV-Spitzenverband (Satz 3)

Rz. 44 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Leistungen nach Satz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele; Satz 3. Rz. 45 Durch die Regelung erhält der Spitzenverband Bund der Pf...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 3 Literatur

Rz. 26 Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: www.bar-frankfurt.de; hier sind folgende Gemeinsamen Rundschreiben abrufbar: Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess (auch im Haufe SGB Office Professional enthalten) Gemeinsame Empfehlung Prävention nach § 3 SGB IX (auch im Haufe SGB Office Professional enthalten) Leitfaden Prävention: Mit dem Leitfaden Prävention leg...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.4.1 Gebot der Zusammenarbeit und der kassenübergreifenden Leistungen (Satz 1)

Rz. 79 Bei der Wahrnehmung der Präventionsaufgaben nach Abs. 1 und Abs. 1a sollen die Pflegekassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Prävention erbringen, Satz 1. Rz. 80 Die Regelung zielt darauf ab, durch eine Bündelung der von den Pflegekassen nach Abs. 2 zu verausgabenden Mittel die Effizienz und die Effektivität der Leistungen zur Prävention in stati...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.3 Regelungsinhalte zur Umsetzung (Satz 3)

Rz. 56 Satz 3 definiert inhaltlich die Regelungsinhalte zur Umsetzung. Rz. 57 Dabei hat der Gesetzgeber selbst darauf hingewiesen, dass die in dem "Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI" des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen (GKV-SV) aufgeführten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention in 5 Handlungsfeldern dabei auch für Präven...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 3 Literatur

Rz. 22 Bockermann, Vier Jahre Präventionsgesetz, Kompass/KBS 2019, Nr. 3/4, 3. Düwell, Der vierte Ablauf für ein Präventionsgesetz, jurisPR-ArbR 15/2015 Anm. 1. Saur/Binger, Steuerfreie Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, KH 2025, 187. Schneider, Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, SGb 2015, 599.mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.5 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 2)

Rz. 23 Die alltäglichen Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen sind von erheblicher Bedeutung für ein gesundes Leben. Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich beteiligen müssen. Nach § 3 Abs. 2 wird der Bezug z...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1)

Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgefährdungen und -probleme frühestmöglich id...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.4 Richtwert und Mindestbeträge für die Ausgaben (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 Satz 1 gibt den Krankenkassen im Gegensatz zum früheren Recht keine Obergrenze, sondern einen Richtwert für die Ausgaben zur Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Maßgabe von § 20a bis c ab dem Jahr 2016 i. H. v. 7,00 EUR je Versicherten und Jahr (Satz 1; 2014: 3,09 EUR; 2015: 3,17 EUR) vor. Die Krankenkassen haben diesen Grenzwert anzustreben, dürfen...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 stellt die zentrale Norm für die Prävention in Pflegeeinrichtungen dar (erster Teil des Titels der Vorschrift). Dabei verpflichtet Satz 1 die Pflegekassen durch eine Soll-Vorschrift zur Erbringung von Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Satz 2 schreibt ausdrücklich fest, dass die übrigen Pflichten der Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 11 A...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.3 Begriff des Pflegeheims = stationäre Pflegeeinrichtung

Rz. 24 Erfasst werden allein solche Einrichtungen, die im Sinn der Legaldefinition des § 71 Abs. 2 SGB XI als Pflegeheim zu qualifizieren sind. Danach sind Einrichtungen dann Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) i. S. d. SGB XI, wenn sie selbständig wirtschaftende Einrichtungen sind, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefa...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.5 Leistungsumfang

Rz. 33 Satz 1 legt zugleich auch den Leistungsumfang der Präventionsleistungen fest. Die Verpflichtung der Pflegekassen erfasst dabei sowohl die Entwicklung im Vorfeld (1. Schritt) von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten als auch die Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschläge (2. Sch...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.1 Frühe Rehabilitation

Rz. 19 Viele Arbeitnehmende werden bei den Rehabilitationsträgern nicht auffällig, weil sie immer nur kurz und möglicherweise auch immer wegen unterschiedlicher Diagnosen arbeitsunfähig erkranken. Einige Krankenkassen vereinbarten mit den Rentenversicherungsträgern, dass z. B. Arbeitnehmende, die wegen unterschiedlicher, kurz andauernder Erkrankungen im Laufe eines Jahres lä...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.5 Einleitung von Maßnahmen (Abs. 4)

Rz. 87 Es besteht für sämtliche Sozialleistungsträger die Verpflichtung, vorrangig vor den Leistungen der Pflegeversicherung ihre Möglichkeiten der Leistungserbringung voll auszuschöpfen. Rz. 88 Die Pflegekassen wirken daher unbeschadet ihrer Aufgaben nach den Abs. 1 und Abs. 1a bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hin, dass frühzeitig alle geeigneten Leistungen zur Pr...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2 Sonderfall häusliche Pflege (Abs. 1a)

Rz. 49 Abs. 1a trägt mit seinen Sonderregelungen für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege dem Umstand Rechnung, dass der weit überwiegende Teil der Leistungsberechtigten in der sozialen Pflegeversicherung häuslich versorgt wird. Die Verbesserung der gesundheitlichen Situation und die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen dienen der Steigerung der Lebensqualität. Deshalb ...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.3.1 Fachliche Beratung (Nr. 1)

Rz. 59 Zur Umsetzung der Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der verhaltensbezogenen Prävention weist Nr. 1 den Pflegekassen die Pflicht zur fachlichen Beratung zu. Rz. 60 Die fachliche Beratung umfasst die Information und Sensibilisierung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie ihrer Pflegepersonen bezüglich der Möglichkeiten, die mittels Gesundheitsförderung und Pr...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.6 Modellprojekte

Rz. 36 Die Knappschaft hat u. a. ein Pilotprojekt initiiert, das in Kooperation mit der Lindera GmbH vom 1.11.2020 bis 31.10.2022 erarbeitet wurde und dem Ziel der Sturzprävention und dem Mobilitätserhalt von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen dient (vgl. hierzu auch: Tesan, Kompass/KBS 2023, Nr. 9/10, 3). Rz. 37 Das Projekt mit dem Titel "Pflegeeinrichtungen – Mental ...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.6 Zusammenarbeit (Abs. 3)

Rz. 25 Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. die Jobcenter sind keine Rehabilitationsträger von primärpräventiven Leistungen. Ihre Integrationsbemühungen sind jedoch auch von den Präventionsleistungen der Krankenkassen abhängig, denn anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. Darüber hinaus ist ein beruflicher Wiedereinstie...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.4 Zuständigkeit und Aufgaben anderer Leistungsträger – insbesondere gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 27 Für Leistungen zur Prävention, die außerhalb der Einrichtungen i. S. d. § 72 Abs. 2 SGB XI zu erbringen sind, bleiben daher weiterhin die Krankenkassen zuständig (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Vorstellungen, vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 46; das erkennt auch der GKV-Spitzenverband an, vgl. dessen Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem einmal grundlegend geändert – und zwar durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 § 3 hatte bis zum 31.12.2017 folgenden Text: "Die Rehabilitationsträger wirken...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.6 Nationalen Präventionsstrategie nach §§ 20d bis 20f SGB V (Abs. 5)

Rz. 91 Die Pflegekassen haben sich auch an der nationalen Präventionsstrategie im Krankenversicherungsrecht nach den §§ 20d bis 20f SGB V mit den Aufgaben zu beteiligen, wie sie in § 5 Abs. 1, 1a und 2 SGB XI niedergelegt sind, Abs. 5. Rz. 92 Abs. 5 ist erst durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v....mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihre wesentliche Gestalt erst durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368, 1781) mit Wirkung zum 25.7.2015 erhalten. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) wurde mit Wirkung zum 1.1.2026 i...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.5 Empfehlung (Satz 5)

Rz. 65 Satz 5 räumt den Pflegekassen die Möglichkeit und das Recht ein, Betroffenen Empfehlungen zu den in § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention zu geben. Rz. 66 Damit erhalten Pflegefachpersonen und qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Möglichkeit und Auf...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.2 Pflichten der Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 11 Abs. 1 SGB XI (Satz 2)

Rz. 41 Die Pflichten der Pflegeeinrichtungen nach § 11 Abs. 1 SGB XI bleiben unberührt, Satz 3. Rz. 42 Nach § 11 Abs. 1 SGB XI habe die Pflegeeinrichtungen die Pflicht, die Pflegebedürftigen, die deren Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu pflegen, zu versorgen und zu betreuen. Rz. 43 Insbesondere ...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.4.2 Unterschreiten des Investitionsbetrags (Satz 2)

Rz. 81 Erreicht eine Pflegekasse den in Abs. 2 festgelegten Betrag in einem Jahr nicht, stellt sie die nicht verausgabten Mittel im Folgejahr dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung, Satz 2. Rz. 82 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist dabei verpflichtet, einen Mittelverteilungsschlüssel festzulegen, mit dem die Mittel auf die Pflegekassen zur Wahrnehmun...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.8.1 Aussetzungsregel für das Jahr 2020 (Satz 1)

Rz. 107 Im Jahr 2020 mussten die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 nicht dem in Abs. 2 festgelegten Betrag entsprechen; Satz 1. Rz. 108 Mit der Regelung wurde, entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Verpflichtung der Pflegekassen, den in § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XI vorgesehenen Sollwert für Ausgaben für L...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.2 Mitwirkungsrecht der Pflegebedürftige (Satz 2)

Rz. 54 Bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Vorschläge sind Pflegebedürftige sowie – falls sie im Einzelfall an der Versorgung mitwirken – ambulante Pflegeeinrichtungen zu beteiligen; Satz 2. Rz. 55 Mit der Regelung in den Satz 2 erhält der Pflegebedürftige daher ausdrücklich ein Recht auf Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung der nach Satz 1 gemachten Vorschläge....mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.6 Zeitpunkt (Satz 6)

Rz. 67 Die Bedarfserhebung, die Beratung und die Präventionsempfehlung sollen frühestmöglich nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen; Satz 6. Rz. 68 Zu berücksichtigen sind dabei die Empfehlungen nach § 18b. Rz. 69 Die Bedarfserhebung, die Beratung und die Präventionsempfehlung sollen dabei nicht nur einmal durchgeführt werden, sondern sollen auch während der fortbe...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 16 Korrespondierende Regelungen finden sich in den in § 5 SGB XI ausdrücklich in Bezug genommenen Vorschriften; so ist § 11 Abs. 1 SGB XI – mit den dort beschriebenen Pflichten der Pflegeeinrichtungen – zu beachten; vgl. Abs. 1 Satz 2. Nach Abs. 1a sind insbesondere § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und die dort genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Präven...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.4 Bedarfserhebung (Satz 4)

Rz. 63 Zur Unterstützung der in Satz 3 genannten Umsetzung sollen die Pflegekassen eine Bedarfserhebung hinsichtlich präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen durchführen, Satz 4. Rz. 64 Die Pflegekassen sollen dabei auch im Bereich der ambulanten pflegerischen Versorgung gezielt Bedarfserhebung, Beratung und Empfehlung von Präventionsleistungen unterstützen und damit e...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1 Beispiele aus der Praxis zur Umsetzung der Ziele i. S. d. § 3 SGB IX

Rz. 18 Des besseren Verständnisses wegen beschreibt der Autor nachfolgend exemplarisch präventive Ansätze aus der Praxis, die der Zielsetzung des § 3 SGB IX entsprechen, aber unabhängig von dem oben beschriebenen Förderprogramm des BMAS "rehapro" durchgeführt wurden bzw. noch werden. 2.4.1.1 Frühe Rehabilitation Rz. 19 Viele Arbeitnehmende werden bei den Rehabilitationsträgern...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.4.3 Anwendungsverbot (Satz 3)

Rz. 84 Auf die zum Zwecke der Vorbereitung und Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen nach Satz 2 gebildeten Arbeitsgemeinschaften findet § 94 Abs. 1a Satz 2 und 3 SGB X keine Anwendung, Satz 3. Rz. 85 § 94 Abs. 1a Satz 2 SGB X begründet das Recht einer nach § 94 Abs. 1a Satz 1 SGB X gebildeten Arbeitsgemeinschaft, eine weitere Arbeitsgemeinschaft zu bilden oder einer weite...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.2 Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. 20 Rechtsgrundlage für die Durchführung der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist § 20b SGB V. Zwar konzentriert sich die betriebliche Gesundheitsförderung nicht auf einen, sondern auf alle Arbeitnehmenden eines Betriebes/Betriebsteiles, allerdings werden hierdurch gesundheitliche Risiken für die Arbeitnehmenden frühzeitig erkannt. Durch entsprechende Maßnahmen (Screeni...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.2 Handlungsfelder und Leistungskriterien (Abs. 2 und 3)

Rz. 8 Abs. 2 knüpft an den bisherigen § 20 Abs. 1 Satz 3 an, indem die Aufgabe des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen zur Konkretisierung des Präventionsauftrags erweitert und verbindlich geregelt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist dabei durch ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen zu gewährleisten, dass ein verbindli...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 15 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.7 Pflichten der Pflegeeinrichtungen (Satz 7)

Rz. 71 Die Pflichten der Pflegeeinrichtungen nach § 11 Abs. 1 bleiben unberührt, Satz 7. Rz. 72 Diese Vorgabe macht auch bereits Abs. 1 Satz 2 (vgl. daher die Komm. zu Abs. 1 Satz 2).mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.3 Ausgabenverpflichtung (Abs. 2)

2.3.1 Betragshöhe – 30 Eurocent (Satz 1) Rz. 75 Die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung ihrer nach Abs. 1 und Abs. 1a festgelegten Präventionsaufgaben sollen insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 0,30 Euro umfassen (vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 47). Rz. 76 Mittels Förderanträgen der stationären Pflegeeinrichtungen wird...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.3.2 Betragsfortschreibung und Anpasssungspflicht (Satz 2)

Rz. 77 Die Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV anzupassen, Satz 2 (vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 47).mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung (Abs. 1) Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr dazu, in ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vorzusehen. Gleichzei...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Prävention in Pflegeeinrichtungen (Abs. 1) 2.1.1 Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen (Satz 1) 2.1.1.1 Verpflichtung zu Präventionsleistungen durch die Pflegekasse Rz. 21 Pflegekassen sollen den sozial Pflegeversicherten Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen erbringen, Satz 1. Rz. 22 Für die Lebenswelt der stationären pflegerisc...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1) Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgef...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.3.3 Folgen bei rundungsbedingt ausgebliebener Fortschreibung (Satz 3)

Rz. 78 Sind in einem Jahr die Ausgaben rundungsbedingt nicht anzupassen, ist die unterbliebene Anpassung bei der Berechnung der Anpassung der Ausgaben im Folgejahr zu berücksichtigen, Satz 3 (vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 47).mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.8.2 Nicht verausgabte Mittel im Jahr 2019 (Satz 2)

Rz. 111 Im Jahr 2019 nicht verausgabte Mittel waren im Übrigen abweichend von Abs. 3 Satz 2 im Jahr 2020 nicht dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung zu stellen, Satz 2. Auch diese Regelung ist mit Wirkung zum 1.1.2026 wegen Zeitablaufs aufgehoben worden.mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.7 Pflicht zu Rehabilitationsmaßnahmen (Abs. 6)

Rz. 97 Die Versicherungsträger haben grundsätzlich Leistungen im Rahmen ihrer vom Gesetz vorgegebenen Zuständigkeit zu erbringen. Insoweit ruhen die Leistungen eines anderen Versicherungsträgers bzw. sind ausgeschlossen. Rz. 98 Nach Abs. 6 haben die Leistungsträger im Rahmen ihres Leistungsrechts auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit ihre medizinischen und ergänzenden Le...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.5 Drucksachen

Rz. 19 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 90 f. = BT-Drs. 12/5262 S. 90 f., zum Präventionsgesetz v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368, 1781) (PrävG) – BR-Drs. 640/14 S. 13, 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 18, 46 f., zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tr...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 20 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes Gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.8 Regelungsbefugnis des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen (Satz 8)

Rz. 73 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Verfahren nach den Sätzen 1 bis 3 fest, Satz 8. Rz. 74 Regelungsgegenstände dieser Befugnis sind: Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlichen Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele.mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.3.1 Betragshöhe – 30 Eurocent (Satz 1)

Rz. 75 Die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung ihrer nach Abs. 1 und Abs. 1a festgelegten Präventionsaufgaben sollen insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 0,30 Euro umfassen (vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 47). Rz. 76 Mittels Förderanträgen der stationären Pflegeeinrichtungen wird über die Verwendung der Gelder auf Länd...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.8 Aussetzung des Sollwerts (Abs. 7 in seiner noch bis 31.12.2025 gültigen Fassung)

Rz. 106 Abs. 7 mit seinen Regelungen über den Sollwert wurde mit Wirkung zum 31.12.2025 durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) aufgehoben. Die für das Jahr 2020 befristete pandemiebedingte Sonderregelung wurde wegen Zeitablaufs aufgehoben (zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 365/...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Gemeinsame Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (GE Reha-Prozess). Gemeinsames Rahmenkonzept der Gesetzlichen Krankenkassen und der Ges...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Rz. 6 Von der Zulageberechtigung ausgenommen sind nach Satz 2 1. Alternative zunächst Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Regelung berührt allerdings nicht das Recht auf Kindernachversicherung gemäß § 198 VVG, das auch für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung gilt. Hiernach steht zulageberechtigten Eltern ein Recht auf Nachversicherung i...mehr