Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.4 Heilfürsorge oder Entwicklungshelferdienst (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 15 Die Ansprüche ruhen auch bei Versicherten, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heifürsorge haben, also vor allem bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. Rz. 17). Heilfürsorge umfasst die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung sp...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Abs. 1 erweitert die grundsätzlich auf das Inland und den Geltungsbereich des Rechts der europäischen Gemeinschaften und des EWR beschränkten Leistungsansprüche der Versicherten (§ 30 Abs. 1 SGB I, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V) auf das darüber hinausgehende Ausland. Abs. 1 greift ein, wenn Defizite in der inländischen Versorgung vorliegen, die sich darin ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.9 Gefährdungsbeurteilung aus besonderem Anlass

Rz. 45 Die Pandemievorsorge im Unternehmen verpflichtet den Arbeitgeber, bei Auftreten einer solchen Lage die besonderen Anforderungen an seinen Geschäftsbetrieb im Allgemeinen und an die Gesundheit der Belegschaft im Besonderen zu überprüfen. Das Erstellen eines (vorsorglichen) betrieblichen Pandemieplans (Besetzung und Entscheidungskompetenz eines Pandemiestabs, Kommunikat...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll diese das Gefähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Präventive Gefährdungsbeurteilung

Rz. 59 Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 1 muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weiblichen Beschäftigten hat. Dieses Vorgehen ist aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erforderlich, weil Arbeitsplätze geschlechtsunabhängig zu vergeben sind und deshalb jeder Arbeitsplatz auch für eine Frau...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1)

Rz. 2 Die gesetzlich normierte Dokumentationspflicht ist für den Arbeitgeber zunächst Aufwand. Dieser Aufwand liegt aber im eigenen Interesse des Arbeitgebers, da die im Zusammenhang einer Gefährdungsbeurteilung getroffenen Feststellungen und Maßnahmen im Zweifel belegt werden können. Dokumentationspflichten bestehen auch nach anderen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Kürzungsvereinbarung

Rz. 17 Sondervergütungen können bei Vorliegen von Fehlzeiten aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur dann gekürzt werden, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien vorliegt (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). § 4a EFZG räumt dem Arbeitgeber damit kein einseitiges Kürzungsrecht ein.[1] Mit der Vereinbarung, dass "krankheitsbedingte Fehlta...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 EFZG.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die aufgrund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunf...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 8. Wie sieht es in anderen Mitgliedstaaten aus?

Die Belegausgabepflicht, die es in vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten (Österreich, Italien, Portugal, Schweden, Slowenien und Tschechische Republik) gibt und die dort funktioniert, dient der Stärkung der Transparenz und einer effizienten Überprüfung durch die Finanzverwaltung. Diese Transparenz dient der Prävention und ist ein Mittel, Steuerhinterziehungen (z. B. Um...mehr

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Suchtprävention / 2 Betriebliches Handlungsfeld

Gründe, dass Betriebe sich mit Suchtproblemen auseinandersetzen, sind: Prävention aus gesellschaftlicher Verantwortung und zur Vermeidung von suchtbedingten Leistungsverlusten im Betrieb; Sicherheitsgründe, wenn z.B. bei Fahr- und Steuertätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Missbrauch psychoaktiver Substanzen zu rechnen ist; Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten in ...mehr

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Arbeitssicherheit / 6 Strahlenschutz und Gentechnik

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthält Schutzbestimmungen für Beschäftigte und Dritte beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Röntgenverordnung (RöV) entsprechende Regelungen für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler. Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) enthalten Schutzvorschriften für gentechnische Anlagen, Regelungen der...mehr

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Arbeitssicherheit / 7 Arbeitsmedizinische Überwachung

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Überwachung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Gefahrstoffverordnung, der Röntgenverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften (...mehr

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Arbeitssicherheit / 10 Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Dabei ist zu beachten, dass ein Mitbestimmungsrecht nur für solche Regelungen in Betracht kommt, bei ...mehr

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Arbeitssicherheit / 9 Unfallverhütung

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit sind die von den Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 15 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Sie gelten für den Unternehmer und die versicherten Beschäftigten und ergänzen die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Insgesamt gibt es zurzeit etwa 80 Unfallverhütungsvorschriften. Hervorzuheben si...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Rz. 28 Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbindlich geregelt. Zu den Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin und der Betriebsärzte zählt – neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlichen Personen – auch die Durch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Rolle und Aufgabe der Arbeitsmedizin

Rz. 27 Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein in der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie der Europäischen Union festgeschriebenes Recht der Beschäftigten. In Deutschland hat sie eine lange Tradition und findet Ausprägung im "Facharzt für Arbeitsmedizin". Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Schwerpunktthemen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Das Arbeitsschutzgese...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 11 Künftiger Eigenbedarf

Den Rechtsentscheiden des BayObLG vom 2.3.1982[1] und des OLG Hamm vom 24.7.1986[2] ist zu entnehmen, dass es ausreicht, wenn die Gründe für den Eigenbedarf spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einiger Sicherheit vorliegen. Ein Vorliegen bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung kann nicht gefordert werden. Daher kann eine Eigenbedarfskündigung auch schon...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.5 Röntgen- und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Rz. 21 Zweck dieser Verordnung (§ 1 StrlSchV) ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden.mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.2 Dauer

Rz. 5 Die Dauer des Zusatzurlaubs ist grundsätzlich auf 5 Arbeitstage festgelegt, dies entspricht in der Regel einer Arbeitswoche. In den Fällen, in denen sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Kalenderwoche verteilt, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Maßgebend ist die personenbezogene, nicht die betriebsbezogene Arb...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.3 Liquiditätsreserve (Abs. 2)

Rz. 19 Der Gesundheitsfonds hat eine Liquiditätsreserve vorzuhalten (Satz 1). Zuständig ist das BAS. Die Zielvorgabe von mindestens 20 % (bis 31.12.2014) bzw. 25 % (ab 1.1.2015) einer durchschnittlichen Monatsausgabe des Gesundheitsfonds ist erreicht. Die Liquiditätsreserve deckt unterjährige Schwankungen in den Einnahmen, nicht vorhergesehene Einnahmeausfälle, Aufwendungen für...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 regelt eine Ersatzpflicht in den Fällen, in denen zwar die die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung grob fahrlässig oder vorsätzlich und durch ein sozialwidriges Verhalten herbeigeführt wurden, aber die Sozialhilfeleistung rechtmäßig erbracht wurde. Eine Rückabwicklung nach den §§ 45, 48, 50 SGB X kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Rz. 3 Der E...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber (Abs. 6)

Rz. 94 Es ist – unabdingbare – Aufgabe des Arbeitgebers, in eigener Verantwortung die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Maßgabe des Mutterschutzgesetzes zur Einhaltung der Schutzvorschriften vorzunehmen. Aus der Verpflichtung erwächst die Notwendigkeit zur Vornahme der zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss aktiv werden und darf nicht nur auf Anträge oder Beschwe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden. Es setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und mangels einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelunge...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 7 Lagern von Gegenständen

Das Lagern von Gegenständen in Garagen, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vermietet wurden, ist nicht nur vertragswidrig, sondern kann auch gegen – regional unterschiedliche – Brandschutzvorschriften bzw. deren Ausführungsbestimmungen verstoßen. Praxis-Beispiel Brandschutzregelung in Bayern In Bayern dürfen in Kleingaragen (bis 100 qm Nutzfläche) nur bis zu 20 l Benzin und...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen in Kapitel 7 über Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge im Rahmen der Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen (Teil 1 des SGB IX). Der Ursprung der Vorschrift ist in dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu suchen (v. 7.8.1974, BGBl. I...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, die Träger der Sozialen Entschädigung und die Träger der Soldatenentschädigung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Soldaten, die aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, können die Leistungen des Rehabilitationssportes im Auftrag der Bundeswehrverwaltung von der "Unfa...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sich um Sachlohn. Dagegen sind zweckgebundene...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fitnessstudio

Begriff Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten eines Arbeitnehmers für das Fitnessstudio, handelt es sich hierbei grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann der Arbeitgeber Kosten zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit des Arb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.1 Mehrfacherkrankungen

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Denkbar ist eine erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, eine zusätzliche Erkrankung während bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit oder eine Fortsetzungserkrankung. Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grunds...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.2 Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind: Krankheit, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, nicht rechtswidrige Sterilisation, nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch, Spende von Organen usw.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.1 Vorbemerkungen

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 13 TV-V geregelt. Diese Vorschrift geht als spezielle Regelung grundsätzlich den §§ 1 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des TV-V sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TV-V keine Regelung enthält oder sie im Einzelfall gün...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4.2 Übergangsweise Fortzahlung als persönliche Zulage (Absatz 3 Satz 2)

Für am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) berücksichtigte Kinder sind die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach bestimmten Maßgaben als persönliche Zulage fortzuzahlen (Absatz 3). Voraussetzung für die Weiterzahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile ist danach, dass bei der Überleitung in den TV-V (also am Stichtag) diese Entgeltbestandteile auch tatsächlich bezogen worden ...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.4 Maßnahmen im Hinblick auf externe Beratungsstellen

Externe Beratungsstellen sind ein wesentlicher Baustein im Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.[1] Sie gewinnen vor allem dann an Bedeutung, wenn betroffene Arbeitnehmer interne Ansprechpersonen nicht nutzen möchten oder können. Die Gründe hierfür sind ausweislich der Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oftmals vielfältig – etwa Angst vor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / Zusammenfassung

Überblick Restrukturierungen sind in der heutigen Zeit nötiger denn je. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wirtschaftliche Unsicherheit, gestörte Lieferketten, geopolitische Spannungen und nicht zuletzt der tiefgreifende Wandel durch Digitalisierung und Automatisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Doch nicht nur akute Krisen erfordern Anpassungen. Auch zur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.3 Verwechslung

Ist einer hinreichend geschulten und ansonsten zuverlässigen Rechtsanwaltsgehilfin bei der Angabe der Fax-Nummer des für die Entgegennahme der Rechtsbehelfsschrift zuständigen Gerichts eine Verwechslung unterlaufen und auch bei einer Kontrolle des Sendeprotokolls nicht aufgefallen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren.[1] Allerdings hat ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Büroorgan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Gesellschaftsrecht

Vererbung der GmbH-Geschäftsführerhaftung – Ein wenig beachtetes Problem besonders in Familienunternehmen sowie bei Fremdgeschäftsführung Der Tod eines GmbH-Geschäftsführers, insbesondere in der Situation des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers, wird vor allem hinsichtlich der Problematik der sich dann stellenden Frage der Vertretung der Gesellschaft und der diesbezügl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nachweis bei Anteilen aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG

Tz. 85 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Nachw ist im Fall der aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG erhaltenen Anteile darüber zu erbringen, welcher Pers die erhaltenen Anteile (für stliche Zwecke) zuzurechnen sind. Denn die durch eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW erworbenen Anteile an der Übernehmerin sind solche "erhaltenen Anteile", die nach de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 iVm § 116 Abs 2 S 1 HGB nF sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist (§ 108 HGB nF), kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplemen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Nachweisverpflichteter (persönlicher Bezug)

Tz. 89 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Pflicht, einen Nachw über die Zurechnung der maßgebenden Anteile zu erstatten, trifft pers für alle in § 22 Abs 3 UmwStG angesprochenen Fälle (nur) den "Einbringenden" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG: "Der Einbringende hat …"). Dies gilt sowohl "in den Fällen des Abs 1" (Betriebseinbringung gem § 20 UmwStG, s Tz 85 ff) als auch "in den Fällen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr