Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.40 Unterstützung der Landesfinanzbehörden bei der Verhütung und Verfolgung bestimmter Steuerstraftaten (Nr. 28)

Rz. 49 Bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung hat das BZSt die Landesfinanzbehörden zu unterstützen. In den Fällen der Anzeigen nach § 116 Abs. 1 AO, zu denen die Gerichte und die Behörden des Bundes, der Länder und kommunale Träger der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.2 Verhütung

Rz. 40 Ein Ziel des Gesetzes ist zum einen die Verhütung von Steuerverkürzungen. Mit der Berechtigung zur Datennutzung für den Zweck der Verhütung von Steuerverkürzungen enthält die Berechtigungsnorm einen präventiven Ansatz.[1] Die Regelung dient nicht nur der Entdeckung tatsächlich begangener Straftaten, sondern hat einen besonderen Wert in ihrer spezial- aber auch general...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die moderne Informationstechnologie hat Gesellschaft und Wirtschaft spürbar verändert. Technische Entwicklungen, wie das Internet und seine Möglichkeiten zur Gestaltung von Prozessen, haben Eingang in das Besteuerungsverfahren sowie in die Strategien der Steuervermeidung gefunden. Gerade in jüngerer Zeit entwickeln sich aus den Gestaltungspotentialen der Kü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengymnastik

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Krankengymnasten (Physiotherapeuten) können selbständig tätig oder als ArbN zB im Krankenhaus angestellt sein; zu den maßgebenden Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Rz. 2 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Krankengymnastik können zu AgB iSv § 33 EStG führen (> Krankheitskos...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 13 Da der automatisierte Datenabgleich nach § 88b AO der Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung einer länderübergreifenden, sowie international bedeutsamen oder erheblichen Steuerverkürzung dient, wird vertreten, die Norm begründe die Einführung der anlasslosen Rasterfahndung in das Steuerverfahrensrecht. Dies sei umso gravierender, als in § 88b AO weder eine konkrete Gef...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung [1] infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[2] Die Entgeltfo...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 2.2 Telediagnostik in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Telemonitoring

Leistungen, die der Arzt nicht höchstpersönlich erbringen muss, darf er an nichtärztliche Mitarbeitende delegieren, wenn sie hierfür entsprechend ausgebildet und befähigt sind.[1] So ist es durchaus üblich, dass nach erhobener Krankheitsvorgeschichte die erforderlichen technischen und apparativen Untersuchungen (wie Puls, Blutdruck, EKG, Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, Blu...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 2.1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Individuelle Erhebungen der Krankheitsvorgeschichte und Beratungen im Rahmen der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge wurden als Online-Sprechstunde in allen bisherigen Pilotprojekten in hohem Maße akzeptiert. Es können dabei auch vorangegangene Untersuchungen (Blut- und Urinbefunde, apparative Untersuchungen) mit einbezogen und die Ergebnisse erläutert werden. Wichtig Bera...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V weist rechtlich darauf hin, welche Anforderungen an die Einrichtung zu stellen sind, in der die Maßnahme durchgeführt wird. Es muss danach eine ärztliche Leitung bestehen, die Behandlung nach einem ärztlichen Behandlungsplan gestaltet sein. Medizinische Maßnahmen, die zu einer Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen M...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung [1] infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[2] Die Entgeltfortzahlung ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 18 Abweichend zu den Maßnahmen nach Abs. 1 Satz 1 können die Maßnahmen nicht nur in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, sondern auch in vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden, die nicht in allen Einzelheiten den Anforderungen des § 107 Abs. 2 SGB V entsprechen. Aus dem Kriterium der Vergleichbarkeit ergibt sich aber, dass gewisse Standards der Maßn...mehr

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Nationaler Leitfaden für AMS / 5 Anforderungen an die Elemente eines AMS gem. NLA

Der Aufbau eines unternehmensspezifisches AMS sollte die im nationalen Leitfaden benannten Hauptelemente beinhalten, die sich sehr stark an den ILO-Leitlinien orientieren. Der nationale Leitfaden unterlegt sie mit 20 Elementen (s. Abb. 2) und beschreibt so das Rahmenkonzept eines Arbeitsschutz-Managementsystems. Der dabei gewählte "Zuschnitt" sowie die Zuordnung der Elemente...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Bewilligung durch Sozialleistungsträger

Rz. 3 Versicherte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen gegen ihren Arbeitgeber während einer medizinischen Maßnahme, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation handelt, diese vorher bewilligt worden ist und die Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt ist. Der Anspruch während einer Kur setzt voraus, dass die Be...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.1 Mitteilungspflichten

Rz. 33 Die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers über den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns und deren voraussichtliche Dauer ist unabhängig davon, welcher Leistungsträger die Maßnahme trägt. D. h. es wird nicht danach unterschieden, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Leistung[1] oder die eines privaten Trägers[2] handelt. Rz. 34 In der Regel wird die Mitteilung mit der Vorla...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Kostenträger (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Private Krankenversicherungsunternehmen, bei denen u.a. die Gruppe von Arbeitnehmern privat krankenversichert ist, die aufgrund ihres Einkommens die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet[1], stellen die wichtigsten Leistungsträger des Abs. 1 Satz 2 dar. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung[2] setzt jedoch voraus, dass kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bes...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Kürzung von Sondervergütungen (§ 4a EFZG)

Rz. 28 Nach der Verweisung auf § 4a EFZG besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, etwaige Sondervergütungen[1] zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer der Arbeit wegen der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme fernbleibt.[2]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Nachweispflichten

Rz. 36 Der Inhalt der Nachweispflicht nach Abs. 2 richtet sich danach, in wessen Trägerschaft die Maßnahme erfolgt: Wenn die Maßnahme von einem öffentlich-rechtlichen Leistungsträger bewilligt worden ist, kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht durch Vorlage des Bewilligungsbescheids nach. Der Mindestinhalt dieses Bescheids ist die Benennung des Leistungsberechtigten (...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.5 Leistungsverweigerungsrecht (§ 7 EFZG)

Rz. 30 Im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme besteht aufgrund der Verweisung auf § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. Dieses kann vorläufiger Natur sein[1], wenn der Arbeitnehmer gegen seine Nachweispflichten nach § 9 Abs. 2 EFZG verstößt. Der Arbeitgeber kann nur so lange die Entgeltfortzahlung verweigern, wi...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Mitteilungs- und Nachweispflichten (Abs. 2)

Rz. 32 Die in § 9 Abs. 2 EFZG normierten Mitteilungs- und Nachweispflichten lehnen sich an § 5 EFZG an. Den Arbeitnehmer trifft danach die Verpflichtung, den Arbeitgeber unverzüglich über die bevorstehende Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Kenntnis zu setzen (Mitteilungspflicht) und durch die Vorlage einer Bescheinigung – entweder durch den Bescheid des Sozialversich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Anwendbare Vorschriften

Rz. 20 Für den Zeitraum der Arbeitsverhinderung aufgrund der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme gelten die §§ 3- 4a und 6- 8 EFZG sowohl bei Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger als auch bei nicht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern entsprechend.[1] Das ist im Hinblick auf die sonstigen Leistungsvoraussetzungen wie auch den Umfang des Entgeltfortzahlungsanspruch...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.4 Forderungsübergang (§ 6 EFZG)

Rz. 29 Durch die entsprechende Geltung des § 6 EFZG erhält der Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruchsübergang, wenn die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durch einen fremd verursachten Unfall erforderlich wurde und der Arbeitnehmer daraus Schadensersatzansprüche wegen des Verdienstausfalls hat. Sofern der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abführt, geht der S...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 8 EFZG)

Rz. 31 Aufgrund der Verweisung auf § 8 EFZG gilt, dass die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durch den Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht berührt.[1] Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund (ohne Einhaltung der ...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 2.4.4 Online-Unterweisungen und E-Learnings

Spätestens seit der Corona-Pandemie gehören auch digitale Unterweisungen zum Alltag im Arbeitsschutz. Dabei wird zwischen Live-Unterweisungen, die Interaktion wie Zwischenfragen erlauben, und Videosequenzen, die ein Thema vorstellen und mit abschließenden Verständnisfragen den Lernerfolg prüfen, unterschieden. Diese Formate eignen sich für viele Themen der Arbeitsmedizin wie...mehr

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Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 1.1 Was ist überhaupt Datensicherheit und wie kann diese hergestellt werden?

Datensicherheit oder IT-Sicherheit bezeichnet einen Zustand in einem Betrieb, in dem die Risiken für die Informationssicherheit, die beim Einsatz von digitalen Technologien aufgrund von Bedrohungen und Schwachstellen vorhanden sind, durch passende Maßnahmen auf ein tragbares Maß reduziert sind. Erst durch Gewährleistung des Schutzes von IT-Systemen und Daten (IT-/Cyber-Secur...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 1 Einführung

Neben den Herausforderungen durch den Fachkräftemangel, gesetzlichen Vorgaben und einer steigenden Belastung der Arbeitnehmer ist auch die Arbeitsmedizin gefordert, zeitnah und flexibel zu kommunizieren und zu reagieren. Aufgrund der wachsenden Versorgungslücke, die durch den demografischen Wandel und eine hohe Nachfrage entsteht, muss die Arbeitsmedizin insbesondere für Kle...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung, der insoweit Tatbestandswirkung hat. Diese erfolgt in aller Regel v...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Rz. 39 Wenn der Arbeitnehmer diese Mitteilungs- und Nachweispflichten verletzt, so hat der Arbeitgeber ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. D. h. er muss zunächst das Entgelt für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht fortzahlen. Wenn aber der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nachträglich nachkommt und die Bewilligung oder Verordnung vorlegt oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant"

Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, noch nicht realisierte Wertsteigerungen (latente Wertsteigerungen) von Unter...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 1.3 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.4 DGUV-Regelwerk

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Beinaheunfälle als Chance für Prävention und einen wirksamen Arbeitsschutz

Zusammenfassung Überblick In vielen Unternehmen gelten Beinaheunfälle noch immer als ein Randthema, weil der Mehrwert von Führungskräften und Mitarbeitenden oftmals nicht gesehen wird. Besonders, wenn Unternehmen sich im Sinne der Bradley Kurve™ in Stufe 1 oder 2 befinden, sorgt sich die Mehrheit der Mitarbeitenden, dass unsicheres Handeln negative Konsequenzen mit sich bring...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfälle als Chance f... / 5 Fazit

Unternehmen, die systematisch Beinaheunfälle erfassen, diese analysieren und daraus Maßnahmen ableiten, betreiben keine unnötige Bürokratie. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine vorausschauende Prävention, welche dazu beiträgt, die Sicherheitskultur gezielt weiter zu entwickeln und Arbeitsunfälle zu reduzieren.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfälle als Chance f... / 2 Haufigkeit von Beinaheunfällen

Eine exakte Anzahl von Beinaheunfällen in Deutschland ist nicht ermittelbar, weil keine Meldepflicht besteht. In den meisten Unternehmen dürfte also kein Überblick darüber bestehen. Es gibt allerdings unterschiedliche Schätzungen, die je nach Branche tausende Beinaheunfälle pro einen schweren Arbeitsunfall nennen. Dieses Verhältnis wird häufig durch die unterschiedlichen Unfa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfälle als Chance f... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Unternehmen gelten Beinaheunfälle noch immer als ein Randthema, weil der Mehrwert von Führungskräften und Mitarbeitenden oftmals nicht gesehen wird. Besonders, wenn Unternehmen sich im Sinne der Bradley Kurve™ in Stufe 1 oder 2 befinden, sorgt sich die Mehrheit der Mitarbeitenden, dass unsicheres Handeln negative Konsequenzen mit sich bringt. Entsprechend...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfälle als Chance f... / 3 Beinaheunfälle als Spiegelbild der Sicherheitskultur

Grundsätzlich stellt der Umgang mit Beinaheunfällen ein Spiegelbild der Sicherheits- und somit auch der Unternehmenskultur dar. Es zeigt den Stellenwert, den die Arbeitssicherheit besitzt und welcher Grad an psychologischer Sicherheit bei den Menschen im Unternehmen vorliegt. Die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen und Konzernen zeigt, dass in de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfälle als Chance f... / 1 Abgrenzung zwischen Arbeits- und Beinaheunfällen

Ein Arbeitsunfall ist grundsätzlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das im Rahmen einer versicherten Tätigkeit eintritt und zu einer Verletzung führt. Bei einem Beinaheunfall hingegen handelt es sich um ein Ereignis, bei dem eine Verletzung hätte eintreten können. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Ablauf vom Ereignis, sonder...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfälle als Chance f... / 4 Steigerung der Meldemoral von Beinaheunfällen

Eine bessere Sicherheits- bzw. Unternehmenskultur kann genauso wenig verordnet werden wie die Meldung von Beinaheunfällen. Es braucht vielmehr einen Transformationsprozess in der Organisation und der Menschen im Unternehmen. Hierfür wird an erster Stelle ein klares Commitment vom Management an die Führungskräfte und Mitarbeitenden benötigt. Dies beinhaltet die klare Erwartun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.6 Prävention – Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers liegt in der Prävention.[1] Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Beteiligten das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortsetzen können und hierfür sämtliche Hilfen zur Beratung sowie alle finanziellen Möglichkeiten möglichst frühzeitig ausschöpfen. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, so fr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 8. Wie sieht es in anderen Mitgliedstaaten aus?

Die Belegausgabepflicht, die es in vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten (Österreich, Italien, Portugal, Schweden, Slowenien und Tschechische Republik) gibt und die dort funktioniert, dient der Stärkung der Transparenz und einer effizienten Überprüfung durch die Finanzverwaltung. Diese Transparenz dient der Prävention und ist ein Mittel, Steuerhinterziehungen (z. B. Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Management Review / 1 Management Review / Managementbewertung im Arbeitsschutz

Das in Deutschland gültige Arbeitsschutzsystem sieht gemäß ArbSchG (insb. § 3 ArbSchG "Grundpflichten des Arbeitgebers") eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der festgelegten Präventions-/Schutzmaßnahmen sowie die Einleitung von Verbesserungen bei Bedarf und nach Möglichkeiten vor. Die damit verbundenen Intentionen – Erkennen von Risiken, Erreichen von Zielen, Strebe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.5 Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX muss der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Arbeitshilfen 2026 / III. BAföG Höchstsatz und Elternanteil 2026

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Der Kratzer du... / 14. OLG Hamm

Hier hatte der Betreiber eines Lebensmittelmarktes seine Einkaufwagen nicht richtig gesichert. Das Gericht führt aus: Der Betreiber eines Lebensmittelmarkts muss dafür Vorsorge treffen, dass von ihm vorgehaltene Einkaufswagen auch nach Geschäftsschluss sicher abgestellt werden. Dies gilt zum einen im Hinblick auf Schutzmaßnahmen gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte, zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lebensversicherung

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherer...mehr