Rz. 25
Nicht zuletzt aus der Definition einer Störung ergibt sich die Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der "Störungsbeseitigung" bzw. dem "Vorfallmanagement" und dem "Notfallmanagement".
Rz. 26
Die EBA fordert die Etablierung eines "Prozesses zum Management von Vorfällen und Problemen", um operationelle und sicherheitsrelevante IKT-Vorfälle zu überwachen und zu protokollieren und es den Instituten zu ermöglichen, kritische Geschäftsfunktionen und -prozesse (zeitkritische Aktivitäten und Prozesse) bei Störungen zeitnah fortführen oder wiederaufnehmen zu können. In dem Zusammenhang sollten auch geeignete Kriterien und Grenzwerte für die Einstufung von Vorfällen als Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle sowie Frühwarnindikatoren für die frühzeitige Erkennung dieser Vorfälle festgelegt werden. Zur Begrenzung der Auswirkungen negativer Ereignisse und zur Ermöglichung einer rechtzeitigen Wiederherstellung sollten die Institute eine kohärente und integrierte Überwachung, Bearbeitung und Weiterverfolgung von Betriebs- und Sicherheitsvorfällen gewährleisten und sicherstellen, dass die Hauptursachen ermittelt und beseitigt werden, um eine Wiederholung solcher Vorfälle zu vermeiden. Damit kann u. a. eine Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen verbunden sein. Von der EBA wird die Bedeutung einer angemessenen internen und externen Kommunikation und der Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Akteuren bzw. Betroffenen besonders betont.
Rz. 27
Damit besteht eine enge Verbindung zur Anforderung gemäß Tz. 4.7 BAIT, die Begriffe ungeplante Abweichung vom Regelbetrieb im Sinne einer Störung, sicherheitsrelevantes Ereignis im Sinne der operativen Informationssicherheit und Informationssicherheitsvorfall nachvollziehbar voneinander abzugrenzen. Die nach Tz. 5.5 BAIT geforderte zeitnahe Analys...