Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / 4.1 Ausschlussfristen

Der Forderungsübergang wird zwar nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.[1] Der Ausschluss des Forderungsübergangs kann sich jedoch aus tariflichen Ausschlussfristen ergeben, da diese auch gegenüber dem Sozialleistungsträger wirken. Dies gilt grundsätzlich auch für einzelvertraglich vereinbarte Verfallklauseln....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Verwirkung

Rz. 10 Gegen § 242 BGB verstößt eine Kündigung, wenn ihr Grund verwirkt ist. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrunds längere Zeit untätig bleibt, d.h. die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 8 Verwirkung/Ausschlussfristen

Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Die Vereinbarung, dass entstandene Ansprüche nur innerhalb einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Form von den einzelnen Vertragspartnern geltend gemacht werden müssen und danach ausgeschlossen sind (sog. Ausschlussfristen), ist in einem Tarifvertrag nach § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG zulässig. Geht ein Anspruch eines Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 10 Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen

Es gibt Fallkonstellationen, in denen kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, obwohl das eigentlich unterhaltspflichtige Kind leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt ist. Man spricht dann davon, dass die Unterhaltsansprüche der Eltern verwirkt sind. Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, aus denen sich eine Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen ergeben kann. Diese...mehr

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Elternunterhalt / 10.1 Verwirkung wegen Zeitablaufs

Unterhalt dient ganz generell dazu, den laufenden Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen. Aus diesem Grunde müssen Unterhaltsansprüche zeitnah durchgesetzt werden. Andernfalls können Sie einer Verwirkung wegen Zeitablaufs unterliegen. Vom Grundsatz her gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind nach Ablauf eines Jahres diesen Verwirkungseinwand erheben kann...mehr

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Elternunterhalt / 10.2.2 Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind

Eine Verwirkung kann auch gegeben sein, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil in früheren Zeiten seine eigene Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind vernachlässigt hat. Ob dies im Sinne einer Verwirkung bejaht werden kann, richtet sich nach Gewicht und Dauer des Verstoßes. Gelegentliches Nichtzahlen des Kindesunterhaltes reicht für die Annahme einer Verwirkung nicht ...mehr

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Elternunterhalt / 10.2.3 Schwere Verfehlung gegen das Kind oder nahe Angehörige

Eine vorsätzliche schwere Verfehlung setzt eine tiefgreifende Beeinträchtigung schutzwürdiger entweder wirtschaftlicher oder persönlicher Belange des Kindes durch die Eltern voraus. Das Fehlverhalten kann auch in einer Unterlassung bestehen. In die Beurteilung sind alle Umstände einschließlich des Verhaltens des unterhaltspflichtigen Kindes einzubeziehen. Eine schwere Verfeh...mehr

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Elternunterhalt / 10.2 Unterhaltsverwirkung durch ein Verhalten der Eltern

Eine Verwirkung kann auch aus einem Verhalten des unterhaltsberechtigten Elternteils in der Vergangenheit resultieren. Das Gesetz spricht hierzu in § 1611 BGB von einer Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist (§ 1611 Abs. 1 1. Alt BGB), er seine eigene Unterhaltspflicht gegenü...mehr

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Elternunterhalt / 10.2.1 Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden

Sittlich verschuldet haben Eltern ihre Bedürftigkeit insbesondere in Fällen von Alkohol-[1], Drogen-[2], Medikamenten- oder Spielsucht. Dies allerdings nur, wenn der bedürftige Elternteil trotz seiner Erkrankung noch in der Lage gewesen ist, diese zu bekämpfen und die Unterhaltsbedürftigkeit gerade auf diesem Verschulden beruht. Als weitere Fälle einer Verwirkung durch sittl...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.4 Realisierbare Ansprüche gegen Dritte

Wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil Ansprüche gegen dritte Personen hat, muss er diese realisieren, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen. Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang regelmäßig folgende Ansprüche: Schenkungsrückforderungen, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte sowie Pflegeverpflichtungen. Also immer dann, wenn der bedürftige Elternteil in der Vergan...mehr

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Elternunterhalt / 4.2 Der weitere Ablauf nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Liegen dem Sozialhilfeträger hinreichende Anhaltspunkte für das Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR vor, kann eine Auskunft von dem potenziell unterhaltspflichtigen Kind verlangt werden. Hinweis Möchte sich das unterhaltspflichtige Kind gegen die Auskunftsaufforderung mit dem Argument, der Sozialhilfeträger habe das Vorliegen der hinreichen Anhaltspunkte ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.10 Ausschluss der Änderung nach Treu und Glauben

Rz. 173 Nach der Rspr. zur RAO[1] kann trotz des Bekanntwerdens neuer Tatsachen die Berichtigung nach Treu und Glauben unzulässig sein, soweit das FA durch sein Verhalten dem Stpfl. gegenüber zu erkennen gegeben hat, dass er keine Nachforderungen mehr zu erwarten habe, und wenn der Stpfl. hierauf seine wirtschaftlichen Dispositionen gegründet hat. Diese Rspr., die wesentlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Grundgedanken der Vorschrift und Systematik

Rz. 1 § 176 AO stellt einen Versuch dar, das Problem des Vertrauensschutzes für den Stpfl. gesetzgeberisch zu lösen. Eine umfassende gesetzliche Regelung des Problembereichs leistet die Vorschrift nicht, sodass für den Stpfl. bedeutsame Bereiche aus der Regelung ausgeklammert bleiben (vgl. Rz. 9ff.). Die von der Rspr. entwickelten Institute zum Vertrauensschutz, insbesondere...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann tolerieren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt (in Bayern und NRW Inklusionsamt). Eine ohne die erforderliche Zustimmung au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.11 Schwerbehinderung

Am 1.1.2024 trat das "Ge­setz zur För­de­rung ei­nes in­klu­si­ven Ar­beits­mark­tes" v. 6.6.2023 in Kraft, das Men­schen mit Be­hin­de­run­gen den Zu­gang zum Ar­beits­markt er­leich­tern soll.[1] Grundsätzlich müssen Arbeitgeber bis spätestens zum 31.3. die Daten anzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterlassungsansprüche / 3 Verjährung/Verwirkung

Verjährung Verjährungsrechtlich bestimmt § 199 Abs. 5 BGB, dass bei Ansprüchen auf dauerndes Unterlassen letztlich mit jeder Zuwiderhandlung eine erneute Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird[1] und Unterlassungsansprüche insoweit nicht verjähren können. Konkret: Wird etwa eine Sondereigentumseinheit zweckbestimmungswidrig genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch nicht, so...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / 6 Verwirkung

Auch das Entziehungsrecht kann verwirkt werden. Das Entziehungsrecht ist verwirkt, wenn es jahrelang nicht geltend gemacht wird und die Entziehungsgründe mittlerweile weggefallen sind. Ob Verwirkung auch dann anzunehmen ist, wenn jahrelang nichts unternommen wurde, die Entziehungsgründe jedoch noch vorliegen, ist abschließend nicht geklärt, dürfte jedoch zu verneinen sein. U...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / 1 Checkliste: Entziehung des Wohnungseigentums

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern bestehenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem störenden ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stillschweigende Verlängeru... / 5 Verwirkung des Herausgabeanspruchs

Hiervon kann ausgegangen werden, wenn der Vermieter von dem Räumungstitel längere Zeit keinen Gebrauch macht und weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Vermieter mit der Neubegründung des Mietverhältnisses einverstanden ist. Eine Verwirkung des Räumungsanspruchs ohne neue vertragliche Bindung ist jedoch nicht möglich.[1] Dem für die Annahme der Verwirku...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im Spannungsfeld von Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

I. Einleitung Bei Streitigkeiten im Familienrecht und gerade im Unterhaltsrecht zwischen getrenntlebenden Ehegatten aber auch zwischen geschiedenen Ehegatten stellt sich häufig die Frage, warum Ansprüche überhaupt bestehen und wie weit sich Ansprüche zeitlich auswirken, wie sie möglicherweise auch eingegrenzt, beschränkt oder komplett versagt werden können. Im Familienrecht h...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 2. Leistungsfähigkeit

Früher war unbedingt erforderlich, dass der neue Partner so leistungsfähig ist, dass er die Ehefrau, seltener den Ehemann, auch unterhalten kann. Nach dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz spielt nach der Gesetzesbegründung diese Frage keine Rolle mehr. Insofern ist auch der Umzug der Ehefrau zu dem brotlosen Künstler schon ausreichend, um Verwirkung anzunehmen. Unerheblich ist...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 4. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast

In einer Entscheidung des KG Berlin hat der Senat die Überlegung aus dem Bereich des § 1578b BGB auch auf den Bereich des § 1579 BGB ausgedehnt und deutlich gemacht, dass den Unterhaltsberechtigten die sekundäre Darlegungslast trifft, wenn er sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall die Ehefrau, nicht näher äußern kann, und diesen auch nur...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / V. Fazit

Bei der verfestigen Lebensgemeinschaft ist davon auszugehen, dass während des Trennungsstadiums der Verwirkungstatbestand bereits verwirklich werden kann. Ist dies der Fall ist, gilt das auch für den nachehelichen Unterhalt; die einmal eingetretene Verwirkung ist entscheidend.[23] Maßgebliches Kriterium für die Behandlung sämtlicher Fälle des § 1579 BGB ist die Solidarität. D...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 3. Dogma 2-3 Jahre für die eheähnliche Lebensgemeinschaft

Lange Zeit hat sich die Rechtsprechung dafür ausgesprochen, dass eine objektive Feststellung der Lebensgemeinschaft nur bei einer relativ langen Dauer festgestellt werden kann.[9] Beim Trennungsunterhalt scheiterte der Gesichtspunkt der längeren Trennungsdauer, weil die Trennung naturgemäß auch kürzere Zeiträume erfassen kann. In den letzten Jahren hat sich diese Auffassung de...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 5. Kinderschutzklausel

Bis 2007 war die Kinderschutzklausel unverzichtbar und ließ im Regelfall bei kleineren Kindern die Durchsetzung des Verwirkungstatbestandes unmöglich erscheinen. Im Rahmen des früheren Altersphasenmodells war die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB häufig der Rettungsanker für die Ehefrau, die ein Verhältnis mit einem anderen Mann angefangen hatte und eine eheähnliche Lebensge...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / II. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

Die Ehegatten haben während des Bestehens der Ehe die gegenseitige Verpflichtung zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dieser Familienunterhalt deckt während der laufenden Ehe vor allem den Unterhaltsanspruch des schwächeren Ehegatten ab. Von Trennungsunterhalt ist zu sprechen, wenn die Eheleute sich getrennt haben. Hierbei wird von der praktischen Aufhebung der ehelichen Le...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / I. Einleitung

Bei Streitigkeiten im Familienrecht und gerade im Unterhaltsrecht zwischen getrenntlebenden Ehegatten aber auch zwischen geschiedenen Ehegatten stellt sich häufig die Frage, warum Ansprüche überhaupt bestehen und wie weit sich Ansprüche zeitlich auswirken, wie sie möglicherweise auch eingegrenzt, beschränkt oder komplett versagt werden können. Im Familienrecht hat der Gesetz...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / III. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt – § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2 BGB analog – verfestigte Lebensgemeinschaft

Auch die derzeit geltende Fassung des § 1579 Nr. 2 BGB gibt keine Definition vor, ab wann die verfestigte Lebensgemeinschaft, früher auch ökonomische Lebensgemeinschaft, tatsächlich anzunehmen ist. Keine Rolle spielen sollen folgende Umstände:mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 6. Wirtschaftliche Verflechtung

Insbesondere bei einer wirtschaftlichen Verflechtung durch Ankauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung und der Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten wird deutlich, dass die neue eheähnliche Lebensgemeinschaft eine gemeinsame Lebensplanung erkennen lässt.[17] Schon die gemeinsame Anmietung einer neuen Wohnung reicht aus, um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 1. Intime Beziehung

Vor der Reform hatte der BGH bereits in dem Hamburger Fall vom 20.3.2002 klargestellt, dass die Frage der intimen Beziehung, die häufig bei den Mandantinnen und Mandanten eine große Rolle spielt, für die Rechtsprechung nicht relevant ist. In diesem Fall hatte die Ehefrau sich mit einem homosexuellen Partner zusammengetan und gemeinsame Darlehensverträge zum Ankauf einer größ...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / IV. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt – § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB – Ausbruch aus intakter Ehe

Die Vorschrift setzt ein einseitiges Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraus. Mit einer Entscheidung von 2010 hatte das OLG Brandenburg zunächst die Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung als nicht so gravierend angesehen, obwohl der Ehemann mit 5 Kindern (teilweise volljährig, teilweise minderjährig) zurückgelassen worden ist, um die urplötzlich entstandene...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.10.2024 – 13 UF 305/24

1. Zur Auslegung einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell. 2. Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell infolge Nichtumsetzung des paritätischen Wechselmodells. 3. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsanpassun...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / IV. Fazit

Die sekundäre Altersvorsorge ist in der Sache primäre Altersvorsorge. Es besteht nach wie vor eine sachliche Rechtfertigung für diese, da die Erwägungen des Gesetzgebers, die Anlass zur Einführung dieser Rechtsprechung gegeben haben, weithin hoch aktuell sind. Die Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden. Zukünftig sollte si...mehr

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AGS 12/2025, Halm/Staab/Balke, Handbuch Kfz-Schadensregulierung

Herausgegeben von Wolfgang E. Halm, Dr. Ulrich Staab und Rüdiger Balke. 6. Aufl., 2025. Verlag Luchterhand, Köln. XLIX, 1.971 S., 189,00 EUR Verkehrsunfallregulierungen gehören zur täglichen Praxis des Anwalts. Diese Rechtsmaterie hat sich zunehmend verkompliziert. Das nunmehr in 6. Aufl. vorliegende Werk lässt zu allen relevanten Gebieten keine Frage offen. Insgesamt 19 Auto...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.9 Vollstreckungsgegenklage

Rz. 284 Die unterlegene Mietvertragspartei kann Einwendungen gegen die titulierte Forderung mittels einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 ZPO geltend machen, wenn die Gründe – auf denen sie beruhen – erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.2 Klagefrist (§ 4 KSchG)

Rz. 94 Will sich die Arbeitnehmerin gegen eine Kündigung wehren, so muss sie auch bei Bestehen des Sonderkündigungsschutzes nach § 17 innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist des § 4 KSchG Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben. Ein Verstoß gegen das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 ist ein sonstiger Unwirksamkeitsgrund i. S. d. § 4 Satz 1 KSchG. Dies gilt auch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Nachträgliche Mitteilung nach Ablauf der 2-Wochen-Frist (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 33 Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesverfassungsgerichts[1] wurde die Vorgängerregelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 durch das Änderungsgesetz v. 3.7.1992[2] um den Halbsatz 2 erweitert. Diese Regelung wurde nun in § 17 Abs. 1 Satz 2 unverändert übernommen. Hiernach ist das Überschreiten der 2-Wochen-Frist für den Kündigungsschutz unschädlich, wenn es auf einem...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie zum Gewährleistungssystem des Kaufrechts sind die allgemeinen Vorschriften der §§ 280 ff., 311a überwiegend ausgeschlossen, weil die Vorschriften des besonderen Schuldrechts vorgehen. Anders als im Kaufrecht, in dem der Käufer nach §§ 437, 441 den Minderungsanspruch geltend machen muss ("kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises [Minderung] verlangen"), tritt di...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gemäß § 578 Abs. 3 für Miete...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 9 Verwirkung

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings[1] kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes Zuwarten oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen genügt nur dann, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang / 3.3 Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts

Die Frist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB beginnt nur dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ordnungsgemäß unterrichtet worden ist. In Fällen ausgebliebener oder unzureichender Information nach § 613a Abs. 5 BGB muss der Arbeitnehmer das Widerspruchsrecht erst dann ausüben, wenn er nachträglich ordnungsgemäß unterrichtet wo...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr