Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Ehegattenunterhalt / 5.1.2 Prüfungsschema

Bei der Prüfung, ob ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegeben ist oder nicht, bietet sich folgende Vorgehensweise an: In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Tatbestand gemäß der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt ist und ob die Unterhaltskette nicht unterbrochen wurde. In dem zweiten Schritt ist dann der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu ermitteln. In dem dri...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.5.2 Laufende Verfahren

Wenn der Unterhaltsgläubiger im laufenden Unterhaltsverfahren eine zwischenzeitlich eingetretene Erbschaft verschweigt sowie nicht mitteilt, dass er seine Erwerbstätigkeit von einer Halbtagsstelle auf eine 2/3-Stelle ausgeweitet hat, kann darin ein versuchter Prozessbetrug liegen, der zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB führen kann.[1]mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Unterhaltsschuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Ausschlussgrundes, weil es sich bei § 1579 BGB um eine ihm günstige rechtsvernichtende Einwendung handelt. Den Unterhaltsberechtigten trifft aber eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substanti...mehr

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Kindesunterhalt / 6.2 Verwirkung nach § 242 BGB

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung verwirken (§ 242 BGB). Von einem Unterhaltsgläubiger, der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, ist eher als von einem Gläubiger anderer Forderungen zu erwarten, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung seines Anspruchs bemüht.[1] Rückständiger Unterhalt kan...mehr

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Kindesunterhalt / 6 Verwirkung beim Kindesunterhalt

6.1 Verwirkung nach § 1611 BGB Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, welcher der Billigkeit entspricht, wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat oder sich vorsä...mehr

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Kindesunterhalt / 6.1 Verwirkung nach § 1611 BGB

Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, welcher der Billigkeit entspricht, wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlu...mehr

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Kindesunterhalt / 1.4 Prüfungsschema

Bei der rechtlichen Überprüfung von Kindesunterhaltsansprüchen bietet sich – wie generell bei Unterhaltsansprüchen – das nachfolgende Prüfungsschema an: Welche Anspruchsgrundlage ist einschlägig? Wie hoch ist der Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes? Besteht eine Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes in Höhe seines Bedarfs? Besteht auf Seiten des Unterhaltspflichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 1 Gesetzliche Unterhaltspflichten

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann beruhen auf Verwandtschaft gerader aufsteigender oder absteigender Linie, z. B. Eltern und Großeltern gegenüber Kindern und Enkeln – und umgekehrt[1] Hinweis Unterhaltsanspruch des Kindes aus gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Ein von der Mutter während der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugtes Kin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 8 Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltspflicht

Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber den Unterhaltsberechtigten gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen oder dessen Angehörigen schuldig gemacht, braucht der Unterhaltsverpflichtete nur den Unterhalt zu leisten, de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.1.2 Verpflichtung zum Familienunterhalt für Ehepartner

Die Verpflichtung zum Familienunterhalt für Ehepartner ist in § 1360 BGB geregelt. Üblicherweise entscheiden die Ehepartner dies individuell aufgrund der familiären Situation.[1] Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 5 Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Der Unterhaltsberechtigte kann Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem er den Unterhaltsverpflichteten aufgefordert hat, über seine Einkünfte oder sein Vermögen Auskunft zu erteilen oder durch Zahlungsaufforderung in Verzug gesetzt oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.[1] Wichtig Unterhaltsforderungen auch rückwirkend möglich Ein Kind kann von seinem...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.1 Überraschende und unbestimmte Klauseln

Vertragsbestimmungen werden als überraschende Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Vertragsstrafenvereinbarungen sind nicht grundsätzlich in Arbeitsverträgen ungewöhnlich, weil mit ihnen...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 1.1 Unterhaltspflichtige Personen – grundsätzliche Unterhaltspflicht

Unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind zunächst deren Kinder. Aber auch Enkelkinder sind ihren Großeltern gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet (Angehörige in gerader Linie).[1] Der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Eltern(-teile) gegenüber ihren Kindern setzt voraus, dass die Eltern unterhaltsbedürftig sind und die Kinder ihrerseits auch in der Lage sind[...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.14 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 285 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht waren die allgemeinen Zivilgerichte für Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten zuständig. Nunmehr gilt für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren die Zuständigkeit der Familiengerichte. Die Zuständigkeit des Familiengerichts ergibt sich entweder aus § 111 Nr. 5–9 FamFG (wenn die Verfahren im Sachzusammenhang der ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.7 Steuerrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 37 Auf die durch die Steuerhinterziehung ausgelösten steuerrechtlichen Folgen[1] hat die Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige keinen Einfluss,[2] da diese generell nicht an eine Ahndung der Steuerhinterziehung anknüpft, sondern an die objektive und subjektive Verwirklichung des Straftatbestands des § 370 AO. Diese Verwirklichung des Straftatbestands ist eine selbst...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Rechtsfolgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Unterrichtung

Rz. 60 Eine unterbliebene setzt ebenso wie eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung die Widerspruchsfrist nicht in Gang.[1] Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden.[2] Einer Kausalität zwischen der fehlerhaften Information und der Entscheidung des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht zu widersprechen, bedarf es nicht....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Einzelfälle

Rz. 120 Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann.[1] Aus diesem weiten Ansatz heraus haben sich verschiedene Fallgruppen entwickelt, die einen großen Teil der Anwendung abdecken: Erhöht der Arbeitgeber die Gehälter seiner außertariflichen Angestellten während mehrerer Jahre jeweils zu einem bestimmten Termin in A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.7 Feststellung und Geltendmachung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 40 Klagt ein Dienstverpflichteter einen arbeitsrechtlichen Anspruch vor dem ArbG ein, hängt der Klageerfolg von Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind. Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung zuständig, ohne dass es dazu eines Rückgriffs auf § 2 Abs. 3 ArbGG bedürfte.[1] In diesem Fall reich...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 5.2 Verwirkung des Widerspruchsrechts

Auch wenn die Information gemäß § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, besteht das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB jedoch nicht unbegrenzt. Das Widerspruchsrecht kann nach der Rechtsprechung des BAG wegen Verwirkung ausgeschlossen sein.[1] Dies hat das BAG auch nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 6 BGB bestätigt. Den Eintritt der Verwirkung ab einem besti...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4.4 Verjährung/Verwirkung

Verjährung Nach der Bestimmung des § 199 Abs. 5 BGB wird bei Ansprüchen, die auf das Unterlassen einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung gerichtet sind, mit jeder Zuwiderhandlung eine erneute Verjährungsfrist in Gang gesetzt.[1] Unterlassungsansprüche können insoweit nicht verjähren. Wird eine Sondereigentumseinheit zweckbestimmungswidrig genutzt, verjährt der Unterlassungsans...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Restaurant

Die Zweckbestimmung "Restaurant" legt fest, dass das einem Teileigentum zugeordnete Sondereigentum als Betrieb eines Gastgewerbes genutzt werden darf, das in erster Linie Speisen und Getränke zum Verzehr anbietet und hieraus seine wesentlichen Umsätze generiert. Ein Schnellrestaurant (McDonalds, Burger King usw.) stellt eine Unterform des Restaurants dar.[1] Im Einzelfall kan...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.4 Verfahrensrechtliche Wirkungen

Auch in prozess- und vollstreckungsrechtlicher Hinsicht entfaltet § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB Wirkung. Ein rechtskräftiges Urteil, das Rechte und/oder Pflichten des alten Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand hat, bindet auch den neuen Inhaber gemäß § 325 ZPO.[1] Auch der gerichtliche Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Hobbyraum

Anwaltskanzlei Die Bezeichnung mehrerer Räume im Teileigentum als "nicht zu Wohnzwecken dienende Hobbyräume nebst Diele" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Wird das Teileigentum als Rechtsanwaltskanzlei büromäßig genutzt und wird eine Unterlassungsklage rechtskräftig wegen Verwirkung abgewiesen, ist über eine Nutzung als Hobbyräume hinaus auch eine büromäßig...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

RVG § 56 § 59; VV RVG Nr. 3106 Leitsatz 1. Die Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse setzt ein Zeit- und ein Umstandsmoment voraus. 2. Fußt das Umstandsmoment allein auf der Festsetzungsentscheidung des Urkundsbeamten bzw. der Auszahlung der festgesetzten Vergütung, scheidet eine Verwirkung innerhalb eines Jahres seit der Festsetzungsentscheidung regelhaft aus. 3. Der...mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzungen zur Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung

Leitsatz 1. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung bei unrechtmäßiger Mittelentnahme aus dem Nachlass durch den Testamentsvollstrecker. 2. Zur Prozessführungsbefugnis der Erben im Rückforderungsprozess gegen den Testamentsvollstrecker. OLG München, Urt. v. 7.4.2025 – 33 U 241/22 1 Gründe I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von Testamentsvoll...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von Trennungsunterhalt wegen des unwahren Vorwurfs sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7, Nr. 8 Leitsatz Der unwahre, hartnäckige Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs kann zur vollständigen Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt führen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.1.2025 – 11 UF 117/24 (AG Böblingen) 1 Aus den Gründen Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgerich...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / Leitsatz

Der unwahre, hartnäckige Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs kann zur vollständigen Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt führen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.1.2025 – 11 UF 117/24 (AG Böblingen)mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / Leitsatz

1. Die Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse setzt ein Zeit- und ein Umstandsmoment voraus. 2. Fußt das Umstandsmoment allein auf der Festsetzungsentscheidung des Urkundsbeamten bzw. der Auszahlung der festgesetzten Vergütung, scheidet eine Verwirkung innerhalb eines Jahres seit der Festsetzungsentscheidung regelhaft aus. 3. Der für die Verwirkung maßgebliche Zeitra...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, sich mit den Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung und der Verwirkung näher zu befassen Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung Erinnerung Die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen LSG, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 2 Aus den Gründen:

„Die … zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der angegriffene Beschl. v. 7.2.2024 ist nicht zu beanstanden. Das Gericht weist die Beschwerde nach eigener Prüfung und Überzeugungsbildung aus den Gründen der angegriffenen Entscheidung zurück (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG, § 1 Abs. 3 RVG). Soweit der Erinnerungsführer ausführt, der angefochtene Beschluss habe sich mit seinen Argument...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzung... / Leitsatz

1. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung bei unrechtmäßiger Mittelentnahme aus dem Nachlass durch den Testamentsvollstrecker. 2. Zur Prozessführungsbefugnis der Erben im Rückforderungsprozess gegen den Testamentsvollstrecker. OLG München, Urt. v. 7.4.2025 – 33 U 241/22mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Unwahrer Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs führt zu vollständiger Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs. Die Beteiligten hatten zunächst 2020 einen Vergleich abgeschlossen, der Ehegattenunterhalt für die Dauer des Getrenntlebens in Höhe von 1.434 EUR vorsah. Im vorliegenden Verfahren ging es vor dem Amtsgericht Böblingen (BeckRS 2024, 40574) um die Abänderung des Trenn...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 1 Sachverhalt

Das SG Kiel hatte dem Kläger in dem anhängigen Verfahren auf Zahlung einer Grundsicherung Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewillig. Der Rechtsstreit endete infolge eines abhelfenden Bescheides des Beklagten, was seiner Auffassung nach kein Anerkenntnis darstellte. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragte hieraufhin die Festset...mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 2 Anmerkung

In seiner Entscheidung prüft das OLG detailliert, wann ein Testamentsvollstrecker zur Rückzahlung der Testamentsvollstreckervergütung aufgrund Verwirkung verpflichtet ist. Es macht aber auch interessante Ausführungen für die Gestaltungspraxis zu der Frage, ob und wie ein Notar, welcher ein Testament des Erblassers beurkundet hat, auch als Testamentsvollstrecker über den Nach...mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 1 Gründe

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von Testamentsvollstreckervergütung in Anspruch, die der Beklagte als Testamentsvollstrecker für den Nachlass der X (nachfolgend: Erblasserin) vereinnahmt hat. Die Erblasserin verstarb am xx.xx.2018. Ihr Ehemann ist am xx.xx.2019 nachverstorben. Aus der Ehe gingen der Kläger sowie seine Geschwister […] hervor. Die Ehegatten sch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.5 Hoher Nachzahlungsbetrag

Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist nur anwendbar, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen Vorauszahlungen zu leisten hat. Bei einer Vereinbarung, wonach der Mieter die Betriebskosten (erst) nach Vorlage einer (Ab)Rechnung in voller Höhe zahlen muss, ist die gesetzliche Ausschlussfrist aufgrund ihres eindeutigen Wortlauts ("Vorauszahlungen", "Na...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen

2.1 Verjährung von Vergütungsansprüchen Nach einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum kann ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Schuldner der Leistung die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die Verjährung des Anspruchs bewirkt nach § 214 Abs. 1 BGB, dass der Verpflichtete zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Wichtig Verjährungseinrede ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.3 Vereinbarung von Ausschlussfristen

Da sich der Anspruch auf Arbeitsvergütung sehr häufig aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt, kommt in diesen Fällen eine Verwirkung nicht in Betracht. Aus diesem Grund finden sich in diesen Verträgen häufig sogenannte Ausschlussfristen, die eine ähnliche Wirkung entfalten. Ausschlussfristen sind Fristen, nach deren Ablauf ein Rechtsanspruch erlischt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.1 Verjährung von Vergütungsansprüchen

Nach einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum kann ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Schuldner der Leistung die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die Verjährung des Anspruchs bewirkt nach § 214 Abs. 1 BGB, dass der Verpflichtete zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Wichtig Verjährungseinrede muss geltend gemacht werden Die Einrede ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschlussfristen / Zusammenfassung

Begriff Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen und sind danach in der Regel erst nach dem Ablauf von 3 Jahren ausgeschlossen. Dies wird bei Arbeitsverträgen nicht als interessengerecht angesehen, weshalb in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, besonders aber auch in Tarifverträgen, häufig wesentlich kürzere Ausschlussfristen (...mehr