Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.4 Nachweis der Schwerbehinderung und Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Sonderkündigungsschutz steht auch denjenigen Arbeitnehmern zu, die beim Versorgungsamt zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, zu dem ihnen die Kündigung zugeht. Sofern der Arbeitnehmer bereits im Kündigungszeitpunkt als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, steht diesem der Sonderkündigungsschut... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift zwingt den Arbeitnehmer, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Hierbei handelt es sich um eine prozessuale Ausschlussfrist, an deren Ablauf materiell-rechtliche Folgen geknüpft sind. Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gem... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2.3 Fehlen der behördlichen Zustimmung

Rz. 62 Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung ohne die erforderliche Zustimmung der Behörde aus, ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig.[1] Maßgeblich für die Frist zur Klageerhebung ist in diesem Fall, ob der Arbeitgeber Kenntnis vom behördlichen Zustimmungserfordernis hatte. Rz. 63 § 4 Satz 4 KSchG ist anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne Zustimmung ausspric... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2.2 Gesetzliche Fiktion der Zustimmung

Rz. 59 Ausnahmsweise fingiert das Gesetz die Zustimmung zur Kündigung, wenn die Behörde nicht rechtzeitig über den Antrag auf Zustimmung entscheidet, vgl. §§ 171 Abs. 5 Satz 2, 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. Rz. 60 Weiß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall, wann der Arbeitgeber den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt hat, gilt der Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung gesetz... mehr

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Ausschlussfrist / 8 Verwirkung, Verjährung

Mit der Geltendmachung in Textform wird lediglich das Erlöschen des Anspruchs aufgrund einer Ausschlussklausel vermieden. Andere Rechtsinstitute, die die Geltendmachung des Anspruchs hindern können, bleiben davon unberührt. Ansprüche können daher auch trotz Geltendmachung gleichwohl nach den Verjährungsbestimmungen der §§ 194 ff. BGB verjähren (siehe Stichwort "Verjährung").... mehr

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Ausschlussfrist / 6.5 Reichweite der Geltendmachung

Jeder (Haupt-)Anspruch ist für sich geltend zu machen. Für unselbstständige Nebenansprüche ist keine eigenständige Geltendmachung erforderlich.[1] Dies gilt auch für akzessorische Zinsansprüche.[2] Nur für Ansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, genügt die einmalige Geltendmachung, um den Eintritt des Verfalls zu hindern. Dabei ist zu beachten, dass dies für die Ver... mehr

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Ausschlussfrist / 6.3 Inhalt der Erklärung

An den Inhalt des Schreibens dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Der Anspruchsgegner soll sich auf die nach Auffassung des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und gegebenenfalls Rücklagen bilden können. Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen,... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.1.2.2 Heutige Rechtslage

Rz. 180 Da eine nicht ordnungsgemäße Durchführung des Konsultationsverfahrens sowie eine unterlassene bzw. nicht ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige nach bisheriger Rechtsprechung des BAG grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (vgl. Rz 153 ff.), muss der Arbeitnehmer dies nach den §§ 4, 7 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Künd... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verwirkung.

Rn 17 In Betracht kommt die Verwirkung gem § 1611 und die allg Verwirkung gem § 242, die eintritt, wenn Unterhalt längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der Verpflichtete davon ausgehen durfte, dass Unterhalt nicht verlangt wird (BGH FamRZ 02, 1698; 07, 452). Das Letztere, das sog Vertrauensmoment, ist aber nur gegeben, wenn der Verpflichtete aufgrund eines positi... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verwirkung.

Rn 10 Bei der Verwirkung handelt es sich um eine besondere Ausprägung der unzulässigen Rechtsausübung. Mit der Verwirkung soll die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ggü dem Verpflichteten ausgeschlossen werden (BGH NJW 14, 1888 [BGH 06.02.2014 - I ZR 86/12] Rz 42: zur Urheberrechtsverletzung in einer Zeitspanne von rund 48 Jahren). Auch wenn seit der Möglichkeit ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 654 BGB – Verwirkung des Lohnanspruchs.

Gesetzestext Der Anspruch auf den Maklerlohn und den Ersatz von Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn der Makler dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist. A. Überblick. I. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift des § 654 enthält eine Regelung zum Schicksal des Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruchs, wenn der Makler vertragswidrig auch für die an... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 339 BGB – Verwirkung der Vertragsstrafe.

Gesetzestext 1Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. 2Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein. A. Regelungsgehalt. Rn 1 1 erforder... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verzicht, Verwirkung.

Rn 3 Unabhängig von § 350 kann auch auf ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht verzichtet werden. Ein solcher Verzicht ist auch konkludent möglich, etwa durch ein mit den Rücktrittsfolgen unvereinbares Verhalten. Weiter ist nach allgemeinen Regeln (vgl § 242 Rn 61 ff) eine Verwirkung möglich, insb wenn beim Rücktrittsgegner ein zu Investitionen führendes Vertrau... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung und Verwirkung.

Rn 34 Die Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung richtet sich insb nach §§ 195, 199, 203 (zu beachten ist darüber hinaus va § 197 Nr 1), die vielfach über Verweisungen auch auf spezialgesetzlich geregelte Deliktsansprüche anwendbar sind. Ausnw kommt im Einzelfall eine Verwirkung in Betracht (LAG BW 13 Sa 30/07). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verwirkung.

Rn 54 Der Anspruch, einer baulichen Veränderung entgegenzutreten, kann nach § 242 BGB verwirkt werden. Dies setzt voraus, dass zu einem Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen. Ob eine Verwirkung vorliegt, richte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verwirkung.

Rn 8 Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche können verwirkt werden (BGH WuM 18, 236 Rz 14 ff; s.a. § 242 BGB Rn 61 ff). Die maßgebliche Frist für das Zeitmoment (§ 242 BGB Rn 64) beginnt mit jeder Zuwiderhandlung neu (BGH NZM 15, 787 Rz 13; 15, 495 Rz 11); ob während eines lang andauernden Mietverhältnisses etwas anderes gilt (warum?), ist offen (BGH NZM 15, 495 Rz 14... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verwirkung.

Rn 13 Nicht zeitnah geltend gemachte Unterhaltsansprüche können gem § 242 verwirken. I. Zeitmoment. Rn 14 Im Grundsatz reicht ein Zeitraum von mehr als einem Jahr vor Rechtshängigkeit für die Verwirkung der bis dahin entstandenen Unterhaltsansprüche aus (BGH FamRZ 02, 1698). Dies gilt auch für titulierte Ansprüche, die erst nach der Titulierung fällig werden. II. Umstandsmoment... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verwirkung.

Rn 119 Der Vermieter kann im seltenen Einzelfall sein Recht, nachzufordern, verwirken (BGH NZM 12, 677 Rz 7; Ddorf ZMR 14, 441). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verwirkung.

1. Begriff und Gegenstand. Rn 61 Unter Verwirkung wird der Ausschluss der Rechtsausübung wegen illoyaler Verspätung verstanden (BGHZ 92, 184, 187; 105, 250, 256; BGH NJW-RR 03, 727, 728; BGH NJW 15, 2061 Rz 24; BAG E 6, 165, 167; BAG AP Nr 6 zu § 108 InsO Rz 40; BAG NZA-RR 15, 371 [BAG 10.03.2015 - 3 AZR 56/14] Rz 70); sie ist von der Verwirkung durch treuwidriges Verhalten (... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verwirkung.

Rn 12 Der Anspruch ist verwirkt, wenn das Opfer nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Täter schriftlich die Überlassung der Wohnung verlangt. Mit dieser Frist soll einerseits innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem Vorfall Klarheit über die Nutzungsverhältnisse geschaffen werden. Andererseits hat das Opfer ausreichend Zeit, sich über seine Vorstellungen für d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Selbstwiderspruch; Verwirkung.

Rn 18 Auf eine Grundlagenstörung kann sich idR nicht berufen, wer diese selbst vorsätzlich herbeigeführt hat (BGH ZIP 04, 2384, 2388; BGH FamRZ 21, 1846 zu Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung); das wäre nach § 242 unzulässig (§ 242 Rn 55 ff). Die durch eine (angebliche) Grundlagenstörung benachteiligte Partei kann ihr Rücktrittsrecht verwirken, wenn sie den Vertrag g... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folgen des Zeitablaufs: Verjährung und Verwirkung (Abs 1 lit d Alt 2).

Rn 40 I lit d Alt 2 stellt klar, dass das Vertragsstatut die Verjährung (vgl BGHZ 153, 244, 248; Brandbg BauR 01, 820, 821; Köln ZIP 92, 1482, 1484; Karlsr IHR 04, 246, 250) und alle Folgen von Zeitablauf erfasst: zB in England estoppel (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 151); in Deutschland die Verwirkung (Ddorf JahrbItalR 89, 125, 127; Frankf RIW 82, 914; MüKoIPR/Kleinschmidt... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verwirkung, Verjährung.

Rn 15 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann, sofern das entspr Zeit- und Umstandsmoment vorliegen, verwirkt sein. Das gilt auch für Unterhaltsrückstände (BGH FamRZ 04, 531; 02, 1699; vgl auch § 1585b Rn 6). Unterhaltsansprüche verjähren in drei Jahren (§§ 195, 196 iVm 197 II). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Recht... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585b BGB – Unterhalt für die Vergangenheit.

Gesetzestext (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur entsprechend § 1613 Abs. 1 fordern. (3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz w... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Treuepflichtverletzungen.

Rn 10 Die Verwirkung kommt neben dem in § 654 geregelten Fall der vertragswidrigen Doppeltätigkeit auch bei weiteren schweren Treuepflichtverletzungen in Betracht (Celle OLGR 09, 370). Die Rspr sieht Raum für eine entspr Anwendung der Rechtsfolge des § 654, falls die Pflichtverletzungen einen vergleichbaren Grad erreichen, insb den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllen (... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Gegenstand.

Rn 61 Unter Verwirkung wird der Ausschluss der Rechtsausübung wegen illoyaler Verspätung verstanden (BGHZ 92, 184, 187; 105, 250, 256; BGH NJW-RR 03, 727, 728; BGH NJW 15, 2061 Rz 24; BAG E 6, 165, 167; BAG AP Nr 6 zu § 108 InsO Rz 40; BAG NZA-RR 15, 371 [BAG 10.03.2015 - 3 AZR 56/14] Rz 70); sie ist von der Verwirkung durch treuwidriges Verhalten (s.o. Rn 48) zu unterscheid... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen.

Rn 67 Die Verwirkung führt zur dauerhaften Undurchsetzbarkeit des betreffenden Rechts (NK/Krebs § 242 Rz 111). Der Erhebung einer § 214 I vergleichbaren Einrede bedarf es nicht, vielmehr ist die Verwirkung – bei entspr Sachvortrag – vAw zu berücksichtigen (BGH NJW 66, 343, 345). Bei Ansprüchen führt die Verwirkung jedoch nicht zu deren vollständiger Vernichtung, sondern es k... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 16 Der Verwirkung unterliegen nur die Ansprüche, die länger als ein Jahr vor der Geltendmachung bestanden, da der Verzug durch die Verwirkung nicht beseitigt wird. Die im letzten Jahr bis zur Geltendmachung entstandenen Ansprüche werden also nicht von der Verwirkung erfasst (BGH FamRZ 07, 453). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Regelung.

Rn 18 Nach III 2 erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und sich nicht auf Finanzdienstleistungen beziehen, nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgem nach III belehrt hat (vgl BTDrs 17/12637, 62). Im Vergleich zur bisherigen Rechtslag... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kindesinteressen.

Rn 29 Betreut der Berechtigte ein gemeinschaftliches Kind, sind die Kindeswohlinteressen vorrangig zu berücksichtigen. Es muss verhindert werden, dass der Unterhaltsberechtigte, der das Kind betreut, wegen Einschränkungen oder Wegfalls des Unterhalts zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, die sich an sich mit der Kindesbetreuung nicht vereinbaren lässt (BGH FamRZ 84, 986)... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 2 Verletzungen von Vertragspflichten des Maklers können sich auf den Vergütungsanspruch auch nach allg Regeln über Schadensersatzansprüche (§ 652 Rn 70) auswirken, die darauf gerichtet sind, den Auftraggeber vom Vergütungsanspruch zu befreien (§ 249 I). Darüber hinaus sind bei Vertragsverletzungen eigenständige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers denkbar (§ 280 I), ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitmoment.

Rn 14 Im Grundsatz reicht ein Zeitraum von mehr als einem Jahr vor Rechtshängigkeit für die Verwirkung der bis dahin entstandenen Unterhaltsansprüche aus (BGH FamRZ 02, 1698). Dies gilt auch für titulierte Ansprüche, die erst nach der Titulierung fällig werden. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkung und Versagung des Trennungsunterhalts.

Rn 41 Trennungsunterhalt kann nach § 1361 III beschränkt oder versagt werden, wenn einer der Härtegründe des § 1579 Nr 2–8 vorliegt. Der Ausschlussgrund der kurzen Ehedauer nach § 1579 Nr 1 ist ausdrücklich ausgenommen (BGH FamRZ 79, 569). Allerdings kann eine kurze Ehedauer sowohl für die Frage der Erwerbsobliegenheit (§ 1361 II) als auch iRd Billigkeitsabwägung iRd Anwendu... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 654 enthält eine Regelung zum Schicksal des Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruchs, wenn der Makler vertragswidrig auch für die andere Vertragspartei des angestrebten Hauptvertrags als Makler tätig wird. Dabei steht die Vertragswidrigkeit der ›Doppeltätigkeit‹ im Vordergrund. Die Möglichkeit des Maklers, für beide Seiten des Hauptvertrags tätig ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden.

Rn 2 Hat der Unterhaltsberechtigte seine Bedürftigkeit ganz oder tw selbst herbeigeführt, hängt die Verwirkung davon ab, ob sittliches Verschulden gegeben ist. Hierbei handelt es sich um Vorwerfbarkeit von erheblichem Gewicht (BGH FamRZ 85, 273). Dies kann insb bei Rauschgift- und/oder Alkoholsucht gegeben sein (Celle FamRZ 90, 1142). Ist die Sucht jedoch als Krankheit anzus... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überkommene Rechtsinstitute und Argumentationsformen.

Rn 31 Unter dem Dach des Grundsatzes von Treu und Glauben haben sich mit der Zeit zahlreiche ältere Rechtsinstitute und Argumentationsformen versammelt, welchen die Rechtsfolge gemeinsam ist, dass sie der Begrenzung subjektiver Rechtspositionen dienen; sie repräsentieren den Kern der beschränkenden Wirkung von § 242 (rechtsvergleichend Schmidt-Kessel Gläubigerfehlverhalten §... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ermächtigungsfunktion.

Rn 24 Der in der Generalklausel verankerte Grundsatz von Treu und Glauben enthält die Ermächtigung an die Rspr zur Entwicklung allg Rechtssätze des Billigkeitsrechts im Wege richterlicher Rechtsfortbildung (etwa BGHZ 108, 179, 186). Die Entstehung von und der weitere Umgang mit derartigen Fallnormen ist methodisch weitgehend ungeklärt. Zutr ist jedenfalls, dass die Rspr von ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Grobe Unbilligkeit.

Rn 28 Die Vorschrift stellt eine rechtsvernichtende Einwendung dar (BGH FamRZ 91, 670) und ist daher vAw zu beachten. Allerdings muss sich der Unterhaltsschuldner iRd jeweiligen Billigkeitsabwägung auf Verwirkung berufen, um die Unzumutbarkeit festzustellen. Zahlt er über längere Zeit hinweg Unterhalt trotz Kenntnis einer möglichen Verwirkung kann daraus zu folgen sein, dass... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge: Mietminderung kraft Gesetzes.

Rn 23 Da die Mietminderung kraft Gesetzes erfolgt, begründet § 536 keinen Anspruch, sondern stellt eine rechtsvernichtende Einwendung dar (BGH NJW-RR 16, 1291 [BGH 27.07.2016 - XII ZR 59/14]; NJW 95, 254). § 536 ist somit vAw zu berücksichtigen. Die Miete ist für die Zeit der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit gemindert. Hinsichtlich der zuviel gezahlten Miete für di... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Verlust von Vergütungsansprüchen.

Rn 78 Der Vergütungsanspruch (und Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EFZG, BAG NJW 18, 3472 sowie der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615, BAG NZA 22, 1465) ist in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns unabdingbar. Ausschlussfristen und Abgeltungsklauseln sind insoweit (oder insgesamt, wenn Ausschlussfrist MiLo nicht ausdrücklich ausnimmt, BAG NZA 18, 1619,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Leistungsverweigerungsrecht.

Rn 1 Ist die Verjährungsfrist endgültig abgelaufen, steht dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht zu. Der Anspruch selbst erlischt, von wenigen Ausn abgesehen (§§ 901, 1028 2, 1090 I), gerade nicht, sondern bleibt bestehen (BGH NJW 16, 3158 [BGH 14.06.2016 - XI ZR 242/15] Rz 26) und erfüllbar (BGH NJW 20, 2270 [BGH 28.05.2020 - VII ZR 108/19] Rz 21). Nichts h... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 3 S 2–6: Anordnungen und Sanktionen.

Rn 23 Der Verletzung oder drohenden Verletzung der Wohlverhaltenspflicht gem II kann das FamG durch Anordnungen gem III 2 begegnen. Auch der umgangsberechtigte Elternteil kann mittels solcher Anordnungen zu einem bestimmten wünschenswerten Verhalten angewiesen werden, wenn die Voraussetzungen für einen Umgangsrechtsausschluss gem IV noch nicht vorliegen oder ein solcher dadu... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unverhältnismäßige Höhe der Strafe.

Rn 7 Schon bei der Entscheidung über die unverhältnismäßige Höhe sind die in I 2 genannten Gesichtspunkte zu beachten. Maßgeblich ist also insb jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse am Unterbleiben der pönalisierten Pflichtverletzung. Die Regeln für die Bemessung eines nach § 890 ZPO festzusetzenden Ordnungsgeldes spielen dabei allenfa... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. 2Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wiederaufleben der Unterhaltsverpflichtung.

Rn 7 Die weggefallene Unterhaltsverpflichtung kann wieder aufleben, wenn die Voraussetzungen der Unterhaltsbeschränkung entfallen sind. Das Unterhaltsrechtsverhältnis besteht trotz der Verwirkung fort. Ein Wiederaufleben kann gegeben sein bei Alkoholsucht, wenn diese erfolgreich bekämpft wird und die Bedürftigkeit später nicht mehr im Zusammenhang damit steht (Göppinger/Wax/... mehr