Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Kenntnis von Mängeln / 1 Kenntnis bei Vertragsabschluss

Kennt der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel der gemieteten Sache (Rechts- oder Sachmangel), stehen ihm die in den §§ 536, 536a BGB bestimmten Rechte auf Mietminderung bzw. Schadensersatz nicht zu (§ 536b Satz 1 BGB). Wichtig Positive Kenntnis entscheidend Kenntnis bedeutet in diesem Fall positive Kenntnis, nicht nur fahrlässige Unkenntnis. Wegen Mängeln, deren Vorha... mehr

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Kenntnis von Mängeln / 2 Mangel während der Mietdauer

Entsteht ein Mangel erst während der Dauer des Mietverhältnisses oder erkennt der Mieter einen bereits bei Abschluss des Mietvertrags bestehenden Mangel erst später, muss er dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigen. Unterlässt er diese Anzeige und zahlt ferner die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter, hatte er nach der bis 31.8.2001 geltenden Rechtslage seine Rechte... mehr

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ZErb 03/2026, Keine Versäum... / 1 Gründe

I. Nach dem Erbfall der 2012 in D. verstorbenen Erblasserin hat das Nachlassgericht mit Beschluss vom 10.3.2014 Nachlasspflegschaft angeordnet und die Beteiligte zu 10 als Nachlasspflegerin bestellt. Am 18.3.2014 wurde der Beteiligten zu 10 die Bestellungsurkunde überreicht. Mit Schriftsatz v. 25.3.2014 hat die Beteiligte zu 10 beantragt, entsprechend § 1835 Abs. 1a, § 1836 BG... mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 4 Vergütungsvereinbarungen

Abweichungen vom Mindestlohngesetz, mit denen der Anspruch auf Mindestlohn unterschritten oder seine Geltendmachung beschränkt oder ausgeschlossen werden soll, sind unwirksam. Hinweis Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich Möglich ist ein Verzicht auf einen bereits entstandenen Anspruch nur durch gerichtlichen Vergleich. Nicht erfasst von dieser Regel sind künftige... mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan... mehr

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Buchwert- und Zwischenwerta... / 1. Ausdrücklicher Buchwertantrag (schriftlich oder elektronisch)

Empfohlene Vorgehensweise: Ein ausdrücklicher Antrag ist sicherlich der anzuratende "Goldstandard". Der steuerliche Berater sollte dafür sorgen, dass der Zugang des Antrages beim FA bewiesen werden kann. In zeitlicher Hinsicht bestimmen § 11 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2, § 20 Abs. 2 S. 3, § 21 Abs. 1 S. 3, § 24 Abs. 2 S. 3 UmwStG, dass der Antrag auf Buchwert- oder Zwischenw... mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.7 Verwirken der Zwangsvollstreckung

Aus einem Räumungstitel kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden. Daher wird eine Vollstreckung nicht generell nach 2 Jahren unzulässig. Vielmehr ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob eine Verwirkung vorliegt. Eine Verwirkung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter die Zahlung der Nutzungsentschädigung nur mit dem ausdrücklichen Hi... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verlangen des Betriebsrats

Rz. 10 Der Betriebsrat kann aufgrund eines ordnungsgemäßen Beschlusses gem. § 33 BetrVG die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nur die Versetzung beantragt werden, wenn dies zur Herstellung des Betriebsfriedens ausreichend ist. Verlangt der Betriebsrat die Versetzung, kann er nicht die Zuweisung eines bes... mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss... mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvereinbarungen finden regelmäßig auf die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung. Sie gelten grundsätzlich unmittelbar und zwingend. Die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen setzt keine Kenntnis der Arbeitsvertragsparteien von ihrem Bestand und Inhalt voraus, ebenso ist ein etwaig entgegenstehender Wille des Arbeitnehmers unb... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf... mehr

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Wirtschaftsplan / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann tolerieren... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.3 Grundlagen- und Folgebescheid

Rz. 23 Die gegen einen Folgebescheid gerichtete Klage ist regelmäßig auszusetzen, wenn Besteuerungsgrundlagen streitig sind, deren abschließende Prüfung dem Verfahren über einen Grundlagenbescheid[1] zugewiesen ist.[2] Das gilt selbst dann, wenn das FA in nicht zu beanstandender Weise nach § 155 Abs. 2 AO vor dem Grundlagenbescheid den Folgebescheid erlassen hat und die dem ... mehr

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Mindestlohn / 3.5 Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar (§ 3 MiLoG). Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Insbesondere ist auch die Verwirkung des Anspruchs ausgeschlossen. Das hat weitreichende praktische Konsequenzen auch für die Arbeitgeber, die eine Vergütung oberhalb des ges... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a... mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 6 Auswirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

Der im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes [1] geregelte "allgemeine Kündigungsschutz" gewährt dem Arbeitnehmer nur Schutz gegenüber ordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers. Da dem Ausbildenden aber gemäß § 22 BBiG eine ordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit verwehrt ist, geht diese speziellere Regelung den Vorschriften ... mehr

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Abberufung des Verwalters / 2.1.4.2 "Angemessene Frist" des § 314 Abs. 3 BGB?

Nach der für Dauerschuldverhältnisse geltenden Bestimmung des § 314 Abs. 3 BGB muss die Kündigung innerhalb angemessener Frist erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte Kenntnis von dem zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund erlangt hat. Eine konkrete Frist, innerhalb der die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nach Kenntnisnahme des zur Kündigung berechtigenden ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Verwirkung

Rz. 79 Sofern bei fortdauernden oder wiederholten Störungshandlungen auch über einen langen Zeitraum keine Verjährung eintritt, kann dem Abwehranspruch der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Voraussetzung der Verwirkung ist, dass der Beeinträchtigte sein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat und weitere Umstände hinzutreten, die das Abwehrbegehren als gegen Treu u... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Verwirkung

Rz. 177 Verwirkung setzt voraus, dass seit der Möglichkeit, ein Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen, weil der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen gescha... mehr

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Entgelt / 7 Verjährung und Verwirkung

Der Anspruch auf die Vergütung unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt 3 Jahre.[1] Darüber hinaus sind ggf. einzelvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zu beachten, die wesentlich kürzer sein können als die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Lohnanspruch kann auch unter bestimmten Voraussetzungen verwirkt werden. Die Anforderungen der... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Fälligkeit der Vergütung und Entnahmerecht sowie Verwirkung

Rz. 28 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, ist die Vergütung erst nach Beendigung des Amts, bei länger währenden Verwaltungen aber in regelmäßigen Zeitabschnitten, nach Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht nach §§ 666, 2218 BGB zu entrichten.[57] Der Testamentsvollstrecker hat somit kein Recht auf Auszahlung eines Vorschusses. Er kann die von ihm als angem... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / X. Verjährung, Verwirkung

Rz. 58 Die vorstehend beschriebenen Ansprüche aus dem Sondernutzungsrecht unterliegen der Regelverjährung von drei Jahren. Der Anspruch auf Einräumung des Besitzes an der Sondernutzungsfläche im Falle der vollständigen Besitzentziehung verjährt hingegen erst in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB.[170] Der Anspruch aus § 985 BGB auf Herausgabe der Sondernutzungsfläche zum Allei... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Frist, Verwirkung

Rz. 739 Eine gesetzliche Geltendmachungsfrist gibt es nicht. Der Zeugnisberichtigungsanspruch unterliegt aber den arbeitsvertraglichen und tariflichen Ausschlussfristen.[1266] Der Berichtigungsanspruch kann als Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses verwirkt werden.[1267] Das BAG hält für das Zeitmoment einen Ablauf von zehn bzw. fünf Monaten für au... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Ausschlussfrist, Verwirkung

Rz. 730 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte unterliegt nicht der vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist, weil er unter anderem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet wird.[1254] Rz. 731 Das Recht, die Beseitigung einer Abmahnung gerichtlich zu verlangen, kann aber verwirkt werden.[1255] Dafür reicht jedoch ein ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Widerspruchsrecht

Rz. 669 Nach § 613a Abs. 6 BGB kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung gem. § 613a Abs. 5 BGB schriftlich widersprechen.[1156] Der Gesetzgeber hat mit dem in § 613a Abs. 6 BGB geregelten Widerspruchsrecht eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer eröffnet, zu verhindern, dass er einen neuen, von ihm nicht g... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Fristen

Rz. 623 Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unabdingbar und unverzichtbar.[1055] Der Anspruch unterliegt aber den tariflichen Ausschlussfristen.[1056] Eine Verwirkung kann eintreten, wenn der Arbeitgeber aufgrund des zeitlichen Abstandes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Erinnerung und Grundlage mehr für ein qualifiziertes Zeugnis hat oder mit einer Berichtigun... mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Ve... / 4 Ausschlussfristen

Aufgrund der Formulierung in § 3 MiLoG, wonach "die Verwirkung des Anspruchs (…) ausgeschlossen" ist, greifen Ausschlussfristen, wie sie regelmäßig in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen zu finden sind – soweit sie den Anspruch auf Mindestlohn erfassen – nicht. Eine Ausschlussfristenregelung kann zudem intransparent nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und somit insgesamt unwirksam ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 28 Abgesehen von eventuell im Testament festgelegten oder sich aus der Auslegung ergebenden Voraussetzungen besteht in der Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass die Verwirkung der Klausel nur dann ausgelöst wird, wenn das Verhalten des Bedachten bestimmte subjektive Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen an diese subjektiven Voraussetzungen werden durch d... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg... mehr

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Erstattungsansprüche gegenü... / 4.1 Ausschlussfristen

Der Forderungsübergang wird zwar nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.[1] Der Ausschluss des Forderungsübergangs kann sich jedoch aus tariflichen Ausschlussfristen ergeben, da diese auch gegenüber dem Sozialleistungsträger wirken. Dies gilt grundsätzlich auch für einzelvertraglich vereinbarte Verfallklauseln.... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung

Rz. 22 Dass ein Auflehnen gegen den Willen des Erblassers vorliegt, kann sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Geltendmachung gesehen werden. Im Falle des Fehlens näherer Angaben in der letztwilligen Verfügung sollte jedoch lediglich die gerichtliche Geltendmachung unter die Strafklausel gerechnet werden. Dies bereits aus dem Grund, um die Schwierigk... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Jährliche Rechnungslegung nach Abs. 2

Rz. 47 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr dauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund Abs. 2 eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[109] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechnung. Sie ist l... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Rechtsfolgen

Rz. 53 Die Verwirkung kann zur Folge haben, dass derjenige, der die entsprechende, den Verwirkungstatbestand auslösende Handlung vornimmt, aufhört Erbe zu sein oder verpflichtet ist, den Nachlass oder einen Teil hiervon herauszugeben. Es ist somit zwischen einer auflösend bedingten Erbeinsetzung mit anschließender Nacherbschaft (der Bedachte ist in diesem Fall bis zum Eintri... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Erbunwürdigkeitsgründe

Rz. 7 Geschützt werden soll die Testierfreiheit. Daher haben die Erbunwürdigkeitsgründe die Gemeinsamkeit, dass der Täter zumindest auch die Testierfreiheit des Erblassers angegriffen haben muss.[9] Die Aufzählung ist abschließend, so dass keine Analogien oder Erweiterung über Verwirkungsargumente möglich sind (vgl. Rdn 5). Ein schwerer Diebstahl z.B. führt weder zu einer Er... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnisberichtigungsanspruch

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Materiell-rechtliche Erwägungen

Rz. 129 Da gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG ein Anspruch auf Verwaltung besteht, kann jeder Wohnungseigentümer – auch gegen den Willen der Mehrheit – die Bestellung eines Verwalters verlangen. Rz. 130 Ein Dritter hat dagegen keine Möglichkeiten, die Bestellung eines Verwalters gerichtlich durchzusetzen. Rz. 131 Der Anspruch auf Bestellung eines Verwalters besteht immer dann, wenn ei... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Praktische Hinweise

Rz. 24 Im Entlassungsverfahren sollte nicht nur der "wichtige Grund" vorgetragen und bewiesen werden, sondern zusätzlich ausgeführt werden, dass sich das Entlassungsermessen des Gerichts reduzieren soll. Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB führt nicht zwangsläufig zur Beendigung der Testamentsvollstreckung insgesamt. Insofern ist ein Entlassungsverfahr... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Frist

Rz. 374 Für die Abmahnung gilt nach herrschender Meinung keine "Regelausschlussfrist".[644] Dagegen kann das Recht zur Abmahnung verwirkt werden i.S.v. § 242 BGB.[645] Für den Tatbestand der Verwirkung ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich aufgrund des Zeitablaufes (Zeitmoment) und des Arbeitgeberverhaltens (Umstandsmoment) darauf einstellen durfte, dass der potenziell... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Abmahnung

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen

Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten, werden die entsp... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Mehrheitsentscheidungen nach §§ 741 ff. BGB

Rz. 51 Das Beschlussrecht des Wohnungseigentumsrechtes weicht in § 23 Abs. 4 S. 2 WG erheblich von den Regeln zur Willensbildung in einer Eigentümergemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB ab. In Letzterer bleibt ein fehlerhafter Willensbildungsakt stets angreifbar. Von einer Gemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB getroffene Entscheidungen können grundsätzlich – zumindest inzident – zeitl... mehr

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FF 01/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 16.4.2025 – 13 UF 331/24

1. Die Erwerbsobliegenheit im Rahmen des Trennungsunterhalts kann – vorbehaltlich der Belange zu betreuender minderjähriger Kinder – schon vor Ablauf des Trennungsjahres einsetzen, wenn der betroffene, zum Trennungszeitpunkt erwerbslose Ehegatte während des ehelichen Zusammenlebens überwiegend erwerbstätig war oder seine Berufstätigkeit zumindest der ehelichen Lebensplanung ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 232 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[429] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines und Erhaltungs- und Modernisierungskosten

Rz. 92 Zu den Kosten der ordnungsmäßigen Erhaltungsmaßnahmen zählen diejenigen Kosten, die für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Anders als dies noch bei § 16 Abs. 4 a.F. der Fall war, macht die in § 16 Abs. 2 S. 2 neu geregelte Beschlusskompetenz keine Vorgaben für eine bestimmte erforderliche Beschlussmehrheit.[287] D... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Miterbe als Auskunftsberechtigter und Auskunftsverpflichteter

Rz. 6 Jeder Miterbe kann nach §§ 2027, 2039 S. 1 BGB verlangen, dass die Auskunft allen gemeinschaftlich erteilt und gegebenenfalls die eidesstattliche Versicherung einmal geleistet wird.[7] Das bedeutet, jeder Miterbe kann zwar den Auskunftsanspruch alleine (gerichtlich) geltend machen, er kann aber in seinem Klageantrag nur Auskunft an die Erbengemeinschaft verlangen.[8] A... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Angriffe, die sich nicht gegen den wahren Willen des Erblassers richten

Rz. 25 Unter die Verwirkungsklausel fällt es nicht, wenn sich das Verhalten nicht gegen den wahren Willen des Erblassers richtet. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Unechtheit oder Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung geltend gemacht wird oder wenn eine Anfechtung zu Recht erfolgt,[61] da Letztere Verfügungen, die nicht dem wahren bzw. dem richtig motivierten Willen d... mehr