Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

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Riester-Rente / 3.5.3 Verfahren

Um eine zeitnahe und kosteneffiziente Auszahlung der Zulage in einem Massenverfahren zu gewährleisten (es existieren über 16 Millionen Verträge, wovon allerdings viele nicht aktiv bespart werden), vertraut die ZfA bei der Gewährung der Altersvorsorgezulage grundsätzlich auf die Richtigkeit der Angaben im Zulageantrag bzw. dem entsprechenden Datensatz. Im Idealfall gehen die ...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen

Auch auf die Erteilung eines Zeugnisses besteht kein Anspruch auf Dauer. Er ist begrenzt durch Verjährungs- und Ausschlussfristen, er kann durch das Verhalten des Mitarbeiters auch verwirkt sein. Daneben sind Konstellationen denkbar, dass ein Zeugnisanspruch deshalb nicht mehr besteht, weil es dem Arbeitgeber objektiv nicht mehr möglich ist, ein Zeugnis auszustellen, etwa wei...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.4 Verzicht

Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Anspruch der Zeugniserteilung verzichten. Ob nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht rechtlich möglich ist, bedarf noch der abschließenden Klärung. Vom Bundesarbeitsgericht wurde diese Frage bisher offen gelassen.[1] Zumindest, wenn der Arbeitnehmer sich über die Bedeutung des Verzic...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 3 Erlöschen

Unabhängig von der Verjährung, Verwirkung und dem Verzicht kann der Anspruch auch erlöschen, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich ist, das Arbeitszeugnis zu erteilen. Dies ist bei einem einfachen Zeugnis grundsätzlich nicht vorstellbar, allenfalls dann, wenn die Personalunterlagen des Mitarbeiters nicht mehr existieren und keine Person im Betrieb mehr beschäftigt ist, d...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.1 Verjährung

Nach § 195 BGB verjährt der Zeugnisanspruch nach 3 Jahren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.9 Verjährung, Verwirkung und Streitwert

Rz. 12 Säumniszuschläge verjähren mit der Hauptforderung. Die Verlängerung der Verjährungsfrist bei vorsätzlicher Vorenthaltung der Beiträge (§ 25 Abs. 1 Satz 2) gilt auch für die Säumniszuschläge (BSG, Urteil v. 17.4.2008, B 13 R 123/07 R). Hat ein Rentenversicherungsträger erst nach Jahren im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens des Versicherten vom Nachversicherungsfall ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 5. Verwirkung

Rz. 433 Eine Verwirkung des Zahlungsanspruches auf die betriebliche Versorgungsleistung wird aufgrund der relativ kurzen Verjährungsfristen als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung nur in Ausnahmefällen überhaupt in Betracht kommen (vgl. BAG v. 12.12.1989 – 3 AZR 540/88, NZA 1990, 475; BAG v. 15.9.1992, AuR 1994, 74; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, Anh. § 1 Rn 686 f.). V...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (5) Verwirkung

Rz. 737 Der Einwand der Verwirkung des Vergütungsanspruches zulasten des Arbeitnehmers kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber nicht mehr damit rechnet und auch nicht mehr damit zu rechnen braucht, dass der Arbeitnehmer Ansprüche nach § 12 ArbnErfG geltend macht (BGH v. 23.6.1977 – X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 – Blitzlichtgeräte). Voraussetzung ist allerdings, dass der Arb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Unzulässigkeit der Statusklage – Verwirkung

Rz. 852 Zu berücksichtigen ist, dass das Recht, eine (Status-) Klage zu erheben, verwirkt werden kann mit der Folge, dass eine angebrachte Klage unzulässig ist. Dies kommt jedoch nur nach besonderen Voraussetzungen in Betracht. Das Klagerecht kann ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt und zusätzlich e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr

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§ 32 Abwicklung / 2. Verjährung, Verfall und Verwirkung des Zeugnisanspruchs

Rz. 255 Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses verjährt gem. § 195 BGB in drei Jahren nach Fälligkeit. Rz. 256 Inwieweit der Anspruch auf Ausstellung oder Berichtigung eines Zeugnisses tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen unterfällt, ist umstritten. Zum Teil wird angenommen, dass tarifliche Verfallfristen nur die kurzfristige Abwicklung des Arbeitsverhältniss...mehr

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§ 32 Abwicklung / aa) Zeitpunkt des Widerrufs

Rz. 291 Der Widerruf muss schon im Eigeninteresse des Arbeitgebers unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit erfolgen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Es wird angenommen, dass das Recht zum Widerruf der Verwirkung in gleicher Weise unterliege wie (umgekehrt) das Recht des Arbeitnehmers auf Zeugniserteilung (ArbG Passau v. 15.10.1990 –2 Ca 354/90 D, BB 1991, 350)....mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / D. Fehlerhafte oder unterbliebene Unterrichtung

Rz. 19 Die Unterrichtung ist fehlerhaft, wenn sie entweder nicht ausreichende oder falsche Angaben enthält (ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 85 ff.; Hohenstatt/Grau, NZA 2007, 13, 13). Eine falsche Unterrichtung ist bspw. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang informiert wird, der entgegen der tatsächlichen Sachlage in der Vergangenheit stattgefunden haben soll ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Unverzügliche Geltendmachung durch den Arbeitnehmer

Rz. 1266 Der Wiedereinstellungsanspruch ist unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) nach Kenntniserlangung vom Wegfall des Kündigungsgrundes geltend zu machen (BAG v. 12.11.1998 – 8 AZR 265/97, NZA 1999, 311; BAG v. 25.10.2007 – 8 AZR 989/06, NZA 2008, 357; BAG v. 21.8.2008 – 8 AZR 201/07, NZA 2009, 29). Andernfalls ist der Anspruch verwirkt. Fraglich ist, wie das Tatbestandsmerkmal...mehr

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§ 39 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers (§ 613a Abs. 6 BGB)

Rz. 1 Der Arbeitnehmer kann gem. § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Mithin hängt der Übergang des Arbeitsverhältnisses vom Willen des Arbeitnehmers ab. Der Bundesgesetzgeber hat zur Begründung des Widerspruchsrechtes nach § 613a Abs. 6 BGB die Berufsfreiheit herangezogen und geht davon aus, dass es mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist,...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Verweisung auf branchenspezifische/branchenfremde Tarifverträge

Rz. 81 Unproblematisch ist der vertragliche Einbezug eines Tarifvertrages, dessen fachlichem und persönlichem Geltungsbereich das Arbeitsverhältnis bei Mitgliedschaft beider Parteien des Arbeitsvertrags in der jeweiligen Tarifvertragspartei unterfiele. Fraglich ist, ob auch ein branchenfremder Tarifvertrag wirksam ins Arbeitsverhältnis einbezogen werden kann. Zur einzelvertr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Rechtswirkungen

Rz. 1526 Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Dies bedeutet, sie gestalten die Rechtslage unmittelbar selbst, gelten als Normen, brauchen nicht mehr durch Anweisungen des Arbeitgebers umgesetzt zu werden. Sie wirken automatisch auf jedes im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bestehende Arbeitsverhältnis ein. Diesem betriebsver...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (5) Ausschlussfrist

Rz. 369 Es besteht keine gesetzliche Ausschlussfrist, innerhalb derer eine Abmahnung auszusprechen ist (BAG v. 13.12.1989, RzK I 1 57; BAG v. 14.12.1994, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung). Rz. 370 Spricht der Arbeitgeber allerdings erst geraume Zeit nach dem beanstandeten Verhalten eine Abmahnung aus, entfaltet diese nur noch eine abgeschwächte Warnfunktion (LAG Nürnberg v. 1...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berufung auf Formmangel (§ 242 BGB) – Form-Unwirksamkeit schlüssiger Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 29 Das Berufen auf einen Formmangel kann nur ausnahmsweise das Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB verletzen (vgl. LAG Köln v. 28.4.2021 11 Sa 1049/20, juris; LAG München v.12.11.2020 3 Sa 301/20, juris). Die Formvorschrift des § 623 BGB darf im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck nicht ausgehöhlt werden. Hierfür reicht die Erfüllung der Voraussetzungen der Verwirkun...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Drei-Wochen-Frist

Rz. 1 Der Arbeitnehmer muss jede schriftliche Kündigung, die er nicht akzeptieren will, weil er sie für sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen für rechtsunwirksam hält, gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim ArbG mit der Kündigungsschutzklage angreifen. Allerdings kann der Arbeitnehmer gem. § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ers...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / a) Begriff der strafprozessähnlichen Verfahren

Das RVG definiert den Begriff des "strafprozessähnlichen Verfahrens" nicht. § 37 Abs. 1 RVG enthält aber eine Aufzählung der strafprozessähnlichen Verfahren. Dabei handelt es sich um Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, wie z.B. nach § 28 Abs. 1 BVerfGG für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind.[7] ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Zulässigkeitserklärung der Kündigung

Rz. 1032 Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in besonderen Fällen die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Nach § 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMAS zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub vom 2.1.1986 (BAnz v. 3.1.1986) liegt ein besonderer Fall vor, wenn es gerechtfertigt erscheint, dass das nach § 18 Abs. 1 BEEG als vorrangig angesehene ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Pflicht zu zügigen Ermittlungen

Rz. 292 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermittlungen zügig durchgeführt werden bzw. der Geschäftsführer tatsächlich und mit der gebotenen Eile gehört wird (vgl. BGH v. 2.7.1984 – II ZR 16/84, GmbHR 1985, 112 = WM 1984, 1187; a.A. OLG Düsseldorf v. 8.12.1983, ZIP 1984, 86). Es darf keine pflichtwidrige Verzögerung vorliegen (vgl. BGH v. v. 26.2.1996 –II ZR 114/95, DB 1996...mehr

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§ 32 Abwicklung / 5. Neuausstellung eines Zeugnisses

Rz. 307 Eine von den Arbeitsvertragsparteien über den Inhalt eines Zeugnisses geführte außergerichtliche oder gar gerichtliche Auseinandersetzung darf aus der Fassung des Zeugnisses nicht zu entnehmen sein. Eine Bezugnahme auf das Urteil, das dem Arbeitgeber die Zeugnisberichtigung aufträgt, ist daher im Zeugnis ebenso wenig erlaubt wie eine Andeutung, dass außergerichtlich ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Wettbewerbsvereinbarung

Rz. 143 Muster 16.8: Wettbewerbsvereinbarung Muster 16.8: Wettbewerbsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird unter Bezugnahme auf den Anstellungsvertrag vom _________________________ folgendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart: § ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Nachholende und nachträgliche Anpassung

Rz. 343 Wurde in der Vergangenheit kein voller Geldwertausgleich gewährt, ist bei Folgeprüfungen der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen (nachholende Anpassung). Das folgt aus dem Zweck des § 16 BetrAVG. Diese Bestimmung soll durch den Ausgleich des Kaufkraftverlustes dazu beitragen, die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung für die Dauer des Rent...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Voraussetzungen

Rz. 147 Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG zunächst voraus, dass der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß innerhalb der vorgeschriebenen Frist widersprochen hat. Der Beschluss des Betriebsrates muss nach § 33 BetrVG ordnungsgemäß gefasst worden sein und den Voraussetzungen des § 102 Abs. 3 BetrVG entsprechen. Das Gesetz verlangt für die E...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Kündigung trotz Kündigungsausschluss

Rz. 1191 Ist durch eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Unkündbarkeitsvereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist eine dennoch ausgesprochene Kündigung unwirksam (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungsschutz, Rn 206). Möglich bleibt nur die außerordentliche Kündigung, die allerdings nur bei Vorliegen eines w...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung/Amtsniederlegung – Rechtsmittel

Rz. 220 Die GmbH kann – unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – gem. § 38 Abs. 1 GmbHG grds. jederzeit und ohne Grund den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss abberufen (= Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer). Die Abberufung wird mit Zugang der Erklärung wirksam. Soweit der Gesellschafterbeschluss unklar ist, ist auch ein unklarer...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Unwirksamkeit und Rechtsfolgen (§§ 9, 10, 10a AÜG)

Rz. 1847 Vom Gesetz zugelassen ist die Arbeitnehmerüberlassung nur mit besonderer gewerberechtlicher Erlaubnis. Fehlt die Erlaubnis, d.h. wurde sie dem Verleiher niemals erteilt oder wurde sie ihm nachträglich wieder entzogen, wird die Arbeitnehmerüberlassung unerlaubt betrieben, selbst dann, wenn sich der Verleiher an alle sonstigen Vorschriften des AÜG hält. Die Erlaubnisb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Wiedereinstellungsanspruch bei Wegfall des Kündigungsgrunds nach Ablauf der Kündigungsfrist

Rz. 1258 Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der Arbeitgeber die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers zu wahren. Deshalb hält das BAG einen Wiedereinstellungsanspruch grds. nur dann für gegeben, wenn der bei Ausspruch der Kündigung bestehende Kündigungsgrund noch während des Laufs der Kündigungsfrist wegfällt. Der Ls. d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) Fristen

Rz. 25 Problematisch ist, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem von ihm beanstandeten Verhalten eine Abmahnung auszusprechen oder ob er zur Vorbereitung einer Kündigung auch längere Zeit warten kann, bis er eine schriftliche Abmahnung ausspricht und zu den Personalakten nimmt (vgl. Becker-Schaffner, BB 1995, 2526, 2529; Hunold, B...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / V. Kostenerstattung

Für die Kostenerstattung in Verfahren vor dem BVerfG gilt § 34a BVerfGG. Nach dessen Abs. 1 sind, wenn sich der Antrag auf Verwirkung der Grundrechte (§ 13 Nr. 1 BVerfGG), die Anklage gegen den Bundespräsidenten (§ 13 Nr. 4 BVerfGG) oder einen Richter (§ 13 Nr. 9 BVerfGG) als unbegründet erweist, dem Antragsgegner oder dem Angeklagten die notwendigen Auslagen einschließlich ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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Kündigung / 25.1 Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS/AfNS

Die Mitarbeit beim MfS/AfNS der DDR lässt grundsätzlich die Ungeeignetheit für eine Tätigkeit in einer demokratisch legitimierten und rechtsstaatlich verfassten Verwaltung vermuten. Daher enthält der Einigungsvertrag a. a. O. folgende Bestimmung: „Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegen die Grundsätze d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.2 Gegenstand der Verwirkung

Rz. 57 Gegenstand der Verwirkung können materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Ansprüche, Gestaltungsmöglichkeiten und -rechte sein. Steueransprüche[1] können ebenso verwirken wie Haftungsansprüche auf steuerliche Nebenleistungen[2] sowie Erstattungs- und Vergütungsansprüche einschließlich Rückforderung.[3] Rz. 58 Auch verfahrensrechtliche und prozessuale Befugnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4 Verwirkung

2.9.4.1 Anwendungsfall von Treu und Glauben Rz. 56 Auch das Rechtsinstitut der Verwirkung ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben[1] und Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"; dazu Rz. 42 ff.). Es greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.4 Vertrauenstatbestand

Rz. 60 Verwirkung hat darüber hinaus zur Voraussetzung, dass für den Anspruchsverpflichteten durch bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten ein Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen wurde, dass der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.[1] Hierfür reicht eine vom FA im Rahmen einer Steuerfestset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.3 Zeitmoment

Rz. 59 Gegenüber den anderen Anwendungsfällen des Grundsatzes von Treu und Glauben spielt der Zeitablauf eine erhebliche Rolle. Verwirkung setzt stets voraus, dass der Berechtigte das Recht über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen hat. Bei der Steuerfestsetzung ergibt sich die äußerste zeitliche Grenze aus den Verjährungsvorschriften.[1] Bei einem Hinzutreten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.1 Anwendungsfall von Treu und Glauben

Rz. 56 Auch das Rechtsinstitut der Verwirkung ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben[1] und Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"; dazu Rz. 42 ff.). Es greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf einer ge...mehr