Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsgericht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / IV. Rechtsbehelf gegen die Grundsteuerfestsetzung

Rz. 754 [Autor/Stand] Der Bescheid der Gemeinde über die Festsetzung der Grundsteuer bestimmt die für das einzelne Grundstück zu zahlende Grundsteuer. Dabei wird die Grundsteuer i.d.R. für das Kalenderjahr festgesetzt (vgl. § 27 GrStG und die dazugehörige Kommentierung). Rz. 755 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird regelmäßig zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Febru...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 69 [Autor/Stand] Abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich drei Hebesätze zu bestimmen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / V. Folgen einer rechtswidrigen Hebesatzsatzung

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Rechtswidrigkeit einer Hebesatzsatzung kann im Zuge einer Anfechtungsklage ( Rz. 110 ff. ) oder eines Normenkontrollverfahrens ( Rz. 114 ) festgestellt werden. Bei einer Anfechtungsklage gilt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur für den konkreten Einzelfall. Kommt das Gericht zu dem Schluss, die Hebesatzsatzung sei rechtswidrig, die Gemeinde ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Mit dem Mietrechtsreformgesetz 2001 wurde auch der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz BGB) in das Gesetz aufgenommen . Der Vermieter soll im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraums möglichst wirtschaftlich, d. h. mit Blick auf ein angemessenes Kosten–Nutzen-Verhältnis vorgehen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung bei Milieuschutz: Hänge-WC ist zulässig

Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone mit einer Größe von 4 qm sind in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig, weil sie der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung dienen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden. Genehmigung für bauliche Änderungen Geklagt hatten jeweils Eigentümer...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft bei Verkauf eines Privatgrundstücks

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Unternehmereigenschaft anlässlich des Verkaufs eines Privatgrundstücks. Das Vorlagegericht fragte den EuGH: „1. Sind die Bestimmungen der Richtlinie [2006/112], insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie, dahin auszulegen, dass eine Person, die eine Immobilie verkauft, die zuvor nicht ...mehr

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zfs 04/2025, Regress durch ... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in VersR 2024, 188 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt: [4] Die Klägerin habe gegen die Beklagte aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht des bei ihr versicherten Geschädigten gemäß § 7 Abs. 1, § 11, § 17 Abs. 2 StVG, § 115 Abs. 1 VVG aus Anlass des Verkehrsunfalls einen A...mehr

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zfs 04/2025, Außerbetriebse... / 1 Aus den Gründen:

“… II. … Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist … ungeachtet der vom Kl. eingereichten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzulehnen, da der beabsichtigte Antrag auf Zulassung der Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO bietet. Auch wenn dabei die Anforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 59 Bayerischer VGH, Beschlüsse v. 13.2.2024, 12 BV 23.1882, 12 BV 23.1331 und 12 BV 23.1357: Zur Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle, zur Reichweite der gerichtlichen Kontrolle und zum Willkürverbot; VG Magdeburg, Urteil v. 16.11.2022, 6 A 183/21 MD: Zur Gebührenfestsetzung durch die Schiedsstelle im Jugendhilferecht; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.9.2020, 4 L 260...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.9.3 Vorverfahren (Satz 4)

Rz. 38 Eine Nachprüfung des Beschlusses im Vorverfahren findet nicht statt (Abs. 2 Satz 4). Umgekehrt ist die Durchführung des Schiedsverfahrens zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das stellt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Sonderregelung zu § 78 VwGO dar.mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.2.1 Soll-Vorschrift – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 25 Bis zum 9.6.2021 war § 41 Abs. 1 Satz 1 auf der Rechtsfolgeseite als Soll-Vorschrift ausformuliert. Rz. 26 War daher nach der alten Rechtslage die Notwendigkeit im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung und die eigenverantwortliche Lebensführung zu bejahen, war die Hilfe daher in der Regelfallsituation für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.9.2 Klagegegner (Satz 3)

Rz. 35 Obwohl es sich um einen Verwaltungsakt der Schiedsstelle handelt, ist sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach der ausdrücklichen Regelung in Abs. 2 Satz 3 nicht Beklagte, sondern allein eine der beiden Vertragsparteien. Die Klage richtete sich daher zwangsnotwendig gegen eine der beiden Vertragsparteien, nicht aber gegen die Schiedsstelle selbst (instruktiv: VG...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.9.4 Sonstiges

Rz. 39 Die Schiedsstelle ist als hoheitliches Vertragshilfeorgan ohne eigene materielle Rechte im Anfechtungsverfahren gegen den Schiedsspruch auch nicht notwendig beizuladen, ebenso wenig sind es die Bewohner der Einrichtungen bzw. deren Sorgeberechtigte, denn deren Interessen sind treuhänderisch von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu wahren (vgl. zur ähnlichen Pro...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 1.2 Inhalt der Norm

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 regelt ganz allgemein die verpflichtende Einrichtung von Schiedsstellen in den Ländern. Abs. 1 Satz 2 beschäftigt sich mit der Zusammensetzung der Schiedsstelle. Abs. 1 Satz 3 legt ganz grundsätzlich den Anspruch auf Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Schiedsstelle fest. Abs. 1 Satz 4 begründet den Gebührenanspruch der Schiedsstelle. Rz. 6 Abs. 2 Sat...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.7 Begründung des Schiedsspruchs

Rz. 29 Der Schiedsspruch muss die gefundene Abwägung hinreichend begründen. Die Vertretbarkeitskontrolle durch die Verwaltungsgerichte erfasst daher auch die Prüfung, ob die Entscheidung der Schiedsstelle schriftlich begründet ist (Bay. VGH, Beschlüsse v. 13.2.2024, 12 BV 23.1882, 12 BV 23.1331 und 12 BV 23.1357). Die Begründung muss von den Beteiligten und den Gerichten auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.1 Ungeschriebene Voraussetzung – geboten, geeignet und erforderlich

Rz. 36 Im Hinblick darauf, dass der Hilfesuchende bei einer Selbstbeschaffung der Maßnahme nicht besser gestellt sein kann, als bei der regulären Beschaffung im Hilfeplanverfahren, ist auch im Rahmen des § 36a Abs. 3 Satz 1 erforderlich, dass die Hilfe gerade in der gewählten Einrichtung ohne eine Vereinbarung nach § 78 b geboten ist (VG München, Urteil v. 25.2.2008, M 18 K ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.2 Anhörungspflicht bei dezentraler Struktur einer Einrichtung nach Abs. 2

Rz. 13 In Fällen, in denen eine Einrichtung nur zu einem geringen Teil oder sogar gar nicht von dem nach Abs. 1 örtlich zuständigen Träger belegt wird, also bei einer dezentralen Struktur einer Einrichtung, bleibt dessen örtliche Zuständigkeit bestehen (vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 2.9.2013, J 1.460 Sch, JAmt 2013, 632; vgl. auch: BT-Drs. 13/10330 S. 18). Er hat jedoch den ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.2 Allgemeine Informationen

Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch im Internet gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte sich der Unternehmer vor Ort des künftigen Geschäftspartners ein Bild machen, indem er zu diesem nach Möglichkeit einmal hinfährt. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.1 Prozessuale Durchsetzung

Rz. 39 Rechtsansprüche auf Bereitstellung oder Verschaffung eines Platzes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nach Abs. 2 und Abs. 3 können gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Klageweg vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 27.11.1996, 4 M 4787/96; Georgii, NJW 1996, 686, 688). Statthafte K...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.4 Bestimmung des Monatseinkommens (Abs. 4)

Rz. 10a Mit dem neu angefügten § 93 Abs. 4 wird in Reaktion auf die divergierenden Urteile der Verwaltungsgerichte der bisher nicht gesetzlich normierte Sachverhalt geregelt, welcher Zeitraum bei der Erfassung des Einkommens zugrunde zu legen ist. Danach ist nunmehr aus dem Jahreseinkommen das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. Die Bildung des durchschnittlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer jetzigen Fassung geht auf Art. 1 Nr. 49 KICK zurück. Die Vorgängervorschrift regelte den Umfang, das Verfahren und den Umfang der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe sowie die Berechnung des Einkommens sowie des Vermögens im Wesentlichen durch eine Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften des SGB XII (§§ 82 bis 85, §§ 87 f., §§ 90 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 5 Literatur

Rz. 53 Baum, Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg, LKV 2015, 289; Beutel, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 12.9.2013 (5 C 35.12; DVBl 2014, 307) – Zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Krippenplatz, DVBl. 2014, 312; Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leist...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. Der Steuer...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich vielmehr um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. D...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.12 Gerichtliche Geltendmachung

Dienstvereinbarungen unterliegen als Rechtsnormen mit Außenwirkung der gerichtlichen Kontrolle. Diese umfasst neben der reinen Rechtskontrolle auch eine Billigkeitskontrolle.[1] Die Verwaltungsgerichte sind gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG zuständig für die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen. Hierbei entscheidet das Gericht im Beschluss...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 70 LPersVG RP Schutz der Mitglieder der Personalvertretung § 70 LPersVG RP regelt den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung. In Abs. 1 und Abs. 2 ist der Kündigungsschutz enthalten. Hiernach bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, der Zustimmung der Personalvertretung. Ebenfalls geschützt nach Abs....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Allgemeines

§ 127 BPersVG enthält eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift, die § 55 Abs. 1 BPersVG entspricht. Soweit neben dieser Vorschrift in den Landespersonalvertretungsgesetzen eine entsprechende Vorschrift vorhanden ist, handelt es sich lediglich um eine Wiederholung des Bundesrechtes, die lediglich deklaratorische Wirkung hat. Der bislang in § 108 Abs. 1 BPersVG a. F....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Saarland

§ 52 SPersVG Schutz der Mitglieder des Personalrats Im Saarland regelt § 52 SPersVG den Schutz der Mitglieder des Personalrats. Diese Vorschrift ist vergleichbar mit § 55 BPersVG, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Abweichend zum Bundesrecht verweist Abs. 1 auf §§ 15 und 16 KSchG und ordnet deren entsprechende Anwendung für die Mitglieder des Personalr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.1 Einleitung

Vor der außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds muss der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einholen oder diese im Fall der Verweigerung durch das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren nach § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80ff. ArbGG ersetzen lassen. Ohne die erteilte Zustimmung ist die Kündigung unheilbar nichtig.[1] Die Zustimmung muss ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 47 LPVG BW Schutz des Arbeitsplatzes In Baden-Württemberg regeln die §§ 43 ff. LPVG BW die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats. Insbesondere regelt § 47 LPVG BW entsprechend der Vorschrift auf Bundesebene den Schutz vor Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung (Abs. 1 und 2) bzw. außerordentlichen Kündigung (Abs. 4). Insoweit kann auf die Kommentier...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 47 BayPVG Besonderer Schutz bei Kündigung, Versetzung oder Abordnung Art. 47 BayPVG regelt den Schutz der Mitglieder des Personalrats und entspricht im Wesentlichen § 55 BPersVG, sodass auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann. Folgende Besonderheiten sind jedoch zu beachten: Abs. 1 stellt zusätzlich klar, dass §§ 15 und 16 KSchG für Mitglieder des Personalrats en...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einführung

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat zu einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Für den Fall der Verweigerung der Zustimmung oder in den Fällen, dass keine Äußerung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags erfolgt, kann gemäß Ab...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.17 Thüringen

§ 47 ThürPersVG Sondervorschriften § 47 ThürPersVG regelt den Sonderschutz der Personalratsmitglieder. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift bei außerordentlichen Kündigungen. Dieser entspricht § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz vor Versetzungen sowie vor Abordnungen ist in Abs. 2 geregelt. Insoweit dürfen Personalratsmitg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.5 Verfahrensmängel

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverfahrens und somit zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Die Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens ist erst nach Fristablauf oder Zustimmungsverweigerung des Personalrats zulässig (vgl. Abschnitt 1.3.3.). Die Zustimmung des Personalrats bzw. die rechtskräftige Zustimmungsersetzung durch...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Schleswig-Holstein

§ 34 MBG SH In Schleswig-Holstein enthält § 34 MBG SH eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 46 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf Bundesebene werden in Satz 2 nummerisch Fälle genannt, die ebenfalls eine Kostentragungspflicht auslösen. Dies wären: die notwendigen Koste...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Rechtsstreitigkeiten

Für Streitigkeiten darüber, ob ein Verstoß gegen § 49 BPersVG vorliegt, sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 108 BPersVG zuständig.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über die Kostentragungspflicht der Dienststelle handelt es sich um Fragen der Geschäftsführung des Personalrats. Hier entscheiden die Verwaltungsgerichte nach § 108 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren, insbesondere darüber, ob die Aufwendungen tatsächlich erforderlich waren, die Höhe über Kosten und ob diese durch di...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.6 Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann sowohl vom beteiligten Personalratsmitglied als auch vom Personalrat selbst, sowie bei abweisendem Beschluss vom Dienststellenleiter, Beschwerde zum OVG oder VGH eingelegt werden, § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 87 Abs. 1 ArbGG. Gegen den Beschluss des OVG kann Rechtsbeschwerde an das BVerwG gemäß § 92 ArbGG eingelegt werde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 131 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollze...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.1.1.2 Verlängerung der Ausbildungsdauer

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern. Voraussetzung hierfür ist nach § 8 Abs. 2 BBiG, dass die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Die zuständige Stelle hat vor ihrer Entscheidung den Ausbildenden anzuhören (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Zur Beschleunigung des Verfahrens empfiehlt...mehr