Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsgericht

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Erdbestattung

Rz. 97 Die Erdbestattung (Begräbnis) dürfte auch heute noch der Regelfall sein, wobei es eine zunehmende Tendenz zu Feuerbestattungen gibt. Mit der Erdbestattung wird der menschliche Leichnam der Erde übergeben. Erdbestattungen wie auch Feuerbestattungen müssen grundsätzlich auf einem gemeindlichen (kommunalen) oder kirchlichen Friedhof durchgeführt werden (sog. Friedhofszwa...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Teilweise sehen die Verfahrensordnungen vor, dass ein besonderes Zulassungsverfahren durchzuführen ist. Das gilt für verwaltungsgerichtliche Verfahren. Nach § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO ist die Zulassung der Berufung binnen eines Monats zu beantragen, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht in dem Urteil zugelassen hat. Über den Antrag, der bei dem Verwaltungsgericht zu st...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Gebühren

Nach Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV finden die für das Berufungsverfahren anfallenden Gebühren auch in den Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels Anwendung. Für das Verfahren vor dem OVG wegen der Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 VwGO, § 78 Abs. 4 AsylG fällt deshalb eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV) an. Bei dieser Gebühr verbleibt es...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftlicher Verein

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein wirtschaftlicher Verein ist gem. § 22 BGB (s. Anhang 12a) ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gerichtet ist. Der Verein hat deswegen das Ziel, seinen Mitgliedern Vermögensvorteile (egal, welcher Art) zu verschaffen oder zu sichern. Der Begriff des wirtscha...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / I. Hessen

§ 66 HPVG, § 67 HPVG § 69 HPVG, § 7 HPVG, § 78 HPVG Es enthält gegenüber der bundesrechtlichen Regelung in den §§ 70 ff. BPersVG folgende Abweichungen: § 66 HPVG (Verfahren in der Dienststelle) Nach Abs. 1 ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Auf die Erörterung kann im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet werden...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / VI. Streitigkeiten

Besteht Streit über das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung, kann diese ein Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG einleiten. Droht eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts, kann die Personalvertretung darüber hinaus nach § 85 Abs. 2 ArbGG den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.[1] Auch Beschlüsse der...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

Verletzung des Mitbestimmungsrechts Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts liegt vor, wenn der Dienststellenleiter bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme den Personalrat überhaupt nicht beteiligt, den Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, nicht den zuständigen Personalrat beteiligt, sich über die Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinwegsetzt oder gegen wesentli...mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 3 Das Abwägungserfordernis

Abwägungsgrundsatz Bei der Aufstellung der Bauleitpläne müssen die Gemeinden nach § 1 Abs. 7 BauGB alle berührten öffentlichen und privaten Belange nebeneinander und untereinander gerecht abwägen. Dieser Abwägungsgrundsatz ist eines der zentralen Gebote der Bauleitplanung. Vor einer Beschäftigung mit den Einzelfragen der Abwägung müssen 2 Grundsätze vorausgeschickt werden: Wic...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.4 Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 59 Die Unterscheidung in Muss-, Soll- und Kann-Leistungen spiegelt sich im gerichtlichen Rechtsschutzsystem wider. Rz. 60 Zuständig für den gerichtlichen Rechtsschutz sind für Klagen, die ab dem 1.1.2005 erhoben werden, die Sozialgerichte (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i.d.F 7. SGGÄndG). Das gerichtliche Verfahren richtet sich daher nach den Bestimmungen des SGG. Rz. 61 Soweit ei...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / Leitsatz

Wird ein Kostenfestsetzungsantrag einer bzw. eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf § 126 ZPO gestützt, sind Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens die bzw. der Prozessbevollmächtigte und die Gegenseite, gegen die sich die Festsetzung richtet, hingegen grundsätzlich nicht die Mandantin bzw. der Mandant der bzw. des beigeordneten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Blick nach Österreich

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 213 öUGB ist nahezu wortident mit § 258 HGB. Die Anwendung der jeweiligen Bestimmungen verläuft in weiten Teilen ebenfalls gleich. Rz. 5 [Autor/Zitation] Strittig ist im Unterschied zur deutschen Rechtslage, ob freiwillig geführte Bücher vorgelegt werden müssen; die hL in Österreich lehnt dies überwiegend ab (Rz. 51). Außerdem lehnt die hL die Vorlage v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 98 [Autor/Zitation] Rechtliche Gegebenheiten sind solche, die auf gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen zurückzuführen sind (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 57 [10/2011]; Beispiele hierzu: Tiedchen in BeckOGK HGB, § 252 Rz. 30 [1/2023]). Des Weiteren werden die Eröffnung eines auf die Einstellung des Unternehmens gerichteten Insolve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 258 enthält eine selbständige Rechtsgrundlage zur Vorlegung von Handelsbüchern in Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen. Auch im Schiedsverfahren findet die Vorschrift Anwendung (ADS6, § 258 HGB, Rz. 2; Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 258 Rz. 2; Bartone in BKT, Bilanzrecht, § 258 HGB Rz. 1 [5/2020]; Böcking/Gros in EBJS4, § 258 HGB Rz. 2; Drüen in HKM...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3 Verstöße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

Verstößt eine Personalvertretung insgesamt oder ein einzelnes Personalratsmitglied gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, handelt es sich hierbei um eine Pflichtverletzung im Sinne des § 30 BPersVG . Folge kann demnach sein, dass die Personalvertretung insgesamt auf Antrag der Dienststellenleitung durch ein zuständiges Verwaltungsgericht aufgelöst wird. Soweit n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Tragweite und Inhalt des Gebots

Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht lediglich Programmsatz, sondern in erster Linie ein Verhaltensgebot, das die Dienststellenparteien zur gegenseitigen Akzeptanz und gleichberechtigten Partnerschaft anhält. Gerade die Dienststellenleitung hat dabei zu akzeptieren, dass ein Personalrat seine Aufgaben wahrnehmen darf und in Erfüllung dieser Aufgaben dem Di...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 14 Muster 9.4: Einstweiliger Rechtsschutz Muster 9.4: Einstweiliger Rechtsschutz _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Eile und Ihre schnelle Mitarbeit sind geboten Es gibt Fälle, in denen die Klageerhebung keine aufschiebende Wirkung gegen einen belastenden Verwaltungsakt entfaltet. Der Verwaltungsakt könnte also bereits ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Mündliche Verhandlung

Rz. 100 Muster 9.15: Mündliche Verhandlung Muster 9.15: Mündliche Verhandlung Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr _________________________, 1. Ladung In der Anlage überreichen wir die Ladung des Verwaltungsgerichts zum Termin. Sie müssen zu dem Termin nur erscheinen, wenn Sie persönlich geladen worden sind. Es ist aber sinnvoll, wenn Sie zum Termin erscheinen und diesen gemei...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Fristen beachten und Zugang der Bescheide klären

Rz. 1 Muster 9.1: Fristen beachten und Zugang der Bescheide klären Muster 9.1: Fristen beachten und Zugang der Bescheide klären _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Im Verwaltungsrecht können leicht Fristen versäumt werden. Bitte beachten Sie, dass ein belastender oder ablehnender Bescheid auch dann bestandskräftig wird, wenn...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Kosten in Verwaltungsstreitigkeiten, Grundlagen und Beispiele

Rz. 6 Muster 9.2: Kosten in Verwaltungsstreitigkeiten, Grundlagen und Beispiele Muster 9.2: Kosten in Verwaltungsstreitigkeiten, Grundlagen und Beispiele _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Wenn Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben wollen, so müssen Sie Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten zunächst...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Nachbarbauvorhaben

Rz. 54 Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Auf Ihrem Nachbargrundstück soll gebaut werden und Sie befürchten Beeinträchtigungen durch das Nachbarbauvorhaben? Dann ist zunächst folgendes zu klären: 1. Ist Ihnen bereits eine Benachrichtigung über die Erteilung eines ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 15 & 1. Einstweiliger Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht ist bekanntlich entweder im Verfahren über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO oder im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO möglich. Der Rechtsschutz nach §§ 80 und 80a VwGO ist vorrangig, siehe § 123 Abs. 5 VwGO. Das Wichtigste – neben der Pr...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 & 1. Mit der Einreichung der Klage- oder Antragsschrift wird die Verfahrensgebühr fällig, § 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG. Anders als im Zivilprozess wird die Klage- bzw. Antragsschrift jedoch unabhängig von der Einzahlung der Gerichtsgebühren zugestellt. Die Gerichtskostenrechnung geht auch bei anwaltlicher Vertretung direkt an den Kläger und nicht an seinen Rechtsanwalt. Für das ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 22 Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Ihr gerichtlicher Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war leider nicht erfolgreich. Sie haben jetzt je nach Art der gerichtlichen Entsch...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW

Rz. 67 Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aufnahme in eine bestimmte Schule und Schulwechsel – Wunschschule Wurde Ihr Kind von der gewünschten Schule abgelehnt, weil dort ein Anmeldeüberhang besteht, kann mögl...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & 1. Die Monatsfrist für den Widerspruch ist in § 70 VwGO und die Frist für die Klage in § 74 VwGO geregelt. Für den Beginn und die Berechnung der Fristen gilt § 57 VwGO, der auf die ZPO verweist. Bei Zugang am 31. muss die Klage daher bis zum 30., bzw. im Februar zum 28., des Folgemonats eingehen. Der Zugang des Verwaltungsakts ist geregelt in § 41 VwVfG (Bekanntgabe)....mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & 1. Wegen des besonderen Aufwands (siehe Anliegerbeiträge I – Erläuterungen Nr. 3, Rdn 39>) wird es zumindest bei Streitwerten von nicht mehr als 9.000 EUR und bei Vertretung von nur einem einzelnen Anlieger für eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dies sollte gleich zu Beginn mit den Mandanten geklärt werden. Ferner soll...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 27 & 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch (siehe Muster Widerspruchsverfahren) Für das Widerspruchsverfahren gelten sowohl VwGO als auch VwVfG nach Maßgabe des § 79 VwVfG. Rz. 28 & 2. Formlose Rechtsbehelfe a) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 32 VwVfG. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen, § 32 Abs. 1 S. 2 VwVfG. b) Ant...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

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zfs 09/2023, Frist zur Beib... / 1 Aus den Gründen:

"… Wie das VG ist auch der Senat nach derzeitigem Erkenntnisstand der Ansicht, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis in Ziffer I und die Anordnung zur Ablieferung des Führerscheins in Ziffer II des Bescheids vom 12.12.2022 aller Voraussicht nach rechtmäßig sind, weil die Antragsgegnerin infolge der Nichtvorlage des geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 11...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Auflösungstatbestand

Rn. 348 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entstehung eines Auflösungsverlustes oder eines Auflösungsgewinns iSd § 17 Abs 4 EStG setzt eine zivilrechtliche Auflösung als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraus. Von der zivilrechtlichen Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft bzw die Liquidation zu unterscheiden, was für das Entstehen des Auflösungsverlustes/-gewinns jedoch ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 101 & 1. Die mündliche Verhandlung von Verwaltungsgerichten gestaltet sich meistens etwas zeitaufwendiger als im Zivilprozess, da oft noch ausführlich der Tatbestand vorgetragen wird. Das Gericht muss nach § 102 Abs. 2 VwGO darauf hinweisen, dass auch bei Ausbleiben eines der Beteiligten verhandelt und entschieden wird, dies geschieht schon in der Ladung. Es gibt im Verwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Verwaltungsgerichte

Rz. 810 Nach § 39 i.V.m. den §§ 40 und 41 ArbnErfG sind für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes, eines Beamten oder Soldaten die für die Patentstreitigkeiten nach § 143 PatG zuständigen LGe ausschließlich zuständig. Insoweit ergeben sich somit für den genannten Personenkreis in Bezug auf die Beschäftigten in der priva...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ll) Gleichbehandlung/Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes

Rz. 885 Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) hat das Ziel, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Es gilt für die gesamte Bundesverwaltung und vertraglich auch auf zu privatisierende Bundesunternehmen und institutionelle Leistungsempfänger des Bundes. Rz. 886 §§ 12, 13 BGleiG verpflichtet die Dienstst...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / II. Spruchkörper

Rz. 21 Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte (§ 1 SGG). Bei den Sozialgerichten bestehen Kammern in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, der Berufsrichter ist, und zwei ehrenamtlichen Richtern. Das Landessozialgericht übt die rechtsprechende Tätigkeit durch Fachsenate aus. Jeder Senat wird mit einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlic...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Zulässigkeitserklärung der Kündigung

Rz. 1032 Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in besonderen Fällen die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Nach § 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMAS zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub vom 2.1.1986 (BAnz v. 3.1.1986) liegt ein besonderer Fall vor, wenn es gerechtfertigt erscheint, dass das nach § 18 Abs. 1 BEEG als vorrangig angesehene ...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ähnelt dem vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, auch wenn § 202 SGG auf die ergänzende Geltung der ZPO verweist. Rz. 36 Die Aufklärung des Sachverhaltes geschieht von Amts wegen. Da das Amtsermittlungsprinzip gilt, sind Anträge der Beteiligten bzgl. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen nur als Anregungen zu verstehen. F...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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Kündigung / 5.6.4 Zustimmungsersetzungsverfahren

Stimmt der Betriebs- oder Personalrat der beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu, so darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen, sondern kann lediglich nach § 103 BetrVG, § 108 BPersVG beim Arbeitsgericht bzw. beim Verwaltungsgericht beantragen, die verweigerte Zustimmung zur fristlosen Kündigung zu ersetzen. Im Hinblick auf die Frist des § 626 Abs. 2 BGB mus...mehr

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Kündigung / 5.6.1 Überblick

Dieser Kündigungsschutz ist abgestuft. Für amtierende Mandatsträger und Wahlbewerber regelt § 15 KSchG einen weitgehenden Ausschluss der Kündigung dieser Arbeitnehmer. Danach ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebs- oder Personalrats oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur für die außerordentliche Kündigung. S...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.6 Streitigkeiten

Die Frage, ob eine Einrichtung dem BPersVG, dem BetrVG oder einem Landespersonalvertretungsrecht unterliegt, kann selbstständiger Verfahrensgegenstand sein. Selbstverständlich kann dies auch als Vorfrage im Rahmen geltend gemachter Rechte aus dem BPersVG oder den anderen Vertretungsgesetzen durch das in der Hauptsache zuständige Gericht entschieden werden. Soll im Verfahren ge...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift dient dem in Art. 101 Abs. 1 GG normierten Verbot, jemanden seinem gesetzlichen Richter zu entziehen. Damit soll im Interesse der Unabhängigkeit der Rspr. und des Vertrauens in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Justiz durch eine Manipulation der Recht sprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, in...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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