Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsgericht

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7.6 Umsetzung der Beschlüsse

Soweit Beschlüsse endgültig sind, hat die Dienststelle diese umzusetzen. Hessen stellt darüber hinaus durch § 71 Abs. 6 HPVG klar, dass der Personalrat durch eine Klage zum Verwaltungsgericht die Dienststelle zum Vollzug verpflichten lassen kann.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren ausschließlich zuständig für Angelegenheiten aus dem BetrVG, soweit nicht für Maßnahmen nach § 119–§ 121 BetrVG die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist. Die Norm erfasst in Form einer Generalklausel alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben kö...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.12 Gerichtliche Geltendmachung

Dienstvereinbarungen unterliegen als Rechtsnormen mit Außenwirkung der gerichtlichen Kontrolle. Diese umfasst neben der reinen Rechtskontrolle auch eine Billigkeitskontrolle.[1] Die Verwaltungsgerichte sind gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG zuständig für die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen. Hierbei entscheidet das Gericht im Beschluss...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Schleswig-Holstein

§ 34 MBG SH In Schleswig-Holstein enthält § 34 MBG SH eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 46BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf Bundesebene werden in Satz 2 nummerisch Fälle genannt, die ebenfalls eine Kostentragungspflicht auslösen. Dies wären: die notwendigen Kosten...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.1 Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über die Kostentragungspflicht der Dienststelle handelt es sich um Fragen der Geschäftsführung des Personalrats. Hier entscheiden die Verwaltungsgerichte nach § 108 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren, insbesondere darüber, ob die Aufwendungen tatsächlich erforderlich waren, die Höhe über Kosten und ob diese durch die Tätigk...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 70 LPersVG RP § 70 LPersVG RP regelt den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung. In Abs. 1 und Abs. 2 ist der Kündigungsschutz enthalten. Hiernach bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, der Zustimmung der Personalvertretung. Ebenfalls geschützt nach Abs. 1 sind die, sei es auch nur vorübergehend, n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Saarland

§ 46 SPersVG Im Saarland regelt § 46 SPersVG den Schutz der Mitglieder des Personalrats. Diese Vorschrift ist vergleichbar mit § 55 BPersVG, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Abweichen zum Bundesrecht verweist Abs. 1 auf §§ 15 und 16 KSchG und ordnet deren entsprechende Anwendung für die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildenden...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.1 Einleitung

Vor der außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds muss der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einholen oder diese im Fall der Verweigerung durch das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren nach § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80ff. ArbGG ersetzen lassen. Ohne die erteilte Zustimmung ist die Kündigung unheilbar nichtig.[1] Die Zustimmung muss ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§§ 43, § 47 LPVG BW In Baden-Württemberg regeln die §§ 43 ff. LPVG BW die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats. Insbesondere regelt § 47 LPVG BW entsprechend der Vorschrift auf Bundesebene den Schutz vor Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung (Abs. 1 und 2) bzw. außerordentlichen Kündigung (Abs. 4). Insoweit kann auf die Kommentierung des § 55 BPersV...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Allgemeines

§ 127 BPersVG enthält eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift, die § 55 Abs. 1 BPersVG entspricht. Soweit neben dieser Vorschrift in den Landespersonalvertretungsgesetzen eine entsprechende Vorschrift vorhanden ist, handelt es sich lediglich um eine Wiederholung des Bundesrechtes, die lediglich deklaratorische Wirkung hat. Der bislang in § 108 Abs. 1 BPersVG a. F....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 47 BayPVG Art. 47 BayPVG regelt den Schutz der Mitglieder des Personalrats und entspricht im Wesentlichen § 55 BPersVG, sodass auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann. Folgende Besonderheiten sind jedoch zu beachten: Abs. 1 stellt zusätzlich klar, dass §§ 15 und 16 des KSchG für Mitglieder des Personalrats entsprechend gelten (vgl. zu § 15 KSchG die entsprechende...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einführung

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat zu einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Für den Fall der Verweigerung der Zustimmung oder in den Fällen, dass keine Äußerung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags erfolgt, kann gemäß Ab...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.17 Thüringen

§ 47 ThürPersVG § 47 ThürPersVG regelt den Sonderschutz der Personalratsmitglieder. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift bei außerordentlichen Kündigungen. Dieser entspricht § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz vor Versetzungen sowie vor Abordnungen ist in Abs. 2 geregelt. Insoweit dürfen Personalratsmitglieder gegen ihren ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.5 Verfahrensmängel

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverfahrens und somit zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Die Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens ist erst nach Fristablauf oder Zustimmungsverweigerung des Personalrats zulässig (vgl. Abschnitt 1.3.2.). Die Zustimmung des Personalrats bzw. die rechtskräftige Zustimmungsersetzung durch...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Rechtsstreitigkeiten

Für Streitigkeiten darüber, ob ein Verstoß gegen § 49 BPersVG vorliegt, sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 108 BPersVG zuständig.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.6 Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann sowohl vom beteiligten Personalratsmitglied als auch vom Personalrat selbst, sowie bei abweisendem Beschluss vom Dienststellenleiter, Beschwerde zum OVG oder VGH eingelegt werden, § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 87 Abs. 1 ArbGG. Gegen den Beschluss des OVG kann Rechtsbeschwerde an das BVerwG gemäß § 92 ArbGG eingelegt werde...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. Der Steuer...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich vielmehr um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Der Widerrufsvorbehalt

Rz. 5 Grundsätzlich ist es möglich, den Prozessvergleich unter dem Vorbehalt einer oder beider Parteien zu schließen, dass er bis zum Ablauf einer bestimmten Frist widerrufen werden kann. Ein solcher Vorbehalt wird im Regelfall als eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs anzusehen sein. Hinweis Nachträgliches Widerrufsrecht Ein im Prozessvergleich nicht...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 18 Gegen die Beschwerdeentscheidung ist die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Bundesgeri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bestellung eines Betriebsar... / Zusammenfassung

Überblick Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg v. 20.7.2011 (Az. 5 A 26/10) ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt befugt, die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuordnen. Das Unternehmen hatte sich in dem zugrundeliegenden Fall gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 1.3 Antrag/Mitwirkungspflicht

Die Hilfen für junge Volljährige müssen nicht beantragt werden. Die Bereitschaft des jungen Menschen, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken, ist nicht notwendig. Das betont das Verwaltungsgericht des Saarlandes[1] und stellt klar, dass ein gewisser Veränderungswunsch des jungen Volljährigen und ein bei ihm erkennbarer Leidensdruck für den Einstieg in die Maßnahme sprechen. Hinw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Weder die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 noch diejenige des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 enthalten eine Kostenentscheidung. Die Kosten des Verfahrens nach § 769 ZPO und die durch die Ausführung des Beschlusses erwachsenden Kosten sind solche des anhängigen oder im Falle des Abs. 2 noch anhängig zu machenden Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Kommt es ausnah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.1 Örtlicher Träger

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII [1] werden in der Regel vom örtlichen Träger erbracht ("Allzuständigkeit"). Wer örtlicher Träger ist, bestimmen seit der Föderalismusreform die Länder.[2] Meistens sind dies die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Mit der sachlichen Zuständigkeit geht auch die Pflicht einher, die Kosten zu tragen. Hinweis Klarheit of...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Vollstreckung der öffentlichen Hand

Rz. 10 Betreibt die öffentliche Hand aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen gegen den Bürger die Zwangsvollstreckung, ist § 766 ZPO auf Rügen, die das Vollstreckungsverfahren betreffen, nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO insoweit entsprechend anwendbar, als eine unbefristete Erinnerung an das erstinstanzliche Verwaltungsgericht möglich ist (VGH München, NJW 1984, 2484). Ist ein Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / Zusammenfassung

Überblick Jahrelange Bildschirmarbeit an einem ergonomisch schlecht ausgestatteten Arbeitsplatz machten eine Bahnbeamtin krank. Ihre Sehnenscheidenentzündung verheilte trotz zahlreicher Therapien nicht und wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen schließlich als Berufskrankheit anerkannt. Das besondere an diesem Fall: Der Arbeitgeber konnte nicht schlüssig belegen, dass währen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Gefährdungs... / 2 Praxisfall

Jahrelange Bildschirmarbeit an einem ergonomisch schlecht ausgestatteten Arbeitsplatz machten eine Bahnbeamtin krank. Ihre Sehnenscheidenentzündung verheilte trotz zahlreicher Therapien nicht und wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen v. 22.8.2006, 3 A 38/05 schließlich als Berufskrankheit anerkannt. Das Besondere an diesem Fall: Der Arbeitgeber konnte nicht schlüssig belegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle Vollstreckungshandlungen, die nach den Regeln der Zivilprozessordnung zu betreiben sind, soweit nicht diese selbst (ausnahmsweise) das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht bestimmt (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 421) hat (§§ 887 ff. ZPO; OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.8.2021, 1 W 28/21, juris). Auch wenn für den Erlass des Titels ein besonde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbstständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287). Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig und in eigener Verantwortung (BGHZ 93, 287). Nach § 154 GVG werden die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Wenn in den Fällen des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, 745 Abs. 2 und 749 ZPO dem Gläubiger der ihm obliegende Nachweis der tatsächlichen Voraussetzungen der Erteilung der besonderen Vollstreckungsklausel nicht möglich oder nicht gelungen ist, kann er nach dieser Bestimmung die Klausel mit allen Beweismitteln des Zivilprozesses in einem "ordentliche...mehr

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FF 02/2022, Rechtswegezustä... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 2 und 3 haben mit Schreiben vom 13.3.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihren seinerzeit 8- und 14jährigen Kindern besuchten Grund- und Regelschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der V...mehr

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FF 02/2022, Rechtswegezustä... / Leitsatz

1. Unterlässt das erstinstanzliche Gericht eine nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG gebotene Vorabentscheidung, kann die Rechtswegzuständigkeit noch im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung geprüft werden (im Anschluss an BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799). Daneben kann die Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefoc...mehr

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FF 02/2022, Adoption eines ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Gegenstand des Verfahrens ist die Adoption eines volljährigen Asylsuchenden. [2] Der Beteiligte zu 3 (Anzunehmender) ist mutmaßlich afghanischer Staatsangehöriger. Er reiste im Januar 2016 ohne Pass und Visum über die sogenannte Balkanroute in das Bundesgebiet ein, fand zunächst in einer Notunterkunft Aufnahme und stellte einen Asylantrag. Aufgrund seiner eigen...mehr

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zfs 02/2022, Einschätzungss... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. … 1. … Soweit ihre Argumentation dahin zu verstehen sein sollte, das VG habe einen falschen Entscheidungsmaßstab zugrunde gelegt, trifft dies nicht zu: Im Rahmen eines auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs gerichteten vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach § 80 Abs. 5 S. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 2. Moderne Familienmodelle auch im Aufenthaltsrecht?

Das Bundesverwaltungsgericht berücksichtigt zutreffend auch neue Familienformen. Maßstab der Prüfung kann heute nicht mehr die in einem Haushalt zusammenlebende klassische Vater-Mutter-Kind-Familie sein. Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht[12], das die nachträgliche Behördenanfechtung einer Vaterschaftsanerkennung (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 B...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / 2 Aus den Gründen:

Zitat …1. Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den nach § 11 Abs. 3 Satz 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO ergangenen Erinnerungsbeschluss des Verwaltungsgerichts ist teilweise begründet. Die von den Antragstellern am 18.12.2019 nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG beantragte Vergütungsfestsetzung in Höhe von insgesamt 1.9...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / a) Öffentlich-rechtliche Haftung

Rz. 33 Die Sanktionen im staatlichen Arbeitsschutzrecht erfolgen auf der Grundlage des öffentlichen Rechts. Verfahrensrecht ist die Verwaltungsgerichtsordnung. Erkennt eine Behörde Pflichtverstöße des Arbeitgebers, der verantwortlichen Personen oder der Beschäftigten, hat sie die Möglichkeit, gegen die betreffende Person eine verbindliche Anordnung zu erlassen und diese – fa...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Streitigkeiten

Rz. 122 Bei Streitigkeiten aus § 37 BetrVG muss zwischen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Ansprüchen unterschieden werden. Verfolgt das einzelne Betriebsratsmitglied gegenüber dem Arbeitgeber seine Entgeltfortzahlungsansprüche bzw. Freizeitausgleichsansprüche, handelt es sich um individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Für diese gilt das U...mehr