Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsgericht

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenrecht: Entstehung ein... / a) Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Kammern des VG Bremen

Trotz der aus der Sicht des Verfassers klaren und eindeutigen Formulierung ist an dieser Stelle ein heftiger Streit entbrannt. So "duellieren" sich beim Verwaltungsgericht Bremen Richter unterschiedlicher Kammern in dieser Frage.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 13 Für den Mandanten wurde bei der Behörde Widerspruch eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO gestellt. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, wird beim Verwaltungsgericht Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt. Nach Erlass des Widerspruchsbescheides wurde Anfechtungsklage erhoben. – Wie viele Angelegenheiten k...mehr

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AGS 01/2023, Verwertung von... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat für seine Klage gegen seine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit nach § 55 Abs. 4 S. 1 SG (Soldatengesetz) Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Das angerufene Verwaltungsgericht hat mit Beschl. v. 23.9.2022 die beantragte PKH mit der Begründung versagt, dass der Kläger über einzusetzendes verwertbares Grundvermögen in Form eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 5.1 Führerschein auf Probe

Bei dem erstmaligen Erwerb eines Führerscheins wird dieser zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt. Nach Ablauf dieser Probezeit gilt die Fahrerlaubnis als endgültig erteilt. Eine Umschreibung oder gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Fahranfänger einer besonderen Bewährungskontrolle unterliegen sollen. Werden während der Probezeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schiedsstelle / 3 Rechtsweg gegen Entscheidungen der Schiedsstelle

Die Entscheidung der Schiedsstelle kann vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden. Ein Vorverfahren ist nicht notwendig. Die Klage richtet nicht gegen die Schiedsstelle. Klagegegner ist die andere Vertragspartei.mehr

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AGS 12/2022, Keine gestaffe... / II. Keine gesetzliche Grundlage für eine gestaffelte Wertfestsetzung

Der Senat sieht im Gegensatz zum Verwaltungsgericht von einer nach Zeiträumen gestaffelten Streitwertfestsetzung ab, da für eine solche Staffelung keine gesetzliche Grundlage besteht.mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / 2 Anmerkung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7.9.2022 einmal mehr auf eine gefestigte Rechtsprechung[1] zu der gebotenen Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgreifen müssen, der – mit Blick auf das Kindeswohl – gerade in jenen Sachverhalten besondere Bedeutung zukommt, in denen nicht nur ein mehrfacher Wechsel des bisherigen Lebensumfeldes und Lebensmit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei einem Beamten führen die Kosten eines Dienststrafverfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu WK (BFH 73, 591 = BStBl 1961 III, 482; BFH/NV 2004, 42); anders die Kosten der Strafverteidigung (BFH 176, 564 = BStBl 1995 II, 457; ergänzend > Rz 5 ff). Das gilt allerdings nur, wenn die zugrunde liegende schuldhafte Handlung im Rahmen beruflicher...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / i) Zeitpunkt der Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung

Rz. 128 Nach § 130d S. 3 ZPO soll die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach erfolgen. Der Gesetzgeber äußert sich zum "Zeitfenster" wie folgt:[126] Zitat "Jedoch sind Situationen denkbar, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristab...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / II. VwGO – Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 8 § 55a VwGO regelt die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung und entspricht in weiten Teilen § 130a ZPO. Einige Regelungen sind hier aber anders. So findet sich u.a. in § 55a VwGO ein Abs. 7, der in § 130a ZPO nicht existiert. Zitat (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich e...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Versehentlich vom Erklärenden falsch angegebenes Datum

Rz. 119 Nach der Rechtsprechung des BGH erbringt ein Empfangsbekenntnis Beweis über den Zeitpunkt der tatsächlichen Entgegennahme/Kenntnisnahme des Dokuments durch einen Anwalt.[58] Rz. 120 Ein auf dem Empfangsbekenntnis versehentlich falsch eingetragenes Datum kann zwar entkräftet werden; jedoch nur, wenn kein Zweifel mehr daran besteht, dass das angegebene Datum unrichtig i...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / V. Erstinstanzliches Erkenntnisverfahren vor dem Verwaltungsgericht

1. Überblick Rz. 64 Im gerichtlichen Verfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Rz. 65 Probleme bereitet in der Praxis die Abrechnung mehrerer gleichartiger zeitgleich betriebener Verfahren. Nach zutreffender Ansicht ist jedes Verfahren eine Angelegenheit, sodass die Gebühren in jedem Verfahren gesondert anfal...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / h) Gerichtsbescheid

Rz. 88 Schließlich kann die Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn das Gericht durch Gerichtsbescheid entscheidet (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV). Voraussetzung ist aber, dass eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Kann keine mündliche Verhandlung beantragt werden, fällt keine Terminsgebühr an, weil dann das Verfahren nicht als ein Verfahren mit mündlicher Ver...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 184 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungsverfahren grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG oder dem OVG bestimmt sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3300 Nr. 2 VV und beträgt 1,6. Beispiel 78: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 10.000,00 EUR) hat de...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Terminsgebühr

Rz. 128 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt im Berufungsverfahren nach Nr. 3202 VV eine 1,2-Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines Termins i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Beispiel 58: Berufung mit mündlicher Verhandlung Das Verwaltungsgericht hat die Anfechtungsklage (Wert: 10.000,00 EUR) zurückgewiesen. Dagegen legt der Anwalt des Klägers für diesen die zugelassene Ber...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 191 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen. Rz. 192 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 4. Behördliche Zustimmungsverfahren und Kündigung

Rz. 22 In einigen Fällen bedarf die Kündigung der Zustimmung einer behördlichen Stelle, so nach §§ 85 ff. SGB IX des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten, oder der Zulässigkeitserklärung, so nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG bei Kündigung während der Elternzeit oder nach § 9 Abs. 3 S. 1 MuSchG bei Kündigungen während der Schwangerschaft. Rz. 23 Wird der Anwalt ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 123 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV. Deren Höhe beläuft sich auf 1,6. Die Verfahrensgebühr entsteht auch hier mit der Entgegennahme der Information und deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren ab, mit Ausnahme der Wahrnehmung von Terminen (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 124 Erfasst wird auch die Tätigkeit im Verfahren auf ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / cc) Terminsgebühr

Rz. 186 Im Falle eines Termins i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV). Beispiel 80: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mit gerichtlichem Termin Gegen einen Bescheid (Wert: 10.000,00 EUR) hat der Mandant selbst Widerspruch eingelegt. Er beauftragt den Anwalt, beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Voll...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 64 Im gerichtlichen Verfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Rz. 65 Probleme bereitet in der Praxis die Abrechnung mehrerer gleichartiger zeitgleich betriebener Verfahren. Nach zutreffender Ansicht ist jedes Verfahren eine Angelegenheit, sodass die Gebühren in jedem Verfahren gesondert anfallen.[15] Zum...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Gerichtlicher Termin

Rz. 75 Beispiel 26: Verfahrens- und Terminsgebühr aufgrund mündlicher Verhandlung Der Mandant beauftragt den Anwalt, gegen den ergangenen Widerspruchsbescheid Anfechtungsklage zu erheben (Gegenstandswert: 4.000,00 EUR). Das Verwaltungsgericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Terminsgebühr

a) Überblick Rz. 72 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3104 VV eine 1,2-Terminsgebühr. Diese Gebühr entsteht zum einen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Rz. 73 Sie entsteht aber auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist,mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 188 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) kommt hier nicht in Betracht. Diese ist nur in der Hauptsache möglich. Beispiel 82: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mit gerichtlichem Termin Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis (Wert: 10.000,00 EUR) hat der Mandant selbst Widerspruch ei...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / e) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 82 Im erstinstanzlichen Verfahren ist grundsätzlich mündlich zu verhandeln (§ 101 Abs. 1 VwGO). Wenn hier im Einverständnis der Beteiligten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergeht (§ 101 Abs. 2 VwGO), entsteht die 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. zu Nr. 3104 VV. Beispiel 31: Verfahrens- und Terminsgebühr bei Entscheidung im schriftlichen Verf...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 5. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 98 Auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann eine Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Betracht kommen. Insoweit gelten hier keine Besonderheiten. Da in verwaltungsgerichtlichen Verfahren mehr als drei Termine zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kaum vorkommen, wird insoweit von gesonderten Berechnungen abgesehen u...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XIV. Zurückverweisung

Rz. 159 Das Verfahren nach Zurückverweisung stellt auch in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten gebührenrechtlich gegenüber dem Ausgangsverfahren eine eigene Angelegenheit dar (§ 21 Abs. 1 RVG). Der Anwalt erhält also alle Gebühren erneut. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorausgegangenen Verfahrens auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisung anz...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 6. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 99 Auch in Verwaltungssachen wird die Geschäftsgebühr angerechnet, und zwar nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75. Das gilt auch bei mehreren Auftraggebern (siehe dazu § 8 Rdn 48 ff. m. Nachw. zur Rspr.). Hatte der Anwalt vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren verdient, war er also sowohl im Verwaltungsverfahren tätig...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 189 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel 83: Anfechtungsklage und Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000,00 EUR) legt der Anwalt Anfechtu...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigung oder Erledigung

Rz. 93 Soweit es im gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder einer Erledigung kommt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV oder eine 1,0-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1003 VV. Soweit auch nicht anhängige Gegenstände in die Einigung oder Erledigung einbezogen werden, entsteht die Gebühr zu 1,5 (Nrn. 1000, 1002 VV); werden Gegenst...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Beschwerdeverfahren

Rz. 206 Beschwerdeverfahren wegen des Hauptgegenstands des einstweiligen Rechtsschutzes wurden in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten bisher nach den Nrn. 3500, 3513 VV vergütet. Versuche, zu einer analogen Anwendung der Vorbem. 3.2.1 VV zu gelangen oder über einen Umkehrschluss aus Vorbem. 3.2 VV zu erreichen, dass die höheren Gebühren eines Berufungsverfahrens gelten,...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / f) Einigung

Rz. 84 Eine Terminsgebühr entsteht ferner, wenn eine Einigung geschlossen wird. Während es in Zivilsachen schon länger geklärt war, dass ein einfacher schriftlicher Vergleich ausreicht und eine gerichtliche Feststellung (dort nach § 278 Abs. 6 ZPO) nicht erforderlich sei, war diese Frage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten. Hier wurde vielfach angenommen, dass eine ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XVI. Allgemeine Beschwerdeverfahren

Rz. 168 In Beschwerdeverfahren (§§ 146 ff. VwGO) – mit Ausnahme der Nichtzulassungsbeschwerden, der Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der Beschwerden in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten – erhält der Anwalt auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 72. Widerspruch und Klageverfahren

Rz. 151 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[44] Siehe auch "Mahnve...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / a) Überblick

Rz. 72 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3104 VV eine 1,2-Terminsgebühr. Diese Gebühr entsteht zum einen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Rz. 73 Sie entsteht aber auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist,mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 66 Der Anwalt erhält zunächst einmal für seine Tätigkeit im Rechtsstreit eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 67 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 68 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also insbesondere vor Klageeinreichung, so ermäßigt...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Gleichzeitige Verhandlung mehrerer Verfahren

Rz. 77 Problematisch ist die Berechnung, wenn mehrere Verfahren zeitgleich verhandelt werden. Solange die Verfahren nicht miteinander verbunden sind (siehe dazu § 13 Rdn 62 ff.), erhält der Rechtsanwalt, der in jedem der Verfahren vertritt und vertretungsbereit anwesend ist, die Terminsgebühr in jeder der Sachen nach dem für sie jeweils maßgebenden Gegenstandswert.[18] Rz. 7...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / g) Erledigung

Rz. 86 Darüber hinaus hat die Neuregelung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV eine weitere Lücke geschlossen. Geregelt war bislang nur der Vergleich (jetzt Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG). Seit dem 1.1.2021 greift die fiktive Terminsgebühr auch bei einer Erledigung der Rechtssache im Sinne der Nr. 1002 VV RVG. Beispiel 35: Verfahrens- und Terminsgebühr bei Abschluss eines ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXII. Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt

Rz. 216 Nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO kann das Gericht einen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter unter den dort genannten Voraussetzungen bestellen. In diesem Fall kann der bestellte Anwalt nach § 40 RVG die Vergütung eines von mehreren Auftraggebern zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen (§ 40 RVG). Rz. 217 Da die Bestellung eines Rechtsanwalts nach ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens

Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht auch bei Teilnahme an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung.[20] Eine solche Besprechung – die auch telefonisch geführt werden kann – setzt den Austausch von Erklärungen voraus mit dem konkreten Ziel, das Streitverfahren einvernehmlich zu beenden.[21] Eine Terminsgebühr entsteht dann nicht, wenn die ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Rz. 143 Ebenso wie bei Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV (siehe § 29 Rdn 88 ff.) fällt auch in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG [30] nur dann eine Terminsgebühr an, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 7. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

Rz. 105 Sind mehrere Geschäftsgebühren anzurechnen, ist § 15a Abs. 2 RVG zu beachten. Beispiel 49: Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Der Anwalt war in zwei verschiedenen Veraltungsverfahren tätig (Gegenstandswert jeweils 5.000,00 EUR). In beiden Verfahren ergehen Bescheide, die jeweils mit einem Widerspruch angegriffen werden. Über die Widersprüche wird zeitgleich entschi...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 12 Im Gegensatz zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht zu einer Nichtzulassung der Berufung nicht befugt ist (§ 124a Abs. 1 S. 3 VwGO), kann das Sozialgericht in seinem Urteil die Berufung nicht nur zulassen, sondern auch die Zulassung ablehnen. Die Ablehnung ist dann allerdings mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§ 145 SGG), über...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (4) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr im verwaltungsrechtlichen Nachprüfungsverfahren

Rz. 38 In Betracht kommt auch eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine weitere Geschäftsgebühr, nämlich z.B. dann, wenn der Anwalt den Rechtsuchenden zunächst außergerichtlich im Verwaltungsverfahren vertritt und anschließend im Nachprüfungsverfahren. Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a RVG gilt auch in der Beratungshilfe; es liegen daher auch hier zwei gesonderte Angelegenhe...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung

Rz. 229 Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann gegen den ergangenen Bescheid Anfechtungsklage erhoben werden. Auch ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung müsste möglich sein. Rz. 230 Schließt sich an das Verwaltungszwangsverfahren ein gerichtliches Verfahren über die Zwangsmaßnahme an, so gelten nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 163 Im erstinstanzlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV). Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren (siehe Rdn 64 ff.) Bezug genommen werdenmehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / VII. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 108 Nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 485 bis 494 ZPO kann vor den Verwaltungsgerichten ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt werden. Es gilt hier nichts anderes als in Zivilverfahren (siehe hierzu § 12).mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 225 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[54] vor den Verwaltungsgerichten siehe § 32.mehr