Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsgericht

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 29 Hat sich der angegriffene VA bzw. das Recht auf Erlass eines VA erledigt, bevor das Gericht über die Klage entschieden hat, besteht die Möglichkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Dies gilt grds. unabhängig davon, ob das erledigende Ereignis vor oder nach Klageerhebung eingetreten ist; bei vorzeitiger Erledigung ist die Erhebung einer Klage nicht an die Fristen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Im Ausland erworbene Fahrerlaubnis; "Führerscheintourismus"

Rz. 203 Gem. § 2 Abs. 1 StVG bedarf derjenige, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, eine Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 11 StVG sind Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Maßgabe der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) berechtigt. Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 StVG ist die Fahrerlau...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / b) Auswahl der besonderen Schutzgebiete

Rz. 40 Über diese allgemeinen Maßnahmen hinaus verlangt Art. 4 Abs. 1 V-RL, dass für die in Anhang I V-RL aufgeführten Vögel besondere Schutzmaßnahmen für deren Lebensräume ergriffen werden, um das Ziel der V-RL zu verwirklichen. Für die Erhaltung dieser Vogelarten sieht die V-RL vor, die zahlen- und flächenmäßig "geeignetsten Gebiete" zu Schutzgebieten auszuweisen (sog. spe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Leistungsarten

Rz. 138 In § 2 ARB 2008/2000/94 sind die Leistungsarten festgelegt, in denen Rechtsschutz gewährt wird. In § 2j ARB 2008/2000/94 ist der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz geregelt. In § 2i ARB 2008/2000/94 ist der Strafrechtsschutz geregelt. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist in § 2g ARB 2008/2000/94 geregelt. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht Versicherungssc...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / I. Überblick

Rz. 2 Für die Verwirklichung bestimmter baulicher Vorhaben sehen Bundes- und Landesgesetze die Durchführung eines besonderen förmlichen Verwaltungsverfahrens vor. Diese unter dem verfahrensrechtlichen Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben werden – im Unterschied etwa zur Gesamtplanung genannten Bauleitplanung – als Fachplanung bezeichnet.[1] Wo das Fachplanungsrec...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / D. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 21 Bedeutung für Auftraggeber Bei der Bemessung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit abzustellen. Es handelt sich also um ein subjektives Kriterium. Maßgeblich ist hierbei abzustellen aufmehr

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§ 18 Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 1 Erstattungsfähigkeit der Reisekosten Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist durch BGH-Entscheidungen anerkannt, dass die Reisekosten eines am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, sofern sie die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht wesentlich übersteigen (nicht wesentlich = bis zu 10 %).[1] Rz. 2 Anwendbarkeit von § 91 ZPO Fraglich ist, ob die ...mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

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Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

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Sauer, SGB IX § 201 Widersp... / 2.1 Widerspruchsbescheide der Integrationsämter

Rz. 2 Das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen richtet sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung. § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bestimmt in Abs. 1 und 2, dass ein Widerspruchsbescheid grundsätzlich von der nächsthöheren Behörde oder, wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Landesbeh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 13 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007, 91. Löscher, Die Rücknahme rechtswidriger Bewilligungsbescheide im Sozialhilferecht, NDV 2002, 180. Paul, Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen, ZFSH/SGB 2000, 277. Schwabe, Rückzahlung von Sozialhilfe? – Die rechtlichen Ra...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.5 Rechtsverhältnisse und gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 10 Zwischen Sozialleistungsträger und dem betroffenen schwerbehinderten Menschen besteht ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten der Weg zu den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten eröffnet ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 5.12.2007, L 12 AL 128/07 ER, L 12 B 25/07 AL). Das Rechtsverhältnis zwischen Werkstatt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Eilrechtsschutz

Rz. 511 [Autor/Stand] Im Verfahren über den repressiven Eilrechtsschutz ist gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheids ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO) beim Verwaltungsgericht statthaft (§ 123 Abs. 5 VwGO). Denn nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruch...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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zfs 10/2025, Gestaffelte Fe... / 2 Aus den Gründen:

[1] … I. Die … Beschwerde der Kläger … . ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR (§ 33 Abs. 3 Satz 1 RVG), da die Kläger eine Gegenstandswertfestsetzung von 476 EUR oder 2.856 EUR anstelle der festgesetzten 25.000 EUR begehren, was bereits bei Betrachtung einer einfachen Gebühr zu einem Unterschied und also zu einem Beschwerdegegenst...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.1.1 Kompetenzen der Stiftungsaufsicht

Rz. 107 Damit die Stiftungsaufsichtsbehörde diese Aufgaben erfüllen kann, bestehen in vielen Landesstiftungsgesetzen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten gegenüber der Stiftungsaufsicht (vgl. z. B. Art. 10 ff. BayStG), die umfangreiche Rechenschaftspflichten der Stiftung gegenüber den Stiftungsaufsichtsbehörden vorschreiben. Die Stiftungsaufsicht ist eine reine Rechtsaufsich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Stundung

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Gemeinde kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, § 222 Satz 1 AO. Die Stundung ist ein im Billigkeitswege getroffener einseitiger, rechtsgestaltender Verwaltungsakt...mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / 2 Aus den Gründen:

… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 124a Abs. 5 S. 2 VwGO; BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 – Vf. 133-VI 04 – VerfGHE 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 – Vf. 38-VI-14 – BayVBl 2016, 49 Rn 52; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn 54), nicht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.6 Übergang von öffentlich-rechtlichen Positionen, insb. von Steuerschulden und von Steuerrechtspositionen

Rz. 30 Die Vererbung bzw. der Übergang von öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen (inkl. Pflichten) im Erbfall ist erst seit zwei Jahrzehnten auf eine gesicherte Basis gestellt worden. Im (Einkommen-)Steuerrecht findet bis zum heutigen Tag eine heftige Kontroverse um den Anwendungsbereich und um die Tragweite des Steuerübergangs (insb. der Einkommensteuerverluste des Erblas...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung (§ 174)

Rz. 25 Nach § 174 Abs. 2 SGB IX kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt beantragt werden, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt maßgebend. Rz. 26 Das Integrationsamt wiederum hat seine Entscheidung innerhalb von ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.3 Klageeinreichung beim unzuständigen Gericht

Rz. 76 Nach § 48 Abs. 1 ArbGG gelten für die örtliche Zuständigkeit die §§ 17 bis 17b GVG entsprechend. Reicht der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim örtlich unzuständigen Arbeitsgericht ein, hat dieses seine Unzuständigkeit nach § 17a Abs. 2, 4 GVG festzustellen und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Arbeitsgericht zu verweisen. In einem solchen Fall bleib...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.3 Gerichtliche Kontrollmöglichkeiten

In einem Rechtsstreit über die Höhe der zulässigen Miete ist das zuständige Gericht verpflichtet zu überprüfen, ob eine wirksame Verordnung nach § 556d Abs. 2 BGB vorliegt.[1] Festzustellen ist, ob die rechtstatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung gegeben sind. Hierzu zählen in materiellrechtlicher Hinsicht, dass in dem betreffenden Gebiet ein angespannt...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 3. Kritik

Abgesehen von dem bereits erwähnten Gesichtspunkt, dass das Sozialamt darüber entscheidet, ob die vom Ordnungsamt im Wege der Ersatzvornahme gezahlten Bestattungskosten den Angehörigen erspart bleiben, birgt die jetzige Rechtslage einen Systemfehler insofern, als die Frage, welche Abteilung derselben Gemeindeverwaltung Ersatzvornahme geleistet hat, darüber entscheidet, welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, keine Naturalrestitution.

Rn 55 Rechtsfolge eines Amtshaftungsanspruchs ist grds nur Geldersatz; eine Naturalrestitution ist ausgeschlossen (BGH NJW 93, 1799). Der Grund liegt darin, dass es sich vom Ansatz her um einen auf den Staat nach Art 34 GG übergeleiteten Anspruch gg den Beamten handelt, es kann nur das gewährt werden, was der Beamte – wie Geldersatz – persönlich erbringen kann (BGHZ 34, 99)....mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 1. Rangfolge der Bestattungskostenpflichtigen nach öffentlichem Recht

Über die Heranziehung Angehöriger befindet das Verwaltungsgericht. Für Streitigkeiten unter den Inhabern der Totenfürsorge über die Bestattungsart und den -ort entscheidet dagegen die ordentliche Gerichtsbarkeit.[45] Die Pflicht zur Totenfürsorge ist die Kehrseite des Rechts auf Totenfürsorge. Bei letzterer handelt es sich um ein Gewohnheitsrecht. Die Totenfürsorgepflicht ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 62 Für Klagen gg den Staat sind entweder die Verwaltungs- oder die Zivilgerichte zuständig. Nach den §§ 13 GVG, 40 I 1 VwGO kommt es immer dann, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, darauf an, ob die Streitigkeit nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich ist (BGH WM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundverpflichtung.

Rn 6 Dem selbstständigen Schuldversprechen oder -anerkenntnis kann eine Verpflichtung zur Leistung aus jedem privatrechtlichen Schuldverhältnis zugrunde liegen. Ob der Anspruch aus der Grundverpflichtung schon verjährt ist (BGH NJW 73, 1960, 1961) und ob die Verjährung bekannt ist oder nicht (BGH WM 86, 429, 430), ist unerheblich. Grundlage können auch andere unvollkommene V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Öffentlich-rechtliche Vorfragen, Bindung an Entscheidungen.

Rn 69 An verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ist das Zivilgericht gebunden (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Voraussetzung ist allerdings die Identität der Streitgegenstände. Soweit diese gegeben ist, beschränkt sich die Bindung nicht auf Verfahren inter partes (BGH MDR 08, 520 [BGH 07.02.2008 - III ZR 76/07]). Haben also die Verwaltungsgerichte entschie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit der Herstellung.

Rn 2 § 249 I erfordert die fortdauernde Möglichkeit der Herstellung (etwa BGHZ 92, 85, 87). Bei § 249 II 1 muss diese zumindest einmal bestanden haben (vgl § 249 Rn 22). Wenn es daran fehlt, eröffnet § 251 I dem Geschädigten den Weg zum Geldersatz wegen seiner Vermögensminderung (vgl Rn 5f). Beispiele bilden eine nicht heilbare Verletzung, die Tötung eines Tieres, die Zerstö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Öffentlich-rechtliche Pflichtverletzung.

Rn 8 Soweit Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag in Rede stehen, ist grds für Amtshaftungsansprüche kein Raum, insoweit sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Das gilt auch für Aufwendungs- oder Erstattungsansprüche, ebenso für solche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung (BGH NJW 83, 2311 [BGH 10.02.1983 - III ZR 151/81]) und für Verhandlungsverschulden bei der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Isolierte Überprüfung.

Rn 19 Mietspiegel iSv § 558d sind weder vor den Zivilgerichten noch vor den Verwaltungsgerichten dahin isoliert überprüfbar, ob sie qualifiziert sind. Es handelt sich um eine schlichtverwaltende Tätigkeit ohne bindende Außenwirkung (OVG Münster WuM 06, 623; VG Minden ZMR 04, 226, 227; NZM 04, 148; s bereits BVerwG NJW 96, 2046). Rn 20 Dem Zivilgericht ist es aber nicht verweh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 906 gilt als die Generalnorm des zivilrechtlichen Nachbarschutzes (BTDrs 12/7425 S 87) und als Inhaltsbestimmung des Eigentums; geregelt wird der privatrechtliche Immissionsschutz. Die Vorschrift beschränkt die negativen Eigentümerbefugnisse aus § 903 (§ 903 Rn 2), indem sie die dem Grundstückseigentümer zustehenden Abwehransprüche einschränkt. Dadurch wird ein Ausgle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. VOB/A.

Rn 9 Teil A der VOB enthält Regelungen für die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Sie geben vor, wie und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen werden kann (Vergabeverfahren und Vergabebedingungen), nicht aber die Vertragsbedingungen (die VOB/A enthält kein Bauvertragsrecht, so Quack BauR 04, 1492). Im Zuge der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien gelten...mehr

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Sauer, SGB IX § 160 Ausglei... / 2.8 Aufschiebende Wirkung

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid kann der Arbeitgeber Widerspruch einlegen und ggf. anschließend Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Abweichend von dem sonstigen Grundsatz der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 80 Abs. 1 VwGO) haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte haben nach § 80 Abs. 1 ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.4 Vorgeschaltete Verwaltungsverfahren

Rz. 96 Was für Kündigungen gegenüber schwerbehinderten Menschen in § 174 Abs. 5 SGB IX gesetzlich geregelt ist, gilt auch für andere Kündigungen, denen Verwaltungsverfahren vorgeschaltet sind, etwa nach § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 BEEG: Zum einen ist die Frist des Abs. 2 auch gewahrt, wenn die Kündigung erst sehr viel später ausgesprochen wird, der Arbeitgeber aber ei...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 13 Gegen die Überleitungsanzeige können sowohl Leistungsberechtigter als auch Drittschuldner zunächst Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Anfechtungsklage vor den Sozial- bzw. ggf. den Verwaltungsgerichten (Öffnungsklausel nach § 50a Satz 1 Nr. 1 SGG, BT-Drs. 15/3169) erheben. Diese Rechtsmittel haben indes nach Abs. 3 keine aufschiebende Wirkung i. S. d. § 86a Abs. 1 i....mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.4 Durchsetzung und Rückübertragung

Rz. 15 Für die gerichtliche Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs sind nach Abs. 5 Satz 3 die ordentlichen Gerichte zuständig, da der Unterhaltsanspruch bürgerlich-rechtlicher Natur ist. Zum Nachweis des Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger genügt hier eine beglaubigte Aufstellung über die gezahlten Leistungen, wobei diese monatlich spezifiziert aufz...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.1 Überzuleitender Anspruch

Rz. 4 Nach § 93 können prinzipiell alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüche übergeleitet werden, soweit nicht speziellere Regelungen einschlägig sind: Für Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht enthält zunächst § 94 eine abschließende Sonderbestimmung, wonach diese Ansprüche kraft Gesetzes übergehen. Deswegen ist § 93 für Unterhaltsansprüche nach...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Streitigkeiten

Streitigkeiten über die Frage, ob eine bestimmte Maßnahme der Zustimmung des Personalrats nach § 78 BPersVG bedarf oder nicht, entscheiden die Verwaltungsgerichte, vgl. § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG ("Zuständigkeit der Personalvertretungen") im sog. Beschlussverfahren. Dabei gilt[1]: Wurde eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ohne die notwendige Beteiligung des Personalrats d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Allgemeines

Rz. 34 § 18 Abs. 1 Satz 4 eröffnet die Möglichkeit, dass eine Kündigung in "besonderen Fällen" von der Aufsichtsbehörde für zulässig erklärt wird. Die Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung steht im Ermessen der Behörde. Hierzu ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit durch die Bundesregierung nach § 18 Abs. 1 Satz 4 v. 3.1.2007 erla...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher voraus, dass zeitlich vorgehend die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr