Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsgericht

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / Leitsatz

Wird ein Kostenfestsetzungsantrag einer bzw. eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf § 126 ZPO gestützt, sind Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens die bzw. der Prozessbevollmächtigte und die Gegenseite, gegen die sich die Festsetzung richtet, hingegen grundsätzlich nicht die Mandantin bzw. der Mandant der bzw. des beigeordneten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Blick nach Österreich

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 213 öUGB ist nahezu wortident mit § 258 HGB. Die Anwendung der jeweiligen Bestimmungen verläuft in weiten Teilen ebenfalls gleich. Rz. 5 [Autor/Zitation] Strittig ist im Unterschied zur deutschen Rechtslage, ob freiwillig geführte Bücher vorgelegt werden müssen; die hL in Österreich lehnt dies überwiegend ab (Rz. 51). Außerdem lehnt die hL die Vorlage v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 258 enthält eine selbständige Rechtsgrundlage zur Vorlegung von Handelsbüchern in Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen. Auch im Schiedsverfahren findet die Vorschrift Anwendung (ADS6, § 258 HGB, Rz. 2; Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 258 Rz. 2; Bartone in BKT, Bilanzrecht, § 258 HGB Rz. 1 [5/2020]; Böcking/Gros in EBJS4, § 258 HGB Rz. 2; Drüen in HKM...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 98 [Autor/Zitation] Rechtliche Gegebenheiten sind solche, die auf gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen zurückzuführen sind (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 57 [10/2011]; Beispiele hierzu: Tiedchen in BeckOGK HGB, § 252 Rz. 30 [1/2023]). Des Weiteren werden die Eröffnung eines auf die Einstellung des Unternehmens gerichteten Insolve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3 Verstöße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

Verstößt eine Personalvertretung insgesamt oder ein einzelnes Personalratsmitglied gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, handelt es sich hierbei um eine Pflichtverletzung im Sinne des § 30 BPersVG . Folge kann demnach sein, dass die Personalvertretung insgesamt auf Antrag der Dienststellenleitung durch ein zuständiges Verwaltungsgericht aufgelöst wird. Soweit n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Tragweite und Inhalt des Gebots

Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht lediglich Programmsatz, sondern in erster Linie ein Verhaltensgebot, das die Dienststellenparteien zur gegenseitigen Akzeptanz und gleichberechtigten Partnerschaft anhält. Gerade die Dienststellenleitung hat dabei zu akzeptieren, dass ein Personalrat seine Aufgaben wahrnehmen darf und in Erfüllung dieser Aufgaben dem Di...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 14 Muster 9.4: Einstweiliger Rechtsschutz Muster 9.4: Einstweiliger Rechtsschutz _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Eile und Ihre schnelle Mitarbeit sind geboten Es gibt Fälle, in denen die Klageerhebung keine aufschiebende Wirkung gegen einen belastenden Verwaltungsakt entfaltet. Der Verwaltungsakt könnte also bereits ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Mündliche Verhandlung

Rz. 100 Muster 9.15: Mündliche Verhandlung Muster 9.15: Mündliche Verhandlung Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr _________________________, 1. Ladung In der Anlage überreichen wir die Ladung des Verwaltungsgerichts zum Termin. Sie müssen zu dem Termin nur erscheinen, wenn Sie persönlich geladen worden sind. Es ist aber sinnvoll, wenn Sie zum Termin erscheinen und diesen gemei...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Fristen beachten und Zugang der Bescheide klären

Rz. 1 Muster 9.1: Fristen beachten und Zugang der Bescheide klären Muster 9.1: Fristen beachten und Zugang der Bescheide klären _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Im Verwaltungsrecht können leicht Fristen versäumt werden. Bitte beachten Sie, dass ein belastender oder ablehnender Bescheid auch dann bestandskräftig wird, wenn...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Kosten in Verwaltungsstreitigkeiten, Grundlagen und Beispiele

Rz. 6 Muster 9.2: Kosten in Verwaltungsstreitigkeiten, Grundlagen und Beispiele Muster 9.2: Kosten in Verwaltungsstreitigkeiten, Grundlagen und Beispiele _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Wenn Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben wollen, so müssen Sie Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten zunächst...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Nachbarbauvorhaben

Rz. 54 Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Auf Ihrem Nachbargrundstück soll gebaut werden und Sie befürchten Beeinträchtigungen durch das Nachbarbauvorhaben? Dann ist zunächst folgendes zu klären: 1. Ist Ihnen bereits eine Benachrichtigung über die Erteilung eines ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 15 & 1. Einstweiliger Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht ist bekanntlich entweder im Verfahren über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO oder im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO möglich. Der Rechtsschutz nach §§ 80 und 80a VwGO ist vorrangig, siehe § 123 Abs. 5 VwGO. Das Wichtigste – neben der Pr...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 & 1. Mit der Einreichung der Klage- oder Antragsschrift wird die Verfahrensgebühr fällig, § 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG. Anders als im Zivilprozess wird die Klage- bzw. Antragsschrift jedoch unabhängig von der Einzahlung der Gerichtsgebühren zugestellt. Die Gerichtskostenrechnung geht auch bei anwaltlicher Vertretung direkt an den Kläger und nicht an seinen Rechtsanwalt. Für das ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW

Rz. 67 Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aufnahme in eine bestimmte Schule und Schulwechsel – Wunschschule Wurde Ihr Kind von der gewünschten Schule abgelehnt, weil dort ein Anmeldeüberhang besteht, kann mögl...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & 1. Die Monatsfrist für den Widerspruch ist in § 70 VwGO und die Frist für die Klage in § 74 VwGO geregelt. Für den Beginn und die Berechnung der Fristen gilt § 57 VwGO, der auf die ZPO verweist. Bei Zugang am 31. muss die Klage daher bis zum 30., bzw. im Februar zum 28., des Folgemonats eingehen. Der Zugang des Verwaltungsakts ist geregelt in § 41 VwVfG (Bekanntgabe)....mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & 1. Wegen des besonderen Aufwands (siehe Anliegerbeiträge I – Erläuterungen Nr. 3, Rdn 39>) wird es zumindest bei Streitwerten von nicht mehr als 9.000 EUR und bei Vertretung von nur einem einzelnen Anlieger für eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dies sollte gleich zu Beginn mit den Mandanten geklärt werden. Ferner soll...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 22 Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Ihr gerichtlicher Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war leider nicht erfolgreich. Sie haben jetzt je nach Art der gerichtlichen Entsch...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Auflösungstatbestand

Rn. 348 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entstehung eines Auflösungsverlustes oder eines Auflösungsgewinns iSd § 17 Abs 4 EStG setzt eine zivilrechtliche Auflösung als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraus. Von der zivilrechtlichen Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft bzw die Liquidation zu unterscheiden, was für das Entstehen des Auflösungsverlustes/-gewinns jedoch ...mehr

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zfs 09/2023, Frist zur Beib... / 1 Aus den Gründen:

"… Wie das VG ist auch der Senat nach derzeitigem Erkenntnisstand der Ansicht, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis in Ziffer I und die Anordnung zur Ablieferung des Führerscheins in Ziffer II des Bescheids vom 12.12.2022 aller Voraussicht nach rechtmäßig sind, weil die Antragsgegnerin infolge der Nichtvorlage des geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 11...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 101 & 1. Die mündliche Verhandlung von Verwaltungsgerichten gestaltet sich meistens etwas zeitaufwendiger als im Zivilprozess, da oft noch ausführlich der Tatbestand vorgetragen wird. Das Gericht muss nach § 102 Abs. 2 VwGO darauf hinweisen, dass auch bei Ausbleiben eines der Beteiligten verhandelt und entschieden wird, dies geschieht schon in der Ladung. Es gibt im Verwa...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 27 & 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch (siehe Muster Widerspruchsverfahren) Für das Widerspruchsverfahren gelten sowohl VwGO als auch VwVfG nach Maßgabe des § 79 VwVfG. Rz. 28 & 2. Formlose Rechtsbehelfe a) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 32 VwVfG. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen, § 32 Abs. 1 S. 2 VwVfG. b) Ant...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Verwaltungsgerichte

Rz. 810 Nach § 39 i.V.m. den §§ 40 und 41 ArbnErfG sind für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes, eines Beamten oder Soldaten die für die Patentstreitigkeiten nach § 143 PatG zuständigen LGe ausschließlich zuständig. Insoweit ergeben sich somit für den genannten Personenkreis in Bezug auf die Beschäftigten in der priva...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ll) Gleichbehandlung/Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes

Rz. 885 Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) hat das Ziel, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Es gilt für die gesamte Bundesverwaltung und vertraglich auch auf zu privatisierende Bundesunternehmen und institutionelle Leistungsempfänger des Bundes. Rz. 886 §§ 12, 13 BGleiG verpflichtet die Dienstst...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / II. Spruchkörper

Rz. 21 Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte (§ 1 SGG). Bei den Sozialgerichten bestehen Kammern in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, der Berufsrichter ist, und zwei ehrenamtlichen Richtern. Das Landessozialgericht übt die rechtsprechende Tätigkeit durch Fachsenate aus. Jeder Senat wird mit einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlic...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.6 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und dem Träger der Insolvenzversicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG): Träger der Insolvenzversicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (§ 14 BetrAVG). Eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebens...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ähnelt dem vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, auch wenn § 202 SGG auf die ergänzende Geltung der ZPO verweist. Rz. 36 Die Aufklärung des Sachverhaltes geschieht von Amts wegen. Da das Amtsermittlungsprinzip gilt, sind Anträge der Beteiligten bzgl. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen nur als Anregungen zu verstehen. F...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Zulässigkeitserklärung der Kündigung

Rz. 1032 Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in besonderen Fällen die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Nach § 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMAS zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub vom 2.1.1986 (BAnz v. 3.1.1986) liegt ein besonderer Fall vor, wenn es gerechtfertigt erscheint, dass das nach § 18 Abs. 1 BEEG als vorrangig angesehene ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.6 Streitigkeiten

Die Frage, ob eine Einrichtung dem BPersVG, dem BetrVG oder einem Landespersonalvertretungsrecht unterliegt, kann selbstständiger Verfahrensgegenstand sein. Selbstverständlich kann dies auch als Vorfrage im Rahmen geltend gemachter Rechte aus dem BPersVG oder den anderen Vertretungsgesetzen durch das in der Hauptsache zuständige Gericht entschieden werden. Soll im Verfahren ge...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift dient dem in Art. 101 Abs. 1 GG normierten Verbot, jemanden seinem gesetzlichen Richter zu entziehen. Damit soll im Interesse der Unabhängigkeit der Rspr. und des Vertrauens in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Justiz durch eine Manipulation der Recht sprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, in...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Allgemeines / X. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 119 Man muss bei der Kostenfestsetzung diejenige des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten gem. § 11 RVG von der Kostenfestsetzung der Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner gem. § 104 ZPO i.V.m. §§ 80 ff. FamFG unterscheiden. Sofern der Rechtsanwalt anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens als Prozessbevollmächtigter, Beistand, Unterbevollmächtigter oder Verkehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.1 Rechtsschutz beim sog. Eintragungssystem

In den Bundesländern mit dem sog. Eintragungssystem ist die Eintragung eines Bauwerks als Denkmal in die Denkmalliste bzw. das Denkmalbuch ein belastender Verwaltungsakt, der dem Betroffenen bekannt zu machen und der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen diesen Verwaltungsakt kann sich der Betroffene mit dem Widerspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr set...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3.3 Wirksamwerden der denkmalrechtlichen Beschränkungen

Die Unterschutzstellung von Ensembles wird von den Bundesländern unterschiedlich vollzogen. In manchen Ländern können die Gemeinden den Denkmalbereich durch Satzung unter Schutz stellen, in den anderen erfolgt die Unterschutzstellung durch Rechtsverordnung oder unmittelbar durch Gesetz (Normativsystem). Rechtsschutz Wie alle Rechtsnormen können kommunale Satzungen und Rechtsve...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.8 Rechtschutz gegenüber denkmalrechtlichen Entscheidungen

Behördliche Anordnungen zur Durchsetzung der denkmalrechtlichen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten oder behördliche Entscheidungen, mit denen beantragte Änderungen an Baudenkmälern abgelehnt werden, sind Verwaltungsakte, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können. Der gerichtlichen Überprüfung unterliegen dabei sowoh...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / 1. Entscheidung des BVerwG

Schon vor fast 50 Jahren, genauer im Jahr 1976, waren Sachverhalte anhängig, bei denen der Ursprung zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstößen rund um das falsche Parken lag. Hier musste das BVerwG[3] in einem Fall entscheiden, bei dem insgesamt 61 Verstöße zu ahnden waren: Es ging um 17 Verstöße Parken im Parkverbot oder eingeschränkten Haltverbot, 17 Verstöße Parken im Hal...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / 1. Entscheidungen, bei denen es zum Entzug der Fahrerlaubnis kam

Bezogen auf wiederholte Verstöße hatte sich das OVG Lüneburg im Jahr 2006[8] geäußert, als es um zwei Verstöße ging. Danach können sich Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die FE-Behörde kann in einem solchen Fall gem. § 11 Abs. 3 1 Nr. 4 FeV die Beibrin...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / A. Einleitung

Es gab bei dem ein oder anderen Leser überraschtes Erstaunen, als man in vielen Pressewerken[2] nachlesen konnte, dass das VG Berlin den Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Person bestätigte, die weit über 100 Mal falsch geparkt hatte. Der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg ist in § 3 StVG geregelt. Danach muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch und widerspricht dem Gesetzeswortlaut. 1. Richtige Anrechnungsregelung Die von der UdG der Geschäftsstelle und dem folgend auch vom VG Leipzig herangezogene Anrechnungsregelung in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV war hier nicht einschlägig. Diese betrifft den Fall, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr ange...mehr