Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

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Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

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Spediteure / 5.1 Allgemeines

Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten, sind berechtigt, in einem begrenzten Anwendungsbereich ausländische Unternehmen fiskalisch zu vertreten. §§ 22 a- 22e UStG erlauben die Deklaration ausschließlich steuerfreier Umsätze, für die eine Vorsteuer-Verrechnung entbehrlich ist, in Vollmacht eines ausländischen Steuerpflichtigen. In der Hauptsa...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.4 Impairment-Test

Rz. 41 Bei den Vermögenswerten des Anlagevermögens muss gem. IAS 36 die Werthaltigkeit geprüft werden (sog. Impairment-Test); das gilt gem. IAS 36.4 für Anteile an Tochterunternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Anteile an Joint Ventures. Übrige Beteiligungen[1] unterliegen nicht IAS 36 sondern sind gem. IFRS 9.5.1 dem Wertminderungsregime für erwartete Kreditver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.3 Verkettung der Aufwendungen zur Besteuerungsinkongruenz

Rz. 181 Weitere Voraussetzung für das Abzugsverbot nach § 4k Abs. 5 EStG ist eine Verkettung zwischen den Aufwendungen des Stpfl. und den unmittelbar oder mittelbar zu einer Besteuerungsinkongruenz führenden Aufwendungen. Rz. 182 Die Verlagerung der Besteuerungsinkongruenz kann sich z. B. dadurch ergeben, dass Zinserträge aus Deutschland an einen Stpfl. in einem Drittstaat fl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus folg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 190 Als Rechtsfolge ordnet der § 4k Abs. 5 EStG die Versagung des Betriebsausgabenabzugs an, soweit die entsprechenden Aufwendungen zu einer importierten Besteuerungsinkongruenz führen. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind, soweit den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar erfassten Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.2 Abzugsverbot doppelt berücksichtigter Aufwendungen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 146 § 4k Abs. 4 S. 1 EStG erfasst Konstellationen, die zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Betriebsausgabenabzugs führen (DD-Inkongruenzen). Rz. 147 Anders als bei D/NI-Inkongruenzen der Abs. 1 bis 3 wird von § 4k Abs. 4 EStG kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt.[1] Es kommt also lediglich auf die doppelte Berücksichtigung von Aufwendungen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 816 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 356) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.11 Verlustfeststellung

Rz. 822 Die nicht genutzten, verbleibenden Verluste sind durch das Finanzamt im Rahmen eines Grundlagenbescheids gesondert festzustellen (→ Tz 973 und → Tz 990). Diese Verluste stehen dann für die Verrechnung im nächsten Jahr zur Verfügung.mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.1 Allgemeines

Rz. 1087 § 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben als Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind grds. im Jahr der Zahlung abzugsfähig (Abflussprinzip gem. § 11 Abs. 2 EStG; → Tz 1058). Das gilt auch für Anzahlungen, die für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geleistet werden, auch wenn noch keine Leistung erbracht wurde oder später eine Ve...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.6 Veräußerungsverluste

Rz. 990 [Veräußerungsverluste/Verrechnung → Zeile 52] Veräußerungsverluste werden zunächst mit Veräußerungsgewinnen saldiert. Ergibt sich danach ein Gesamtverlust, darf dieser nicht mit anderen erzielten Einkünften verrechnet werden. Auch eine Berücksichtigung im Rahmen des allgemeinen Verlustrück- oder -vortrags nach § 10d EStG (→ Tz 356) scheidet aus. Allerdings ist ein einj...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 846 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1061 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 1 Allgemein

Rz. 324 Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (P...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 704 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sozialhilferegress durch Herabsetzung der Leistungen und Aufrechnung nach § 26 SGB XII

Rz. 569 Ein Leistungsberechtigter, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll mit der Kürzung der Sozialhilfeleistungen sanktioniert werden. Das gilt nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII auch für Leistungsbezieher, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Grundregel (§ 2 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 115 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und mit einem Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des übernehmenden Rechtsträgers nicht zulässig. S jed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Zeitliche Anwendung

Rz. 151 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 2 Abs 5 UmwStG ist nach § 27 Abs 16 S 1 UmwStG grds erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des Vorgangs maßgebende öff Register bzw bei Einbringungen der Übergang des wirtsch Eigentums nach dem 20.11.2020 erfolgt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Rz. 131 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer erkennbar, welc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Rz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 2 UmwStG regelt die stliche Rückbeziehung von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung) iSd §§ 3 bis 19 UmwStG , also sowohl von Umwandlungen von einer auf eine andere Kö als auch von Kö auf Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person. Für nicht unter das UmwStG fallende Drittstaaten-Umwandlungen regelt § 12 Abs 2 KStG zwar ua die analoge Anwendung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 2 Abs 4 UmwStG hängt inhaltlich mit § 8c Abs 1 KStG sowie mit § 4 h EStG iVm § 8a KStG zusammen. Die Vorschrift soll verhindern, dass ein wg § 8c Abs 1 KStG vom Untergang bedrohter Verlustvortrag usw sowie ein wg § 4h EStG iVm § 8a KStG vom Untergang bedrohter Zins- und/oder EBITDA-Vortrag durch den stlichen Rückbezug eines Umwandlungsvorga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 114 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3–6 erweitert. Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Ein...mehr

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zfs 09/2021, Übergang des E... / 2 Aus den Gründen:

1. Rechtsfehlerfrei bejaht das Berufungsgericht einen Anspruch der Klägerin gegen die Bekl. zu 1, die Erstattung der Gerichtskasse in Höhe von 2.127,71 EUR an sie auszukehren. Der entsprechende Anspruch der VN gegen die Bekl. zu 1 ist auf die Kl. gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG übergegangen. a) Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung, für die § 86 Abs. 1 Satz ...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / A. Normzweck des § 14 ErbStG

Rz. 1 Die Freibeträge (siehe § 5 Rdn 1>) und die Steuersätze (siehe § 5 Rdn 13>) sind mit dem jeweils einzelnen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden verbunden. Für jeden Erwerb wird ein Freibetrag gewährt und der progressive Steuertarif angewendet. Ohne die Vorschrift des § 14 ErbStG könnte der Steuerpflichtige die steuerlichen Folgen seines Erwerbs fre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Auf einen falschen oder erdichteten Namen

Rz. 586 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1 AO wird verletzt, wenn durch die unrichtige Namensbezeichnung der wahre Verfügungsberechtigte des Kontos oder des Schließfachs nicht ermittelt werden kann[2]. Rz. 587 [Autor/Stand] Erdichtet ist ein Name, der dem Träger nicht zusteht und mit dem auch nicht an eine bestimmte Personenidentität angeknüpft wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Personengesellschaft übernehmender Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 5 UmwStG)

Tz. 126 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 5 UmwStG gilt in dem Fall, in dem übernehmender Rechtsträger eine Pers-Ges ist, der S 3 des § 2 Abs 4 UmwStG auch für einen Ausgleich oder eine Verrechnung bei deren Gesellschaftern entspr. Bei mehrstöckigen Pers-Ges wird man für die Anwendung des § 2 Abs 4 S 5 UmwStG wohl auf die oberste Ebene der Beteiligungskette und die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine stbefreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG zulässig (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-Drs 11/4176, 9...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Schulden/Verbindlichkeiten

Rz. 60 Schulden sind – wie im SGB XII – auch im SGB II grundsätzlich vom Einkommen nicht abzugsfähig.[94] Sie reduzieren das anrechenbare Einkommen nicht. Auch Verbindlichkeiten beeinflussen ein Einkommenscharakter oder die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht. "Ein vertraglicher oder bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Schenkers führt regelmäßig ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Gegenbeweis, wenn die Verlustverrechnung kein Haupt- oder Nebenzweck der Umwandlung war (§ 2 Abs 5 S 6 UmwStG)

Rz. 148 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für den Fall, dass die Verrechnung negativer Eink nachweislich kein (Haupt- oder Neben-)Zweck der Umwandlung war, enthält § 2 Abs 5 S 6 UmwStG eine Escape-Klausel. Bei Vorliegen der Voraussetzungen finden die S 1 bis 5 des § 2 Abs 5 UmwStG insgesamt keine Anwendung. Die Führung des Nachweises hat durch den Stpfl zu erfolgen; damit liegt auc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Rechtsfolgen

Rz. 580 § 26 SGB XII ermöglicht die Herabsetzung "der Leistung" auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche. § 26 Abs. 2 SGB XII gibt dem Leistungsträger ferner das Recht zur Aufrechnung bei Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB XII oder bei Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vo...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei jeder Wertermittlung nach dem ErbStG sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Was ist zu bewerten? Auf welchen Zeitpunkt ist zu bewerten? Wie ist zu bewerten? Das "Was" bestimmt § 10 ErbStG, das "Wie" § 12 ErbStG. Den maßgebenden Zeitpunkt ("Wann") schließlich regelt § 11 ErbStG. Die Vorschrift betrifft Bestand und Wert des Erwerbs.[2] Rz. 2 [Autor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Organgesellschaft als übernehmender Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 4 UmwStG)

Tz. 121 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 4 UmwStG gilt in dem Fall, in dem übernehmender Rechtsträger eine OG ist, der S 3 des § 2 Abs 4 UmwStG auch für einen Ausgleich oder eine Verrechnung beim OT entspr. S jedoch Tz 127 wg des Konzernprivilegs. Der Gesetzeswortlaut gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob sich das Ausgleichs- und Verrechnungsverbot bereit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Anwendungsbereich

Rz. 136 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der pers Anwendungsbereich des § 2 Abs 5 UmwStG erstreckt sich zum einen auf die unmittelbar unter § 2 Abs 1 und 2 UmwStG fallenden Verschmelzungen und Spaltungen von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.09). Zum anderen gilt § 2 Abs 5 UmwStG über entspr Verweise sowohl für den rückwirkenden Formwechsel gem § 9 oder § 25 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 92 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG soll vermeiden, dass eine Kö, deren Verlust- bzw Zinsvortrag und/oder EBITDA-Vortrag wegen eines stschädlichen Beteiligungserwerbs iSd § 8c Abs 1 KStG ganz oder anteilig untergehen würde, den Verlustuntergang dadurch zu verhindern versucht, dass sie gem § 2 Abs 1 UmwStG mit stlicher Rückwirkung auf einen vor dem sch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Einfluss der erweiterten Berichtspflicht auf die abschließenden Feststellungen

Rn. 12 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Inhalt der abschließenden Feststellungen ist in § 259 Abs. 2 bis 4 AktG erschöpfend geregelt. Eine Aufnahme der die erweiterte Berichtspflicht auslösenden Umstände in die abschließenden Feststellungen kommt deshalb grds. nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn i. R.d. erweiterten Berichtspflicht auf Umstände hinzuweisen ist, die die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Ausnahme für verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB (§ 2 Abs 4 S 6 UmwStG)

Tz. 127 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 6 UmwStG gelten die S 3–5 nicht, wenn übertragender und übernehmender Rechtsträger vor Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB sind. Dh in solchen Fällen greift beim übernehmenden Rechtsträger das Ausgleichs- und Verrechnungsverbot nicht. Verbundene Unternehmen sind nach § 271 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rechtsbehelfe

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegen den Duldungsbescheid ist in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg der Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 AO) und ggf. Klage vor den Finanzgerichten gegeben. In den Flächenländern ist gegen den Duldungsbescheid der Widerspruch und ggf. Klage vor den Verwaltungsgerichten gegeben. Rz. 31 [Autor/Stand] Der Eigentümer kann im Rechtsbehelfsverfahren z.B...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 2 – Umwandlung in Schonvermögen/Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 578 Die Umwandlung eines verwertbaren Vermögens in Schonvermögen, z.B. durch Kauf einer angemessenen selbstbewohnten Immobilie, wird in der Literatur nicht als schädliche Verminderung des Vermögens bewertet, weil damit keine Vermögensminderung, sondern nur eine Vermögensumschichtung verbunden sei.[951] Formaljuristisch wird argumentiert, dass auch bei einer Ausschlagung ...mehr

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zfs 09/2021, Übergang des E... / Sachverhalt

Die Kl. ist der Rechtsschutzversicherer der Eheleute K. Die VN mandatierten die Bekl. zu 1, eine Rechtsanwaltssozietät, für die der Bekl. zu 2 tätig wurde, mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Bank. Die Kl. lehnte zunächst die Erteilung einer Deckungszusage ab, erteilte diese dann aber nur für das Klageverfahren in erster Instanz und verweigerte sie für die außer...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 3 – Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens

Rz. 579 Die Kommentarliteratur nimmt an, dass die Fälle, bei den der Betroffene "sein Vermögen ausgibt, um sich Träume/Wünsche zu erfüllen oder ein luxuriöses Leben zu erfüllen", wegen der Motivlage nicht unter § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII fallen, sondern allenfalls unter das Tatbestandsmerkmal "Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens" des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII. Hierzu is...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Instandhaltung/Instandsetzung

Rz. 13 Als Bedarf für die Unterkunft werden nach § 22 Abs. 2 SGB II auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden Kalendermonat sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemesse...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 6. Wegfall bzw. Minderung der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)

Rz. 174 Der Beschenkte ist verpflichtet, die Herausgabe des Geschenkes an den Schenker – bzw. das Sozialamt – nach den Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts (§§ 818–822 BGB) zu leisten (vgl. § 528 Abs. 1 S. 1 BGB). Es ist also stets zu prüfen, ob der Beschenkte tatsächlich (noch) bereichert ist. Ist der Wert eines Geschenkes erschöpft, ist der Beschenkte nicht mehr bereichert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. "Rechtsgeschäft"

Rn. 40 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Begriff Rechtsgeschäft bezeichnet im Zivilrecht die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willenserklärung, an die die Rechtsordnung den Eintritt des in ihr bezeichneten Erfolgs knüpft. Aus dem Gesetzeswortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG, wonach bei Rechtsgeschäften Leistung und Gegenleistung angegeben werden muss, wurde teilweise gef...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt nach § 47 AO bei Zahlung, Aufrechnung (§ 226 AO), Übereignung an Zahlungs statt (§ 224a AO), Befriedigung im Vollstreckungsverfahren, Verjährung oder Eintritt einer auflösenden Bedingung. Zusätzlich sieht § 29 ErbStG einen besonderen Erlöschensgrund bei unentgeltlichen Zuwendungen vor. Gegenüber § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG untersc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr