Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / II. Voraussetzungen für die gütliche Erledigung

Rz. 40 Die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub ist zwar nur eine Möglichkeit der gütlichen Einigung. Sie ist aber in der Praxis die bedeutendste. Da der Gläubiger nicht über die Amtspflichten des Gerichtsvollziehers disponieren kann, ist ein vollständiger Ausschluss des Einigungsversuchs durch den Gläubiger nicht zulässig, aber der Ausschluss von Zahlung...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 495 Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Rechte, aufgrund derer eine Sache einem anderen als dem Eigentümer nutzbar ("dienstbar") ist. Es handelt sich damit um dingliche Rechte auf unmittelbare, jedoch beschränkte Nutzung einer Sache, eines Rechts oder eines Vermögens. Sie schränken den Eigentümer des belasteten Grundstücks in dessen Benutzung ein. Abzugrenzen sind...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Nickname des Schuldners ermitteln und bei Ebay suchen

Rz. 236 Besonders interessant ist es, den Schuldner bei Ebay oder einer anderen Internetauktionsplattform als Verkäufer oder als Käufer zu ermitteln. Soweit er hier als Verkäufer tätig ist, kommt die Pfändung des Verkaufspreises bei dem Ersteigerer (Käufer) in Betracht. Zugleich ergeben sich Möglichkeiten die Bankverbindung des Schuldners in Erfahrung zu bringen, da diese na...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit

Rz. 402 Für die Zulassung der Vollstreckung in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen nach § 758a Abs. 4 ZPO ist zu unterscheiden, ob die Zwangsvollstreckung außerhalb oder innerhalb einer Wohnung stattfinden soll. Rz. 403 Hinweis Der BGH hat inzwischen klargestellt, dass es auch für die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 802g ZPO im Verfahren über die Abnahme der Vermög...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 518 Der Verbraucher, ob als Mieter oder Hauseigentümer, hat für die Energiekosten und sonstige Leistungen – Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung – Beiträge an die Energieversorger und Gemeinden zu zahlen. Diese Zahlungen erfolgen in periodischen (meist monatlichen) Abschlagszahlungen, die sich regelmäßig nach dem letzten Verbrauchsjahr richten. Am Ende eines Verbrauch...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Einleitung

Rz. 27 Fehlt es dem Gläubiger an konkreten Informationen über vorhandenes Vermögen des Schuldners, stellt der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft und nicht mehr der Sachpfändungsauftrag die erste Vollstreckungsmaßnahme des Gläubigers dar. Anders verhält es sich, wenn konkrete körperliche Gegenstände des Schuldners bekannt sind, e...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Auskünfte des Kreditinstituts des Gläubigers

Rz. 183 Auskünfte über die Bonität des Schuldners und dessen Bankverbindungen erteilt regelmäßig – wenn auch selten offen – das eigene Kreditinstitut des Gläubigers. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das eigene Kreditinstitut – insbesondere bei gewerblichen Gläubigern – häufig ein eigenes Interesse daran hat, dass der Gläubiger seine Außenstände realisiert, damit eigene Ans...mehr

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FoVo 01/2025, Praxisprobleme bei der Übermittlung der Ergebnisse von Drittauskünften nach § 802l ZPO

Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab, was leider immer häufiger der Fall ist, hat der Gläubiger die Möglichkeit, über den Gerichtsvollzieher nach § 820l ZPO Auskünfte über den Arbeitgeber von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bei den Trägern der Rentenversicherung, über Bankverbindungen beim Bundeszentralamt für Steuern und über die Fahrzeughal...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 7. Weitere vollstreckbare Ausfertigung, § 733 ZPO

Rz. 293 Grundsätzlich erhält der Gläubiger nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels. Nach § 733 ZPO kann dem Vollstreckungsgläubiger unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Ausfertigung der Klausel erteilt werden. Die Vorschrift soll den Schuldner vor der mehrfachen Zwangsvollstreckung aus demselben Titel schützen.[267] Andererseits soll sie einer ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Teilvollstreckung als Vollstreckungsauftrag

Rz. 67 War die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in der Vergangenheit fruchtlos, so ist für jeden weiteren Vollstreckungsversuch zu bedenken, dass der Gläubiger für die Vollstreckungskosten in Vorlage zu treten hat, ohne sicher sein zu können, dass er die Vollstreckungskosten trotz § 788 ZPO letztendlich vom Schuldner einziehen kann. Dies gilt in gleicher Weise, wenn d...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Muster: Sachpfändungsauftrag mit gütlicher Einigung

Rz. 545 Muster 6.4: Sachpfändungsauftrag mit gütlicher Einigung: Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [369] Hinsichtlich des erteilten Sachpf...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXIV. Muster: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung

Rz. 111 Muster 3.24: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [86...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXIV. Muster: Schreiben an den Gerichtsvollzieher für nähere Angaben über die Vollstreckung

Rz. 595 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.35: Schreiben an den Gerichtsvollzieher für nähere Angaben über die Vollstreckung An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ___________...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Verfahren

Rz. 731 Noch mehr als die übrigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung setzt die Pfändung derartiger landwirtschaftlicher Fördermittel ein Höchstmaß an Information des Gläubigers voraus. In dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Anspruch des Schuldners möglichst genau zu bezeichnen. Es dürfte deshalb nicht genügen, wenn ein "Anspruch auf Zahlun...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Höhe des Taschengeldanspruchs

Rz. 1009 Der Höhe nach beträgt der Taschengeldanspruch 5[800] bis 7[801] Prozent des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten.[802] Das Taschengeld unterliegt zu 7/10 der Pfändung.[803] Damit wird der Gedanke des Schuldnerschutzes auch für diesen Bereich verwirklicht, denn 3/10 des Taschengeldes sollen in jedem Falle dem Schuldner verbleiben. Dies ist Ausfluss des...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung des Taschengeldanspruchs

Rz. 1019 Muster 8.154: Pfändung des Taschengeldanspruchs An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage beigefügten Vollstr...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Muster: Klage gegen den Drittschuldner auf Arbeitslohn

Rz. 289 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.19: Klage gegen den Drittschuldner auf Arbeitslohn An das Arbeitsgericht _________________________ Klage und Streitverkündung des _________________________[315] – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die Firma _________________________[316] – Beklagte – Prozessbevollmächtigter: ___________...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / C. Informationsbeschaffung zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

Rz. 49 Das Informationsmanagement ist auch ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung. Sind Informationen vorhanden, die einen gezielten Vollstreckungszugriff ermöglichen, spart dies nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Der Zeitfaktor kann sich in einem unmittelbaren Vollstreckungsvorteil ausdrücken: Wer als erster eine Pfändung ausbringt, erhält den gesamt...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Einführung und Grundsätze

Rz. 189 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, sodass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grund...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Kosten des Vollstreckungsgerichts

Rz. 45 Das Vollstreckungsgericht ist in verschiedener Weise an der Zwangsvollstreckung beteiligt. Die entsprechenden Gebührentatbestände für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts ergeben sich aus dem 2. Teil und aus dem ersten Hauptabschnitts des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz (KV GKG). Auch diese Gebühren wurden mit dem 2. KostRModG erheblich angehoben und...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 445 Der Bausparvertrag ist der Vertrag zwischen Bausparkasse und Bausparer, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.[418] In Deutschland handelt es sich weiterhin um eine beliebte Form der Vermögensbildung, die langfristig angelegt ist und deshalb auch im Vermögen von Schuldnern zu finden...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Prozessvollmacht

Rz. 40 Kraft Gesetzes erstreckt sich die für das Erkenntnisverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das Zwangsvollstreckungsverfahren, § 81 ZPO. Die Bevollmächtigung ergibt sich für das Vollstreckungsorgan daher aus dem Rubrum des Vollstreckungstitels. Die Vorlage einer neuen Vollmacht ist daher in diesem Fall nicht zwingend notwendig. Rz. 41 Hinweis Dies gilt allerdings ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche

Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Anspruch auf Arbeitnehmerbezüge

Rz. 237 Hat der Vollstreckungsgläubiger seine Einziehungsberechtigung schlüssig dargelegt, hängt der Prozesserfolg maßgeblich von der Darlegung der einen Anspruch auf Arbeitnehmerbezüge begründenden Tatsachen ab. Unter Arbeitnehmerbezügen ist das aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldete Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 ZPO zu verstehen, also alle Vergütungen ohne Berücksi...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XII. Auskünfte bei Detekteien, Auskunfteien und Datenbanken

Rz. 170 Der Gläubiger kann auch durch die Einschaltung von Detekteien oder Auskunfteien oder durch die Nutzung kommerzieller Datenbanken Auskünfte über den Schuldner und dessen Vermögen einholen. Dabei kann der Auftrag unterschiedliche Funktionen erfüllen:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändung bei der Sonderverwahrung

Rz. 1101 Bei der Sonderverwahrung bleibt der Schuldner als Hinterleger Eigentümer der Wertpapiere, die er aufgrund dieses Rechts zurückfordern kann. Diesen Herausgabeanspruch kann der Gläubiger nach §§ 829, 846 ZPO pfänden. Dies hat der BGH – wenn auch in anderem Zusammenhang mit seiner Entscheidung vom 16.7.2004 noch einmal bestätigt.[848] Rz. 1102 Für die bestimmte Bezeichn...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Muster: Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, § 850e Nr. 2 ZPO

Rz. 195 Beispiel: Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen, § 850e Nr. 2 ZPO Hat der Schuldner mehrere Arbeitgeber und ist dies dem Gläubiger bekannt, sollte bereits im Rahmen der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein Antrag auf Zusammenrechnung der Einkommen unter Modul N gestellt werden: Fortsetzung Fall 1: Dem Gläubiger ist bekannt, dass d...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / E. Beachtliche Verjährungsfristen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 295 Keiner näheren Begründung bedarf es, dass im Rahmen der Forderungsbeitreibung die Verjährung des beizutreibenden Anspruchs mit Haupt- und Nebenforderung überwacht werden muss. Dies gilt vor dem Hintergrund von § 197 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht anders für bereits titulierte Ansprüche sowie im Hinblick auf zu pfändende Ansprüche des Schuldners gegen Dritte. Es handelt sic...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 6. Vollstreckungsprivilegierung

Rz. 84 Kann die Forderung auch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründet werden, weil ihr beispielsweise ein Eingehungsbetrug zugrunde liegt (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB) muss der Schuldgrund bereits in den Klageantrag aufgenommen werden. Der Gläubiger sollte darauf hinwirken, dass dies auch entsprechend in den Urteilstenor aufgenommen wird, um so das ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 1069 Der Schuldner kann die Annahme des Vermächtnisses nach § 2180 BGB ablehnen, solange er dieses nicht angenommen hat. Schlägt der Schuldner das Vermächtnis aus, so läuft die Pfändung ins Leere. Rz. 1070 Hinweis Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass das Vermächtnis nur der Form nach ausgeschlagen, später aber doch realisiert wird. Schon um dem keine legale Mög...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / a) Einführung

Rz. 70 Für die Kostenabrechnung in Zwangsvollstreckungssachen haben sich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) andere Abrechnungsnormen, aber auch inhaltliche Änderungen gegenüber der BRAGO ergeben, die in der Langzeitüberwachung[35] gleichwohl noch ihre Bedeutung haben. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern zunächst die anwaltlichen Gebühren in der Mobiliarzwangsvo...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / VI. Muster: Aufenthaltsermittlung, Sachpfändung und gütliche Erledigung

Rz. 554 Muster 6.6: Aufenthaltsermittlung, Sachpfändung und gütliche Erledigung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen: Hinsichtlich ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / IV. Kostenfolge der gütlichen Einigung

Rz. 80 Für den Versuch einer gütlichen Erledigung erhält der Gerichtsvollzieher nach Nr. 207 KV GvKostG eine Gebühr von 17,60 EUR unabhängig davon, ob eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird.[51] Die Gebühr entsteht auch im Fall der gütlichen Erledigung, also wenn der Erfolg den Gerichtsvollzieher über das Versuchsstadium hinausführt. Hinzu kommt die Auslagenpauschale nach ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist, Rechtschutzbedürfnis und Erinnerungsbefugnis

Rz. 212 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Allerdings ist im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis zu beachten, dass sie grundsätzlich erst gegeben ist, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat[214] oder aber unmittelbar bevorsteht und durch diese ein irreparabler Schaden entstehen würde und der Androhung der Zwangsvollstreckung bereit...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Beispiel: Pfändung wegen nicht bevorrechtigter (gewöhnlicher) Geldforderungen

Rz. 188 Fallbeispiel 1: Pfändung wegen nicht bevorrechtigter (gewöhnlicher) Geldforderungen Gläubiger: XY GmbH, Mustermannstr. 1, 00001 Musterhausen, vertr. d. d. alleinvertretungsberechtigten GF Manfred Mustermann; Handelsregister Musterhausen, HRB 12345; vorsteuerabzugsberechtigt Schuldner: Reiner Zufall, Beispielstr. 2, 00001 Musterhausen, geb. 1.1.1999 Forderung: Vollstrec...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Zwangsvollstreckung per Telefon

Rz. 279 Der gewöhnliche Gläubiger und sein Bevollmächtigter kommunizieren mit dem Schuldner und weiteren am Vollstreckungsverfahren rechtlich oder wirtschaftlich Beteiligten gewöhnlich schriftlich.[86] Dies hat zur Folge, dass der Schuldner oder der Dritte die Frage, ob sie antworten und was sie antworten, in Ruhe abwägen können. Auch gelingt so nicht immer eine Ansprache, d...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / VII. Auskünfte aus dem Gewerberegister

Rz. 121 Nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Unternehmer, der ein Gewerbe betreibt, ist im Handelsregister eingetragen. Insoweit kommt allerdings eine Eintragung im Gewerberegister nach § 14 GewO in Betracht, soweit der Schuldner ein stehendes Gewerbe betreibt. Rz. 122 Nach § 14 Abs. 8 GewO steht hier nichtöffentlichen Stellen, zu denen auch der Gläubiger regelmäßig gehöre...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen der Erinnerung/Statthaftigkeit

Rz. 187 Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betreffen, d.h. alle Rügen wegen Verfahrensverstößen, können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Entscheidungen in der Zwangsvollstreckung handelt. Das Gleiche gilt nach § 766 Abs. 2 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher d...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Drittschuldnerklage nach § 850h ZPO (verschleiertes Arbeitseinkommen)

Rz. 290 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.20: Drittschuldnerklage nach § 850h ZPO (verschleiertes Arbeitseinkommen) An das Arbeitsgericht _________________________ Klage und Streitverkündung des _________________________[321] – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die Firma _________________________[322] – Beklagte – Prozessbevoll...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / VIII. Muster: Antrag auf Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgelds

Rz. 175 Muster 13.8: Antrag auf Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgelds Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage[214] Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [215] Hinsichtlich des e...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Verdachtspfändung

Rz. 267 Der Antrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners als Drittschuldner zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.[292] Vor der Entscheidung des BGH war die Frage, ob von einem schlüssigen Sachvortrag ausgegangen werden kann, wenn der Gläubiger gleichzeitig d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Titel und seine Durchse... / 2 Zahlung

Ist der Mieter zur Zahlung einer Geldsumme – etwa rückständige Mieten, nicht geleistete Kaution, Betriebskostennachforderung – verurteilt worden, richtet sich die Zwangsvollstreckung danach, über welche Vermögensgegenstände der Mieter verfügt, in die der Vermieter vollstrecken kann. Bewegliche Sachen Der Vermieter kann etwa in bewegliche Sachen des Mieters wie beispielsweise l...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 3.1.1.3 Begründete Strafanzeige

Grundsätzlich ist die Kündigung des Mietverhältnisses auch dann möglich, wenn sich der Vermieter zwar den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gefallen lassen muss, jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt wird.[1] Über die Kündigung ist dabei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Neben dem Verhalten des An...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein...mehr

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FoVo 12/2024, Zeitnaher Ver... / 2 II. Die Entscheidung

Auch die Staatskasse hat ein Erinnerungsrecht Die Erinnerung ist zulässig. Die Erinnerung gemäß § 766 Abs. 2 ZPO ist statthaft, wenn der Erinnerungsführer sich – wie hier – gegen die in Ansatz gebrachten Kosten des GV wendet. Die Staatskasse ist erinnerungsbefugt, vgl. MüKo-ZPO/Karsten Schmidt/Brinkmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 766 Rn 62 m.w.N. Das angerufene Gericht ist zuständ...mehr

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FoVo 12/2024, Zeitnaher Ver... / 1 Der Fall

Zwangsvollstreckung mit Nichtabgabe der Vermögensauskunft und Haftbefehl Die Gläubiger betreiben gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich. Mit Vollstreckungsauftrag vom 8.9.2022 beauftragten sie den Obergerichtsvollzieher (OGV) mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. Die Schuldnerin gab zunächst keine Vermögensauskunft ab. Die ...mehr