Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Addition von Streitwerten

Rz. 25 Innerhalb einer einheitlichen Angelegenheit sind nach § 22 Abs. 1 RVG sowie über § 23 RVG, § 39 Abs. 1 GKG, § 35 Abs. 1 GNotKG die Streitwerte zu addieren. Liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, fällt für jede Angelegenheit eine eigene Gebühr an. Daraus folgt zunächst, dass sich die Addition verbietet, wenn zwei unterschiedliche Angelegenheiten vorliegen. Neben d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Durchsetzung.

Rn 22 Erteilt der Schuldner die erforderlichen Auskünfte nicht freiwillig, kann der Gläubiger sein Begehren nach § 836 III 2 iVm den §§ 899 ff durchsetzen. Deswegen muss die Auskunft zunächst vom Schuldner verlangt werden (AG Donaueschingen DGVZ 13, 97). Die Auskünfte sind iRd Vollstreckungsverfahrens erzwingbar. Dazu muss der Schuldner die Auskünfte verweigert, unvollständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Nach § 802f Absatz 8 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. 2Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. 3Gleiches gilt für V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kenntnisnahme durch Befragung des Schuldners oder Einsichtnahme (Abs 1).

Rn 3 Ist erkennbar, dass die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der GV über § 806a I nicht nur berechtigt, sondern als staatliches (Vollstreckungs-)Organ auch verpflichtet, den Schuldner nach dessen Geldforderungen zu befragen (str, MüKoZPO/Gruber Rz 7 mN). Eine Pflicht des Schuldners, dem GV Auskunft zu erteilen, besteht in diesem Fall j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Alle dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände (Abs 2 S 1).

Rn 13 Der Umfang der Auskunftspflicht (Abs 2) entspricht dem der eidesstattlichen Versicherung gem § 807 I und II des früheren Rechts (BTDrs 16/10069, 25). Anzugeben sind also Fahrnis und Immobilien, Forderungen und andere Vermögensrechte. Jeder Vermögensgegenstand ist einzeln aufzuführen. Da die Vermögensauskunft dazu dient, dem Gläubiger den Zugriff auf das pfändbare Vermö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ort und Modalitäten der Abnahme (Abs 2 S 4, Abs 3).

Rn 4 Für den Ort der Abnahme der Auskunft sieht Abs 2 S 4 vier Varianten vor. Sie kann bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers (Nr 1), in der Wohnung des Schuldners (Nr 2) oder an einem anderen geeigneten Ort (Nr 3) stattfinden. Zudem ist sie per Bild- und Tonübertragung möglich (Nr 4, s Rn 4a). Der Gerichtsvollzieher kann u...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 109 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweispflicht des Schuldners, Abs 2 S 2.

Rn 9 Nach § 907 II 2 hat der Schuldner die Gläubiger auf eine wesentliche Veränderung seiner Vermögensverhältnisse unverzüglich hinzuweisen. Die Gläubiger sollen damit eine Abänderung der vollstreckungsgerichtlichen Entscheidung in den Fällen herbeiführen können, in denen die Voraussetzungen einer Festsetzung nach Abs 1 ganz oder teilweise entfallen sind. Damit soll die best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang der §§ 946 ff.

Rn 1 Die §§ 946 ff, welche bis zum 31.8.09 zum 9. Buch gehörten und Teile des Aufgebotsverfahrens regelten, sind durch das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) Nr 655/2014 (EuKoPfVODG) vom 21.11.16 (BGBl I S 2591 ff) mit Wirkung vom 18.1.17 dem 8. Buch über die Zwangsvollstreckung zugeschlagen und neu besetzt worden. Es handelt sich um ergänzende Durchführungsvorschriften zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Festsetzung Vollstreckungsgebühren

Rz. 166 Die Vollstreckungskosten können auch ohne Festsetzung regelmäßig bei jeder weiteren Zwangsvollstreckung aus dem Titel geltend gemacht werden. Die Kosten verjähren zwar wegen § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB erst nach 30 Jahren; dennoch ergibt sich die Problematik, dass dann in jedem Fall der Vollstreckung die einzelnen Gebühren nachzuweisen sind. Das kann bei zahlreichen Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag des Gläubigers.

Rn 2 Ein Haftbefehl wird nicht ohne Antrag des Gläubigers erlassen (kritisch Schilken Rpfleger 06, 629, 636). Der Antrag ist beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Zuständig ist nicht das zentrale Vollstreckungsgericht des § 802k, sondern das Amtsgericht des Wohn- bzw Aufenthaltsorts des Schuldners im Sinne von §§ 802e, 764, und zwar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.3 Die Neuregelung der Vermögensauskunft

Die Regelbefugnisse bei der weiteren Vollstreckung sind: eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO) zu versuchen; eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO) einzuholen; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher handelt nur aufgrund eines Auftrags. Von Bedeutung ist insbesondere d...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragungsanord...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.1 Ziel der Reform

Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.3 Verweigerung der Zustimmung

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Veräußerung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Der wichtige Grund muss dabei immer in der Person des Erwerbers liegen. Wichtige Gründe in der Person des Veräußerers sind grundsätzlich unbeachtlich.[1] Anderes wäre auch schlicht widersinnig. Hat etwa der Veräußerer erhebliche Hausgeldrückstände auflaufen lassen, können die Wohnungsei...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.3.3.1 Abgabe der Vermögensauskunft

Zunächst und grundsätzlich muss der Mietinteressent von sich aus nicht darauf hinweisen, dass er die Vermögensauskunft abgegeben hat. Etwas anderes gilt freilich dann, wenn der Mietinteressent weiß, dass er die Miete nicht wird zahlen können.[1] Etwas anderes gilt auch dann, wenn der Mieter Schulden in einer Größenordnung von ca. 140.000 EUR hat.[2] Schulden in Höhe von ca. ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.10 Sonstige Vermögensverhältnisse

Die Frage nach bestehender Pfändung von Arbeitseinkommen ist zulässig;[1] ebenso diejenige, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Mietinteressenten durchgeführt werden;[2] einem eröffneten Insolvenzverfahren ist ebenfalls zulässig[3], wie diejenige nach Abgabe der Vermögensauskunft.[4] Auch die DSK hält die Frage nach einem eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig, da den ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.4 Zeitablauf

Die Anfechtung ist nach Ablauf von 10 Jahren seit Begründung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich.[1] Dies ist aber auch die absolut äußerste zeitliche Grenze. In der Regel ist das Recht zur Anfechtung – egal aus welchem Grund – bereits vorher verwirkt. Als zeitliche Grenze sind hier ca. 2 Jahre ab Mietvertragsabschluss anzunehmen.[2] Praxis-Beispiel Lüge über Vermögensau...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.28.2 Begründete Strafanzeige

Eine Strafanzeige mit einer im Kern zutreffenden Sachverhaltsschilderung bietet zunächst keinen Grund für eine fristlose Kündigung. [1] Auch im Fall einer begründeten Strafanzeige gegen den Vermieter kann der Mieter den Bestand des Mietverhältnisses aufs Spiel setzen. Zwar gilt auch im Mietrecht der Grundsatz, dass es mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar ist, wenn die W...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.5 Muster: Anfechtungserklärung

Musterschreiben: Anfechtungserklärung Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Mietverhältnis Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseldorf Hier: Anfechtung des Mietvertrags vom 3. Januar 2025 Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller, am 3. Januar 2025 haben wir einen Mietvertrag über das Objekt Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseld...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.38 Vermögensverhältnisse, Verschlechterung

Lediglich eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. Ist der Mieter nach wie vor in der Lage insbesondere seinen Zahlungspflichten nachzukommen, reicht allein die vage Möglichkeit, dass sich dies in Zukunft ändern könnte, nicht für eine Kündigung. So ist etwa die Abgabe der Vermögensauskunf...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.4 Wenn der Gläubiger Insolvenzantrag stellt

Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers (§ 14 InsO) ist erforderlich, dass ein rechtliches Interesse (eine Forderung) an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dargelegt wird, dass eine (nicht völlig unbedeutende) fällige Forderung sowie der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft gemacht werden. Der antragstellende Gläubiger muss Unterlagen zum Nachwe...mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für die nicht erledigte Zustellung nach Antragsrücknahme bei der Vermögensauskunft?

Leitsatz Wird der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vor der Zustellung der Ladung zurückgenommen, entsteht eine Nichterledigungsgebühr. OLG Hamm, Beschl. v. 2.5.2025 – 25 W 9/25 1 Der Fall Erledigung des Vollstreckungsantrags vor der ersten Handlung Die Gläubigerin beantragte die Zwangsvollstreckung in Form der Abnahme der Vermögensauskunft. Noch bevor der Gerichtsvollzieh...mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / 3 Der Praxistipp

Gesetzeslage ist nicht befriedigend Wie das OLG Celle (17.11.2023 – 2 W 141/23) stellt sich nun auch das OLG Hamm auf den Standpunkt, dass die Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft eine Zustellung im Parteibetrieb darstellt. Dem kann grundsätzlich gefolgt werden und genau dies – und nur dies – hat auch der BGH in dem vom OLG Hamm genannten Beschluss entschie...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / LVI. Zwangsvollstreckung

Rz. 95 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhäl...mehr

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FoVo 06/2025, Nachbesserung... / 1 Der Fall

Schuldner gibt nur geringfügige Beschäftigung an Der Schuldner hat unter dem 26.9.2023 die Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO abgegeben. Diesbezüglich hat er angegeben, als Aushilfe in einer Gärtnerei tätig zu sein und über ein monatliches Nettoeinkommen i.H.v. 259,88 EUR zu verfügen und weiter keine Einkünfte zu haben. Der Gerichtsvollzieher (GV) hat auf dem Original der Verm...mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / 1 Der Fall

Erledigung des Vollstreckungsantrags vor der ersten Handlung Die Gläubigerin beantragte die Zwangsvollstreckung in Form der Abnahme der Vermögensauskunft. Noch bevor der Gerichtsvollzieher den Schuldner laden konnte, teilte die Gläubigerin mit, dass der Auftrag als erledigt angesehen werden solle, da die Vollstreckungsforderung zwischenzeitlich beglichen worden sei. Der Geric...mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / 2 II. Die Entscheidung

OLG sieht den Gerichtsvollzieher im Recht Die weitere Beschwerde der Staatskasse ist gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i. V. m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft. Das LG hat als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen. In der Sache hat die weitere Beschwerde jedoch k...mehr

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FoVo 06/2025, Nachbesserung... / 2 II. Die Entscheidung

AG ändert seine Ansicht und folgt dem Gläubiger Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Ihr war daher abzuhelfen und der Beschluss vom 31.1.2024 aufzuheben. Im Rahmen des § 802d ZPO besteht eine Verpflichtung des Schuldners zur Nachbesserung seiner Vermögensauskunft, wenn aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich ist, dass seine Vermögensauskunft unvollstän...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 7 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[2] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[3...mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vor der Zustellung der Ladung zurückgenommen, entsteht eine Nichterledigungsgebühr. OLG Hamm, Beschl. v. 2.5.2025 – 25 W 9/25mehr

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FoVo 06/2025, Nachbesserung... / Leitsatz

Gibt der Schuldner bei der Vermögensauskunft an, nur über Einkünfte zu verfügen, deren Höhe weit unterhalb des Existenzminimums liegt, kann der Gläubiger die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses verlangen. AG Döbeln, Beschl. v. 19.8.2024 – 502 M 39/24mehr

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FoVo 06/2025, Wann darf die... / II. Die Lösung

Grundlage der Kostenerstattung: § 788 ZPO Wann und welche Kosten zu ersetzen sind, ergibt sich grundsätzlich aus § 788 ZPO. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie i.S.d. § 91 ZPO notwendig waren, dem Schuldner zur Last. Sie dürfen dann zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Hauptanspruch und den sonstigen titulierten Nebenforderungen, wie etwa den Z...mehr

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FoVo 06/2025, Unzureichende Information über das Ergebnis der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

So mancher Vollstreckungsauftrag kommt zurück, ohne dass der Gläubiger erkennen kann, welche Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher tatsächlich entfaltet hat und woran eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung letztlich gescheitert ist. Das hindert den Gläubiger daran, sachgerechte Maßnahmen zur Beseitigung des Vollstreckungshindernisses zu ergreifen. Dies widerspricht § 34 Gerichtsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/online-mahnverfahren/. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene UnternehmenGroße Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Eintragung vo... / 3 Der Praxistipp

Zwangssicherungshypothek als gutes Sicherungsmittel Verfügt der Schuldner über Grundbesitz, ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ein geeignetes Mittel, um eine Befriedigung zunächst abzusichern und dann auch zu erreichen. Ob der Schuldner über Grundbesitz verfügt, kann über die Vermögensauskunft, aber auch über eine zulässige Grundbucheinsicht nach §§ 12, 12a GBO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Die Kosten der Vorpfändung in der Anlage der bisherigen Vollstreckungskosten

In FoVo 2025, 61 ff. haben wir dargestellt, welche Anforderungen die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH v. 19.3.2025 – VII ZB 30/24) an die Begründung der Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung stellt. Die Situation tritt immer dann auf, wenn eine Vorpfändung ausgebracht wird, ohne dass es eine hierauf bezogene Vollstreckungsandrohung gab, und es nach der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Die effektive Vollstreckung eines Haftbefehls

Schuldner entzieht sich der Abnahme der Vermögensauskunft Ein Leser schildert uns seine Schwierigkeiten bei dem Verlangen nach der Abnahme der Vermögensauskunft: Erst war die Adresse des Schuldners nicht zu verifizieren, danach folgte der Schuldner der Ladung des Gerichtsvollziehers nicht. Der Leser vermutet, dass der Schuldner nur deshalb die Vermögensauskunft nicht abgeben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Beschränkung der Zahlungsinanspruchnahme (§ 219 S. 1 AO)

Rz. 10 Eine Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot; vgl. Rz. 6) an den Haftungsschuldner darf nur insoweit ergehen, als die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [1] des Schuldners des jeweiligen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erfolglos geblieben ist oder aussichtslos sein würde. Vor dem Erlass eines Leistungsgebots an den Haftungsschuldner muss somit grundsätzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

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B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z. B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen...mehr

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FoVo 03/2025, Kostenrechtsä... / IV. Änderungen im Gerichtsvollzieherkostenrecht

Im Gerichtsvollzieherkostengesetz werden gestiegene Bürokosten als Begründung für die lineare Erhöhung der durchgängigen Festgebühren um durchschnittlich 9 % herangezogen. Zugleich wollte man in struktureller Hinsicht den Streit um die elektronische Zustellung lösen und klarstellen, wann die Dokumentenpauschale in diesem Zusammenhang anfällt. Terminsverlegungen von Amts wegen...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt aus ihr abgetretenem Recht der Zeugin L. von dem beklagten Notar Schadensersatz aufgrund der Beurkundung eines Übertragungsvertrags vom 8.3.2013, mit dem der inzwischen verstorbene Vater der Zeugin M. sein Grundvermögen V.-straße N01 und N02 in G. an diese gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts übertrug. Sie wirft dem Beklagten vor, durch ...mehr

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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.2.2 Antragstellung

Antragsteller und Erlaubnisinhaber sind entweder der Einzelunternehmer oder die juristische Person, vertreten durch den Geschäftsführer bzw. Vorstand. Bei Personengesellschaften ist für jeden Geschäftsführungsberechtigten der Gesellschaft eine Erlaubnis erforderlich. Wechselt der Inhaber oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss ein neue...mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / V. Taktische Möglichkeiten mit der Abnahme der Vermögensauskunft

Verbindung mit der Vermögensauskunft Der Gläubiger oder sein Rechtsdienstleister kann den Gerichtsvollzieher mit der Herstellung des Benachrichtigungsschreibens insbesondere dann beauftragen, wenn auch die Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt ist. Hier kann die Herstellung eines Benachrichtigungsschreibens unter die Bedingung gestellt werden, dass sich aus dem Vermögensve...mehr