Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 03/2022, Vorteil der Melderegisterauskunft, dass derzeit keine Anschrift des Schuldners bekannt ist

Erleichterte Einholung von Drittauskünften Drittauskünfte können nach § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 1, lit c.) ZPO erleichtert eingeholt werden, wenn die Aussicht, eine Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft zustellen zu können, daran scheitert, dass die Meldebehörde innerhalb von drei Monaten vor Erteilung des Vollstreckungsauftrags die Auskunft erteilt hat, dass ihr keine derz...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 3 Der Praxistipp

Zwei Möglichkeiten bei der Vorpfändung Die Vorpfändung kann über den GV in zwei verschiedenen Varianten erfolgen:mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift hat den Zweck, die Zwangsvollstreckung in das Schuldnervermögen in den Fällen auszuschließen, in denen der Gläubiger bereits nach materiellem Recht gesichert und ein Zugriff auf das sonstige Vermögen im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erforderlich ist (eine Variante des Übermaßverbots, § 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. auch OLG Köln, OLGZ 1988, 217). Währ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Hinweis

Rz. 17 Je nach Lage der Sache können weitere Hinweise und Bitten an den Gerichtsvollzieher gerichtet werden. So kann darum gebeten werden, die Gegenstände von gewissem Wert, für die die Unpfändbarkeit bejaht wurde, im Protokoll genau zu bezeichnen; die Anschlusspfändung erst nach nochmaliger Wirksamkeitsüberprüfung der Erstpfändung vorzunehmen und bei Scheckzahlungen die Zwa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 16 Die Einstellung ist kein Antragsverfahren mit formal begrenzter Antragsberechtigung. Durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden hat es der Schuldner in der Hand, mit Hinderungsgründen den Fortgang der nach dem Gläubigerantrag von Amts wegen zu betreibenden Zwangsvollstreckung "aufzuhalten". Zuständig ist das Vollstreckungsorgan, also auch z. B. der Gerichtsvollzieh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.12 Verfahren zur Vermögensauskunft

Rz. 16 Der besondere Rechtsbehelf zugunsten des Schuldners, wie der zurzeit in § 900 Abs. 4 ZPO vorgesehene Widerspruch, wird im Wege der Reform der Sachaufklärung zum 1.1.2013 abgeschafft. Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen oder wegen der in § 802d ZPO n. F. geregelt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 42 Die Erinnerung ist auch begründet, wenn bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt vor bei nicht ordnungsgemäßer Pfändung: Führt der Gerichtsvollzieher bei Vornahme der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung nicht bei sich, liegt ein mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO angreifbarer Verfahrensverstoß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Rechtsschutzinteresse

Rz. 32 Ein Rechtsschutzinteresse für die eingelegte Erinnerung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist (BGH, NZI 2010, 118). Ist sie beendet, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungserinnerung (LG Gießen, Beschluss v. 9.7.2020, 7 T 164/20, juris; BGH, NJW-RR 2010, 785 = MDR 2010, 106; BGH M...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 3 Örtlich zuständig ist, sofern nicht eine besondere Regelung getroffen ist, dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren, das sind die einzelnen Vollstreckungshandlungen, stattfinden soll oder stattgefunden hat, wobei mit "Verfahren" die jeweils begehrte Vollstreckungshandlung gemeint ist, sodass jede neue Vollstreckungsmaßnahme eine eigene Zustän...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Verhaftung des Schuldners (Absatz 2 2. Alt.)

Rz. 8 Absatz 2 stellt außerdem klar, dass für die Verhaftung des Schuldners aufgrund eines Haftbefehls nach § 802g ZPO in seiner Wohnung eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht erforderlich ist. Eine zum Zweck der Verhaftung des Schuldners erfolgende zwangsweise Wohnungsöffnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichtsvollziehers. Sie kann dann in Betracht kommen, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 4 Sachlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher für die Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht den Gerichten übertragen ist (Vollstreckungs- oder Prozessgericht; einschließlich den Grundbuchämtern und Schiffsregisterbehörden). Zum Aufgabenbereich gehören (§ 30 GVGA): die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Sachen einschließlich der Wertpapie...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Vollstreckungsauftrag

Rz. 8 Die Zwangsvollstreckung für einen Gläubiger nach den Regeln der Zivilprozessordnung wird niemals von Amts wegen eingeleitet, sondern geschieht immer auf die Initiative des durch den Titel begünstigten Gläubigers. Allein er entscheidet, ob er den erlangten Titel zwangsweise durchsetzen will. Bei einer titulierten Geldforderung hat der Gläubiger außerdem auch die Entsche...mehr

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FoVo 02/2022, Die Gerichtsvollzieherkosten bei der Vermögensauskunft: Irritationen bei der Auslagenpauschale

I. Das Problem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Wir betreiben als registrierte Inkassodienstleisterin für die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Wir haben die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Nachdem die Schuldnerin die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, haben wir einen Haftbefehl erwirkt und die Verhaftung beauftragt. Dar...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Vorpfändung (§ 845 ZPO) und Einholung einer Vermögensauskunft (§ 807 ZPO)

Rz. 8 Ohne Sicherheitsleistung zulässig ist auch die Vorpfändung (OLG Rostock, JurBüro 2006, 382; OLG Stuttgart, JurBüro 1980, 457 m. Anm. Mümmler), da die Pfändung bei der Sicherungsvollstreckung sich nach den allgemeinen Regeln richtet und auch die gleichen Wirkungen entfaltet wie jede Pfändung sonst (Verstrickung, Entstehung eines Pfändungspfandrechts). Der Gläubiger muss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Anmerkung: Da § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG nur "das Verfahren zur Abnahme ...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / i) Einholung Auskünfte Dritter (§ 802l ZPO)

Rz. 68 Es kann vorkommen, dass in dem Verfahren auf Einholung einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO der Schuldner entweder die Auskunft verweigert oder die in der Auskunft angegebenen Vermögensgegenstände des Schuldners eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht erwarten lassen. Danach kann gemäß § 802a Abs. 2 Ziff. 3 ZPO beantragt werden, Auskünfte Dritter über d...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Verfahrensgebühr und Terminsgebühr

Rz. 39 Für seine Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Eine "Vollstreckungsgebühr" anstelle der Verfahrensgebühr gibt es übrigens begrifflich im RVG nicht, jedoch wird diese Bezeichnung in der Praxis häufig verwendet. Welche Tätigkeiten im Einzelnen zum Umfang der Verfahrensgebühr gehören, ergibt sich aus Rdn...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2113 und 2118 des Kostenverzeichnisses Festgebühr...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Besondere Angelegenheiten (§ 18 RVG)

Rz. 152 In § 18 RVG werden in einer vollständigen Aufstellung solche Tätigkeiten aufgelistet, die grundsätzlich selbstständige, also besondere Angelegenheiten sein sollen, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchen anderen Tätigkeiten sie zusammentreffen. Das bedeutet, dass der RA, der eine der aufgezählten Tätigkeiten ausübt, dafür immer besondere Gebühren erhält, gleichgül...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / C. Zwangsvollstreckung gegen Gesamtschuldner

Rz. 78 Die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner, auch z. B. gegen Eheleute, falls sie gesamtschuldnerisch haften, stellt grundsätzlich mehrere Angelegenheiten dar. Die Vollstreckung richtet sich nämlich in diesem Fall nicht gegen alle Schuldner zusammen, sondern gegen jeden Schuldner einzeln (BGH, Beschluss vom 10.08.2006 – I ZB 99/05). Erteilt der RA des Gläubigers Zw...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 bis 21 RVG)

Rz. 14 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung unvollständig ist, es also auch ähnliche Tätigkeiten geben kann (siehe Rdn 12). Für jede der genannten Vollstreckungsmaßnahmen entstehen als besondere Angelegenheit besondere Gebühren, also können in einer Vollstreckungssache auch mehrere Gebühren nebeneinander entste...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / E. Wichtige Kostenvorschriften aus GKG, FamGKG und GvKostG

Rz. 7 An dieser Stelle soll eine Auswahl der für Sie bedeutsamsten Gebührenvorschriften des GKG, des FamGKG und des GvKostG aufgezeigt werden.mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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AGS 01/2022, Gegenstandswert im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft

§§ 18 Abs. 1 Nr. 16, 25 Abs. 1 Nr. 4, 33 Abs. 1 RVG; §§ 802f, 802g ZPO Leitsatz Im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird. Zu den Nebenforderungen zählen auch Zinsen und Kosten. Der Gegenstandswert beträgt jedoch höc...mehr

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FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / 2 II. Die Entscheidung

KG folgt der Argumentation des Gläubigers Die weitere Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig. Die GV hat in ihrer Kostenrechnung zu Unrecht eine Gebühr in Höhe von 15 EUR für eine nicht erledigte Pfändung gemäß Nr. 604, 205 KV GvKostG angesetzt; ferner hat sie eine um 3 EUR zu hohe Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV GvKostG ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Wie lange ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Nachbesserungsrecht ist unbestritten Die ungeschriebene Möglichkeit eines Nachbesserungsanspruchs ist durch die Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt. Ein solcher Antrag liegt vor, wenn sich ein Auskunftsersuchen auf unvollständige, ungenaue oder widersprüchliche Angaben der Vermögensauskunft bezieht (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1163). Aber: Nachbesserung auf den Zeitpunk...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / 1 Der Fall

Bedingter Vollstreckungsauftrag mit Weisung Die Gläubigerin beauftragte die Gerichtsvollzieherin (GV) damit, bei einem Schuldner – unter Versuch einer gütlichen Erledigung mit Ratenzahlung und Zahlungsfrist – die Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802f ZPO ohne vorherigen Pfändungsversuch abzunehmen. Dabei erteilte sie ferner gemäß dem Modul K 3 des Vordrucks die Anweisung: "Pfän...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / 3 Der Praxistipp

GV wird auch aus Steuergeldern bezahlt Wer beobachtet, mit welcher Vehemenz in der Praxis gerade von manchen Gerichtsvollziehern Gebühren und Auslagen eingefordert werden, muss sich die Augen reiben. Nicht immer verfestigt sich dabei der Eindruck, dass Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgane auch den Dienstleistungsgedanken der Justiz repräsentieren, dem staatlichen Gewal...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / Leitsatz

1. Eine (ermäßigte) Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung nach Nr. 604, 205 KV GvKostG fällt nicht für den Gerichtsvollzieher an, wenn der Gläubiger zusammen mit dem Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft einen bedingten Pfändungsauftrag für den Fall erteilt, dass sich aus der Vermögensauskunft des Schuldners das Vorhandensein pfändbarer Gegenstände ergibt, die Bedingu...mehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung i.H.v. 929,91 EUR nebst Zinsen und Kosten betrieben. Der gesamte Vollstreckungsbetrag belief sich auf 1.404,85 EUR. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung hatte der Gläubiger beim AG Berlin-Schöneberg auf elektronischem Wege einen Vollstreckungsauftr...mehr

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FoVo 08+09/2022, Wie lange ... / Leitsatz

Dem Nachbesserungsantrag fehlt es nicht deshalb an der Zulässigkeit, weil er erst zeitlich erheblich nach der Abgabe der Vermögensauskunft und/oder der Übersendung des Vermögensverzeichnisses gestellt wird. AG Osterholz-Scharmbeck, Beschl. v. 31.3.2022 – 18 M 4112/22mehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / II. Bemessung des Gegenstandswertes

Das Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist für den mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 16 RVG eine besondere Angelegenheit. Auch das sich diesem Verfahren anschließende Beschwerdeverfahren und das vor dem BGH anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren stellt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG jeweils eine besondere Ange...mehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / Leitsatz

Im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird. Zu den Nebenforderungen zählen auch Zinsen und Kosten. Der Gegenstandswert beträgt jedoch höchstens 2.000,00 EUR. BGH, Beschl. v. 18.11.2021 – I ZB 9/21mehr

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FoVo 08+09/2022, Wie lange ... / 1 Der Fall

Nachbesserung 21 Monate nach Abgabe der VA Im Dezember 2020 erhielt die Gläubigerin ein Vermögensverzeichnis des Schuldners aus dem November 2019 übersandt. Darauf beantragte sie im September 2021 dessen Nachbesserung. Dies lehnte die Gerichtsvollzieherin (GV) mit dem Argument ab, dass es an einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen der Abgabe der Vermögensauskunft...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 1 I. Die Entscheidung

Schuldner zahlt keinen Unterhalt Dem Antrag der Gläubigerpartei auf Abänderung des unpfändbaren Einkommensteils des Schuldners war zu entsprechen. Von der Gläubigerpartei wurde durch Vorlage der Vermögensauskunft des Schuldners vom 4.11.2019 glaubhaft gemacht, dass der Schuldner zwar den Kindern J und D zum Unterhalt verpflichtet ist, jedoch keinen Unterhalt zahlt. Nichtberücks...mehr

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FoVo 01/2022, Auskunftsverl... / II. Die Lösung

Das vorläufige Zahlungsverbot Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger nach § 845 Abs. 1 S. 1 ZPO aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderu...mehr

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FoVo 08+09/2022, Anfall der... / 1 I. Die Entscheidung

Gläubiger verweigert Zustimmung zur gütlichen Erledigung Die gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 4 GKG infolge der Zulassung durch das Beschwerdegericht zulässige weitere Beschwerde, über die der Senat gemäß § 66 Abs. 6 S. 1 GKG entscheidet, ist nicht begründet. Zu Recht ist das LG davon ausgegangen, dass der Ansatz der Gebühr KV GVKostG Nr. 208 für den Versuch einer güt...mehr

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FoVo 08+09/2022, Zwangsvoll... / 2 II. Die Grundsätze der Entscheidung

BGH: Vollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Zwar ist der auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung i.S.d. § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO gerichtete Zwangsmittelantrag zulässig. Jedoch hat das OLG die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. Die Zwangsvollstreckung findet im Streitfall nach §...mehr

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AGS 01/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff (S. 1 ff.) mit der Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren und liefert einen Überblick über die aktuelle Rspr. Hagen Schneider (S. 5 ff.) erläutert, was im Rahmen der Kostenerstattung bei Abschluss eines Vergleichs zu beachten ist, und liefert hierzu zahlreiche Berechnungsbeispiele. Der BGH (S. 16) hatte sich mit der Frage z...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 1 Der Fall

Vollstreckung wegen Restforderung Die Gläubigerin beauftragte die GV mit der Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Restforderung aus dem Vollstreckungsbescheid sowie mit der Abnahme der Vermögensauskunft. In der dem Auftrag als Anlage 1 beigefügten Forderungsaufstellung gab die Gläubigerin als offene Restforderung den Betrag von 873,77 EUR, ausgerechnete Zinsen ...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 1 Der Fall

Vereinfachter Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Der Gläubiger hat gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung nebst Zinsen und Kosten in Höhe von insgesamt 1.404,85 EUR betrieben. Hierzu hat er beim AG – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – auf elektronischem Weg einen Vollstreckungsauftrag an den GV erteilt....mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 3 Der Praxistipp

Es entscheidet der Richter Nach § 802g ZPO erlässt "das Gericht" gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. Nach § 764 Abs. 1 ZPO gehört die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr