Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 76. Zwangsvollstreckung

Rz. 156 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Einholen von Drittauskünften

Rz. 43 Für das Einholen von Drittauskünften gilt ebenfalls der Wert der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert ist seit Inkrafttreten des KostRÄG 2021 jedoch ebenfalls auf einen Höchstwert von 2.000,00 EUR begrenzt. Es gilt das gleiche wie für die Vermögensauskunft (siehe Rdn...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 370 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft. Auch insoweit sind also keine...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Bewilligung

Rz. 237 Für die Zwangsvollstreckung kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Rz. 238 Grundsätzlich erstreckt sich die Beiordnung in der Hauptsache nicht auch auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang (§ 48 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 RVG). Rz. 239 Nur dann, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einstweiligen Verfü...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachweis des Erwerbers

Rz. 109 Der Erwerber muss dem FA nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen.[1] Rz. 110 Die Nachweispflichten werden im Gesetz nicht näher geregelt. In der amtlichen Gesetzesbegründung findet sich gleichfalls keinerlei Hinweis auf Art, Umfang oder Inhalt des erforderlichen Nachweises. Rz. 111 In der Regel ist ...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt?

I. Das Problem Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, s...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 1 Der Fall

Schuldner verweigert die Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen eines Kindes. Mit Vollstreckungsauftrag vom 13.8.2019 begehrte die Gläubigerin entsprechend der beigefügten Forderungsaufstellung wegen rückständigen Unterhalts für den Monat August 2019 die Abnahme der Vermögensauskunft vom Schuldner...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / I. Das Problem

Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, so dass wir sie...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 3 Der Praxistipp

Katz und Maus … Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, welchem Katz-und-Maus-Spiel sich Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ausgesetzt sehen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht nur vergangene und gegenwärtige Ansprüche tituliert werden, sondern auch künftige Ansprüche. Leider hat der Wert der Beschwer (67,14 EUR) nicht genügt, um die aufgeworfenen Fragen und...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausführen Zu Unrecht weigert sich die Obergerichtsvollzieherin, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 11.5.2021 auszuführen, soweit sich dieser auf die Module K, L und M bezieht. Diese von der Gläubigerin begehrten Amtshandlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Vollstreckung des Haftbefehls. Eine tragfähige Begründung, waru...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 6 Zustimmung versagen

Eine Versagung der Zustimmung ist nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.[1] Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung dient nämlich dem Zweck, eine gemeinschaftswidrige Gefahr abzuwenden. Insoweit liegt ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Mobiliarvollstreckung

Rn 60 Entsprechend der früher schon praktizierten Regelung in § 2 Abs. 4 GesO hat der Gesetzgeber dem Insolvenzgericht in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich der Mobiliarvollstreckung die Möglichkeit zur Einstellung laufender und Untersagung zukünftiger verfahrens- und masseschädlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger von Amts wegen gegeben, um so Zugri...mehr

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FoVo 11/2022, Klarstellungsbeschluss, wenn der Unterhalt nicht gewährt wird

Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich sein Pfändungsfreibetrag für die erste bis fünfte unterhaltsberechtigte Person in unterschiedlicher Höhe. Dies berücksic...mehr

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FoVo 11/2022, Wie setzt sic... / II. Die Antwort

Hartz IV ist kein Hindernis für eine gütliche Einigung Bezieht der Schuldner Hartz IV, ist das sicher ein Indiz dafür, dass sein laufendes Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Dies gilt auch dann, wenn er die Leistungen nur ergänzend zu Arbeitseinkommen und/oder einer (Erwerbsunfähigkeits-)Rente bezieht. Allein dies besagt aber nicht, dass eine gütliche Erledigun...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.2 Vermögensauskunft

Um sich über das Vermögen des Hausgeldschuldners einen Überblick zu verschaffen, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allerdings nicht selbst tätig werden. Denn nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Schuldners[1] einzuholen.[2] Eine solche Vermögensauskunft stellt eine selbstständige Vollstreckungsmaßna...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 1 Der Fall

Vollstreckung gegen die namensändernde GmbH Der Gläubiger betrieb gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil wegen einer Geldforderung. In dem Vorbehaltsurteil war die Schuldnerin als A.B.N. GmbH bezeichnet. Am 26.7.2019 wurde im Handelsregister des AG Krefeld die Umfirmierung der Schuldnerin in A.S. GmbH eingetragen. In der Folgezeit erteilte de...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / Leitsatz

1. Da die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers (GV) Bestandteil des durch den Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens ist, unterliegen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen bis zur Bestandskraft der Eintragungsanordnung der Disposition der Parteien. 2. Nimmt der Gläubiger vor Bestandskraft der Eintragungsa...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 5. Der Pflichtenkatalog der Vermögenserfassung

Im Einzelnen: Unstreitig dürfte sein, dass für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dabei regelmäßig ein Zeitraum von drei bis vier Monaten zugebilligt wird.[40] Damit ist der Zeitraum, bis wann nach Verpflichtung das Verzeichnis erstellt werden muss, definiert. Das deckt sich mit den anderen benannten Vorschriften.[41] Unstreitig dürfte auch sein, dass die Erstellung vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 7 Nichterzwingbarkeit (Abs. 6)

Rz. 32 Gemäß § 95 Abs. 6 AO kann die Abgabe einer Versicherung an Eides statt im Fall der Verweigerung nicht nach § 328 AO erzwungen werden. Der Beteiligte ist aber verpflichtet, die Finanzbehörde über seine Entscheidung hinsichtlich der Bereitschaft zur Abgabe bzw. Nichtabgabe zu unterrichten. Diese Unterrichtungspflicht resultiert aus § 90 AO und ist als allgemeine Mitwirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 2.3 Anspruch auf Zulassung

Rz. 18 Der Beteiligte hat keinen Anspruch darauf, zur Bekräftigung der Richtigkeit einer von ihm vorgetragenen Tatsache eine Versicherung an Eides statt abgeben zu dürfen.[1] Ebenso wenig kommt anstelle einer in das Schuldnerverzeichnis einzutragenden eidesstattlichen Versicherung eine Vermögensauskunft nach § 284 AO als milderes Mittel, da nicht eintragungspflichtig, die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 2.2.2 Ermessensausübung/Subsidiarität

Rz. 12 Nach § 92 S. 1 AO bedient sich die Finanzbehörde der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Auch die Entscheidung der Finanzbehörde, von dem Beteiligten nach § 95 AO die Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu verlangen, ist eine Ermessensentscheidung ("kann"). Sie hat insoweit nur ein durch die al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Versicherung an Eides statt ist die stärkste Beteuerungsform eines Beteiligten im Besteuerungsverfahren. § 95 Abs. 1 AO trifft Regelungen zu den persönlichen (vgl. Rz. 6ff.) und sachlichen Voraussetzungen (vgl. Rz. 11ff.), Abs. 2 bis 5 zum Verfahren (vgl. Rz. 21ff.) und Abs. 6 zur Nichterzwingbarkeit (vgl. Rz. 32) der eidesstattlichen Versicherung. Sie dient als er...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Haftung der Gemeinschaft und Zwangsvollstreckung gegen diese

Rz. 26 Als Folge ihrer Rechtsfähigkeit kann die Gemeinschaft nicht nur klagen, sondern auch verklagt werden (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG). Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Im Gegensatz zum alten Recht ist dieser Gerichtsstand zwar kein ausschließlicher, jedoch sind kaum Fälle denkb...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / C. Zwangsvollstreckung – Allgemeines

Rz. 34 Nach der Titulierung sind unverzüglich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzuleiten. Verzögerungen können zur Schadensersatzhaftung von Rechtsanwalt und Verwalter führen. "Traditionell" wird als erste Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarpfändung oder mit der Abnahme der Vermögensauskunft (802 ZPO) beauftragt. Häufig wird sich dabei ind...mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckungsmaßnahme: Abnahme der Vermögensauskunft Wir möchten aus einem Vollstreckungsbescheid im Namen des Gläubigers die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Da uns keine Informationen zum Einkommen und Vermögen des Schuldners vorgelegen haben, haben wir die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt und das Vermögensverzeichnis dann auch erhalten. Hier...mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / II. Die Lösung

Die Frage: Wie viele Angelegenheiten liegen vor? Die Frage beantwortet sich danach, wie viele Angelegenheiten in der Zwangsvollstreckung vorliegen. Für jede Angelegenheit fällt einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG an. Für die Zwangsvollstreckung leistet § 18 RVG die Abgrenzung zwischen den Angelegenheiten. Mit dem aufgezeigten Fall musste sich die Rechtsprechung s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Beschränkung der Zahlungsinanspruchnahme (§ 219 S. 1 AO)

Rz. 10 Eine Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot; vgl. Rz. 6) an den Haftungsschuldner darf nur insoweit ergehen, als die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [1] des Schuldners des jeweiligen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erfolglos geblieben ist oder aussichtslos sein würde. Vor dem Erlass eines Leistungsgebots an den Haftungsschuldner muss somit grundsätzlich...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Mehrere Forderungsarten Grundsätzlich kennen wir im Zivilrecht drei Forderungsarten, nämlich vertragliche Ansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und führen auch zum Teil zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Nicht selten kann ein Anspruc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Schuldner führt missbräuchlich mehrere P-Konten (Abs. 4)

Rz. 23 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ..., Az. … M …/… per beA In der Zwangsvollstreckungsangelegenheit Gläubiger ./. Schuldner vertrete ich die Interessen des Gläubigers. Namens und im Auftrag des Gläubigers wird beantragt, dass nur das durch den Gläubiger durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG … vom …, Az. ... M …/…, gepfändete Girokonto dem Schuldner ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Berechtigung nur für ein P-Konto (Abs. 3 )

Rz. 17 Jede natürliche – nicht juristische – Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen (Abs. 3 Satz 1), um zu vermeiden, dass eine nicht gerechtfertigte Vervielfältigung des automatischen Kontopfändungsschutzes eintritt. Denn nur bei natürlichen Personen taucht das Problem der Sicherstellung ihres notwendigen Lebensunterhalts durch Pfändungsschutzbestimmungen auf. Bei e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil des LG Düsseldorf wegen einer Geldforderung betrieben. Der zu zahlende Betrag nebst Zinsen und Kosten belief sich auf mehr als 2.000,00 EUR. In dem Vorbehaltsurteil war die Schuldnerin als A.B.N. GmbH bezeichnet. Am 26.7.2019 wurde im Handelsregister die Umfirmierung der Schuldneri...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren

1. Zulässigkeit des Antrags Im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH war nach Nr. 2124 GKG KV eine Festbetragsgebühr i.H.v. 66,00 EUR angefallen. Von der in der Anm. zu Nr. 2124 GKG KV eröffneten Möglichkeit anzuordnen, dass diese Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigt wird oder dass die Gebühr überhaupt nicht zu erheben ist, weil die Rechtsbeschwerde nur teilw...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / Leitsatz

In dem Rechtsbeschwerdeverfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Gerichtsvollziehers zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis noch unterbliebener Vermögensauskunft des Schuldners geht, bestimmt sich der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstrecku...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auskunftsansprüche zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Rz. 157 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[154] Dieser Informationsanspruch, der k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Vermögensauskunft

4.1 Vorlagepflicht Rz. 15 Nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO hat der Vollstreckungsschuldner Auskunft über sein Vermögen zu geben. Entgegen der alten Rechtslage ist hierbei nicht mehr erforderlich, dass zuvor eine Vollstreckung erfolglos geblieben ist.[1] Er muss also hierzu ein schriftliches Verzeichnis erstellen und dieses dem für die Entgegennahme der Vermögensauskunft zuständigen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

1 Allgemeines 1.1 Entwicklung der Bestimmung Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Ände...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5 Verhandlung zur Abgabe der Vermögensauskunft

6.5.1 Ladung Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6 Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft

6.6.1 Einspruchsverfahren Rz. 62 Die "Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft" umfasst die zwei Verpflichtungen des Vollstreckungsschuldners, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und die Richtigkeit desselben zu Protokoll an Eides statt zu versichern. Sie sind trotz der gesetzlichen Regelung in unterschiedlichen Absätzen des § 284 AO als Regelungseinheit anzusehen. Diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.3 Befugnis zur Abnahme

Rz. 31 Für die tatsächliche Abnahme der Vermögensauskunft ist die Vollstreckungsbehörde zuständig. Innerhalb der vollstreckenden Finanzbehörde ist entsprechend § 95 Abs. 2 AO der Behördenleiter oder sein ständiger Vertreter befugt.[1] Die Abnahmebefugnis folgt aus der organisatorischen Rechtsstellung, ohne dass bei diesen Amtsträgern eine besondere juristische Qualifikation ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.3 Überblick über den Inhalt der Norm

Rz. 7 In seiner aktuellen Gesetzesfassung hat der § 284 AO insgesamt 11 Absätze, die zusammengefasst den folgenden Inhalt aufweisen: Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde[1], Angabepflicht von Geburtsdatum, Geburtsnamen und Geburtsort[2], zusätzliche Angabepflichten für juristische Personen und Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Rechtsnatur der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 29 Die Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung im Termin ist ein einheitlicher selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren, auf den die allgemeinen Regelungen der §§ 118ff. AO Anwendung finden. Die Aufforderung ist eine die Zahlungsverjährung nach § 231 Abs. 1 AO unterbrechende Vollstreckungsmaßn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.4 Ermessen

Rz. 33 Die Finanzbehörde hat zunächst von Amts wegen festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen.[1] Wenn dann die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen, liegt eine Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit gem. § 284 Abs. 3 S. 1 AO nicht mehr ...mehr