Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau bei Abriss und anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses

Leitsatz Aufwendungen für einen Neubau nach Abriss eines zuvor vorhandenen Gebäudes, das zwar renovierungs- und modernisierungsbedürftig war, gleichwohl aber noch bewohnbare Wohnungen besaß, sind nicht förderungsfähig nach § 7b EStG. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem 1962 errichteten Einfamilienhaus. Nachdem der Lan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.3 Geschäftliches Interesse des Steuerpflichtigen

Die Erteilung der verbindlichen Zusage setzt ein Interesse aufseiten des Steuerpflichtigen voraus. Die Klarheit über die künftige steuerliche Behandlung muss für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein, da davon die Entscheidung abhängt, ob er den entsprechenden Sachverhalt künftig auch verwirklichen oder u. U. vermeiden will.[1] Praxis-Tipp Verbindli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Rechtsschutzversicherungen

Die Beiträge gehören nicht zu den Sonderausgaben. Es können jedoch anteilig Werbungskosten vorliegen, wenn die Versicherung auch berufliche Anteile abdeckt. Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ggf. in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Brandversicherungen

Hier handelt es sich regelmäßig um eine Sachversicherung, die nicht zu den Sonderausgaben gehört. Lediglich wenn aus dem versicherten Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden oder sich in dem Gebäude ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer befindet, können die Beiträge (ggf. anteilig) als Werbungskosten abgezogen werden.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 3 Härteausgleich

Liegen die Nebeneinkünfte unter 820 EUR, kann der Arbeitnehmer einen gekürzten Härteausgleich in Anspruch nehmen. Dieser berechnet sich nach der Formel: 820 EUR ./. Betrag der Nebeneinkünfte.[1] Auch hier bleiben die Kapitaleinkünfte außer Ansatz, selbst wenn sie auf Antrag in die Veranlagung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Härteausgleich bei der Einzelveranlagung von Eheg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zu versteuerndes Einkommen:... / 1 Berechnungsschema

Das zu versteuernde Einkommen 2025 ist wie folgt zu ermitteln[1]:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / 2. Zurechnung von Einkünften

Tritt der Erbfall ein, geht das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod im Ganzen auf den Erben über, d.h. ihn treffen nun die Rechtsfolgen, wenn er das übernommene Vermögen weiterhin zur Erzielung von Erträgen nutzt, wenn er es einer anderweitigen Nutzung zuführt oder wenn er es veräußert. Geht das Vermögen auf mehrere Erben über, entsteht eine Erbengemeinschaft mit gemeinsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 4 Progressionsvorbehalt

Den steuerpflichtigen Nebeneinkünften werden weitgehend diejenigen Einkünfte gleichgestellt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen.[2] Ein Arbeitnehmer erfüllt daher den Tatbestand der Pflichtveranlagung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einkünfte im Jahr mehr als 410 EUR betragen. Das sind z. B. folgende Fälle: Der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 7.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein weiterer häufiger Fall, bei dem die Rechtsfolgen einer Zebragesellschaft zu beachten sind, ist ein sog. gewerblicher Grundstückshandel. Hierbei werden von einem Steuerpflichtigen innerhalb von 5 Jahren Grundstücke in einem solchen Umfang erworben und veräußert – maßgebend ist die sog. 3-Objekt-Grenze –, dass dies einer Betätigung eines gewerblichen Händlers gleichkommt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7 Vermietung und Verpachtung

2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.5 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 245 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c AStG handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen nicht um eine aktive Tätigkeit. Die Vorschrift zielt insbesondere auf Leasinggesellschaften ab.[1] Bewegliche Sachen i. S. d. Norm sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB).[2] Dazu gehören auch Schiffe.[3] Immaterielle Wirtschaftsgüter fall...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 225 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um aktive Einkünfte.[1] Der Grundsatz erfährt allerdings in den Buchst. a bis c weitreichende Ausnahmen.[2] Alle 3 Ausnahmen enthalten Rückausnahmen, die wiederum zu aktiven Einkünften führen.[3] Im Ergebnis führt die Vermietung und Verpachtung somit nur dann zu aktiven Einkünften, wenn e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitarbeiterbüro

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mietet der ArbG von seinem Außendienst-Mitarbeiter einen Raum als Büro an, unterliegen die Mietzahlungen nicht dem LSt-Abzug, wenn der ArbG gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raums im betrieblichen Interesse des ArbG liegt, zB weil der ArbN in der Betriebsstätte des ArbG keinen festen Arbeitsplatz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten iSv § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a und b KStG zuzurechnen sind, sind alle Geschäfte, die zur Abwicklung dieser begünstigten Tätigkeiten notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Vermietungsgen (des Vermietungsvereins) mit sich bringt. Im Einzelnen führt das Schr des BMF (aaO Rn 39, 40) folgende ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt.[1] Eine Zusammenballung von Einkünften ist daher nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jewei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / Zusammenfassung

Begriff Je nachdem, ob ein Grundstück einkommensteuerrechtlich zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, kann dies unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Der Art der Gebäudenutzung – Vermietung oder Selbstnutzung – kommt steuerrechtlich bei Grundstücken im Privatvermögen eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich durch grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 2.1 Einkunftserzielungsabsicht

Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung gesehen nachhaltig Übeschüsse zu erzielen.[2] Bei Miteigentümern können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einem einzelnen Miteigentümer nur dann (anteilig) zugerechnet werden, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 1.7.2 Erbbaurecht im Privatvermögen

Behandlung beim Erbbauberechtigten Nach Verwaltungsauffassung gehören die vom Erbbauberechtigten an die Gemeinde gezahlten Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht zu den sofort in voller Höhe abziehbaren Aufwendungen. Der Erbbauberechtigte kann die von ihm getragenen Erschließungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 3 Altersentlastungsbetrag

Viele Pensionäre beziehen neben ihrer Pension weitere steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung. Da Renten und Pensionen in der Übergangsphase bis 2057 steuerlich begünstigt sind, gibt es auch für die übrigen Alterseinkünfte bis dahin eine steuerliche Vergünstigung: den Altersentlastungsbetrag[1] nach § 24a EStG. Für eine Übergangszeit bis einschließli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 4 Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht begründet für den Berechtigten ein vererbliches und veräußerliches dingliches Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Grund und Boden einschließlich der zu errichtenden Gebäude fallen nach Ablauf der vereinbarten Dauer des Erbbaurechts an den Eigentümer des Bodens zurück (sog. Heimfall). Der vom Erbbauberechtigten gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 3 Nutzungsrechte an Grundstücken

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch. Der Nießbrauch verleiht dem Berechtigten gegenüber jedermann die Befugnis, das Grundstück in Besitz zu nehmen, es zu verwalten und zu bewirtschaften und die Nutzungen daraus zu ziehen. Zu den Nutzungsrechten gehört auch das dingliche Wohnrecht.[1] Es stellt das im Grundbuch eingetragene Recht dar, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhaltungsaufwand / 7.1 Abflussprinzip

Erhaltungsaufwendungen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) grundsätzlich im Jahr der Zahlung (Abflussjahr) abzuziehen[1], bei Bilanzierenden in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie angefallen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 7 Grundstücks­veräußerung

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Eink...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 4.3.1 Höchstbetrag

Die Betragsbegrenzung gilt personenbezogen für alle Verluste des einzelnen Steuerpflichtigen, nicht pro Einkunftsart. Das gilt auch bei Personengesellschaften oder -gemeinschaften. Daher gilt in solchen Fällen der Höchstbetrag für jeden Beteiligten. Der Anteil des einzelnen Beteiligten an dem Verlust ergibt sich aus der einheitlichen und gesonderten Feststellung für die Gese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 1.1 Einkunftsarten

Zu den 7 Einkunftsarten gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und "sonstigen Einkünften" i. S. d. § 22 EStG. Aus der Summe der Einkünfte, die der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres erzielt, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen. Da die Summe der ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.10.4 Besonderer Verrechnungskreis/Einkunftsquelle

Verluste dürfen nur mit späteren Gewinnen aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechnet werden. Einkunftsquelle ist dabei die Beteiligung am jeweiligen Steuerstundungsmodell.[1] Im Gegensatz zur Regelung des § 2b EStG a. F. wird nicht allgemein auf die Beteiligung an einem Anlagemodell abgestellt. Vielmehr werden die ­verschiedenen Einkunfts- bzw. Verlustzuweisungsquellen auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 6.2 Erbfall

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Nach § 11d Abs. 1 EStG kann der Erbe die AfA des Rechtsvorgängers fortführen. Wird das Grundstück vom Erwerber zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhaltungsaufwand / 1 Steuerrechtliche ­Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ­einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften dient, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Er­haltungsaufwendungen und (nachträg­lichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand kann auch bei anderen Wirtschaftsgü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.9.1 Regelung

§ 15a EStG [1] begrenzt den Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden (Mit-)Unternehmern, vor allem bei Kommanditisten. Die Regelung gilt für alle Kommanditgesellschaften[2], nicht nur für Verlustzuweisungsgesellschaften. Sie gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, in denen die beschränkte Haftung eine Rolle spielen kann, und ist en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.14 Beispiel

Ein Ehepaar wird zusammenveranlagt. Es erzielt 2024 Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten. Dabei bezieht es seine Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung mit ein.[1] Darüber hinaus hat das Finanzamt aus dem VZ 2023 einen verbleibenden Verlustvortrag aus nicht Verrechnungsbeschränkungen ­unterliegenden "normalen" Einkünften i. H. v. ./. 2.200.000 EUR sowie aus Einkün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.2 Aufbewahrungspflichtige Personen

Rz. 53 Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse etc. geordnet aufzubewahren. Steuerlich sind die Aufbewahrungspflichten für jeden Steuerpflichtigen zu beachten, der nach den §§ 140 und 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungsvorschriften und damit auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr